Sicherheit bei Großveranstaltungen
Bundespolizei unverzichtbar auf Reisewegen
Von Jens Flören
Vor dem Hintergrund der jüngsten terroristischen Anschläge, insbesondere dem Anschlag vom 19. Dezember 2016 in Berlin, der immer noch andauernden Migrationslage und der Ereignisse der Silvesternacht 2015/2016 in Köln, hat sich das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verändert. Damit einhergehen vor allem neue Erwartungen an die Sicherheitsbehörden in Bund, Land und Kommunen.
Was bedeutet dies für die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen?
Nordrhein-Westfalen ist mit über 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Bundesland. In NRW lebt nahezu die Hälfte der Bevölkerung in Großstädten und aufgrund seiner geografischen Lage, der unmittelbaren Grenze zu Belgien und den Niederlanden sowie seinem sehr dichten Verkehrsnetz ist NRW vor allem auch ein zentrales Reise- und Transitland.
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin ist eine von neun regional zuständigen Bundespolizeidirektionen und nimmt mit neun Bundespolizeiinspektionen sowie einer Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit mit insgesamt rund 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (davon rund 3000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten) die der Bundespolizei obliegenden Aufgaben im Land Nordrhein-Westfalen wahr.
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Das veränderte Sicherheitsgefühl und die neuen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger bedeuten für die Bundespolizei in NRW die Gewährleistung deutlich angehobener Qualitäten im Bereich der Grenzkontrollen und der Fahndung.
Sowohl an den Flughäfen, und dies gilt auch für die beiden Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn, wie auch im bahnpolizeilichen Aufgabenfeld sind erhöhte Schutzmaßnahmen und Überwachungsstandards sowie anlassbezogen robustere Präsenzmaßnahmen sicherzustellen.
Zudem sind Strategien und Einsatzkonzepte zur Vermeidung möglicher terroristischer Anschläge bei größeren Veranstaltungslagen ebenso zu berücksichtigen, wie kräfteintensive Anforderungen mit Blick auf eine frühzeitige Aufklärung, weitreichende Schutzmaßnahmen sowie rechtzeitige und angemessene Maßnahmen einer Intervention. Es kommt zunehmend darauf an, möglichst frühzeitig zu erkennen, wer auf welchen Wegen zu bestimmten (Groß-) Veranstaltungen unterwegs ist und ob von diesen Personen eine mögliche Gefahr ausgeht.
Der Bundespolizei kommt dabei eine zentrale Rolle zu, da sie die für die Bahnhöfe und Eisenbahn zuständige Polizeibehörde ist. Dies gilt nicht nur für NRW, sondern bundesweit, so dass der Schutz- und Aufklärungsauftrag für den wichtigen jedoch auch sensiblen Bereich Eisenbahnverkehr schlussendlich im Zuständigkeitsbereich einer Behörde liegt.
So kann beispielsweise auch der bundesweite Reiseverkehr zu einer Großveranstaltung „aus einer Hand“ überwacht werden. Lageinformationen werden an einer Stelle gebündelt und unmittelbar den jeweiligen Sicherheitspartnern zur Verfügung gestellt.
Die örtlichen Sicherheitsstellen von Land und Kommunen können so auf gesicherte Informationen der Bundespolizei zurückgreifen und sich somit frühzeitig darauf einstellen, wer vornehmlich auf den Hauptreisewegen der Eisenbahn mit Masse unterwegs ist, und ob dies ggf. Einfluss auf die Lage im jeweiligen Zuständigkeitsbereich hat. Dies gilt im Übrigen auch für den Reiseverkehr über die Land- und Flughafengrenzen.
Bundespolizei – Wir sind Sicherheit in NRW!
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage ist es von entscheidender Bedeutung, dass die polizeiliche Lage ständig neu beurteilt wird. Die Grundstruktur der
Behördenleiter Wolfgang Wurm weiter: „Der Bundespolizei kommt im Zusammenhang mit bedeutsamen Veranstaltungslagen insbesondere beim An- und Abreiseverkehr über die Eisenbahn eine besondere Rolle in der Fahndung und frühzeitigen Gefahrenabwehr zu“.
So hat die Bundespolizei in NRW beispielsweise anlässlich des zurückliegenden Karnevalsreiseverkehrs ein regelrechtes „Spinnenfahndungsnetz“ über die Eisenbahnstrecken in Nordrhein-Westfalen gelegt. Hunderte Bundespolizisten waren uniformiert und in zivil in den Bahnhöfen und Zügen unterwegs, um vor allem aufzuklären, ob von den Reisenden möglicherweise Gefahren ausgehen. Und dies nicht nur mit dem Fokus auf die Fahrt unterwegs, sondern auch auf die Veranstaltungen am Zielort.
Die Lage muss ständig neu beurteilt und die Einsatzkonzepte müssen dementsprechend immer wieder angepasst werden!
An neuralgischen bzw. polizeitaktisch sinnvollen Punkten standen in NRW hochmobile Spezial- bzw. Interventionskräfte der Bundespolizei für den Fall der Fälle bereit.
Die Bundespolizei verfügt insbesondere wegen ihrer speziellen Zuständigkeiten über zwei sogenannte Alleinstellungsmerkmale. Sie ist die Polizeibehörde, die über ein bundesweites Dienststellennetz, wie keine andere Polizei verfügt. Die Bundespolizei kann damit im Rahmen ihrer Aufgaben bundesweit operieren und zudem „aus einer Hand“ Lageinformationen sammeln, bewerten und zielorientiert steuern.
Zudem kann die Bundespolizei mit ihrer besonderen Organisationsform große Einsatzkräftepotenziale für Schwerpunktmaßnahmen nahezu an jeden Ort zum Einsatz bringen.
Dies zeigte sich in NRW erst wieder am 9. März 2017 anlässlich der Axtattacke im Bereich des Düsseldorfer Hauptbahnhofes. Hier standen sehr schnell starke Einsatzkräfte, darunter vor allem auch Spezialkräfte der Bundespolizei, unmittelbar am Ereignisort zur Verfügung. In enger Koordination mit den benachbarten Sicherheitskräften vor Ort konnte die Lage bereits in kurzer Zeit stabilisiert und gelöst werden.
Fotos (4): Bundespolizei