Skip to main content

Sicherheit in einer digitalen Welt

Patrick Ernst Sensburg (Hrsg.),
Baden-Baden 2017,
192 Seiten.
ISBN 978-3-8487-3639-3.
Ladenverkaufspreis 34 €.
Ein vier Jahre altes Buch zu rezensieren, braucht einen guten Grund. Jeder einzelne Beitrag dieses Sammelbandes liefert diesen guten Grund, denn allesamt sind diese nach wie vor aktuell. Manche Aufsätze haben sogar noch an Aktualität, man könnte auch sagen an Brisanz, gewonnen.

So nimmt, trotz der in der Zwischenzeit erfolgten Gesetzesänderungen – allen anderen voran die im Mai 2018 erlassene Europäische Datenschutzgrundverordnung – der Schaden durch Cyber-Kriminalität zu. Das ist zu einem Teil eine Folge der Corona-Pandemie, die die Nutzung des Internets in allen Lebensbereichen – auch in der Arbeitswelt – sehr deutlich erhöhte. Mehr Fragen als Antworten werfen im Jahr 2021 auch die Nachrichtendienste auf, trotz zwischenzeitlich geschehener Gesetzes- und Strukturveränderungen.

Grob können die Aufsätze des im Jahr 2017 erschienenen Sammelbandes zwei Kategorien zugeordnet werden. Zum einen ist es der Missbrauch der Digitalisierung durch Kriminelle, zum anderen sind es Terroristen, die diese noch relativ neue Technik für ihre Zwecke nutzen.

Bei den Beiträgen, die sich im weiteren Sinne mit dem Thema Terrorismus befassen, müssen die Zeitumstände mitbedacht werden. Das heißt, die Anschläge von 2015 und 2016 in Paris, Brüssel und Nizza, aber auch die Anschläge in Deutschland, unter anderem in Ansbach, Würzburg und Berlin prägen die einzelnen Darstellungen.

Der Bundestagsabgeordnete Patrick Ernst Sensburg war unter anderem Vorsitzender des NSA-Untersuchungsausschusses. Er listet in seinem Aufsatz die vereitelten Terror-Akte auf, die in Deutschland seit dem Dezember 2000 begangen werden sollten, beziehungsweise von Deutschland aus geplant wurden. So etwa das Attentat algerischer Islamisten auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg. Gleichsam als Kontrapunkt führt Sensburg als letzten Punkt in seiner chronologischen Auflistung den Anschlag des Tunesiers Anis Amri auf den Berliner Breitscheidplatz auf. Vier Jahre später ist gewiss, dass die bisherige Aufarbeitung des Falles eine Vielzahl von Versäumnissen mehrerer staatlicher Institutionen an den Tag brachte.

Trotz vieler Erfolge im Kampf gegen den Terrorismus zeigen sich auch bedenkliche Entwicklungen. Sensburg führt unter anderem „Verstöße gegen den Datenschutz“ beim BND auf, geht aber auch auf die damals und heute immer noch offene Frage ein, „ob die NSA über Jahre versucht hat, Ziele in Europa aufzuklären und dafür auch den BND mit Suchbegriffen – den so genannten Selektoren – versorgt hat.“ Er räumt aber ein, „… dass Nachrichtendienste sich nicht untereinander vertrauen, sondern ohnehin mit allen Mitteln im Ausland Erkenntnisse gewinnen.“

In diesem Buch kommen auch die zu Wort, die im Jahr 2017 durch ihr Amt „ausgewiesene Experten“ waren. Zwei von ihnen, die Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) sind auch in der Gegenwart noch im Amt. Hans-Georg Maaßen, der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), nicht mehr. In den Darstellungen über BKA, BND und BfV nimmt jeweils eine Aufgabenbeschreibung und die Darstellung der Behördenstruktur einen größeren Raum ein.

Seit Jahrzehnten wird in Deutschland eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten gefordert. Es kann nicht verwundern, dass diese Debatte in erster Linie von ehemaligen Mitarbeitern dieser Institutionen befeuert wird. Als Beispiel sei nur der Gründer der GSG 9, Ulrich Wegener, genannt, der nicht müde wurde, die Überwindung des Trennungsgebotes zu fordern. Sollte dies nicht geschehen, würde Deutschland wieder Schiffbruch erleiden, sagte er bereits im Jahr 2007 in einem Interview.

Eine gewisse Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei gab es bereits seit den 1950er Jahren, als der Bundesgrenzschutz bestimmte Bereiche der Fernmeldeüberwachung übernahm und diese Ergebnisse auch für das BfV bestimmt waren. Seither hat sich vieles verändert, wie Stefan Süss in seinem Aufsatz über das „Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration“ nachweist. Jedoch zeigt sein Resümee die Grenzen deutlich auf: Wegen der „organisatorischen Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten“ findet eine „Koordinierung operativer Maßnahmen nicht statt.“ Dies gilt cum grano salis auch noch im Jahr 2021.

Auch die zweite thematische Säule dieses Buches bilden Beiträge, in denen die damit einhergehenden Probleme herausgestellt werden. So geht Rainer Franosch der Frage nach, ob das Darknet ein rechtsfreier Raum sei. Andreas Könen beschreibt die „Gefahren für die innere Sicherheit aus dem Cyber Raum“ und fragt: „Wie kann Deutschland sich schützen?“ An das Ende seines Beitrags stellte Könen einen zuversichtlichen Satz: „Die in der neuen Cyber-Sicherheitsstrategie genannten Maßnahmen werden die Cyber-Sicherheit in Deutschland in den kommenden Jahren weiter erhöhen.“

Die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik zeichnet leider ein anderes Bild: Die Cyber Kriminalität boomt. Somit hat Sensburgs Zusammenfassung aus dem Jahr 2017 nichts von ihrer Gültigkeit verloren: „Wir sehen uns neuen Gefährdungsszenarien ausgesetzt, die eine Vernetzung und Abstimmung nationaler Polizeibehörden und Nachrichtendienste erfordern. Zugleich gelingt uns der Kampf gegen diese asymmetrische und hybride Gefahr nur, wenn wir nicht nur national, sondern auch international enger zusammenarbeiten.“

-Dr. Reinhard Scholzen-

 

Über den Autor
Dr. Reinhard Scholzen
Dr. Reinhard Scholzen
Dr. Reinhard Scholzen, M. A. wurde 1959 in Essen geboren. Nach Abitur und Wehrdienst studierte er Geschichte und Politikwissenschaft an der Universität Trier. Nach dem Magister Artium arbeitete er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter und promovierte 1992. Anschließend absolvierte der Autor eine Ausbildung zum Public Relations (PR) Berater. Als Abschlussarbeit verfasste er eine Konzeption für die Öffentlichkeitsarbeit der GSG 9. Danach veröffentlichte er Aufsätze und Bücher über die innere und äußere Sicherheit sowie über Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs: Unter anderem über die GSG 9, die Spezialeinsatzkommandos der Bundesländer und das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr.
Weitere Artikel des Autoren