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 © BDSW

Bewacherregister

Chance und Herausforderung für die private Sicherheit

Zur Erhöhung der Transparenz und Zuverlässigkeit im Sicherheitsgewerbe wird am 1. Juni erstmals ein zentrales Bewacherregister für die sichere digitale Kommunikation mit den Sicherheitsunternehmen freigeschaltet.

In dem Register werden dann alle privaten Sicherheitskräfte registriert und verwaltet. „Grundsätzlich begrüßen wir das Register, da es mittel- und langfristig zu einer Entbürokratisierung und deutlich schnelleren Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden und Beschäftigten beiträgt“, so BDSW Präsident Gregor Lehnert. Eine Herausforderung stelle allerdings die extrem kurz bemessene Erstbefüllungsphase des Registers mit Beschäftigtendaten durch die Sicherheitsunternehmen dar. Bisher sei noch nicht klar, ob es den Sicherheitsunternehmen möglich sein wird bis zum Stichtag – dem 30. Juni 2019 - die Daten aller rund 267 000 Beschäftigten in das Register einpflegen zu können. „Die knappe, verbleibende Zeit bis zum Start des Registers muss in einem gemeinsamen Kraftakt von Staat und Sicherheitswirtschaft so effektiv wie nur möglich genutzt werden“, so Lehnert.  Das Bewacherregister wurde im Zuge des Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften eingeführt. In diesem Register werden erstmals alle rund 267.000 Beschäftigten sowie die über 6 500 Sicherheitsunternehmen erfasst. „Wir erhoffen uns, genau wie der Gesetzgeber, damit mehr Transparenz über die sich auf dem Markt befindlichen Sicherheitsunternehmen und eine deutliche Verkürzung der häufig viel zu langen Dauer der Zuverlässigkeitsüberprüfungen der Beschäftigten“, so Lehnert abschließend.