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Beschilderung Parkeingang
© Verfasser privat

Die Verlotterung der Republik

Eine Gesellschaftskritik und ein Plädoyer zur Abkehr vom Laisser-faire-Ansatz in der öffentlichen Ordnung am Beispiel eines Potsdamer Schlossparks

Von Lars D. Preußer

„This vandalism represents not only direct loss calculated in the hundreds of millions of dollars, but indirectly…[the] destruction of social trust in one’s fellow men.“ – Philip G. Zimbaro, 1970

Wahrnehmung

Seit Jahrhunderten lamentiert die Menschheit, insbesondere Teile der älteren Bevölkerung, dass „damals“ vieles, wenn nicht sogar tatsächlich pauschal „alles“ besser war. Jede Generation erliegt somit erneut dem psychologischen Selbstbetrug der Verklärung der Umstände ihrer jeweiligen persönlichen Vergangenheit. Gleicht man jedoch derartige Behauptungen mit objektiven wirtschaftlichen und soziologischen Indikatoren wie z. B. Chancengleichheit, individuelle Rechte, verfügbares Einkommen, Rechtssicherheit oder Lebenserwartung ab, so entbehren derartige Aussagen jeglicher rationalen Grundlage. Bei der Diskrepanz zwischen subjektiver Wahrnehmung und nachweisbarer Realität spielen neben psychologischen Faktoren auch zunehmend teils vorsätzlich verbreitete Frames und politisierte Narrative sowie Angsttransfers eine Rolle. Weitere Ursachen für diesen Selbstbetrug können in sich gegenseitig verstärkenden Wahrnehmungsmustern (Echokammern) oder der selektiven Überbewertung negativer Berichterstattung gefunden werden. Zumindest in der Bundesrepublik ging es aber den Bürgern nie besser als heute. So weit zur kulturoptimistischen Lagedefinition.

Dennoch gibt es natürlich auch in Deutschland aktuell soziale, politische und wirtschaftliche Fehlentwicklungen, denen wir uns stellen müssen. Neben den bereits in den Medien breit diskutierten Problemen wie z. B. der Verrohung der Umgangsformen, Angriffen auf Rettungsdienstmitarbeiter oder der grassierenden Wohnungsnot in Ballungszentren hat sich aus Sicht des Autors leider auch der Umgang mit dem öffentlichen Raum zum Negativen gewandelt. Es wird weggeworfen, gescratcht, geklebt, plakatiert, bekritzelt, besprüht, ignoriert, schabloniert, angekokelt, getaggt, nicht angeleint, beschallt, vandalisiert und vor allen Dingen weggeschaut.

Vom Subjektiven zum Objektiven

Jede Lebensdekade bringt ihre eigenen Prioritäten und Wahrnehmungsmuster mit sich. Aber kann es wirklich sein, dass man mit zunehmendem Alter mehr auf Müll, Vandalismus und Regelverletzungen achtet, also verstärkt wahrnimmt, als z. B. ein 20-Jähriger? Ist diese Wahrnehmung bereits eine unheilvolle Vorahnung, sich sehr zeitnah für den Seniorenteller zu qualifizieren? Vielleicht einerseits „ja“, aber andererseits objektiv leider nicht.

Betrachtet man nämlich die eskalierenden Kosten der Kommunen für Straßenreinigung im öffentlichen Raum, die stetig steigenden Schadenszahlen durch Vandalismus und Vermüllung bei regionalen Verkehrsverbünden und der Deutschen Bahn, so kann man genügend statistische Belege für diese neue deutsche Realität der Verwahrlosung finden, ohne seine eigenen subjektiven und ggf. eingetrübten Sinne zu bemühen.

Dennoch scheinen der Vandalismus am Privaten und Öffentlichen sowie die Vermüllung, neuerdings anglizierend mit dem Begriff „Littering“ umschrieben, vielen Bürgern überhaupt nicht mehr aufzufallen oder Verantwortliche vor den Problemen zu kapitulieren. Dass für das alte Phänomen des achtlosen Wegwerfens nun ein neuer, angelsächsischer Begriff bemüht werden muss, sollte uns aufhorchen lassen. Die sprachliche Integration von Fremdwörtern kann auch ein Indikator dafür sein, dass der nationale Wortschatz für die Umschreibung neuer Phänomene oder Problemumfänge nicht mehr ausreicht und uns ggf. einen neuen Umgang abfordert.

Irritation im Weltkulturerbe

Anhand eines als Weltkulturerbe geschützten Schlossparks in Potsdam möchte der Autor im Folgenden die Phänomene Littering und Vandalismus in der Praxis näher beleuchten, Ursachen diskutieren und mögliche Lösungsansätze sondieren. Die Beobachtungen und Einlassungen beziehen sich auf den Zeitraum 2006–2019 und eignen sich auch für das Facility- und Security-Management in der Privatwirtschaft.

Vorausgeschickt sei, dass das „Kronjuwel“ des Parks, das Schloss selbst, mit Bewegungsmelder-gesteuerter Beleuchtung und CCTV-Kameras angemessen technisch bestreift zu sein scheint, wobei die Reaktionszeit und -qualität sowie Flächenabdeckung nicht bekannt sind. Die aufgezählten Defizite betreffen den umliegenden Schlosspark. Es könnte nachvollziehbar argumentiert werden, dass bei knapp bemessenen finanziellen Ressourcen Schutzmaßnahmen prioritär für kritische Werte, wie hier das historische Schloss, umzusetzen sind. Löst man, wie später argumentiert werden wird, das Finanzierungsproblem für die Gewährleistung der Sauberkeit und Unversehrtheit des anvertrauten Raums mittels eines bußgeldfinanzierten Systems, so erschließt man sich zusätzliche Fähigkeiten in der Breite.

An den Eingängen zum besagten Park finden sich, wie vielerorts in öffentlichen Parkanlagen, Schilder mit der Parkordnung. Die Schriftgröße der Schilder ist jedoch so klein gewählt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Wahrnehmung durch vorbeigehende Besucher gegen null tendieren dürfte. Die vier Gebots-Piktogramme sind ebenfalls zu klein dargestellt. Der interessierte Leser kann den Schildern entnehmen, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden „können“. Die Parkverwaltung hat sich hier für den Konjunktiv entschieden und leitet somit den Laisser-faire-Umgang mit dem ihr anvertrauten Weltkulturerbe gleich am Eingang semantisch ein.

Dieser lässt sich dann im Park eingehend im Detail beobachten:

  • Ohne Ausnahme sind alle modernen Parkbänke besprüht, getaggt oder beklebt.
  • Einige Parkbänke sind von einem Teppich aus Zigarettenstummeln, Glasscherben und Kronkorken umgeben.
  • Viele Informationstafeln sind bis zur Unkenntlichkeit besprüht und getaggt.
  • Einzelne steinerne (historische) Wegweiser sind besprüht.
  • Einzelne Mülleimer sind besprüht, getaggt oder beklebt.
  • Verbotenen Ball- und anderen Sportspielen wird nachgegangen.
  • Das Verbot, Drohnen aufsteigen zu lassen, wird missachtet.
  • Vom Ufer aus wird verbotenerweise geangelt.
  • Auch außerhalb der ausgewiesenen Liegewiesen werden Fahrräder abgestellt und „gelagert“.
  • Etwa die Hälfte aller ausgeführten Hunde läuft unangeleint durch den Park.
  • Im Winter zieht es täglich Hunderte von Anwohnern mit ihren Kindern zum verbotenen Schlittenfahren in den Park.
  • Es wird außerhalb der ausgewiesenen Badestellen gebadet.
  • Auf der Liegewiese wird das Verbot, Musik abzuspielen, von Jugendgruppen immer wieder ignoriert.
  • An Sommerwochenenden quellen zu klein bemessene Mülleimer an der Liegewiese über.
  • Der Eintrag von Kleinmüllteilchen wie Kronkorken, Glasscherben, Kunststoffteilen oder Zigarettenstummeln hat auf der Liegewiese ein besorgniserregendes Ausmaß an Umweltverschmutzung angenommen.
  • Fahrräder werden außerhalb der ausgeschilderten Bereiche mitgeführt und
  • „… Abfälle jeglicher Art … zurückgelassen und weggeworfen“.

Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass regelmäßig und in hoher Frequenz gegen 9 der insgesamt 19 Verbote der Parkverordnung verstoßen wird.

Folgt man dem durch die US-amerikanischen Psychologen Lawrence E. Cohen und Marcus Felson etablierten Routine Activity Approach1, so sind Kriminalitätsraten abhängig von den sich ständig verändernden Lebensgewohnheiten und Verhaltensweisen der Bevölkerung. Demnach variieren je nach Zeit und Ort drei entscheidende Faktoren, die für das Eintreten oder Ausbleiben krimineller Verhaltensweisen verantwortlich sind:

  1. Ein motivierter Täter
  2. Ein geeignetes Tatobjekt
  3. Fehlen eines ausreichenden Schutzes für das Tatobjekt

Betrachtet man die oben aufgeführten materiellen und immateriellen Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten2, so vereint der Park alle drei Faktoren exemplarisch in sich.

1. Der motivierte „Täter“

Analog zum Routine Acitvity Approach betrachten wir zunächst die Täterseite bzw. Verursacherseite. Vermüllung und Vandalismus sind durchaus keine neuen Phänomene. Die Autorin Dr. Maren Lorenz beschreibt in ihrer Studie „Vandalismus als Alltagsproblem“3, dass sich in den deutschen Ländern bereits 1629 der Hessische Landgraf Wilhelm V. veranlasst sah, Vandalen mit dem Schandkorb zu drohen (worauf wir später noch im Zusammenhang mit dem Inselstaat Singapur ein wenig näher eingehen wollen). Damals war Vandalismus noch vorwiegend politisch motiviert, während heute in der Fachliteratur vorwiegend Gruppeneffekte, Alkoholisierung, Frustration, Geltungsdrang oder Mutproben als Tatmotive identifiziert werden4.

Als Motive für Littering werden in einer Langzeitstudie der Berliner Humboldt-Universität Bequemlichkeit, Faulheit und Gleichgültigkeit genannt.5 Bei beiden Phänomenen ist zwischen personenbezogenen Gründen (z. B. Frustration oder Geltungsdrang) und internen (veränderbaren) strukturbezogenen Gründen (z. B. zu große Abstände zwischen Mülleimern oder mangelnder Schutz) zu unterscheiden. Beide Aspekte müssen in der Schutz- und Ordnungsstrategie öffentlicher Räume eine Berücksichtigung finden. Zu den exogenen strukturbezogenen Gründen zählen im Allgemeinen auch die massive Zunahme von To-go-Verpackungen und der Konsum aus Einwegverpackungen, welche neben Zigarettenkippen mittlerweile einen immer größeren Anteil am Müllaufkommen im öffentlichen Raum ausmachen.6

Für Präventionsstrategien sind neben den Motiven für Fehlverhalten aber auch die Charakteristika der Verursachergruppen relevant. Unterschiedliche Studien stellen hier Littering im Park
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z. B. bezüglich der Altersstruktur beim Littering durch 18- bis 30-Jährige (klassische Vermüllung) und beim Zurücklassen von Hundekot durch über 50-Jährige eine erhöhte Belastung fest. Für Vandalismus, insbesondere auch den Sondertatbestand Graffiti nach § 303 Abs. 2 StGB, zeichnen wiederum vorwiegend männliche Jugendliche aller sozialen Schichten zwischen 14 und 24 Jahren verantwortlich. Das sogenannte Rum- oder Abhängen insb. in den Abendstunden kann als Frühwarnindikator für Vandalismus gelten.7 In Bezug auf den beispielhaft angeführten Schlosspark kommt noch eine zeitlich kalkulier- und vorhersehbare Sonderbelastung durch Fußballfans vor und nach Fußballspielen im nahen Stadion hinzu (Vermüllung, Aufkleber und Graffiti ihrer Vereine oder Ultras).

Nicht ausschließlich und gleichsam als überzogene Karikatur eines Täterprofils könnte man also eine Präventionsstrategie an vorwiegend männlichen Jugendgruppen ausrichten, die Alkohol konsumierend und rauchend im Park „rumhängen“ und von bestimmten Parkbänken aus Hundehalter mit Kaffee-to-go-Bechern beobachten.

2. Geeignetes Tatobjekt

Der Schlosspark erfüllt auch das zweite Kriterium des Routine Acitvity Approach und stellt mit einer ausreichenden Anzahl an strukturbezogenen Faktoren ein geeignetes Tatobjekt für Littering und Vandalismus dar. Zu den unveränderbaren Gegebenheiten zählen hierbei die Lage neben einem Fußballstadion (Vandalismus durch Fans), der Status einer geschützten Grünanlage (kein Beschnitt historischer Bepflanzung) sowie die schwer einsehbare Topografie und Weitläufigkeit des Parks (Herausforderung für eine angemessene Bestreifungsfrequenz).

Darüber hinaus ist der Park im Vergleich zu „klassischen“ Schlossparks stärker von der Lebensweise der Anwohner tangiert und wird aufgrund seiner stadtnahen Lage als Routinestrecke von Fahrradfahrern durchquert; er spielt mit seinem Seezugang, dem einzigen „Schlittenhügel“ in der näheren Umgebung und einem Freibad in der Freizeitgestaltung der Anwohner eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

3. Fehlen eines ausreichenden Schutzes

Zu den aufgezählten extern vorgegebenen Rahmenbedingungen und Risikofaktoren wirken sich dann in Kombination interne, also potenziell veränderbare strukturbezogene Defizite der Parkverwaltung tatbegünstigend aus:

  • Der Wachschutz schritt bei zufällig beobachteten Streifengängen gegen offensichtliche Verstöße nicht ein und trägt durch diese Unterlassung zusätzlich zum Gefühl des regel- und konsequenzfreien Raums bei.
  • Die Kontrolldichte durch die Bestreifung ist angesichts des häufigen Fehlverhaltens objektiv zu niedrig.
  • Es finden keine gezielten Täterermittlungen statt.
  • Die mobile Bestreifung durch den Wachschutz erfolgt vorwiegend nur einzeln und manchmal auch nur per Pkw.
  • Es finden keine Maßnahmenanpassungen statt. So quellen im Sommer seit Jahren jedes Wochenende vorhersehbar die Mülleimer an der Liegewiese über, ohne dass neue oder größere Papierkörbe aufgestellt werden. Maßnahmen gegen Vandalismus bleiben aus.
  • Vandalismusschäden an Parkbänken und Informationstafeln werden minimal im Jahresturnus entfernt. Als Konsequenz und in Bestätigung der Broken-Windows-Theorie8 zieht die erste Vandalisierung weitere nach sich.
  • Die Reinigung von Liegewiesen erfolgt nur oberflächlich; Kleinmüllteilchen bleiben liegen.
  • Manche Vandalismusschäden werden über Jahre hinweg überhaupt nicht entfernt.
  • Da laut Parkordnung der Aufenthalt im Park nach Anbruch der Dunkelheit formal untersagt ist, fehlt auch eine nächtliche Beleuchtung an Littering- und Vandalismusschwerpunkten. Der Park kann jedoch aufgrund einer lückenhaften Umzäunung und dem Seezugang nachts nicht verschlossen werden.

Besteuerung zieht Ansprüche nach sich

Der Autor begrüßt ausdrücklich zivilgesellschaftliches Engagement wie z. B. Müllaktionstage, Peer-to-Peer Trash Heroes, Raumpartnerschaften oder lokale Initiativen, um öffentliche Infrastruktur zu rehabilitieren. Allerdings entsteht das bürgerliche Engagement erst aufgrund einer Diskrepanz zwischen den Bedürfnissen der Bevölkerung (sauberer, sicherer und intakter öffentlicher Raum) und dem, was die hierfür zuständigen und über Steuern finanzierten Verantwortlichen liefern bzw. nicht liefern. Insbesondere da die behördenseitige Bereitstellung eines sauberen, sicheren und intakten öffentlichen Raums ehemals möglich war und in anderen Ländern auch immer noch oder neuerdings möglich ist, ist diese Kapitulation vor den Problemen nicht hinnehmbar.

Als steuerzahlender Bürger, dem (bei Nichtbefolgen unter Androhung von Haft) über Einkommens- und Umsatzsteuer ein nicht unbeträchtlicher Anteil des Einkommens abgenommen wird, darf man berechtigterweise, sozusagen im Tausch, ein Minimum an staatlichen Dienstleistungen erwarten. Und es kann nicht vermessen sein, in diesem Social Contract auch die öffentliche Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit innerhalb der öffentlich-rechtlichen Aufgabenstruktur zu vermuten.

Daher dürfen wir nicht länger zulassen, dass sich steuerfinanzierte behördliche Verantwortliche entweder aufgrund mangelnder Fähigkeiten oder unzulänglichen Anspruchs an ihre eigene Tätigkeit, auf negative gesellschaftliche Entwicklungen adäquat zu reagieren, aus minimalsten staatlichen Dienstleistungen verabschieden und diese stillschweigend an Bürgerinitiativen delegieren (ohne aber gleichzeitig die eben auch hierfür eingezogenen Steuern zu senken).

Allgemeine Problematisierung von potenziellen Lösungsansätzen

Eine Bestreifung wäre wünschenswert
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Der Autor möchte sich bezogen auf mögliche Lösungsansätze keinesfalls pauschal dem weltweit immer populärer werdenden Trend des „tough on crime“ anschließen. Eskalierende, populäre und meistens eindimensionale, rein repressive Maßnahmen zeigen empirisch gesehen nur selten und in ausgewählten Deliktfeldern die erhoffte verhaltensverändernde Wirkung. Der z. B. seit 1992 in Singapur mit der Corrective Work Order praktizierte Ansatz, Littering-Täter durch öffentliche Strafarbeiten (z. B. Müllsammeln) sozial zu brandmarken („shaming“), klingt zunächst intuitiv vielversprechend, stellte sich jedoch zumindest in dem Stadtstaat als wenig effektiv heraus und reduzierte das Littering-Problem in Singapur nicht in dem erhofften Maße.9

Emotionale Erregung und Empörung sind keine guten Ratgeber für gesellschaftspolitisches Handeln; sie können allenfalls als Indikatoren für Problemdringlichkeit gedeutet werden. Und nicht alle Maßnahmen zur öffentlichen Ordnung und Kriminalitätsbekämpfung, die anderenorts, z. B. in totalitären Staaten, „funktionieren“, sind auf eine offene, liberale, rechtsstaatliche und demokratische Gesellschaft wie die der Bundesrepublik transferierbar oder gar ethisch wünschenswert.

Weg vom Formalismus – hin zu wirksamen Maßnahmen

Andererseits dürfen wir nicht hinnehmen, dass man aus den Innenstädten und Parks Moskaus, Shanghais oder Zürichs nach Deutschland zurückkehrt und einem auffällt, wie dreckig, vandalisiert und heruntergekommen viele deutsche Städte mittlerweile anmuten. Es ist aus Sicht des Autors daher an der Zeit, dass Politik und Behörden sich (ohne Alarmismus) endlich eingestehen, dass ein fundamentaler sozialer und gesellschaftlicher Wandel in der Republik stattgefunden hat und der regelkonforme, sich an soziale Normen gebunden fühlende Bürger der Nachkriegszeit zunehmend der Vergangenheit angehört.

In welchem Maße staatliche Ordnungsmaßnahmen mittlerweile von der Realität bzw. der anvisierten Zielgruppe entkoppelt sind, zeigt sich z. B. auch an Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Kindergärten und Schulen. Staatlicherseits hofft man, mit dem Ausweisen von 30er-Zonen immer noch eine tatsächliche und im Durchschnitt ausreichende Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit bewirken zu können. Wie die meisten Eltern mit Kindern jedoch bezeugen können, reichen derart rein formale Gebote durch Schilder heutzutage schlechthin nicht mehr aus. Es wird ungeachtet der Gefährdung von Kindern ignorant hindurchgerast. Auch die erzieherische Wirkung der zweimal jährlich aufgestellten Radarfalle ist zu vernachlässigen, ja ist in dieser Dosierung allenfalls homöopathischer Natur. Aber der reine Glaube an eine Maßnahme und das unreflektierte formale Abarbeiten von öffentlichen Aufgaben ergeben in sich noch kein effektives Resultat – hier die Verkehrssicherheit der Kinder. Anderenorts macht man es uns vor und platziert Bodenschwellen, sodass schon rein physikalisch der Steuerungseffekt sichergestellt ist.

Es kann daher langfristig nicht tragbar sein, der Zunahme eines rücksichtslosen Egoismus und der Erosion der Regelkonformität in der Gesellschaft schulterzuckend und mit einer moralisch vor sich hergetragenen Toleranz zu begegnen. Also die zunehmende Diskrepanz zwischen intendierter Verhaltenslenkung durch Maßnahmen für die öffentliche Ordnung und Sauberkeit und deren stetig abnehmender Wirkung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu abstrahieren und von sich zu weisen.

Ein Verharren im rein soziologisch-philosophischen Diskurs macht unsere öffentlichen Räume weder sicherer noch sauberer. Verantwortliche müssen jetzt handeln und gegensteuern. Hierbei sollte man aus Sicht des Autors bei allem Engagement für die Sache die Verhältnismäßigkeit wahren (z. B. kein „public shaming“), evidenzbasiert handeln und unaufgeregt-pragmatisch mit einem effektiven Maßnahmenmix die Probleme Vandalismus und Littering angehen. Zentral hierbei sind der eigene Anspruch, in welcherart öffentlichem Raum man eigentlich leben möchte, sowie eine konsequente Effektivitätskontrolle bzw. ein Maßnahmen-Controlling.

In der Problematisierung behördlichen Handelns werden immer wieder die hohen Kosten für die Bekämpfung von Vandalismus und die Beseitigung von Müll im öffentlichen Raum aufgeführt. Dabei werden aber insbesondere in Bezug auf Vandalismus die Kosten allerorts schon fehlerhaft kalkuliert. Wer nämlich Wiederherstellungs- und Reinigungsintervalle bzw. Reaktionszeiten großzügig in Monaten oder Jahren bemisst, rechnet sich die Schadenssummen klein. Würde man sich in Deutschland dem Ziel einer Reaktionszeit innerhalb von 24 Stunden (Müll) und von 1 bis 3 Tagen (Vandalismus) annähern, lägen die Schadenssummen um Potenzen höher. Gleichzeitig würde man aber ein realistisches Lagebild vom Problemausmaß erhalten und in der Konsequenz von der tatsächlichen Faktenlage ausgehend an Lösungsansätzen arbeiten können.

Hierbei wird man dann nicht um eine intensive Auseinandersetzung mit dem Broken-Windows-Ansatz herumkommen, der nach einer in den frühen 90er-Jahren aus dem Ruder gelaufenen Kriminalitätsentwicklung und öffentlichen Verwahrlosung in New York City als kausales Erklärungsmodell für die „Zero Tolerance“-Strategie des damaligen Polizeichefs William Bratton diente.

Anknüpfend an das Experiment des Psychologen Philip Zimbaro übertrugen 1982 die Kriminologen James Q. Wilson und George L. Kelling10 mit dem Broken-Windows-Ansatz die Studienergebnisse des Psychologen auf Verfallserscheinungen im sozialen Raum. Als Auslöser für kriminelles Handeln sahen Wilson und Kelling den städtebaulichen Verfall („urban decay“) wie z. B. zerbrochene Fenster („broken windows“). Die zerbrochenen Fenster stehen in dem Ansatz dabei als bildhaftes Symbol für heruntergekommene Teile der Stadt. Der sichtbare Verfall signalisiert demnach den Bewohnern des Stadtteils eine mangelnde Kontrolle, die auch andere (unerwünschte) Besucher des Stadtteils registrieren. Gleichzeitig ist seit der Erstveröffentlichung empirisch eindeutig belegt, dass Müll weiteren Müll anzieht und Vandalismus die Hemmschwelle zu weiterer Zerstörung signifikant herabsetzt, wobei auch Müll eine verminderte soziale Kontrolle signalisiert und sich somit der Kreis zum Vandalismus schließt.

Der zentrale Grundsatz der von berechtigter Kritik nicht freien Null-Toleranz-Strategie11 ist die konsequente Durchsetzung von Regeln/Gesetzen und die (zeitnahe) Bestrafung von Bagatellvergehen, also das, was wie oben dargestellt im Schlosspark fehlt. Welchen frappierend positiven Wandel der Ansatz z. B. für den Central Park in New York mit sich gebracht hat, lässt sich im zeitlichen Vergleich von 1990 zum heutigen Zustand beobachten. Dort, wo vormals vermüllte und vandalisierte Bereiche des Parks auch tagsüber als No-go-Areas ihr Dasein fristeten, spielen heute Kinder noch abends in einem sicheren und sauberen Umfeld.12

Stellt man aber mit einem realistischen Lagebild die tatsächliche Höhe des durch Littering und Vandalismus verursachten Schadens fest und entscheidet sich zusätzlich unter hohem finanziellen Aufwand für ein konsequentes Vorgehen, so steht man zu Beginn einer solchen Kehrtwende gegen „Quality-of-life“-Delikte vor nicht unbeträchtlichen Kosten. Der Autor plädiert daher dafür, das bereits in anderen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Bereichen bewährte Verursacherprinzip auch im Hinblick auf alle durch Vandalismus und Littering verursachten Kosten einzuführen – also nicht nur die unmittelbaren Wiedergutmachungskosten, sondern auch Personalkosten, administrative Kosten usw. in Rechnung zu stellen und ferner dieses mit einer jährlich neu ermittelten Kostendeckung durch die eingezogenen Bußgelder zu verstetigen. Einerseits könnte man hierdurch die mit der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung betrauten Verantwortlichen aus ihrer Hilflosigkeit befreien und andererseits das Totschlagargument zu hoher Kosten weiterführender Maßnahmen entkräften.

In der Konsequenz würde eine solche Kehrtwende bisher in Deutschland undenkbar hohe Bußgelder und eine zunächst engmaschigere Kontrolle des öffentlichen Raums nach sich ziehen. Dass der deutsche Bußgeldkatalog eher homöopathischer Natur ist, sich an dem bereits erwähnten aussterbenden regelkonformen Bürger der Nachkriegszeit ausrichtet und seinem Steuerungsanspruch nicht gerecht wird, lässt sich nicht nur am schon zuvor als Beispiel bemühten Potsdamer Schlosspark belegen. Wer mit offenen Augen durch Deutschland geht, muss sich eingestehen, dass da etwas nicht mehr funktioniert. In der Praxis wird zu ergründen sein, in welchem Verhältnis Strafmaß (Höhe der Bußgelder) und Erfassungswahrscheinlichkeit (Überwachung und Bestreifung) zueinander auszubalancieren sind. Dass z. B. in der ersten Jahreshälfte von mehr als 100.000 Anleinpflicht mit einem Bußgeld von 150 Euro belangt wurden13, belegt beispielhaft, dass da in beiden Feldern noch Luft nach oben ist.

Für alternative Lösungsansätze, so sie denn tatsächlich effektiv sind, darf und muss man offen sein. Dem wünschenswerten, aber letztendlich leider idealistisch verklärten Vorschlag, man könne dem Littering und Vandalismus mit einem schlichten Appell an die Eigenverantwortung des aufgeklärten Bürgers beikommen, da sonst repressive Maßnahmen in einer „gravierenden Unverhältnismäßigkeit staatlichen Handelns und … meist in einer Schieflage“14, ja sogar in einer Einschränkung der Freiheit enden, kann man jedoch nur mit Unglauben begegnen. In der Praxis hat sich nach dem 2011 formulierten öffentlichen Appell eines Berliner Lokalpolitikers nichts verändert; „sein“ Kiez ist gleichbleibend verwahrlost.

In Bezug auf den beispielhaft angeführten Schlosspark schlägt der Autor exemplarisch das folgende Maßnahmenbündel vor und lädt zu dessen kritischer Ergänzung ein:

Bestandsaufnahme und Risikoanalyse

  • Vandalismus- und Littering-Schwerpunkte identifizieren
  • Vandalismus- und Littering-Schwerpunktzeiten identifizieren
  • Potenzielle Tätergruppen für Vandalismus und Littering identifizieren15
  • Potenzielle Tätergruppen in Zielgruppen (z. B. Hundehalter, Jugendliche, Fußballfans) unterteilen
  • Formen des Vandalismus und Abfallarten identifizieren
  • Realistische monetäre Bewertung der Vandalismusschäden und des Reinigungsaufwands (siehe Ausführungen oben)

Entscheidung für einen praktikablen und gesellschaftlich akzeptablen Verbotskanon

  • Nicht durchsetzbare Verbote konsequent streichen
  • Unsinnige Verbote konsequent streichen
  • Gesellschaftlich potenziell kontroverse Verbote mit Stakeholdern und Anwohnern im Dialog abgleichen
  • Konzentration der Ressourcen auf das Kerngeschäft der Ordnung, Sauberkeit und Bewahrung des Weltkulturerbes
  • Alkoholkonsumverbot (aufgrund des Zusammenhangs zwischen Alkoholkonsum und spontanem Vandalismus; gleichzeitige Reduzierung zerschlagener Bierflaschen im Park)

Verbote zusammen mit Konsequenzen klar, sichtbar und eindeutig zur Kenntnis bringen

  • Visuell schnell zu erfassende Regeln mit großen Piktogrammen (Unkenntnis als Ausrede läuft ins Leere)
  • Benennung der jeweiligen Bußgeldhöhe gleich unterhalb der Verbots-Piktogramme (keine Regeln ohne Konsequenzen/Sanktionen; schnelle Zuordnung: mein Verhalten & die Sanktion)
  • In Bezug auf Konsequenzen/Sanktionen kein konjunktives Abwägen, sondern Ankündigung von obligatorischen Sanktionen, ggf. mit zuzüglicher Bearbeitungsgebühr oder Strafanzeige (wir nehmen das hier ernst!)
  • Auf Höhe der Parkordnungsschilder die Parkgrenze an den Zugängen z. B. durch eine Messingleiste am Boden symbolisch als solche kenntlich machen (Sie überschreiten jetzt eine Grundstücksgrenze, und diese Regeln gelten hier!)

Dreimännige Fußstreife der Compagnies Républicaines de Sécurité (Frankreich)
© Von Nicolas Bouillon - Photo prise par Nicolas Bouillon, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=396201

Humorvolle Kommunikation von Verboten

  • Zusätzlich zu dem verbots- und sanktionsorientierten Ansatz die spezifischen Zielgruppen (Hundehalter, Jugendliche, Raucher etc.) mit humorvollen Plakaten und Aufschriften für die Parkordnung sensibilisieren16

Präventive bauliche Maßnahmen

  • Informationstafeln und Parkordnungsschilder mit abziehbaren Schutzfolien bekleben, die am Tag des Beschmierens ein schnelles und rückstandsloses Entfernen ermöglichen (Broken-Windows-Ansatz / schnelle Beseitigung)
  • Ausweitung der Bewegungsmelder-gesteuerten Beleuchtung über die historischen Gebäude hinaus auf vorhersehbare und bekannte Vandalismus- und Littering-Schwerpunkte, die insb. als abendliche Treffpunkte von jugendlichen Anwohnern genutzt werden (die Treffpunkte werden dadurch unattraktiv und können auf den Streifengängen vom Wachschutz eingesehen werden)
  • Aufstellen von zusätzlichen Mülleimern, wo ein vermehrtes Müllaufkommen festgestellt werden kann

Präventive organisatorische Maßnahmen

  • Streifen statt mit dem Auto zu Fuß, mit Segway, Elektroroller oder Fahrrad (Streifen mit dem Auto sind zu anonym, die Sicht des Fahrers ist eingeschränkt, nicht alle Wege sind mit dem Pkw befahrbar)
  • Streifen ausschließlich zu zweit (effektivere Ansprache und Selbstschutz) statt wie aktuell einzeln
  • Zusätzlich zu den Streifen gezielte Täterermittlung und Strafvereitelung an Vandalismus- und Littering-Schwerpunkten zu Schwerpunktzeiten (hier insb. spezifische Parkbänke, an denen sich jugendliche Anwohner abends treffen und Alkohol konsumieren)
  • Statt Ignorieren und Vorbeilaufen tatsächliches Einschreiten durch den Wachschutz – situationsabhängig mit Unterstützung der Polizei (angesichts der illustren Zustände im Park haben die Streifen zur Zeit einen symbolischen Wert)

Reaktive Maßnahmen

  • Konsequentes Dokumentieren, Melden, Auswerten und Entfernen von Vermüllung und Vandalismusschäden innerhalb von 24 Stunden (Müll) bzw. 1 bis 3 Tagen (Vandalismus)
  • Regelmäßige Auswertung des Fehlverhaltens zur Fortschreibung der Risikoanalyse, Anpassung der Maßnahmen, Ressourcenallokation und Maßnahmen-Controlling
  • Konsequentes Bestrafen von Bagatellvergehen (null Toleranz) zum Schutz des Weltkulturerbes
  • Anhebung der Bußgelder auf ein für die ergriffenen Schutzmaßnahmen (inkl. Backoffice-Kosten) und den Wiederherstellungsaufwand kostendeckendes Niveau im dreistelligen Euro-Bereich
  • Aussprechen von Aufenthaltsverboten nach § 16 BbgPolG
  • Bei jugendlichen Straftätern Koordination mit Polizei, Familie und Jugendamt
  • Um einen Zusammenhang zwischen Tat, Strafe und Wiedergutmachung herzustellen, hat aus pädagogischen Gründen die Bestrafung für das Fehlverhalten zeitnah zu erfolgen

Abschließend darf resümiert werden, dass es der Welt und der Republik natürlich nicht an weitaus drängenderen und zukunftsrelevanteren Problemstellungen als Littering und Vandalismus fehlt. Auch können in Bezug auf derartiges Fehlverhalten einer Minderheit durch Alarmismus oder Defätismus gefärbte Antworten oder gar populistisch aufgeladene Lösungsversprechen nicht zielführend sein. In einer Zeit, in der wir jedoch mit Kontroversen bzgl. Klimawandel, ökologischen Fußabdruck und eine nachhaltige Landwirtschaft über unseren Umgang mit unserer Umwelt streiten und nicht wenige angesichts politischer Lagerbildung versucht sind, sich in die virtuelle Welt des Internets zurückzuziehen, brauchen wir umso mehr Orte, an denen wir uns in einem sauberen und sicheren Rahmen zivilisiert und regelbasiert begegnen können.

Die für die Pflege dieses öffentlichen Raums benannten und steuerfinanzierten Verantwortlichen, die derzeit vielerorts in Deutschland und so auch in dem benannten Schlosspark ihren juristisch-verwaltungsrechtlichen Aufgaben nicht in einem befriedigenden Maße nachkommen, sind aufgerufen, sich der hiermit verbundenen Herausforderungen in einem nachvollziehbaren Maße anzunehmen.

Polemisch könnte man als Ursache für das Versagen in puncto Littering und Vandalismus letztendlich anführen, dass es den Verantwortlichen entweder an einem angemessenen Anspruch fehlt oder an dem Willen, diesen Anspruch mit effektiven Maßnahmen durchzusetzen. Mit kostendeckenden Bußgeldern wäre hier auch eine ausreichende Finanzierung gewährleistet. Maßnahmen für einen sauberen und intakten öffentlichen Raum müssen und dürfen aber nicht zu einer Einschränkung der persönlichen Freiheit z. B. mittels Orwell’scher Social-Scoring-Systeme oder lückenloser CCTV-Überwachung führen. Wenn man mit den Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit wahrt, dann bleibt auch ein Zielkonflikt zwischen Freiheit auf der einen und Sauberkeit und Unversehrtheit auf der anderen Seite rein ideologisch konstruiert. Die Freiheit kann nur verteidigt werden, wenn wir, die wir sie wertschätzen, denen entgegentreten, die sie fälschlich als Freibrief für unsoziales Verhalten interpretieren, und so präventiv denen das Wasser abgraben, die ganz grundsätzlich mit totalitären Ambitionen danach streben, uns die Freiheit als solche zu nehmen.

 

 Quellen:

1  Cohen, L.E.; Felson, M.: „Social change and crime rate trends: a routine activity approach“, in American Sociological Review, Vol. 44, Nr. 4, S. 588–608, New York, 1979
2  §304 Abs. 1 StGB (Vandalismus als Tat gegen eine öffentliche Einrichtung)
3  Dr. Maren Lorenz: „Vandalismus als Alltagsphänomen“, Hamburger Edition, 1. Aufl. (17. Februar 2009)
4  Daniel Singer: „Die Bekämpfung des Vandalismus als öffentliche Aufgabe – dargestellt am Beispiel der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu“, Bachelorarbeit an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg, 2011
5  „Wahrnehmung von Sauberkeit und Littering im öffentlichen Raum“, Humboldt-Universität, 2018
6  G. Vogel und Dr. M. Ableidinger: „Littering – Evaluierung in Wien und anderen europäischen Städten“, Institut für Technologie Warenwirtschaftslehre, Wien, 2003
7  Daniel Singer: „Die Bekämpfung des Vandalismus als öffentliche Aufgabe – dargestellt am Beispiel der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu“, Bachelorarbeit an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg, 2011
8  Philip G. Zimbaro: „A social-pychological analysis of vandalism: making sense of senseless violence“, Stanford University, 1970
9  Wing-Cheong Chan: „A review of the corrective work order in Singapore“, British Society of Criminology Paper, 2002
10  Kelling, George L.; Wilson, James Q.: „Broken Windows. The police and Neighborhood Safety“, The Atlantic, 1982
11  Bruce D. Johnson, Andrew Golub and James McCabe: „The international implications of quality-of-life policing as practiced in New York City“, 02/2010
12  Die Entwicklung ist natürlich auch nicht monokausal zu sehen. Anwohnerinitiativen und konsequentes Parkmanagement haben auch dazu beigetragen, dass der NYCP wieder zu einem lebenswerten öffentlichen Raum transformiert werden konnte.
13  rbb24: „Kaum Bußgelder für Hundehalter – Verstöße gegen Anleinpflicht in Berlin selten geahndet“, Berlin, 08/19
14  Jens-Holger Kirchner: „Öffentliche Sauberkeit: Keine Freiheit ohne Verantwortung – das gilt auch für Berlin“, Tagesspiegel, Berlin, 07/2011
16  Ralph Hansmann und Nora Steimer: „Ein Feldexperiment zur Analyse der Wirksamkeit von humorvollen und umweltorientierten und autoritären Plakaten gegen Littering“, ETH Zürich, 12/2014

 

Über den Autor
Lars D. Preußer
Unser Autor Lars D. Preußer ist Geschäftsführender Gesellschafter der Laurentium GmbH in Berlin. Laurentium ist eine netzwerkbasierte Boutique-Unternehmensberatung mit internationaler Ausrichtung im Bereich der Ermittlungen und Sicherheitsberatung für Großunternehmen. Laurentium hat sich seit seiner Gründung 2004 als führender strategischer Partner für das Management internationaler Konzerne etabliert und begleitet seine Kunden mit individuellen und diskreten Problemlösungen.
www.laurentium.com
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