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Telematik-Sicherheits-Service
- die erste Versicherung, die Leben rettet!

Von Dr. Jürgen Cramer, Düsseldorf

Das Angebot

Im Gegensatz zu vielen Angeboten im Ausland, die auf Telematik-Technologie basieren, wird bei der Sparkassen DirektVersicherung kein Pay-as-you-drive-Tarif angeboten, sondern ein Telematik – Sicherheits- Service mit Sparmöglichkeit. Was ist der Unterschied? Zunächst einmal zur Technik: Es wird eine kleine Zigarettenschachtelgroße Telebatikbox in das Auto des Versicherungsnehmers eingebaut. Der Einbau erfolgt durch eine Vertragswerkstatt – auf Kosten der Sparkassen DirektVersicherung. Die Gesamtkosten für Box und Nutzung (inkl. aller Sicherheitsfeatures, auf die wir unten noch weiter eingehen) liegen – je nach Versicherungsprämie des zugrunde liegenden Kfz-Versicherungsvertrages – zwischen 0 und maximal 71,40 Euro.

 

Nach Einbau der Telematikbox kann der Versicherungsnehmer (und zwar nur er - gesichert über eine Kunden-ID und ein persönliches Passwort) nachschauen, wo und wie sicher er gefahren ist. Jede einzelne Fahrt kann also nachträglich betrachtet werden und gibt so Feedback zum konkreten Fahrverhalten. Und dies soll beispielsweise jungen Fahrern helfen und Anreiz geben, sicherheitsbewusster zu fahren. Wird ein guter Scorewert erreicht, gibt es 5 % Rabatt auf die nächste Jahresrechnung. Natürlich muss der Kunde nichts nachzahlen, wenn der notwendige Scorewert nicht erreicht wird. Des Weiteren gibt es den Wettbewerb „Bester Fahrer des Monats“. Der Gewinner dieses Wettbewerbs hat sich für ein Quartal kostenfreien Versicherungsschutz verdient.

Zudem beinhaltet das Angebot eine Fahrzeugortungsfunktion, womit der Berechtigte das Fahrzeug jederzeit über eine App leicht wieder finden kann. Wichtig beispielsweise nach einem längeren Urlaub, falls man nicht mehr genau weiß, wo das Fahrzeug steht. Wichtig natürlich auch bei unberechtigter Nutzung des Fahrzeugs, so insbesondere nach einem Diebstahl.

Last but not least: Nach einem Unfall wird automatisch ein Notruf abgesetzt, so dass automatisch ein Krankenwagen zum Unfallort geschickt wird. Auch dies ist nur mit der Ortungsfunktion möglich.

Und all dies übrigens unter strengster Einhaltung des Datenschutzes. Das Produkt ist frühzeitig mit dem LDI NRW[1] abgestimmt worden. In einem mehrseitigen Schreiben wurden Hinweise für die Gestaltung des Produktes gegeben. Diese Hinweise sind – soweit sie durch das BDSG abgedeckt sind – alle umgesetzt worden. Die Punkte des LDI NRW wurden in einer Tagung Anfang Dezember mit allen Datenschutzbehörden besprochen. Nach Auskunft des LDI NRW ist die Beteiligung der anderen Datenschutzaufsichtsbehörden umfassend erfolgt, und die mitgeteilten Hinweise seien „breiter Konsens“. Vor diesem Hintergrund erstaunen die Ausführungen von Herrn Dr. Weichert umso mehr.

 

Zwischenfazit:

Der Telematik-Sicherheits-Service der Sparkassen DirektVersicherung ist kein Pay-as-you-drive-Tarif. Es bietet vielmehr mehrere Nutzen-Komponenten:

  • Bei schwerem Unfall kommt automatisch der Rettungswagen.
  • Das System gibt Feedback zum Fahrverhalten und Anreiz für verkehrssicheres Fahren, was letztlich auch der Allgemeinheit zugute kommt.
  • Über eine Prämienreduktion bei gutem Score kann man Geld sparen.
  • Es gibt eine Fahrzeugortungsfunktion, die das Fahrzeug z.B. nach einem Diebstahl wieder finden lässt.

 

Datenschutzfragen:

Genaue Informationen mit einer detaillierten Beschreibung (die vom LDI NRW als „verständlich“ gelobt wurde) findet jeder Interessent unter www.sparkassen-direkt.de/telematik. Die detaillierte Beschreibung der getrennten Datenkreise und die von der Datenschutzbehörde bestätigte Datenschutzkonformität sollen daher hier nicht noch einmal erläutert werden. Statt dessen muss auf die erstaunlichen Ausführungen von Herrn Dr. Weichert eingegangen werden.

1. Herr Dr. Weichert schreibt, dass es aus seiner Sicht von Vorteil sei, „würden die Daten nicht extern, sondern in der Box im Auto gespeichert und ausgewertet“ werden. Diese Ausführungen irritieren, da der LDI NRW davon ausgeht und ausdrücklich gewünscht hat, dass die Telematikdaten nach ihrer Übermittlung aus der Telematikbox unverzüglich gelöscht werden. Und zwar aus Sicherheitsgründen, damit – etwa bei einem Diebstahl – keine Daten in falsche Hände gelangen. Es ist für uns als Unternehmen völlig unverständlich, warum wir in sehr intensiver Absprache mit dem LDI NRW ein datenschutzkonformes Produkt designen, dass weit über die Erfordernisse des BDSG hinausgeht, dann der LDI NRW dieses Thema mit allen Landesdatenschutzbehörden bespricht, einen einheitlichen Konsens herbeiführt, und schließlich in der Folge der Chef einer anderen Landesdatenschutzbehörde völlig konträre Ansichten formuliert. Dies trägt nicht dazu bei, Unternehmen künftig zu ermuntern, frühzeitig den Kontakt zu Datenschutzbehörden zu suchen, um optimale Lösungen für den Datenschutz zu entwickeln.

2. Herr Dr. Weichert kritisiert die Datenhaltung in Großbritannien. Er übersieht dabei nicht nur, dass die Datensicherheit im konkreten Fall durch die Beteiligten vertraglich garantiert wird, sondern auch, dass es einen einheitlichen europäischen Rahmen gibt, der u.a. auch im Datenschutz gilt, sowie eine Diskriminierung von Mitgliedsstaaten ausschließt. Fälle von Diskriminierungen waren schon Streitgegenstand vor dem EuGH.

3. Herr Dr. Weichert verweist völlig zu Recht auf die ohnehin stattfindende Automatisierung des Autoverkehrs. Diesbezüglich gab es am 11.01.2014 einen interessanten Artikel in der Süddeutschen Zeitung, in dem ein Marketing-Manager von Ford in Las Vegas erklärte, dass mit Hilfe der Navigationsgeräte in Ford-Autos der Konzern schon heute wisse, wann die Fahrer zu schnell fahren, und wo sie sind, wenn sie es tun. „Wir kennen jeden, der das Gesetz bricht“, gab dieser Marketing-Manager offen zu. Vor dem Hintergrund solcher Konzepte, erscheint die Kritik aus Kiel am Produkt der Sparkassen DirektVersicherung unangemessen. Die Sparkassen DirektVersicherung hat keinerlei Informationen über konkrete Daten von Fahrten etc., sondern erhält nur einmal im Monat hochaggregierte Scorewerte mit einer anonymen Kunden-ID.

4. Herr Dr. Weichert schreibt, dass es noch völlig ungeklärt sei, wie das Verhältnis zwischen Fahrer und Halter zu bewerten ist, wenn es sich nicht um die gleiche Person handelt. Auch hier irrt Herr Dr. Weichert: Zum einen sehen wir im Vertrag vor, dass der Versicherungsnehmer jeden anderen Nutzer das Fahrzeugs darauf hinweist, dass eine Telematikbox in dem Fahrzeug verbaut ist (§ 9i des Nutzungsvertrages). Im Übrigen findet das BDSG bei „natürlichen Personen“ keine Anwendung, wenn es um persönliche oder familiäre Zwecke geht. Die Sparkassen DirektVersicherung bietet das Produkt nicht für gewerbliche Kunden an.

5. Herr Dr. Weichert suggeriert, dass ein solcher Tarif das Solidarprinzip beeinträchtige und nicht verursachergerecht sei. Zunächst sei noch einmal angemerkt, dass es sich nicht um einen Pay-as-you-drive-Tarif handelt, wie oben bereits ausgeführt. Wenn es ein solcher wäre, würde er trotzdem nicht das Solidarprinzip beeinträchtigen und zudem verursachergerecht sein. Denn was spricht dagegen, den vorsichtiger fahrenden Versicherungsnehmer mit weniger Prämie zu belasten? Analogien im Versicherungswesen gibt es zuhauf. Als kleines Beispiel sei hier der billigere Risikolebenstarif für Nicht-Raucher genannt.

6. Herr Dr. Weichert schreibt weiter, dass es einen Unterschied mache, „ob der Gesetzgeber die Verhaltensregeln im Straßenverkehr festlegt oder die Versicherungsbranche“. –Dieser Diskussionsbeitrag entbehrt nun jeglicher Grundlage: Wir arbeiten nicht gegen den Gesetzgeber, sondern fördern gesetzeskonformes Verhalten. Und: Wir haben auch nach intensivem Suchen in unseren Unterlagen keinerlei Hinweis darauf gefunden, dass wir an irgendeiner Stelle die Verhaltensregeln im Straßenverkehr verändern wollten.

7. Herr Dr. Weichert führt aus, dass man evtl. unfreiwillig Beweismaterial zur Verfügung stellen würde. Auch dies ist unverständlich. Die Daten sind ja gerade nicht frei zugänglich, sondern – wie ausgeführt – geschützt. Soll hier (Ermittlungs-)Behörden oder Gerichten Datenmissbrauch unterstellt werden? Umgekehrt aber wird ein Schuh daraus: Wenn ich als Fahrer der festen Überzeugung bin, dass ich zu unrecht ein Strafmandat bekomme, kann ich auf meine Daten zurückgreifen, um mich zu entlasten.

Abschließend wäre es zu wünschen, dass ein neues Versicherungsprodukt, das verschiedene Sicherheitsvorteile bietet und dies auch noch kombiniert mit der Möglichkeit, Geld zu sparen, nicht aufgrund unnötiger Reflexe tot diskutiert wird.

 

 
 
Quellen

[1] LDI = Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit