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Nationales Waffenregister in Betrieb

Grundlegende Modernisierung in der Waffenregistrierung für mehr Sicherheit

Von Dr. Joachim Sturm
                
Seit dem 1. Januar 2013 ist das erste Zentrale Register für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen in Deutschland in Betrieb. Jetzt können erstmals alle deutschen Sicherheits- und Waffenbehörden über das zentrale, elektronische Nationale Waffenregister (NWR) rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr abrufen, wer mit welcher Erlaubnis im Besitz einer Waffe ist und welcher Art diese Waffe ist. Informationen müssen nun nicht mehr einzeln bei den bisher nicht vernetzten Waffenbehörden abgefragt werden.
Gerade in Gefahrensituationen, zum Beispiel bei Geiselnahmen oder Razzien, kann die Polizei mithilfe der zentralen, computergestützten Datenbank innerhalb von Minuten nachprüfen, ob Verdächtige im Besitz einer registrierten Schusswaffe sind. Ein Novum, denn bisher konnten Anfragen teilweise nur mit hohem zeitlichem Aufwand gestellt werden, da einige Behörden sogar noch mit Karteikarten arbeiteten.
Das Nationale Waffenregister leistet einen wichtigen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung überregionaler, länderübergreifender sowie international grenzüberschreitender Kriminalität.

Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis spätestens 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen. Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin geregelt, dass das NWR bereits bis Ende des Jahres 2012 aufzubauen ist (§ 43a Waffengesetz).

Mit der Errichtung des NWR werden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die Voraussetzungen geschaffen, um die in den rund 550 lokalen Waffenbehörden erfassten Informationen aufzubereiten und relevante Daten standardisiert in eine zentrale computergestützte Datenbank zu überführen. Für alle berechtigten Behörden wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf waffenrechtliche Daten ermöglicht. Das NWR leistet somit einen unmittelbaren Beitrag zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Deutschland. Ein Novum in der deutschen Waffenrechtsverwaltung stellen die für das NWR geschaffenen Standards und Harmonisierungen waffenrechtlicher Vorgänge - namentlich der für das NWR entwickelte Standard XWaffe - dar. Die folgende Abbildung fasst die Ziele des NWR zusammen.

Ziele
 
Mit der Inbetriebnahme der ersten Ausbaustufe des NWR zum 1. Januar 2013 werden alle wesentlichen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem Besitz zeitnah und aktuell in einem zentralen Register verfügbar gemacht. Nach § 10 des Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWRG) sind u. a. Polizeien des Bundes und der Länder berechtigt, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Informationen aus dem NWR abzurufen. So sind etwa langwierige manuelle Abfragen bei den einzelnen Waffenbehörden im Rahmen von Ermittlungsverfahren der Polizei nicht mehr erforderlich und notwendige Informationen über den Waffenbesitz können bereits direkt in polizeiliche Lagebeurteilungen einfließen.

Zum automatisierten Abruf von Daten aus dem NWR steht den oben genannten Nutzern mit der Portalanwendung des NWR ein leistungsfähiges Instrument zur Verfügung. Zukünftig wird auch eine direkte Anbindung polizeilicher Fachverfahren an das NWR realisiert. Mit der Portalanwendung wird insbesondere den Polizei- und Sicherheitsbehörden ein Auskunftswerkzeug für das NWR über die Behördennetze zur Verfügung gestellt.

Die Fachliche Leitstelle NWR steht den auswertenden Nutzern des NWR bei allen Fragen zur Nutzung des NWR beratend zur Seite (www.nwr-fl.de). Im dortigen Informationssystem steht ein Leitfaden zur Nutzung des NWR zur Verfügung.
Für den weiteren Ausbau des NWR ab 2013 ist geplant, die Nutzungsmöglichkeiten des NWR bedarfsgerecht auszubauen. Grundlage wird die Evaluierung der in der ersten Ausbaustufe realisierten Abfragemöglichkeiten für die Polizeien sein.
Es sei darauf hingewiesen, dass über die Zentrale Komponente des NWR auch Statistiken zur Verfügung gestellt werden.

Das NWR ist in seiner Gesamtheit ein föderales System. Es umfasst eine Zentrale Komponente, die mit den örtlichen Waffenverwaltungssystemen (ÖWS) der Waffenbehörden und mit den Anwendungen der auswertenden Behörden nach § 10 NWRG verbunden ist (vgl. Abb. 2) Die Zentrale Komponente wird durch das Bundesverwaltungsamt als Registerbehörde betrieben. Die Belieferung des ZWR erfolgt synchron aus den örtlichen Waffenverwaltungssystemen (ÖWS) der Waffenbehörden.

Kommunikation


Die synchrone Kommunikation zwischen den ÖWS der Waffenbehörden und der Zentralen Komponente erfolgt ausschließlich verschlüsselt über Verwaltungsnetze und unter Nutzung des für das NWR entwickelten Datenaustauschstandards XWaffe. Bestandteil des Standards ist eine Reihe fachspezifischer Kataloge, bspw. für Waffenkategorie und Waffenart oder für Munitions- und Kaliberbezeichnungen. Erstmals werden dadurch bundeseinheitliche Standards für Erlaubnis- und Waffendaten gesetzt, die die aktuelle Vielzahl unterschiedlicher Bezeichnungen durch die Vorgabe einheitlicher und eindeutiger Begriffe harmonisieren.
Im Zentralen Register des NWR werden die in § 4 NWRG genannten Daten gespeichert. Das NWRG nennt in § 3 die Anlässe für die Speicherung. Im Wesentlichen werden Daten zu Personen, Waffen und waffenrechtlichen Erlaubnissen gespeichert.

Gemäß § 2 Nr.?2 NWRG werden im NWR u.a. erlaubnispflichtige Schusswaffen, wesentliche Teile von Schusswaffen und verbotene Waffen mit Ausnahmegenehmigung des BKA erfasst. Im NWR werden keine Waffen gemäß § 55 WaffG (hoheitliche Aufgaben) registriert.

Eine Waffe wird im NWR durch Angaben zu Hersteller, Modell, Kaliber- oder Munitionsbezeichnung, Seriennummer, Waffenkategorie und Waffentyp beschrieben.
Im NWR werden auch behördliche Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen, Einziehungen, Verwertungen oder Waffenverbote gespeichert.

Wenn die Angaben verschiedener Behörden zur selben Person, Waffe oder Maßnahme im NWR gespeichert wurden oder mehrere Personen in einer WBK als Berechtigte eingetragen sind, dann erfolgt die Verknüpfung der gespeicherten Daten.
In der Zentralen Komponente des NWR werden die NWR-relevanten Daten in Datenobjekten strukturiert.

Datenmodell der Zentralen Komponente des NWR

Der Kaliberkatalog baut auf den C.I.P.-Tabellen und -Vorgaben auf. Die gewählte
Nomenklatur wurde sowohl mit den Beschussämtern, dem BKA, mehreren Landeskriminalämtern und zahlreichen Waffenbehörden abgestimmt. Der Kaliberkatalog umfasst inzwischen über 2000 Munitionsbezeichnungen, der Herstellerkatalog über 1000 Herstellerbezeichnungen. Sowohl Kaliber- als auch Herstellerkatalog werden kontinuierlich fortgeschrieben.
Nach NWRG sind im NWR unterschiedliche Arten von Auskünften zulässig:

  • Bei Einzelauskünften nach § 11 NWRG wird der Datenbestand des NWR gezielt nach Angaben zu einer bestimmten Waffe oder Person durchsucht.
  • Bei Gruppenauskünften nach § 12 NWRG werden im NWR Gruppen von Datensätzen identifiziert, die bestimmte Merkmale gemeinsam haben (bspw. Namen, Wohnanschriften, bestimmte Waffentypen und deren Besitzer).

Dadurch wird forensisch häufig anzutreffenden Fallgestaltungen einsatztaktisch unter Nutzung des Waffenregisters Rechnung getragen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn durch die kriminaltechnische Untersuchung aufgefundener Tatmunitionsteile (Geschoss, Hülse) die Systembestimmung einer Tatwaffe möglich war und sich dadurch konkrete Hinweise auf den Waffentyp und das Kaliber der Waffe ergeben haben (z. B. Pistole, Hersteller Walter, Modell P5, Kaliber 9mm Luger). Zu Vergleichszwecken wäre es grundsätzlich möglich, die im NWR registrierten Waffen dieses Typs zu ermitteln.

  • In der ersten Ausbaustufe des NWR stehen automatisierte Gruppenauskünfte den Nutzern technisch noch nicht zur Verfügung. Ergibt sich zum Zwecke der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung das Erfordernis, aus dem NWR einen zunächst unbestimmbaren Bestand an Daten mit gleichen Merkmalen zu erschließen, so sind entsprechend begründete Anträge unter Angabe der Suchparameter unmittelbar an das BVA zu richten.

Das NWRG sieht zwei verschiedene Möglichkeiten der Datenübermittlung aus dem NWR vor: Das regelmäßige Verfahren bei der Übermittlung von Daten an die Nutzer ist die Übermittlung auf Ersuchen (§ 11 NWRG). Ein Übermittlungsersuchen kann schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) bei der Registerbehörde gestellt werden. Für Einzelauskünfte ist nach § 13 NWRG auch ein Datenabruf im automatisierten Verfahren möglich. Dies stellt bei Polizeibehörden voraussichtlich den Regelfall dar.
Die gesetzlich normierten Suchmöglichkeiten werden im NWR durch acht Suchprofile umgesetzt.

Datenübermittlung aus dem NWR

Die Suchprofile beschreiben, welche Suchanfragen möglich sind und welche Angaben für diese Suchanfragen verpflichtend bzw. optional zu machen sind.
Insgesamt stellt das NWR für den automatisierten Datenabruf die folgenden Suchprofile zur Verfügung:

  1. Suche nach natürlichen Personen
  2. Suche nach natürlichen Personen mit erweiterten Suchoptionen
  3. Suche nach nichtnatürlichen Personen
  4. Suche nach nichtnatürlichen Personen mit erweiterten Suchoptionen
  5. Suche nach Waffendaten
  6. Kombinationssuche - natürliche Person/Waffen
  7. Kombinationssuche - nichtnatürliche Person/Waffen
  8. Anschriftensuche Personendaten

 

 

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