DEKRA sichert Datenschutz im öffentlichen Raum und Unternehmen
Rechtssicher bei der Videoüberwachung
Experten von DEKRA prüfen mit einem neuen Service die Einhaltung des Datenschutzes bei Videoüberwachungen.
Werden von Videoüberwachungseinrichtungen Personen oder Kfz-Kennzeichen erfasst, um eine Person zu identifizieren, müssen die strengen gesetzlichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genau beachtet werden. DEKRA überprüft, inwieweit datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden und bestätigen den Betreibern diese Prüfung.
Der Einsatz von Videoüberwachungseinrichtungen bei Unternehmen oder in öffentlichen Einrichtungen hat viele Gründe: Zu den häufigsten zählen Schutz vor Einbruch und Diebstahl, Wahrnehmung des Hausrechts sowie die Überwachung von öffentlichen Plätzen. Werden dabei personenbezogene Daten wie Gesichter oder Kfz-Kennzeichen bildlich aufgenommen, müssen die gesetzlichen Vorschriften von DSGVO und BDSG beachtet werden.
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen regeln die Informationspflichten, die verwendete Technik sowie die berechtigten Interessen der Betroffenen. Der Betreiber einer Videoüberwachungseinrichtung muss konkret die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen gewährleisten:
- Rechtmäßigkeit prüfen
- Einwilligungen einholen
- Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit
- Folgenabschätzung
- Kennzeichnung durch Hinweisschilder
- Speicherort sowie der Speicherdauer
- Einhalten der technischen-organisatorischen Maßnahmen
- Anforderungen bei Auftragsdatenverarbeitung
Bei Nichteinhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen drohen dem verantwortlichen Betreiber hohe Geldbußen. Die geschulten DSGVO- und Cyber-Security-Experten von DEKRA verfügen über interdisziplinäre und branchenübergreifende Erfahrungen im Bereich Datenschutz. Der neue Service ist deutschlandweit verfügbar.
-PM DEKRA-