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 Die vom Brandanschlag betroffene Kabelbrücke, dahinter das Kraftwerk Lichterfelde (2009) © Attribution-ShareAlike 4.0 International, CC BY-SA 4.0 Lienhard Schulz - Eigenes Werk

Vulkangruppe, Linksterrorismus und die Logik der Bekennerschreiben

Warum Texte nach Anschlägen oft wichtiger sind als die Tat – und wie man sie seriös liest

Von Prof. Dr. Florian Hartleb

Als am 3. Januar 2026 ein Brandanschlag Teile der Stromversorgung im Südwesten Berlins lahmlegte und zehntausende Menschen zeitweise ohne Strom, Heizung und Kommunikation waren, verlagerte sich die öffentliche Aufmerksamkeit sehr schnell von der Tat zur Erzählung über die Tat.1

In der Berichterstattung tauchte ein Bekennerschreiben auf, das einer linksextremistischen „Vulkangruppe“ beziehungsweise „Vulkangruppen“ zugeschrieben wurde; Polizei und Staatsschutz prüften die Echtheit, und die Bundesanwaltschaft übernahm Ermittlungen.2 Damit wurde ein Muster sichtbar, das bei politisch motivierter Gewalt immer wieder auftritt: Nicht nur der materielle Schaden zählt, sondern die kommunikative Anspruchsübernahme – also der Versuch, die Deutungshoheit über das Ereignis zu gewinnen.Gerade deshalb ist Vorsicht geboten, wenn in solchen Situationen schnell das Etikett „Linksterrorismus“ fällt. „Terrorismus“ ist ein stark aufgeladenes Wort, das nicht nur moralische Empörung, sondern auch institutionelle Reflexe auslöst: andere Zuständigkeiten, andere Ermittlungsinstrumente, andere politische Reaktionen. Analytisch ist es hilfreicher, zunächst sauber zu trennen, worüber man spricht: über linksextremistisch motivierte Straftaten im Sinne politischer Motivlagen, über Sabotagehandlungen gegen Infrastruktur oder über Terrorismus als Gewaltform, die typischerweise auf Einschüchterung eines Publikums und politischen Zwang setzt. In Deutschland spielt dabei auch das Strafrecht eine Rolle: § 88 StGB (verfassungsfeindliche Sabotage) adressiert gezielt Angriffe auf Einrichtungen der öffentlichen Versorgung und andere kritische Bereiche.4 Diese begriffliche Klarheit ist keine akademische Pedanterie, sondern der Schlüssel, um weder zu dramatisieren noch zu verharmlosen. Bekennerschreiben sind in diesem Deutungskampf das zentrale Instrument. Sie sind selten bloße Mitteilungen. Sie beanspruchen Deutungshoheit („So sollt ihr die Tat verstehen“), liefern Legitimation („Warum das notwendig/vertretbar war“), konstruieren Adressaten (Staat, Unternehmen, „die Öffentlichkeit“, „die Szene“) und erzeugen Stärke, indem sie ein Kollektiv inszenieren. Oft ist diese „Wir“-Stimme wichtiger als jede überprüfbare Organisationsstruktur: Ein Name kann wie eine Marke funktionieren, die Kontinuität und Handlungsfähigkeit suggeriert, auch wenn unklar bleibt, ob es eine feste Gruppe, ein loses Netzwerk oder lediglich Nachahmungseffekte gibt. Zugleich gilt: Ein Bekennerschreiben ist kein Beweisstück per se. Es ist zunächst ein Text, der wirken soll – und der deswegen auch täuschen kann. Im Berliner Fall wurde berichtet, die Polizei halte das Schreiben unter anderem deshalb für plausibel, weil es Detailwissen vom Tatort enthalte.3 Solche Plausibilitätskriterien sind wichtig, ersetzen aber keine Ermittlungsarbeit. Wie leicht sich Kommunikationslagen verzerren lassen, zeigte kurz darauf ein Faktencheck: Ein kursierendes angebliches Videostatement stellte sich als Material aus einem anderen Kontext heraus und war gerade kein authentisches Dokument der genannten Gruppe.Wer Bekennerschreiben seriös analysieren will, braucht deshalb eine „Lesebrille“, die weder naiv glaubt noch reflexhaft abwinkt. Zu den wichtigsten Plausibilitätsfragen gehört erstens: Enthält der Text nicht-öffentliche Details, die nur Täter oder unmittelbare Tatortkenner wissen konnten? Zweitens: Über welchen Kanal erscheint er, und wie passen Timing und Veröffentlichung zur behaupteten Identität? Drittens: Ist die Motivlage in sich stimmig – passt die Erzählung zur Tatlogik, zu Aufwand, Risiko und erwarteter Wirkung? Viertens: Wie wird mit Risiko und möglicher Gefährdung umgegangen? Gerade bei Infrastrukturangriffen findet man häufig die rhetorische Figur, man habe „niemanden gefährden wollen“. Das ist moralisch anschlussfähig, löst aber nicht das objektive Problem: Eingriffe in Versorgungssysteme können ungeplante Ketteneffekte auslösen und damit eine breite Öffentlichkeit treffen – unabhängig vom erklärten Ziel. Damit sind wir beim Kern der „Linksterrorismus“-Frage. Infrastrukturangriffe sind politisch brisant, weil sie symbolische Wirkung („Wir können das System treffen“) und systemische Wirkung (viele Menschen sind betroffen) verbinden. Nach dem Berliner Ausfall wurde in Politik und Medien entsprechend über den Schutz Kritischer Infrastruktur und über eine mögliche Eskalation linksextremistischer Gewalt diskutiert.6 Der Punkt ist: Auch wenn sich ein Schreiben als „Sabotage“ rahmt, kann die gesellschaftliche Wirkung – großflächige Störung, Unsicherheit, potenzielles Risiko – in Richtung dessen kippen, was in der Terrorismusdebatte als Einschüchterungs- oder Zwangslogik verstanden wird. Umgekehrt wäre es analytisch falsch, jedes Infrastrukturdelikt automatisch als Terrorismus zu etikettieren. Entscheidend ist die Kombination aus Zielsetzung, Kommunikationsstrategie und der Bereitschaft, Publikumseffekte bewusst in Kauf zu nehmen. Bekennerschreiben aus linksmilitanten Kontexten weisen dabei oft wiederkehrende Muster auf. Häufig ist da zunächst die moralische Umcodierung: Es heißt nicht „Angriff“, sondern „Aktion“, nicht „Zerstörung“, sondern „Intervention“ oder „Widerstand“. Sprache dient dazu, die Tat als notwendig, verantwortungsvoll oder sogar „schützend“ erscheinen zu lassen. Dann folgt oft die Struktur-Anklage: Nicht Individuen, sondern „das System“, „der Staat“, Konzerne oder „Kapital“ werden als Täter der eigentlichen Gewalt markiert – die eigene Tat wird zur angeblichen Gegenwehr. Und schließlich die Grenzarbeit: Man grenzt sich rhetorisch von „blinder Gewalt“ ab, betont Kontrolle, Umsicht, manchmal sogar „Sicherheitsvorkehrungen“ – während die objektive Risikolage bei Infrastrukturangriffen eben nicht vollständig kontrollierbar ist. Hinzu kommt, dass Bekennerschreiben die Gegenreaktion strukturieren. Wenn ein Text eine Tat als Teil eines größeren Konflikts rahmt, lädt er Staat und Medien ein, ebenfalls in größeren Kategorien zu reagieren – mit dem Ausbau von Sicherheitsmaßnahmen, neuen Befugnissen oder einem schärferen politischen Ton.7 In diese Wechselwirkung passen dann auch Gerüchte und Spekulationen, bis hin zu „False-Flag“-Behauptungen, die in unsicheren Lagen besonders schnell viral gehen. Ein ZDF-Faktencheck griff solche Spekulationen im Kontext der Berliner Ereignisse ausdrücklich auf und ordnete sie ein.8 Für eine seriöse Analyse bleibt entscheidend: Unsicherheit ist kein Beweis für Inszenierung, sondern zunächst ein Normalzustand von Ermittlungen und öffentlicher Kommunikation in Krisenlagen. Ein weiterer Kontext, der die Debatte erdet, ist der Blick auf Trends. Das Bundesamt für Verfassungsschutz berichtet für 2024 von einem deutlichen Anstieg linksextremistisch motivierter Straftaten, während die Zahl der Gewalttaten im selben Jahr sank.9 Das heißt nicht automatisch, dass „Terrorismus“ quantitativ dominiert – aber es erinnert daran, dass politisch motivierte Kriminalität im linken Spektrum kein Randphänomen ist. Genau dieser Kontext erklärt auch, warum Bekennerschreiben attraktiv sind: In einer Szene, in der nicht jeder Akt organisatorisch eingebettet ist, können Texte Verbindungslinien erzeugen, die in der Realität nur lose existieren. Das Label liefert dann die Klammer, die die Tat selbst nicht liefern kann. Was folgt daraus für einen seriösen Beitrag zur „Vulkangruppe“ und zum Thema Linksterrorismus? Vor allem dies: Die wichtigste analytische Leistung ist nicht, Täter zu erraten, sondern die Mechanik der Deutung sichtbar zu machen. Bekennerschreiben sind politische Technologie: Sie konstruieren Gegner, legitimieren Mittel, erzeugen Wir-Gefühle und zielen auf Öffentlichkeit. Gleichzeitig sind sie anfällig für Fälschung, Nachahmung und strategisches Rauschen – was die Einordnung erschwert und Ermittlungen politisch auflädt. Der Berliner Fall macht das in konzentrierter Form sichtbar: ein einschneidendes Ereignis, ein umlaufender Gruppenname, die Prüfung der Echtheit, das Aufkommen von Gerüchten und der schnelle Sprung zu großen Begriffen. Vielleicht ist die ehrlichste Schlussfolgerung deshalb eine doppelte: Ja, Angriffe auf Infrastruktur sind ein ernstes sicherheitspolitisches Problem, das – unabhängig von ideologischer Herkunft – hohe Risiken für die Bevölkerung erzeugen kann und entsprechend konsequent verfolgt werden muss. Und nein, man sollte sich nicht von der Dramaturgie der Bekennerschreiben treiben lassen: Wer sie liest, sollte immer mitlesen, was der Text erreichen will. Denn oft liegt die eigentliche Wirkung nicht im Brandfleck oder im Kabelschaden, sondern in der Erzählung, die danach um sich greift.

 

1. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): „Stromausfall in Berlin“ (Deine tägliche Dosis Politik). https://www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/574274/stromausfall-in-berlin/ 

2. Legal Tribune Online (LTO): „Generalbundesanwalt übernimmt ‚Vulkan‘-Ermittlungen“. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gba-uebernimmt-ermittlungen-anschlag-auf-berliner-stromnetz-vulkangruppe-linksextremismus

3. ZDFheute: „Anschlag auf Stromversorgung in Berlin: Was ist über die Vulkangruppen bekannt?“ https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/vulkangruppe-berlin-linksextremismus-100.html

4. Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch § 88 – Verfassungsfeindliche Sabotage. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__88.html

5. CORRECTIV Faktencheck: „Anschlag auf Berliner Stromnetz: angebliches Statement der Vulkangruppe stammt aus Graffiti-Film“. https://correctiv.org/faktencheck/2026/01/09/anschlag-auf-berliner-stromnetz-angebliches-statement-der-vulkangruppe-stammt-aus-graffiti-film/

6. DIE WELT: „Innenminister nach Berliner Blackout: ‚Wir schlagen zurück‘“ (Bericht zur politischen Debatte nach dem Anschlag). https://www.welt.de/article69633d7afa56382de1f66422

7. ZDFheute: Faktencheck „Stromausfall: Was ist dran an AfD- und False-Flag-Behauptungen?“ https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/anschlag-berlin-stromausfall-afd-anfrage-faktencheck-100.html

8. Bundesamt für Verfassungsschutz: Überblick „Linksextremismus“ (inkl. Zahlen 2024). https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vsb-linksextremismus/vsb-linksextremismus_node.html

9. Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2024 (PDF). https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Endnoten (abgerufen am 11. Januar 2026)

 

Autorenkasten:

Von Florian Hartleb, Professor für internationale Beziehungen, Modul-Universität Wien, Autor des jüngst erschienen Buchs „Teenager-Terroristen“ (Hoffmann und Campe: Hamburg 2025)