Verladung von Bargeld in/aus einem Geldtransporter © Von Huaiwei - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=248834

Überfallserie auf Geld- und Wertdienstleister in Berlin – BDGW fordert Runden Tisch

Die Geld- und Wertdienstleister in Berlin sehen sich in der jüngsten Vergangenheit einer bespiellosen Überfallserie auf Geld- und Werttransportfahrzeuge und Geldboten gegenüber. „Acht Überfälle binnen eines Jahres in nur einer Stadt, das gab es in der 55-jährigen Geschichte der bundesdeutschen Wertdienstleister noch nicht“, kommentierte Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer der BDGW den gestrigen Überfall in den Gropius-Passagen in Berlin-Neukölln. Die Hauptstadt habe sich in den letzten Monaten zum „Hot-Spot“ des Überfallgeschehens entwickelt. Olschok forderte, unverzüglich einen Runden Tisch mit Vertretern der Innenbehörden, der Polizei, Vertretern der Kreditwirtschaft, des Handels, der Bundesbank, Versicherern und den Berufsgenossenschaften einzuberufen, um Strategien zur Verbesserung der unhaltbaren Situation einzuleiten.  

Gemessen am Anteil des Transportaufkommens und der Botengänge der bundesweit eingesetzten rund 2.400 Spezialgeldtransportfahrzeuge führen die Mitglieder der BDGW seit Jahren die sichersten Geldtransporte in Europa durch. Seit 1999 ist die Zahl der in Deutschland verübten Überfälle rückläufig. 2019 gab es bundesweit gar keinen Überfall. „Unsere Unternehmen arbeiten seit jeher an ausgefeilten Sicherheitskonzepten, die es potenziellen Tätern sehr schwer machen, Zugriff auf das transportierte Geld zu bekommen“, sagte Olschok. Die BDGW befürchtet eine weitere Verschärfung der Situation in Berlin. „Im Interesse der Mitarbeiter:innen, der Kunden und der Unternehmen, aber auch im Rahmen der Inneren Sicherheit müssen, unter Beteiligung der Branche, Lösungen für die negative Entwicklung der Überfallzahlen erarbeitet werden“, forderte der Verbandsvertreter die zuständigen Behörden zur Zusammenarbeit auf. „Wir als BDGW stehen jederzeit für konstruktive Gespräche zur Verfügung.“