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SiGG - Sicherheitsgewerbegesetz

Sic erat scriptum, abgekürzt „sic“, übersetzt so viel wie „so stand es geschrieben“, ist vielen Lesern als Hinweis bei direkten Zitaten bekannt, um auf Rechtschreibfehler, inhaltliche Fehler oder genau und korrekt übernommene Worte hinzuweisen.

SiGG ist kein Rechtschreibfehler, sondern könnte ab jetzt unverzichtbares Wissen für alle im Sicherheitsgewerbe tätigen Menschen werden. Es ist die Abkürzung für Sicherheitsgewerbegesetz im aktuell des vom Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI) bekannt gegebenen Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes. Dieser sogenannte Referenten-Entwurf ist den Ländern und Verbänden am 27. Juli zur Stellungnahme übersandt worden, und somit wurde der seit langem angekündigte und erwartete nächste und wichtige Schritt auf dem Weg einer neuen gesetzlichen Regelung des Sicherheitsgewerbes beschritten. Auch der Redaktion von veko-online wurde der Entwurf übermittelt. Die beteiligten Stellen haben Gelegenheit, sich bis zum 31. August zum vorgelegten Gesetzentwurf zu äußern. Der Referenten-Entwurf besteht nach der kurzen Einleitung und Problembeschreibung aus 31 Seiten für den Entwurf des Gesetzestextes, ergänzt um 48 Seiten umfangreicher Begründung. Diese Begründung umfasst einen allgemeinen Teil mit Ausführungen zur Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen, dem wesentlichen Inhalt des Entwurfs, Alternativen, Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen sowie Befristungen und Evaluierung. Es folgt der besondere Teil, in dem Erläuterungen und Begründungen zu jedem einzelnen Paragrafen dieses Gesetzentwurfes gegeben werden. Wir von veko-online dürfen darauf hinweisen, dass wir bereits seit 2016 zu dem Thema berichten, am 10. November 2021 im Rahmen der 27. Fachkonferenz Personenschutz/Unternehmenssicherheit einen Vortrag der damaligen Referentin im BMI für dieses Thema auf der Tagesordnung hatten und gerne das allen Konferenzteilnehmern gegenüber geäußerte Angebot des BMI aufgenommen haben, den weiteren Weg zur Schaffung des Gesetzes zu begleiten. Die Redaktion von veko-online beschäftigt sich mit dem vorgelegten Referenten-Entwurf sehr genau und im Detail, wie immer unabhängig. Die Verbände und alle anderen Betroffenen werden sich ohne Zweifel ebenfalls umfassend mit dem Entwurf beschäftigen und entsprechende Stellungnahmen gegenüber dem BMI vorbereiten. Der BDSW hatte direkt nach der Übermittlung des Referentenentwurfs bereits am 2. August einen „Sechszeiler“ mit der Überschrift „Der vorliegende Entwurf bleibt hinter unseren Erwartungen zurück. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich KRITIS.“ auf seiner Homepage veröffentlicht. (https://www.bdsw.de/pressespiegel/referentenentwurf-sicherheitsgewerbegesetz)

Ob alle angeschriebenen und betroffenen Stellen und Verbände termingerecht zum 31. August Stellung beziehen bleibt abzuwarten. Ob Sie als Leser und möglicherweise Betroffener dies auch tun und leisten wollen, können wir von veko-online nicht beurteilen. Wir bieten Ihnen allerdings gerne an, Ihre Stimmen, Ideen, Änderungsvorschläge oder Vorbehalte aufzunehmen und in unserer weiteren Berichterstattung bzw. Stellungnahmen zu berücksichtigen. Den ausführlichen Artikel finden Sie in der kommenden Ausgabe von veko-online.