Sicherheitslage erfordert qualifizierte Einsatzkräfte bei Veranstaltungen
Die Antwort gab Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW: „Es liegt in der Verantwortung der Veranstalter, vor allem mit qualifiziertem Personal, das speziell für diesen Bereich geschult wird, für ein hohes Maß an Sicherheit zu sorgen.“ Eine spezialgesetzliche Regelung, mit Vorgaben für Qualifizierung, Fortbildung und Zuverlässigkeitsprüfung sei notwendig. „Sicherheit in diesem Bereich erfordert gute Sicherheitsanalysen und -konzepte sowie qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte.“ Dies muss sich auch im Preis niederschlagen. Im Unterschied zum Veranstaltungsordnungsdienst, der reine Serviceaufgaben erfüllt, unterliegen Sicherheitsmitarbeitern bei Veranstaltungen den Zulassungsvoraussetzungen des Gewerberechts. „Diese bereiten aber weder die einen noch die anderen Mitarbeiter für diese spezielle Aufgabe ausreichend vor.“ Erforderlich seien regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen und punktgenaue Qualifizierungsmaßnahmen.
„Der Gesetzgeber muss die Vielfältigkeit der Branche berücksichtigen und für besonders gefährdete Bereiche, wie eben auch die Veranstaltungen, höhere Anforderungen an die Qualität und Ausbildung stellen – die jetzigen Vorgaben reichen nicht aus.“, so Olschok.