Schulwegunfälle in der dunklen Jahreszeit - Tipps zur Kindersicherheit

"Kind in Dämmerung auf Fahrrad" © Foto: HDI Versicherung AG Jetzt sind Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr besonders schlecht zu erkennen. Dabei erhöhen schon einfache Maßnahmen die Sichtbarkeit und beugen Unfällen vor. Ein wichtiges Thema für Eltern von Schulkindern, denn auch auf den Schulwegen passieren viele Unfälle.
Mehr als 1,3 Millionen meldepflichtige Schulunfälle verzeichnete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2015. "Meldepflichtig" heißt, dass die verletzten Schüler ärztlich behandelt werden mussten. Auch Schulwegunfälle fallen hierunter - Tendenz steigend - fast jeder zweite passierte beim Fahrradfahren. Besonders gefährlich sind Herbst und Winter. Dunkelheit, Nebel und Niederschlag sorgen bei allen Verkehrsteilnehmern für schlechte Sicht.

Sichtbar werden im Straßenverkehr
Frank Manekeller leitet den Bereich Haftpflicht-, Unfall- und Sachschaden bei der HDI Versicherung AG. Er weiß: "Einfache Maßnahmen helfen, im Straßenverkehr besser gesehen zu werden. Es fängt bei der Wahl der Bekleidung an."
Wer in dunklen Anziehsachen unterwegs ist, wird erst bei einer Sichtweite von 25 Metern von einem Autofahrer wahrgenommen. Hier sind kritische Situationen vorprogrammiert: Bei trockener Straße und Tempo 50 benötigt ein Autofahrer schon diese Strecke, wenn er sein Auto spontan abbremsen muss.
Auf schneebedeckten Straßen verlängert sich der Anhalteweg. In diesem Fall schlittert der Fahrer 60 Meter, bis sein Auto steht. Ist die Fahrbahn vereist, benötigt er sogar über 100 Meter bis zum Stillstand des Fahrzeugs.

Sicher in Dunkelheit und Dämmerung unterwegs
  • Schon durch helle Kleidung erhöht sich die Sichtbarkeit auf 40 Meter. Mit reflektierender Kleidung werden Personen sogar 150 Meter im Voraus wahrgenommen
  • Kinderkleidung kann unkompliziert mit reflektierenden Leuchtstreifen und -bändern oder "Blinkies" nachgerüstet werden
  • Mit Kindern sollte man üben, Straßen in der Dunkelheit sicher zu überqueren: Helle Übergänge wählen, auch wenn ein Umweg damit verbunden ist
  • Ein Kind, das zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn tritt oder läuft, wird oft zu spät erkannt. In einer verkehrsberuhigten Straße können Eltern diese Gefahr anschaulich erklären
  • Fahrrad und Beleuchtung regelmäßig überprüfen und auf den technisch aktuellen Stand bringen. Empfehlenswert: Anlagen mit Standlicht. Reflektierende Reifen und Reflektoren an den Speichen erhöhen die Sichtbarkeit. Ohne Helm sollte sich niemand auf den Sattel schwingen - weder Erwachsene noch Kinder.
Gesetzliche Unfallversicherung leistet nur begrenzt
Bei Unfällen in der Schule und auf den direkten Schulwegen tritt zwar die gesetzliche Unfallversicherung ein. Ihr Geltungsbereich ist jedoch reglementiert. Wer den Nachhauseweg durch private Verabredungen oder Aktivitäten unterbricht, verliert den Schutz, sobald die Pause länger als zwei Stunden dauert. Bei Unfällen im Zusammenhang mit privat organisiertem Nachhilfe- oder Musikunterricht ist die gesetzliche Schülerunfallversicherung komplett außen vor. Sogar bei Klassenfahrten gilt: Tätigkeiten, die zum persönlichen Lebensbereich der Schüler zählen, wie Nahrungsaufnahme, Körperpflege oder Nachtruhe, sind nicht gesetzlich unfallversichert. Abweichende Regelungen gelten nur in Ausnahmefällen; etwa, wenn verdorbene Lebensmittel im Spiel sind.

Private Vorsorge besonders für Familien ratsam
"Wenn ein Kind durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt bleibt, kann eine private Unfallversicherung die finanziellen Folgen auffangen und den Lebensstandard sichern", betont HDI Experte Manekeller. "In solch einem Fall muss ein Elternteil möglicherweise seine Arbeitszeit reduzieren, um das Kind zu betreuen. Der private Schutz ist daher auch für die Einkommenssicherung wichtig." Eine private Unfallversicherung gelte rund um die Uhr und umfasse Aktivitäten in allen Lebensbereichen wie Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit. Auch das Spektrum der Leistungen liege deutlich über dem der gesetzlichen Unfallversicherung. "Räumlich, zeitlich und örtlich unbegrenzt", ergänzt Manekeller.
Der neue Unfalltarif des Versicherers HDI ist bei Preis und Leistung familienfreundlich gestaltet. Fast alle Pakete bieten spezielle Inhalte für mitversicherte Kinder. Durch die neue Schulwegklausel erhöht sich die Invaliditätsleistung um 25 Prozent, wenn das Kind auf den Wegen von und zur Schule oder Kindertagesstätte verunfallt.