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Modul BargeldBepreisung der ALVARA Cash Management Group AG heute schon rechtskonform

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat mit ihrem Urteilsspruch die sogenannte „Münzgeldklausel“ in den AGB einer Bank für rechtswidrig erklärt. Demnach sollten Kunden für die Einzahlung von Münzen pauschal 7,50 Euro zahlen. Gemessen an den entstehenden Kosten sei dieser Betrag zu hoch, befand das Gericht.

Grundsätzlich könne ein Finanzinstitut zwar ein Entgelt für Zahlungsdienste verlangen, aber nur in einem bestimmten gesetzlichen Rahmen. Demnach gilt die Einzahlung von Münzgeld auch als Zahlungsdienstleistung. Die ALVARA AG bietet seit der zukunftsweisenden Einführung des Moduls BargeldBepreisung im Jahr 2015 eine rechtskonforme Lösung zur Bepreisung der Bargeldentsorgung an.

„Unsere Kunden profitieren davon, dass unser Modul BargeldBepreisung heute schon rechtskonform ist“, erläutert Bernd Hohlfeld, Vorstand der ALVARA. „Wir haben von Anfang an bewusst auf eine betrags-, respektive von der Anzahl abhängige, statt auf eine pauschale Bepreisung gesetzt.“

Das Modul BargeldBepreisung macht eine ständige Übergabe der Konto- und Safebagdaten und damit die Zusammenführung mit den Zählergebnissen und eine finale Erstellung von Buchungsdateien möglich. Mit dem Tool werden zudem Gebührenmodelle konfiguriert und verwaltet.

Im Zuge der anhaltenden Niedrigzinsen und dem damit verbundenen Kosten- und Margendruck ist es für Banken und Sparkassen umso wichtiger, Erträge zu generieren. Darum beteiligen Finanzinstitute über intelligente Preismodelle zunehmend die Endkunden an den hohen Kosten für die Bargeldver- und -entsorgung. Mit ihren innovativen und zukunftsweisenden Lösungen unterstützt ALVARA die Finanzinstitute dabei.

 

* Quelle: http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Muenzgeldklausel_+in+Allgemeinen+Geschaeftsbedingungen+einer+Bank+unwirksam/?LISTPAGE=1149727