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v.l. Der brandenburgische Landespolizeipräsident Hans-Jürgen Mörke, Innenminister Karl-Heinz Schröter, BDSW-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok, Matthias Schulze, Vorsitzender der Landesgruppe Brandenburg im BDSW, Roger Höppner, Landespolizei-Vizepräsident Brandenburg Foto: © BDSW

Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei und Sicherheitswirtschaft unterzeichnet

Polizei Brandenburg und der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft beschließen enge Zusammenarbeit

Die Sicherheit der Menschen in Brandenburg ist eine zentrale Aufgabe der Polizei im Land. In vielen Bereichen, seien es Veranstaltungen, Fußballspiele oder Stadtfeste, sind private Sicherheitsunternehmen tätig und ein wesentlicher Baustein für die Sicherheit der Menschen.

Um die Zusammenarbeit mit diesen Partnern zu optimieren wurde am heutigen Tag eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Innenminister Karl-Heinz-Schröter

„Sicherheit geht alle an – den Staat, private Unternehmen und jeden Einzelnen im Land. Private Sicherheitsunternehmen spielen eine wichtige Rolle und leisten einen nicht unerheblichen Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Ich begrüße sehr, dass hier Polizei und private Unternehmen eng zusammenarbeiten und sich mit der heute unterzeichneten Kooperationsvereinbarung noch enger aneinander binden.“

Die Kooperationsvereinbarung wurde zwischen dem Polizeipräsidenten des Landes Brandenburg Hans-Jürgen Mörke und dem Vorsitzenden der Landesgruppe Brandenburg des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW) Matthias Schulze geschlossen.

Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke:

„Es ist wichtig mit den in Brandenburg agierenden Sicherheitsunternehmen noch enger zusammen zu arbeiten, um den stetig wachsenden Herausforderungen Rechnung zu tragen. Beispielsweise bei Veranstaltungen, wie Stadtfesten und

Fußballspielen, agieren sowohl die Polizei als auch die privaten Sicherheitsdienstleister vor Ort. Im entscheidenden Moment können die heute abgestimmten Kommunikationswege und beispielsweise das Einbinden von Sicherheitsunternehmen in polizeiliche Fahndungen maßgeblichen Einfluss auf die erfolgreiche Bewältigung von Einsätzen haben.“

Wesentliche Punkte der Kooperationsvereinbarung sind:

  • Das Bestimmen von festen Ansprechpartnern zur Umsetzung und Koordination der Kooperationsvereinbarung.
  • Für eine schnelle Informationsübermittelung zwischen Polizei und privaten Sicherheitsunternehmen wird eine zentrale Informations- und Ansprechstelle (IAS) eingerichtet, welche rund um die Uhr besetzt ist.
  • Die Beschäftigten der privaten Sicherheitsunternehmen melden von ihnen festgestellte, auffällige Sachverhalte über die gemeinsame IAS an die Polizei. In Notfällen oder bei Eilbedürftigkeit wird die Polizei jedoch direkt über die 110 informiert.
  • Anlassbezogen und soweit rechtlich möglich, bindet das Polizeipräsidium die privaten Sicherheitsunternehmen in Sach- und Personenfahndungen ein.
  • Die Beschäftigten der Sicherheitsunternehmen stehen als Zeugen zu den gemeldeten Sachverhalten zur Verfügung und leisten im Verletzungsfall erste Hilfe.

Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer BDSW

„Die privaten Sicherheitsdienste sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Das hat die Innenministerkonferenz bereits vor zehn Jahren ausgeführt. Wir freuen uns, dass wir in Brandenburg die insgesamt achte Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizei und den privaten Sicherheitsdienstleistern auf Landesebene unterzeichnen.“

Matthias Schulze, Vorsitzender der BDSW-Landesgruppe Brandenburg

„In dem bereits erwähnten Programm Innere Sicherheit führen die Innenminister weiter aus, dass die Polizei konstruktiv mit privaten Sicherheitsdienstleistern zusammen arbeitet, wenn Seriosität, die fachliche Qualifikation und angemessene Ressourcen vorhanden sind. Diese Voraussetzungen sind bei allen Mitgliedsunternehmen, die heute die Kooperationsvereinbarung mit unterzeichnen, in besonderem Maße gegeben. Wir wollen und werden unseren Beitrag dazu leisten, dass Brandenburg noch sicherer wird.“

Alle Sicherheitsunternehmen werden vor Aufnahme in die Kooperationsvereinbarung einer Qualitätsüberprüfung unterzogen. Dazu zählen unter anderem das Tragen von Dienstkleidung während des Dienstes, ein Firmensitz in Deutschland, das Unterhalten einer ständig besetzten Notruf- und Serviceleitstelle und die Ausbildung der Mitarbeiter nach entsprechenden Richtlinien.

Alle im Land Brandenburg an der Kooperationsvereinbarung beteiligten Sicherheitsunternehmen werden an ihren Einsatzfahrzeugen ein Kooperationsemblem anbringen. Durch dieses Emblem ist für jeden die Zusammenarbeit des entsprechenden Sicherheitsunternehmens mit der Polizei Brandenburg ersichtlich.