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 v.l. Gerhard Ameis, Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer, Alexander Borgschulze und im Hintergrund Gerhard Eck Foto: © Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

Erfolgreiche Kooperation zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdienstleistern auf ganz Bayern ausgeweitet

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Kooperationsvereinbarung mit der Landesgruppe Bayern des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft und dem Bayerischen Verband für Sicherheit in der Wirtschaft erneuert und nunmehr auf den gesamten Freistaat Bayern ausgeweitet.
Nach zwei erfolgreichen Jahren der Pilot-Kooperation für die Ballungsräume München und Nürnberg, die der Gewährleistung und weiteren Stärkung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient, wurde die Kooperation an die neue Sicherheitslage angepasst. Aufgrund ihrer überaus professionellen Aufgabenwahrnehmung haben sich die privaten Sicherheitsdienstleister als Kooperationspartner der Polizei in ganz Bayern verdient gemacht. Im Rahmen des 6. Bayerischen Sicherheitstages, am 10. Juli 2017, unterzeichneten Vertreter der Kooperationspartner, im Beisein von Innenstaatssekretär Gerhard Eck, die Vereinbarung. Dazu gehörten Landespolizeipräsident Prof. Dr. Schmidbauer für das Bayerische Staatsministerium des Innern, BDSW Vizepräsident und Vorsitzender der BDSW Landesgruppe Bayern, Gerhard Ameis, sowie der Vorsitzende des Vorstandes des BVSW, Alexander Borgschulze.

„In den vergangenen Jahren hat die erfolgreiche Pilot-Kooperation mit den privaten Sicherheitsdienstleistern für die Ballungsräume München und Nürnberg gezeigt, dass sich diese durch ihre professionelle präventive Aufgabenwahrnehmung zu einem kompetenten Kooperationspartner entwickelt haben“, so Prof. Dr. Schmidbauer. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdienstleistern sorgt im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aller, zur weiteren Kriminalitätsvorbeugung, Förderung des Wirtschaftsstandortes und ergänzt die polizeiliche Arbeit. 

„Die Zusammenarbeit bezieht sich im Wesentlichen auf den Austausch von Informationen über Wahrnehmungen bei der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, so BDSW Vizepräsident und Landesgruppenvorsitzender Ameis. Das staatliche Gewaltmonopol bleibe selbstverständlich unangetastet – denn die privaten Kooperationspartner erhalten durch eine solche Vereinbarung keinerlei zusätzlichen Befugnisse, sondern werden lediglich unterstützend tätig. 

Zu den Inhalten der Kooperation
Für die Sicherheitsunternehmen steht das Leitmotto „Beobachten, Erkennen, Melden“ an erster Stelle. Daraus ergibt sich eine Ergänzung des polizeilichen Lagebildes durch Informationen, die Mitarbeiter privater Sicherheitsdienstleister bei der Ausübung ihrer täglichen Arbeit an die Polizei weiterleiten. Im Einzelfall werden die an der Kooperationsvereinbarung zugelassenen privaten Sicherheitsdienstleister die Polizei bei Öffentlichkeitsfahndungen unterstützen und eine zentrale Leitstelle einrichten, die für die Polizeieinsatzzentrale Ansprechpartner ist. 

Die Mitarbeiter der beteiligten Firmen stehen auch als Ansprechpartner für hilfe- und ratsuchende Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Jeder Informationsaustausch zwischen den Kooperationspartnern findet unter Einhaltung des Datenschutzes und unter der Wahrung berechtigter Interessen Dritter statt.  

Die Beteiligung von privaten Sicherheitsdienstleistern an der Kooperationsvereinbarung ist an das Vorhandensein strenger Teilnahme- und Qualitätskriterien geknüpft, wie z. B. die zwingende Mitgliedschaft im BDSW/BVSW, Zuverlässigkeit, Tariftreue, Vorhandensein einer 24-Stunden-Notruf- und Serviceleitstelle, Einsatz qualifizierten Personals, Zertifizierung nach DIN ISO 9001 ff., Vorhandensein einer Alarmempfangszentrale gemäß EN 50518 oder einer nach VdS-Richtlinie 2172 anerkannten Interventionsstelle und einer Ausbildung der Alarm- und Streifenfahrer nach VdS-Richtlinie 2172.

Ähnliche Kooperationsvereinbarungen wie in Bayern bestehen auch in den Städten Hannover, Essen, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie den Bundesländern Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein.