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 © BDLS

Branchenmindestlohn für Luftsicherheitskräfte

Seit heute gibt es in Deutschland einen Branchenmindestlohn für die Beschäftigten in der Luftsicherheit. „Die Tariflöhne, die wir mit den Gewerkschaften erarbeitet haben, sind damit von nun an Basis für die Löhne aller in unserer Branche tätigen Beschäftigten an den deutschen Verkehrsflughäfen – egal, ob sie in einem unserer Mitgliedsunternehmen angestellt sind oder nicht“, so BDLS Präsident Udo Hansen. 

Der BDLS und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben sich gemeinsam dafür eingesetzt, dass ihr Tarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen sowie der Entwurf einer Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen über das sogenannte ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) für alle in- wie auch ausländischen Arbeitgeber zwingend einzuhalten ist. „Für die Beschäftigten bedeutet dies, dass sie nun alle einen Anspruch auf den Tariflohn haben- unabhängig von einer Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Verband,“, so Hansen weiter. Der Branchenmindestlohn sei zudem ein Schritt in die richtige Richtung in der Sozialpartnerschaft zwischen Verband und Gewerkschaften „Gemeinsam haben wir uns erfolgreich für die Unternehmen und Beschäftigte unserer Branche eingesetzt“, so Hansen.  

Für die Beschäftigten bedeutet dieser Branchenmindestlohn für 2021:

Beschäftigten der Entgeltgruppen II* steht ein Stundengrundlohn von 17,73 € in Baden-Württemberg, Bayern (München**), Berlin,

Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,

Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, 14,22 € in Bayern außerhalb Münchens, 15,57 € in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und 16,90 € in Rheinland-Pfalz und Saarland zu. 

Für die Entgeltgruppe III*** ergeben sich Stundenentgelte in Höhe von 16,47 € in Baden-Württemberg, 15,76 € in Bayern (München**), Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, 14,22 € in Bayern außerhalb Münchens, 15,43 € in Berlin und Brandenburg, 13,64 € in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen, 15,48 € in Nordrhein-Westfalen und

15,33 € in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. 

Für die Entgeltgruppe IV beträgt der Mindestlohn zukünftig in allen Bundesländern 12,90 €.

Eine vollständige Übersicht der Tariflöhne finden Sie unter https://www.bdls.aero/tarife/tarifuebersicht

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger finden Sie hier.

*Sicherheitsdienstleistungen gem. §§ 8,9 LuftSiG für Mitarbeiter mit entsprechender behördlicher Prüfung zur Luftsicherheitskontrolle gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 - bei entsprechender Tätigkeit

** München Stadt sowie alle umliegenden Landkreise im S-Bahnbereich

*** Sicherheitsdienstleistungen gemäß §§ 8,9,9a LuftSiG mit Schulung nach Nr. 11.2.3.5 und bestandener Prüfung sowie Dokumentenkontrolle - bei entsprechender Tätigkeit) und Entgeltgruppe IV (qualifizierte Servicetätigkeiten und Fluggastdienste, die eine luftsicherheitsspezifische und/oder eine flughafenspezifische Ausbildung von mindestens 25 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) im Jahr voraussetzt - bei entsprechender Tätigkeit