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Beschlüsse der 225. Sitzung der IMK vom 17. – 19. Juni 2026 in Hamburg

Ende Juni veröffentlichte die Innenministerkonferenz, IMK, www.innenministerkonferenz.de, korrekte Bezeichnung „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“, die zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse und ergänzende Anlagen ihrer ersten von zwei Konferenzen dieses Jahres.

Von den insgesamt 80 Tagesordnungspunkten der ersten IMK dieses Jahres wurden die Beschlüsse zu 52 Tagesordnungspunkten in einer Übersicht [i] und ergänzend mit Wortlauten der Beschlüsse[ii] veröffentlicht. Ergänzend dazu wurden die Anlagen (weiterführende Dokumente) zu einzelnen Tagesordnungspunkten veröffentlicht.[iii] In der Pressemitteilung des gastgebenden Bundeslandes Hamburg sind die aus Sicht der IMK wesentlichen Aspekte in kurzer Form wiedergegeben. Stichworte sind „Einbeziehung des Bundesverteidigungsministeriums und der Bundeswehr in die Arbeit der IMK, Stärkung der zivilen Verteidigungsfähigkeit, Selbstschutzkompetenz der Bevölkerung, Abwehr hybrider Bedrohungen, Fragen der Migrationspolitik, Bekämpfung des Sozialleistungsbetruges, Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Kampf gegen sexualisierte Gewalt und Sicherheit in Fußballstadien.[iv] Auf alle Tagesordnungspunkte einzugehen würde diese News sprengen. Interessierte Leser und Leserinnen weisen wir auf die genannten Fußnoten hin. Erlaubt sei der Hinweis auf die als Außenstehender zu vermutende Arbeitsweise der IMK.

Die 225. Sitzung begann am 17.6. abends und endete am 19.6. mittags. Sowohl am 18. wie auch am 19.6. gab es Foto- und Pressetermine. Reine „Sitzungszeit“ der Innenminister und -senatoren der Länder dürften maximal .....x....Stunden und Minuten gewesen sein. Ginge man von insgesamt 15 Stunden reiner themenbezogener Sitzungszeit aus (wenig wahrscheinlich), so wären das im Schnitt etwas über 11 Minuten pro Tagesordnungspunkt. Da wäre nicht viel Raum und Zeit für umfangreiche Diskussionen. So arbeitet aber eine solche Kommission natürlich nicht. Stattdessen wird regelmäßig durch viele fleißige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in allen untergeordneten Gremien und Arbeitskreisen sowie auf allen Hierarchieebenen unterhalb der Innenminister und -senatoren erhebliche Vorarbeit geleistet, sodass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der IMK-Sitzung in vielen Fällen nur noch abschließende Zustimmungen  oder Ablehnung oder Ergänzungen beitragen müssen. Das ist weder eine unübliche noch eine zu beanstandende Arbeitsweise in einem so weiten und umfangreichen Feld wie dem der Inneren Sicherheit.

Mit Bezug auf unseren Artikel „Blaue Gefahr“ von Anfang des Jahres sei aber der Hinweis erlaubt, wieviel Beteiligte somit zwangsläufig Wissen um grundlegende und ggf. geheimhaltungsbedürftige Inhalte der Sitzungen erlangen. Übrigens findet sich entgegen eines kurzen Hinweises im Vorlauf der ersten IMK-Sitzung auf die Ende des Jahres nach den ausstehenden Landtagswahlen mögliche Teilnahme eines AfD-Politikers an der IMK darüber nichts.

Das bedeutet aber nicht, dass man darüber nicht gesprochen haben wird....... 

Ein Punkt, der in der Pressemitteilung nicht erwähnt wird, ist aus unserer Sicht mindestens interessant. Zu TOP 44 - Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Zuverlässigkeitsüberprüfung für das private Sicherheitsgewerbe, wurde folgender Beschluss veröffentlicht[v]:

"1. Die IMK stellt fest, dass die Überprüfung von firmeneigenem Sicherheitspersonal zum Schutz von Personen und Eigentum nicht von § 34a Absatz 1 GewO erfasst wird, wenn das Unternehmen, in welchem sie angestellt sind, nicht unmittelbar dem Bewachungsgewerbe angehört.

2. Die IMK bittet das BMI zu prüfen, ob die Zuverlässigkeitsprüfung des § 34a Absatz 1 GewO auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes ausgedehnt werden sollte und über das Ergebnis der Prüfung auf ihrer Herbstsitzung 2026 zu berichten.

3. Sie bittet ihren Vorsitzenden, die WMK über diesen Beschluss zu informieren.“

Der oder die eine oder andere erinnert sich vielleicht an gegenläufige Interessen und Diskussionen vom Bund der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und vom ASW Bundesverband, seit 2025 VSW Bundesverband, im Vorlauf zur Schaffung eines „Sicherheitsgewerbegesetzes“, frühere Abkürzung SiGG. VEKO online verliert die Entwicklung zur Schaffung eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes nicht aus dem Blick und wird den zitierten Beschluss zum Anlass nehmen, erneut zum Fortgang zur Schaffung des Gesetzes zu recherchieren.

Sollten Leser oder Leserinnen aktuelle und mehr Informationen haben, so freuen wir uns auf Ihre Zuschriften.

 [i] https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2026-06-19_DOK/Übersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=1

[ii] https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2026-06-19_DOK/Freie_Beschlüsse.pdf?__blob=publicationFile&v=1

[iii] https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2026-06-19.html

[iv] https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-inneres-und-sport/presseservice/pressemeldungen/pressemitteilung-imk-hamburg-1188974

[v] https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2026-06-19_DOK/Freie_Beschlüsse.pdf?__blob=publicationFile&v=1