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BDSW fordert inhaltliche Überarbeitung des Entwurfs zum Sicherheitsgewerbegesetz

Der BDSW begrüßt den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (SiGG)“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), sieht aber an vielen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. Dies geht aus der umfangreichen Stellungnahme des Verbandes hervor.

Positiv ist hervorzuheben, dass das Gesetz den modernen Namen Sicherheitsgewerbegesetz tragen soll und sich erstmalig auch auf die sog. Inhouse-Security erstreckt. Wir vermissen aber insbesondere, dass der SiGG-Gesetzentwurf bisher überhaupt keine Anforderungen an Sicherheitspersonal enthält, das mit dem Schutz von KRITIS-Anlagen befasst ist. Dies verwundert sehr, da gerade Bundesinnenministerin Nancy Faeser in Verlautbarungen ständig dem Schutz von KRITIS-Anlagen höchste Priorität einräumt. Hier gilt es, umgehend Sicherheitslücken zu schließen“, erklärte BDSW -Präsident Gregor Lehnert.  Die Intention der Schaffung einer eigenständigen Regelung für das Sicherheitsgewerbe in Umsetzung des Koalitionsvertrages sei zu loben, nachdem die Vorgängerregierung dieses Vorhaben nicht umgesetzt hatte. Der BDSW fordert selbst seit Jahren eine derartige Kodifizierung, die den veränderten Rahmenbedingungen der Branche besser Rechnung trägt als die über Jahrzehnte gewachsene, inhomogene und teils lückenhafte derzeitige Gesetzeslage. Hierzu hat der BDSW bereits 2019 der damaligen Bundesregierung einen detaillierten Gesetzesvorschlag übermittelt.  Die Analyse des SiGG-Referentenentwurfes zeige, dass an vielen Stellen noch Nachbesserungsbedarf besteht. Die zuverlässige Einhaltung neu definierter Qualitäts- und Sicherheitsstandards setzt voraus, dass die Anforderungen unter angemessener Berücksichtigung der gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen gebildet werden. Anderenfalls drohen die neuen gesetzlichen Vorgaben ein Hemmnis zu werden, das letztlich eine Schwächung des Sicherheitsniveaus zur Folge hat, statt ein höheres Maß an Sicherheit zu bewirken. So hält der BDSW eine Erhöhung von Anforderungen insoweit für unverhältnismäßig, als bereits durch spezialgesetzliche Regelungen wie z.B. dem LuftSiG oder dem UZwGBw ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist. Zudem ergibt sich aus den vorgesehenen kurzen Übergangsvorschriften im Kontext mit der umfassenden Ausweitung des Sachkundeerfordernisses und begrenzter IHK-Prüfungskapazitäten eine erhebliche Gefahr in Bezug auf die Sicherung besonders sicherheitssensibler Bereiche. Durch eine konsequente Beschränkung aller Verfahrensabläufe auf das gebotene Maß, insbesondere im Zusammenhang mit Zuverlässigkeitsüberprüfungen, kann nach Überzeugung des Verbandes ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Sicherheitsstandards geleistet und zugleich der Bürokratieabbau gefördert werden. „Für uns ist zudem besonders wichtig, dass das sog. Bestbieterprinzip im SiGG fest für die Vergabe öffentlicher Aufträge verankert wird. Bei der Vergabe sind zwingend qualitative Kriterien im Rahmen einer angemessenen und ausgewogenen Gewichtung zwischen Qualität und Preis, mindestens im Verhältnis von 60 zu 40, zu berücksichtigen. Nur so kann eine Billigstvergabe beendet werden“, so BDSW-Präsident Lehnert abschließend.

Den Volltext der Stellungnahme finden Sie hier.