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BDLS schließt ESA Luftsicherheit GmbH und ESA- Security Aviation GmbH & Co KG aus dem Verband aus

Der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen hat erstmals zwei Mitgliedsunternehmen aus dem Verband ausgeschlossen.

Die Vertreter der Mitgliedsunternehmen haben im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Juni 2024 den Ausschluss der ESA Luftsicherheit GmbH sowie ESA-Security Aviation GmbH & Co KG, aufgrund ausgebliebener Beitragszahlungen, beschlossen. Der BDLS kritisierte das Vorgehen der beiden Unternehmen bereits nach Medienberichten über finanzielle Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Lohnzahlungen an Beschäftigte. „Aufgrund uns gegenüber weiterhin ausgebliebenen Zahlungen wurde heute der Ausschluss der beiden Unternehmen aus dem Verband beschlossen. Wir bedauern, dass es zu diesem - bisher glücklicherweise einmaligen Vorfall - gekommen ist.“, so BDLS-Präsident Alexander Borgschulze. ESA Luftsicherheit GmbH und ESA-Security Aviation GmbH & Co KG haben im Zuge der finanziellen Unregelmäßigkeiten bereits mehrere Aufträge an Flughäfen verloren. Der Verband und seine Mitgliedsunternehmen sind mit den Auftraggebern an den betroffenen Flughäfen im Austausch, um die Übergänge bzw. Übernahmen der Aufträge durch andere Luftsicherheitsunternehmen so reibungslos wie möglich zu gestalten. „Die Übernahme eines außerordentlich gekündigten Auftrags bringt leider sowohl für die Auftraggeber als auch für das Unternehmen, das einen solchen Auftrag übernimmt, einige Herausforderungen – wie beispielsweise die Klärung der Übernahme noch ausstehender Verbindlichkeiten des vorherigen Unternehmens - mit sich“, so Borgschulze.