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 © BDSW

Sicherheitswirtschaft Thüringen

Ausschuss empfiehlt Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages

Nach über zehn Jahren schlossen die Gewerkschaft ver.di und der BDSW im Oktober 2018 wieder einen Tarifvertrag für die thüringische Sicherheitswirtschaft ab. „Heute tagte der Tarifausschuss Thüringen und stimmte über die Empfehlung zur Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) unseres Tarifvertrages ab“, so BDSW Landesgruppenvorsitzender Wolfgang Kestner.

Dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird somit empfohlen, den BDSW Tarifvertrag auch für Unternehmen, die nicht im Arbeitgeberverband Mitglied sind, für verbindlich zu erklären. Die Beschäftigten aller thüringischen Sicherheitsunternehmen profitieren von einer solchen Regelung. Eine AVE führt dazu, dass sich alle Unternehmen an die mit der Gewerkschaft vereinbarten Mindestlöhne halten müssen“, so Kestner. Die heute erteilte Empfehlung umfasst alle durch BDSW und ver.di beantragten Inhalte. „So werden dann neben den Entgelten aller Lohngruppen auch die Ausbildungsvergütungen und Zeitzuschläge für alle thüringischen Sicherheitsunternehmen bindend“, so Kestner.

Um nach mehr als 10 Jahren zu einem Tarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di zurück zu kehren wurde bereits in den ersten Sondierungsgesprächen mit ver.di vereinbarte, bei einem Abschluss gemeinsam einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit zustellen. „Eine AVE ist für Arbeitnehmer aber auch Unternehmen sinnvoll und notwendig. Die beiden hohen, aber notwendigen Erhöhungen aus dem Tarifvertrag müssen mit den Kunden verhandelt und umgesetzt werden. Wenn sich zukünftig alle Unternehmen an die Mindestregeln halten müssen, ist dies ein Fortschritt für die Branche in Thüringen“, so Kestner.

Die durch die Empfehlung des Tarifausschusses sehr wahrscheinliche Erteilung der AVE wird zu gegebener Zeit durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Bundesanzeiger rückwirkend zum 01.01.2019 verkündet.