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Gründung Bundesvereinigung der Waffenträger in der Sicherheitswirtschaft

Von Stefan Kiessling

Stefan Kiessling, Sprecher BVWSW
Foto: © BVWSW
Es passierte schleichend. In der Öffentlichkeit wurde es kaum wahrgenommen. Denn es betrifft wieder einmal nur eine Randgruppe, in diesem Fall jedoch eine, die einen wertvollen Beitrag an der Gesellschaft leistet und mitverantwortlich ist für die zivile Sicherheit in Deutschland.

Es geht um die Berufswaffenträger in der deutschen Sicherheitswirtschaft. Seit Jahren verschlechtern sich deren Arbeits- und Rahmenbedingungen zunehmend. Mit fadenscheinigen Argumenten werden immer mehr waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen, oder schlicht einfach nur nicht verlängert.
Zählte man in der gesamten Bundesrepublik im Jahr 2013 noch etwas mehr als 18.000 Waffenscheine, waren es Anfang 2017 lediglich noch 11.000 waffenrechtliche Erlaubnisse, die zum Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe in Deutschland ermächtigen. Auf die gesamte Bevölkerung Deutschlands heruntergerechnet sind das gerade mal 0,14 Promille.
Berücksichtigt man nun, dass nicht nur Berufswaffenträger Waffenscheine besitzen, sondern auch gefährdete Personen (gem. § 19 WaffG) sowie Angehörige von Behörden und Regierungen, darunter Polizeibeamte, die eine privat erworbene Waffe in ihrer Freizeit führen wollen, dann ist der Rückgang der erteilten Erlaubnisse von insgesamt 37% wohl zum größten Teil der Berufsgruppe der Waffenträger in der Sicherheitswirtschaft zuzurechnen.
Maßgeblich mitverantwortlich dafür ist auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofs (BVerwG) Leipzig, das im November 2015 entschied, dass keine „Firmenwaffenscheine“ für Bewachungsunternehmer mehr ausgestellt werden dürfen. Bewachungsunternehmer können somit eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) nur für „konkrete Bewachungsaufträge erhalten, für die glaubhaft gemacht ist, dass aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person oder eines gefährdeten Objekts Schusswaffen erforderlich sind“, so der Bundesverwaltungsgerichtshof in seiner Pressemitteilung Nr. 92/2015 vom 11.11.2015.
Bislang fehlte es der Berufsgruppe der Berufswaffenträger an einer starken Lobby, an einer Interessenvertretung, die sich für ihre Rechte einsetzt. Doch es formiert sich Widerstand.
Zum 3. Oktober 2017, am Tag der deutschen Einheit, fanden sich insgesamt acht Berufswaffenträger aus sechs Bundesländern in Frankfurt am Main zusammen, um die Bundesvereinigung der Waffenträger in der Sicherheitswirtschaft (BVWSW) e.V. zu gründen.
Die Vereinigung hat sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen der Berufsgruppe nach außen gegenüber dem Gesetzgeber, der Regierung, Behörden und Verbänden zu vertreten und zu fördern. Vordergründig steht dabei eine starke berufsständische Interessenvertretung. Die BVWSW vertritt als erster Berufsverband in Deutschland die Interessen der Berufswaffenträger. Damit ist die BVWSW Ansprechpartner in allen rechtlichen, inhaltlichen und anderen berufsspezifischen Fragen.
„Wir werden uns für eine bessere Wahrnehmung der Berufsgruppe in Politik und Öffentlichkeit einsetzen und den Dialog mit den Behörden, der Regierung und bedeutsamen Stellen und Institutionen suchen und fördern“, sagt Stefan Kiessling, Vorstandsmitglied und Sprecher der Bundesvereinigung der Waffenträger in der Sicherheitswirtschaft (BVWSW).
Die Folgen jüngster Rechtsprechungen hinterlassen Spuren: Immer größer werdende regulatorische Anforderungen, die in der praktischen Anwendung ihr Ziel verfehlen und zu einer Überregulierung, zur wirtschaftlichen Benachteiligung von immer mehr Mitgliedern der Berufsgruppe sowie zur Arbeitsüberlastung der zuständigen Waffenbehörden und Polizeidienststellen führen.
Dabei vertritt die BVWSW den Standpunkt, waffenrechtliche Genehmigungen im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe auch in Zukunft eher restriktiv zu handhaben. Jedoch müssen Bedürfnisüberprüfungen und Gefährdungsanalysen transparent, fair und frei jeglicher Willkür durchgeführt werden und auch den wirtschaftlichen Interessen der Berufsgruppe und ihren Mitgliedern angemessen Rechnung tragen, teilt die BVWSW in ihrer Pressemitteilung vom 10. Oktober 2017 mit.
„Wir werben aber auch in den eigenen Reihen für ein besseres Verständnis, was waffenrechtliche Erlaubnisse angeht.“, so BVWSW Sprecher Stefan Kiessling. „Es kann nicht angehen, dass Einzelne aus der Berufsgruppe in einem Maß an Selbstüberschätzung waghalsige Gerichtsprozesse anstrengen, die bei genauer Betrachtung zu keinem Zeitpunkt Aussicht auf Erfolg haben. Umso größer ist dann meist der Schaden für die gesamte Berufsgruppe“, so Stefan Kiessling.
„Jeder Berufswaffenträger in Deutschland kann sich jederzeit bei strategischen Fragen zum Themenkomplex Waffenrecht an die BVWSW wenden.“
Die Gründung der BVWSW ist bei Berufswaffenträgern wie auch bei Waffenbehörden in ganz Deutschland auf positive Resonanz gestoßen. Die BVWSW schließt damit eine wesentliche Lücke bei den Interessenvertretungen innerhalb der Sicherheitswirtschaft in Deutschland. Sie sieht sich als Ergänzung und nicht als Konkurrenz zu bestehenden Verbänden. Sie ermöglicht es, Probleme der Berufsgruppe zu lokalisieren und Lösungsansätze zu entwickeln.
Weitere Informationen zur BVWSW finden Sie auf www.bvwsw.de.