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Personenschützer der Feldjäger bei einer Übung. Foto: Dr. Scholzen

Personenschutz bei der Bundeswehr

Von Dr. Reinhard Scholzen

In Deutschland ist der von staatlichen Organen gestellte Personenschutz rechtlich geregelt. So beinhaltet § 5 des BKA-Gesetzes den Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane durch die Sicherungsgruppe (SG). Das im August 1965 erlassene Gesetz über den unmittelbaren Zwang durch Soldaten der Bundeswehr (UZwGBw) umfasst auch den Personenschutz, ohne diesen ausdrücklich zu benennen.

Diese Aufgabenzuweisungen führen dazu, dass die SG des BKA den Bundesminister der Verteidigung beschützt. Den Generalinspekteur und andere als besonders gefährdet eingestufte Soldaten beschützen hingegen die Feldjäger. Dies war nicht immer so. Noch im „Heißen Herbst“ des Jahres 1977, als der Terror der Roten Armee Fraktion (RAF) seinen Höhepunkt erreichte, beschützte der Militärische Abschirmdienst (MAD) den Verteidigungsminister, damals Georg Leber. Da jedoch der MAD keine Exekutivbefugnisse besitzt, wurde diese Aufgabe auf die Feldjäger übertragen, denen das UZwGBw diese Rechte einräumt. Der erste Lehrgang im Personenschutz fand für die Feldjäger im Jahr 1977 in Hannover statt.

Die Frage, ob jemand gefährdet ist oder nicht, wird aufgrund von Kriterien beantwortet, die in der Polizei-Dienstvorschrift (PDV) 129 festgeschrieben sind. Demnach bedeutet Gefährdungsstufe 1, dass die Person erheblich gefährdet ist und daher jederzeit mit einem Anschlag gerechnet werden muss. Diese Person wird daher ständig von Personenschützern begleitet – nicht nur im Dienst, sondern auch in der privaten Umgebung. In die Sicherheitsstufe 2 werden Personen eingruppiert, die gefährdet sind und bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass auf sie ein Attentat verübt wird. Derart Eingestufte werden bei besonderen Anlässen von Personenschützern begleitet. Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Positions- und Funktionsgefährdung. Bei diesen Personen wird davon ausgegangen, dass sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und des damit verbundenen Bekanntheitsgrades deutlich höher gefährdet sind als andere Personen. Auf den Generalinspekteur der Bundeswehr trifft dies ohne Zweifel zu. Er wird daher ständig von Personenschützern begleitet.

Was klar und eindeutig geregelt erscheint, beinhaltet bei näherem Hinsehen Probleme: Probleme ergeben sich häufig bei Auslandsreisen. So sieht es unser Nachbarland Österreich überhaupt nicht gern, wenn sich zum Beispiel deutsche Staatsdiener bewaffnet in der Alpenrepublik bewegen. Spanien blickt ebenso mit Argusaugen auf ausländische Personenschützer und erlaubt diesen nicht das Mitführen von Pistolen, lediglich Revolver sind gestattet. Geht die Reise in ein Krisen- oder Kriegsgebiet, so kommen noch andere Probleme hinzu. Wenn die Bundeskanzlerin Afghanistan besucht, wird sie von ihren Personenschützern – also Beamten der Sicherungsgruppe – begleitet, die sie zum Teil seit vielen Jahren kennt. Im Einsatzgebiet wird ihre Entourage erweitert. Es kommen dann auch Feldjäger hinzu, die unter anderem ihre speziellen Kenntnisse des Landes und der Leute einbringen. Auf der Arbeitsebene funktioniert dies nahezu ausnahmslos reibungslos: Profis reden und arbeiten mit Profis.

Staatlicher Personenschutz ist im Großen und Ganzen gleich. Unterschiede gibt es jedoch im Detail. Die Personenschützer der Bundeswehr sind im Vergleich mit den Personenschützern des Bundeskriminalamtes deutlich jünger, da die Feldjäger meist Zeitsoldaten mit einer Verpflichtungszeit von acht oder zwölf Jahren sind. Hingegen rekrutiert sich die Sicherungsgruppe ausschließlich aus Beamten auf Lebenszeit, die entweder aus dem BKA, der Bundespolizei oder selten aus einer Landespolizei kommen. Innerhalb der Feldjäger ist die Personalfluktuation wegen des Anteils an Zeitsoldaten höher als bei der Sicherungsgruppe. Dies ist vertretbar, da sie meist hochrangige Soldaten beschützen, die sich nur für ein halbes, höchstens für ein Jahr in einer Verwendung befinden, die permanenten Personenschutz erfordert. Problematisch ist der hohe Anteil an Zeitsoldaten dennoch, da bei der Zusammenstellung der Kommandos häufig lebensältere, erfahrene Personenschützer fehlen.

Die Bedeutung des Personenschutzes zeigt sich auch darin, dass nur vollständig ausgebildete Feldjäger an der Weiterbildung und Spezialisierung zum Personenschützer teilnehmen können. Diese können Offiziere im Range Leutnant bis Hauptmann und Unteroffiziere – Feldwebel bis Hauptfeldwebel – sein. Dabei kommt der Personalauswahl für Ausbildung und Einsatz eine hohe Bedeutung zu. Besonderen Wert legt man auf die psychische Stabilität und die charakterliche Eignung der Personenschützer. Da man weiß, wie schnell gerade in diesem Bereich das einmal Erlernte wieder vergessen wird, ist es erforderlich, dass die Kernkompetenzen der Personenschützer ständig in Übung gehalten werden: Die besondere Schießausbildung, die Kraftfahrweiterbildung und die Einsatztechniken im Bereich der waffenlosen Selbstverteidigung sowie des waffenlosen Kampfes.

Die Ausbildung erfolgt in Modulen. An eine vorbereitende Ausbildung schließt sich – wie bei den Beamten der Sicherungsgruppe des BKA – ein fünfwöchiger Personenschutz Grundlehrgang an. Einen dreiwöchigen Lehrgang durchlaufen die Führer im Personenschutz, die regelmäßig den Dienstgrad Haupt- oder Stabsfeldwebel innehaben. Darüber hinaus beinhaltet die Ausbildung mehrere vertiefende Spezialausbildungen, etwa in der Kraftfahrweiterbildung. Hierbei erlernen die Feldjäger, ein Auto auch noch in Extremsituationen zu beherrschen.

 

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