Neonazi-Demonstration am 2. April 2005 in München
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Politisch motivierte Kriminalität in Deutschland – Eine aktuelle Analyse

Prof. Dr. Stefan Goertz, Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei

Politisch motivierte Kriminalität, Extremismus, bedroht die Innere Sicherheit Deutschlands. Dieser Beitrag untersucht aktuelle Trends in den Extremismus-Phänomenbereichen Rechtsextremismus, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, Islamismus und Salafismus, Linksextremismus sowie abschließend den Ausländerextremismus auf der Basis aktueller Analyse der deutschen Verfassungsschutzbehörden.

Aktuelle Trends im Rechtsextremismus

Im Jahr 2019, dem Berichtszeitraum des aktuellen Verfassungsschutzberichts von 2020, haben die deutschen Sicherheitsbehörden 22.342 Straftaten (im Jahr 2018 noch 20.431) im Phänomenbereich Rechtsextremismus erfasst, davon 14.247 Propagandadelikte (im Jahr 2018 noch 12.582) nach §§ 86, 86a StGB und 986 Gewalttaten.1 Im gleichen Zeitraum haben deutsche Rechtsextremisten zwei Tötungsdelikte und fünf versuchte Tötungsdelikte verübt, 781 Körperverletzungen, sechs Brandstiftungen, 36 Erpressungen und zwei Sprengstoffexplosionen wurden herbeigeführt.2 Die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten mit antisemitischem Hintergrund stieg um 17,1 % auf insgesamt 1.844 Taten (im Jahr 2018 noch 1.575), in ähnlichem Maße (+16,7 %) stieg auch die Zahl antisemitischer Gewalttaten auf 56 Delikte (im Jahr 2018 noch 48).3 Das Personenpotenzial Rechtsextremismus stieg im Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2018 von 25.350 auf 33.430. Davon stufen die deutschen Sicherheitsbehörden 13.000 als gewaltbereit ein.4

Der Phänomenbereich Extremismus in Deutschland besteht aktuell aus rechtsextremistischen Parteien, Neonazis (u.a. in Form von Kameradschaften), subkulturell geprägten Rechtsextremisten (u.a. rechtsextremistische Skinheads, wobei die Skinhead-Szene sehr heterogen und nicht auf ausschließlich Rechtsextremisten begrenzt ist) sowie aus der „Neuen Rechten“ (dazu gehört die Identitäre Bewegung Deutschland).

Das Ziel rechtsextremistischer Parteien ist es, Wählerstimmen bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen und damit parlamentarischen Einfluss zu erringen. Die Wahlergebnisse der NPD, „Die Rechte“ und „Der III. Weg“ der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die deutschen rechtsextremistischen Parteien Schritt für Schritt marginalisieren. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bewegt sich die Wählerzustimmung für rechtsextremistische Parteien auf einem niedrigen Niveau bewegt und Wahlerfolge sind nur noch punktuell möglich. Wegen des Parteienprivilegs nutzt die rechtsextremistische Szene den Parteistatus weiterhin als verbotsfestere Organisationsform.

Zu den Neonazis gehörten bis zum Jahr 2012 mehrere Kameradschaften, allerdings wurden in den Jahren 2012 bis 2014 einige Kameradschaften verboten. Der Großteil der deutschen Neonazis organisiert sich aktuell in parteiungebundenen Strukturen, etwa in Vereinen oder immer noch in Kameradschaften, die weitgehend strukturlose Gebilde mit nur wenigen Funktionsträgern darstellen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz analysiert, dass sich Mitglieder von Kameradschaften oftmals den neonazistisch geprägten sogenannten Freien Kräfte zurechnen.5

Rein quantitativ ist der subkulturell geprägte Rechtsextremismus in Deutschland weiterhin wichtig für die Szene. Subkulturell geprägte Rechtsextremisten sind häufig nicht organisiert, sondern definieren sich über ein bestimmtes Erscheinungsbild, spezifische Szene-Bekleidung sowie musikalische Vorlieben. Bei ihnen findet sich nach Analyse der deutschen Verfassungsschutzbehörden regelmäßig ein Weltbild mit rassistischen, Gewalt gegen Ausländer befürwortenden, antisemitischen und das demokratische System ablehnenden Ideologiebestandteilen.

Eine weitere Organisationsform deutscher Rechtsextremisten ist die Neue Rechte, wozu u.a. die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) gehört. Die IBD wurde 2012 zunächst als rein virtueller Personenzusammenschluss im Internet bekannt, danach trat sie mit öffentlichkeitswirksamen Flashmobs oder Transparentaktionen in Erscheinung. Mittlerweile ist die IBD mit regionalen Untergruppen bundesweit aktiv. Die IBD nutzt intensiv soziale Netzwerke, um Berichte, Videos und Bilder ihrer Aktionen zu verbreiten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz analysiert, dass die IBD-Mitglieder zur Vernetzung und Kommunikation untereinander Messenger-Dienste nutzen. Ideologisch bekennt sich die IBD zum Prinzip des Ethnopluralismus, was bedeutet, dass für die IBD die Idealvorstellung einer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung in einem ethnisch und kulturell homogenen Staat besteht. Diese Ideologie verletzt die grundgesetzlich verankerte Menschenwürde der Bürger, die diesen Vorstellungen nicht entsprechen, und sie verstößt auch gegen das Demokratieprinzip, wodurch sie nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.6

Hauptredakteur von Staatenlos.info und Ex-NPD-Mann Rüdiger Hoffmann mit Kollege Helmut Buschujew auf einer Reichsbürger-Demo in Berlin. Im Hintergrund sind russische Sankt-Georgs-Flaggen sowie u. a. die Fahne der sogenannten Volksrepublik Donezk zu sehen.
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Aktuelle Trends im Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“

Die deutschen Sicherheitsbehörden rechneten im Jahr 2019 dem Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ 675 (im Jahr 2018 noch 864) politisch motivierte Straftaten zu. Unter diesen extremistischen Straftaten waren insgesamt 121 Gewalttaten (im Jahr 2018 noch 160). Dazu zählten vor allem Erpressungsdelikte (81) und Widerstandsdelikte (30). Bei den weiteren Straftatbeständen dominieren vor allem Nötigungen und Bedrohungen (156). Außerdem wurden „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ 24 antisemitische Straftaten zugeordnet, bei denen es sich im Wesentlichen um Volksverhetzungsdelikte (17), aber auch um eine Gewalttat handelte. Die meisten extremistischen Straftaten begingen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Bayern (219, davon 75 Gewalttaten und 71 Fälle von Nötigung beziehungsweise Bedrohung).7 Das Personenpotenzial der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ liegt aktuell bei 19.000 Personen. Bei rund 950 davon handelt es sich um Rechtsextremisten.8

Die deutschen Verfassungsschutzbehörden definieren „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ wie folgt:
„‘Reichsbürger‘ und ‘Selbstverwalter‘ sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen – unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen“.9

Zur Ideologie der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ gehört in unterschiedlicher Ausprägung und nicht bei allen Mitgliedern die Leugnung der Legitimität und Souveränität der BRD, die Ablehnung von Grundgesetz und bestehender Rechtsordnung, Geschichts- und Gebietsrevisionismus, ein völkisches Gedankengut sowie teilweise Antisemitismus und Holocaust-Leugnung.10

Die Taktiken der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind in unterschiedlicher Ausprägung die „Malta-Masche“, durch die Beamte durch horrende finanzielle Forderungen eingeschüchtert werden sollen, daneben die „Vielschreiberei“, welche deutsche Behörden hemmen und lähmen soll. Fantasiedokumente wie „Heimatscheine“ und „Führerscheine“ sollen die Lossagung vom deutschen Staat verdeutlichen, dazu gehört der „Gelbe Schein“. Die Gründung eigener Fantasiestaaten wie „Königreiche“ oder „Staaten“ ist eine weitere Taktik, um sich von der Bundesrepublik Deutschland abzugrenzen.11

Aktuelle Trends im Islamismus und Salafismus

Im Jahr 2019 wurden dem Phänomenbereich Islamismus und Salafismus 362 extremistische Straftaten zugerechnet (im Jahr 2018 noch 453). Von den 362 Straftaten mit islamistischer Motivation sind insgesamt 41 Gewalttaten (2018 noch 44), zu denen unter anderem ein versuchtes Tötungsdelikt, 32 Körperverletzungen und 4 Brandstiftungsdelikte gerechnet werden. 63 extremistische Straftaten im Bereich Islamismus und Salafismus wurden von den deutschen Sicherheitsbehörden als Vorbereitung einer schweren staatsgefährden Gewalttat (§ 89a-c, § 91 StGB) eingestuft (2018 noch 63) und 64 Fälle (2018 noch 144) als Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB). 2019 wurden 21 antisemitische Straftaten mit einer islamistischen Motivation festgestellt, zu denen drei Gewalttaten und acht Volksverhetzungsdelikte zählten.12

Für das Jahr 2019 stellten die deutschen Sicherheitsbehörden 28.020 Islamisten – gegenüber 26.560 im Vorjahr – in Deutschland fest. Zu den 28.2020 Islamisten gehören 12.150 Salafisten, 1.050 Mitglieder der Hizbullah, 1.350 der Muslimbruderschaft und ca. 10.000 von Milli Görüs.13

Seit dem Jahr 2012 wurden mehr als 1.050 Islamisten/Salafisten bekannt, die aus jihadistischer Motivation heraus aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak gereist sind. Mehr als ein Viertel davon sind Frauen. Im Jahr 2019 kam es nach Angaben der Verfassungsschutzbehörden kaum noch zu Ausreisen nach Syrien und in den Irak, die auch aktuell nur noch in Einzelfällen zu erwarten sind. Ca. ein Drittel der ausgereisten Personen ist inzwischen wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Bislang ist keine „Rückkehrerwelle“ erkennbar, allerdings sind stärkere Rückreisebewegungen in Zukunft nicht auszuschließen. Es lagen Ende 2019 Erkenntnisse zu aus Deutschland ausgereisten Personen im unteren dreistelligen Bereich vor, die aus Syrien oder dem Irak ausreisen möchten und/oder die sich aktuell in Syrien oder dem Irak in Haft beziehungsweise in Gewahrsam befinden. Die Mehrheit dieser Personen dürfte eine Rückkehr nach Deutschland beabsichtigen.14

Die Zahl rechtskräftiger Verurteilungen von aus Syrien und dem Irak nach Deutschland zurückgekehrten Jihadisten bewegt sich im mittleren zweistelligen Bereich. Diese Jihad-Rückkehrer werden – je nach Strafmaß – nach Verbüßung ihrer Strafen innerhalb der nächsten Jahre wieder aus der Haft entlassen. Der Umgang mit inhaftierten Jihad-Rückkehrern und damit verbunden der Umgang mit ihnen nach der Inhaftierung stellt nach Angaben der deutschen Verfassungsschutzbehörden für Justiz-, Sicherheitsbehörden sowie staatliche und nicht staatliche Akteure der Deradikalisierung und Reintegration eine Herausforderung dar. Ob und inwiefern sich diese Personen nach ihrer Haftentlassung wieder aktiv in der salafistischen beziehungsweise jihadistischen Szene in Deutschland betätigen, kann nur schwer prognostiziert werden.15

Ausschreitungen am Ersten Mai in Kreuzberg (2001)
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Aktuelle Trends im Linksextremismus

Die deutschen Sicherheitsbehörden stellten im Jahr 2019 9.849 (im Jahr 2018 noch 7.961) Straftaten fest, davon 1.052 Gewalttaten (im Jahr 2018 noch 1.340). Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten stieg damit um 39,5 %, wohingegen die Zahl der Gewalttaten um 8,8 % sank. Im Jahr 2019 wurden 355 Körperverletzungen von Linksextremisten begangen, 164 Brandstiftungen, 72 Mal Landfriedensbruch und 254 Widerstandsdelikte.16 Das Personenpotenzial Linksextremisten in Deutschland stieg von 33.000 im Jahr 2018 auf 34.500 im Jahr 2019. Gewaltorientiert sind davon 9.200.17

Linksextremisten verklären gewaltsame Aktionen („Widerstand“) gegen hoheitliches Handeln des Staates (z.B. Polizeieinsätze) zur legitimen „Notwehrhandlung“. Dieses Gewaltverständnis zeigt sich auch bei der „Eroberung“ und Verteidigung „autonomer Freiräume“. Da Linksextremisten die öffentliche Ordnung nicht anerkennen, ignorieren sie bestehende Eigentumsverhältnisse und „errichten Orte“, an denen sie selbst über die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens bestimmen wollen. Jegliche staatlichen Eingriffe interpretieren Linksextremisten als Angriff auf ihre „Selbstbestimmung“. In dieser Logik kann bereits die bloße Anwesenheit von Polizisten innerhalb eines „Freiraums“ gewalttätige Angriffe von Linksextremisten nach sich ziehen.18

Daneben dient Linksextremisten Gewalt auch als Mittel der aktiven Konfrontation mit staatlichen Institutionen und politischen Gegnern. Nach ihrer Interpretation sehen sie sich dazu berechtigt, tatsächliche oder vermeintliche Missstände unmittelbar zu beseitigen, vor allem durch die Begehung von Straftaten. Die öffentliche Aufmerksamkeit nach einer Tat nutzen Linksextremisten dazu, den eigenen Ansichten, die meist separat in einem Selbstbezichtigungsschreiben formuliert werden, Nachdruck zu verleihen. Ein letztes Ziel linksextremistischer Aktionen besteht darin, eine „Überreaktion des Staates“ zu provozieren.19

Ende Juni 2020 konnte die Zeitung „Welt am Sonntag“ eine 22-seitige Analyse des Bundesamtes für Verfassungsschutz einsehen, das vor der „Herausbildung terroristischer Strukturen im Linksextremismus“ warnte. Die „Intensität der Gewalttaten“ habe sich erhöht. „Scheinbare ,rote Linien‘ würden überschritten“. Daher erscheine „auch der Schritt zur gezielten Tötung eines politischen Gegners nicht mehr völlig undenkbar“.20 So gebe es in mehreren Bundesländern Hinweise darauf, dass sich Kleingruppen herausbildeten, „eigene Tatserien begehen und sich aufgrund steigender Gewaltbereitschaft bei ihren Taten vom Rest der Szene abspalten“.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor einer Radikalisierungsspirale“ eines abgeschotteten „harten Kerns“. Das Bundesamt beobachtet entsprechende Tendenzen in Sachsen, Hamburg und Berlin. Diese Bundesländer gelten schon länger als Hotspots, vor allem die Stadt Leipzig. Die Verfassungsschützer sehen aber auch in Thüringen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Bremen Anhaltspunkte, „dass sich ein kleiner Teil der gewaltorientierten linksextremistischen Szene zunehmend radikalisiert“. Berlins Innensenator Andreas Geisel erklärte dazu: „Mit gezielten Aktionen, darunter vielfach auch Gewalttaten, sollen staatliche und private Akteure – hier insbesondere die Polizei, Parteien und Immobilienunternehmen – eingeschüchtert werden.“ Immer wieder würden Polizisten mit Steinen angegriffen, von Hausdächern und Brücken beworfen und mit Farbe oder Reizgas attackiert.“ Teile des linksextremistischen Spektrums in Berlin würden „ungebrochen gewalttätig agieren und immer weniger Rücksicht auf Leib und Leben von Betroffenen nehmen“.21

Aktuelle Trends im Ausländerextremismus

Dem Phänomenbereich Ausländerextremismus wurden im Jahr 2019 1.897 Straftaten zugeordnet (im Jahr 2018 noch 2.487), hiervon 351 Gewalttaten (2018 noch 425). Unter den Delikten waren hauptsächlich Verstöße gegen das Vereinsgesetz (45,2 %), Sachbeschädigungen (12,1  %), aber auch 248 Gewalttaten (18,3  %). Im Vergleich zu 2018 (355 Gewalttaten) hat sich die Zahl der Gewalttaten zwar verringert, ihr Anteil an den extremistischen Straftaten insgesamt ist aber annähernd gleich geblieben (2018 noch 18,4 %). Ihr überwiegender Teil sind Körperverletzungen (58,1 %) und Widerstandsdelikte (31,9 %). Im Jahr 2019 befand sich unter den Gewalttaten kein Tötungsdelikt, während im Jahr 2018 noch 1 vollendetes und 4 versuchte Tötungsdelikte gezählt worden waren. Ebenfalls konnten 53 antisemitische Straftaten mit einer ausländerextremistischen Motivation festgestellt werden, was einen deutlichen Rückgang um 43  % gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr darstellt (2018 noch 93). Zu diesen Straftaten zählen fünf Gewalttaten (im Jahr 2018 waren es zehn) und 29 Volksverhetzungsdelikte (gegenüber 46 im Jahr 2018). Zudem wurden auch 32 Delikte erfasst, bei denen den Tatverdächtigen angelastet wurde, eine ausländische terroristische Vereinigung zu unterstützen oder ihr anzugehören (§ 129b StGB).22

Fazit

Die Gesamtzahl von Extremisten in Deutschland ist im Jahr 2019 angestiegen, im Bereich des Rechtsextremismus sogar um über 30 Prozent. Der Bundesminister des Innern, Horst Seehofer, betonte, dass Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus „die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland“ darstellen. „Dem stellen wir uns entschieden entgegen“, so der Innenminister mit Verweis auf die zahlreichen Maßnahmen des Bundesministeriums des Innern und der Sicherheitsbehörden. Auch die wachsende Gewaltbereitschaft im Linksextremismus sowie die anhaltende Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus behalte die Bundesregierung im Blick: „Wir sind weiterhin wachsam und wehrhaft“.23 Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, verwies auf die gestiegene Gewaltbereitschaft in nahezu allen Phänomenbereichen: „Nicht nur im Rechtsextremismus, sondern auch im Linksextremismus stellen wir eine gesteigerte enthemmte Gewalt fest und im islamistischen Terrorismus bleibt die Bedrohungslage für Deutschland auf einem hohen Niveau angespannt“, so Haldenwang. Die Zahl der politisch motivierten Straftaten hat 2019 um 14,2 Prozent zugenommen - der zweithöchste Anstieg seit Einführung der Statistik im Jahr 2001. Mit 54,3 Prozent machen rechtsextremistisch motivierte Straftaten weiterhin mehr als die Hälfte aller registrierten Straftaten im Bereich Politisch motivierte Kriminalität aus.24

 

Quellen:

1  Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Verfassungsschutzbericht 2019, Juli 2020, S. 24.
2  Ebd., S. 25.
3  Ebd., S. 26.
4  Ebd., S. 53.
5  https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-rechtsextremismus/was-ist-rechtsextremismus (19.9.2020).
6  Ebd.
7  Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Verfassungsschutzbericht 2019, Juli 2020, S. 30.
8  Ebd., S. 103.
9  https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-reichsbuerger-und-selbstverwalter/was-sind-reichsbuerger-und-selbstverwalter (19.9.2020).
10  Goertz, S. (2019): „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie die „Identitäre Bewegung Deutschland“, in: Der Kriminalist 11/2019, S. 7.
11  Ebd., S. 8-9.
12  Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Verfassungsschutzbericht 2019, Juli 2020, S. 38.
13  Ebd., S. 180-181.
14  Ebd., S. 176.
15  Ebd., S. 176.
16  Ebd., S. 32.
17  Ebd., S. 116.
18  Ebd., S. 129.
19  Ebd., S. 130.
20  https://www.welt.de/politik/deutschland/article209962317/Verfassungsschutz-Gefahr-eines-neuen-Linksterrorismus.html (19.7.2020).
21  Ebd.
22  Ebd., S. 41.
23  https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verfassungsschutzbericht-2019-1767224 (19.9.2020).
24  Ebd.