Registermodernisierungsgesetz entspricht nicht dem Stand der Technik
Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) kritisiert die geplante Verwendung der Steuer-Identifikationsnummer als behördenübergreifende Personenkennziffer als verfassungswidrig. Der Stand der Technik ermögliche datenschutzfreundlichere Lösungen.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie drängt das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) auf eine Modernisierung der Verwaltungsregister. Der aktuelle Referentenentwurf für ein Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) sieht vor, zu diesem Zweck künftig die Steuer-Identifikationsnummer als eine fachbereichsübergreifende Personenkennziffer zu verwenden, auf die zahlreiche Behörden Zugriff hätten.
Die Expertinnen und Experten für Verwaltungs- und Rechtsinformatik der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), die zur Stellungnahme aufgerufen war, kritisieren, dass dieser drastische Schritt für die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung nicht notwendig sei. Konsistentere und qualitativ höherwertigere Datenbestände ließen sich auch mit datenschutzfreundlicheren Lösungen erreichen, wie sie beispielsweise im Nachbarland Österreich eingesetzt würden.
Prof. Dr.-Ing. Christopf Sorge, Experte des Fachbereichs „Informatik in Recht und Öffentlicher Verwaltung“:
„Verwaltungsmodernisierung ist ein wichtiges Anliegen, das auch nicht im Widerspruch zum Datenschutz stehen muss. Die Einführung einer einzigen Nummer als Kennziffer eines Menschen bei jeder Behörde ist aber höchst missbrauchsanfällig und für den Zweck der Verwaltungsmodernisierung nicht notwendig. Da es längst bessere Alternativen gibt, lässt sich ein solcher Grundrechtseingriff nicht rechtfertigen.
Eine ausführliche Stellungnahme des Fachbereichs „Informatik in Recht und Öffentlicher Verwaltung“ und des Präsidiums-Arbeitskreises „Datenschutz und IT-Sicherheit“ erläutert die schwerwiegenden verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken der GI-Fachleute und zeigt konkrete Alternativen zum Vorschlag des BMI auf.
So würde der aktuelle Stand der Technik ein verfassungskonformes Identitätsmanagement-System mit weitgehend gleicher Funktionalität wie vom BMI vorgeschlagen erlauben. Die GI fordert daher, eine Neufassung des Referentenentwurfs unter Einbeziehung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Fachöffentlichkeit. Eine datenschutzkonforme Identitätsmanagement-Architektur könnte beispielsweise nach dem Vorbild der „österreichischen Lösung“ mit bereichsspezifischen Personenkennzeichen oder dem Restricted-Identification-Ansatz des deutschen Personalausweises entworfen werden.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen.
-PM Gesellschaft für Informatik e.V.-