BDSW macht Druck!
Von Heinz-Werner Aping
„Das neue bundesweite Bewacherregister sollte Prozesse vereinfachen, für mehr Transparenz sowie Bürokratieabbau bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung der Beschäftigten der privaten Sicherheitsunternehmen sorgen.“
So startet die Presseinfo des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft BDSW Nr. 57 / 2019 vom 17. Oktober 2019.
Diese Presseinformation ergänzte die Einladung an alle Medien zur Pressekonferenz am 17. Oktober im Haus der Bundespressekonferenz. Ort und Datum waren allein deshalb schon gut gewählt, weil etwas später am gleichen Tag der Bundesminister des Innern, für Heimat und Bau (BMI), Horst Seehofer, sowie der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, den aktuellen BSDI Lagebericht vorstellten und somit eine größere Medienresonanz zu erwarten war.
Der BDSW war mit seinem Präsidenten Gregor Lehnert, Hauptgeschäftsführer Dr. Olschok und Hauptstadtrepräsentant Dr. Stoppelkamp vertreten.
Gregor Lehnert nahm die Pressekonferenz zum Anlass, zwei aktuelle und wichtige Problembereiche aus dem Bereich der privaten Sicherheitswirtschaft aufzugreifen und die Position des BDSW sehr deutlich darzustellen.
Das wichtigste Anliegen war die Kritik am gegenwärtigen Stand zum Aufbau des Bewacherregisters. Gregor Lehnert stellte fest, dass das Register ein Vierteljahr nach dem offiziellen Start des Registers nicht voll funktionsfähig ist und die privaten Sicherheitsunternehmen für etwa 75% der fast 270 000 Sicherheitskräfte bisher keine Freigabe erhalten hätten oder die Beschäftigten aus ungeklärten Gründen zurückgewiesen worden seien. Der BDSW begrüßt zwar die mit dem Register angestrebten Ziele einer Entbürokratisierung und deutlich schnelleren Zuverlässigkeitsüberprüfung von Gewerbetreibenden und Beschäftigten, doch sei es derzeit tatsächlich meilenweit von seiner Funktionsfähigkeit entfernt. Als Folge seien die Mitgliedsunternehmen des BDSW derzeit häufig unverschuldet durch die Untätigkeit des Staates nicht in der Lage, alle gesetzlichen Vorgaben des Bewachungsrechts einzuhalten. Lehnert: „.....Vermehrt drängen „Schwarze Schafe“ auf den Markt, die ohne Freigabe durch die Behörden ihr Personal zum Einsatz bringen... !“ Lehnert, Dr. Olschok und Dr. Stoppelkamp erläuterten ihre Kritikpunkte anhand konkreter Beispiele, vermieden es aber aus guten Gründen, namentliche Nennungen von Firmen oder Behörden vorzunehmen.
Der BDSW schlägt zur Problemlösung deshalb dem Bundeswirtschaftsministerium nochmals einen Runden Tisch vor, an dem er sich jederzeit beteiligen werde.
Das zweite Thema war die dringende Forderung, dass die Arbeit an dem von der Großen Koalition geplanten Sicherheitsdienstleistungsgesetz nicht verzögert werden dürfe. Der BDSW hat vor kurzem ein Eckpunktepapier vorgestellt, das die wichtigsten Forderungen und Vorschläge des Verbandes für dieses Gesetz enthält. Tatsächlich erfolgte darauf aus dem oder den zuständigen Ministerien keine Resonanz, geschweige denn eine förmliche Antwort.
Der BDSW fürchtet, dass weitere viele Monate ohne Ergebnisse vergehen und das in der Großen Koalition vereinbarte Ziel in der gegenwärtigen Regierungskonstellation nicht mehr geschafft wird.
Diese Sorge ist mehr als berechtigt!
Der Parlamentarische Staatssekretär beim BMI Stephan Mayer hatte auf dem Sicherheitstag zum Thema „Sicherheitswirtschaft im Wandel“ im Haus der Deutschen Wirtschaft am 9. April noch gewinnend verkündet, dass sich das BMWi und das BMI grundsätzlich über den Wechsel der Zuständigkeit für das private Sicherheitsgewerbe vom BMWi zum BMI geeinigt hätten und man bereits (..!..) in den Detailabsprachen der Verlagerung sei. Diese Detailabsprachen seien durchaus nicht einfach, schließlich gehe es ja auch um Verlagerung von Stellen und vieles mehr. Aber er sei guten Mutes, dass in absehbarer Zeit alle Probleme bewältigt seien.
Der gutgläubige Interessierte hofft, dass das stimmt. Der Erfahrene vermutet wohl eher berechtigt etwas Anderes. Oftmals wird damit nur umschrieben, dass lange Zeit kein Ergebnis geliefert werden wird. Der Pessimist befürchtet, dass das Thema für die Betroffenen von geringer Bedeutung ist und sich ohne Druck (z.B. durch öffentlichkeitswirksame Sicherheitsvorfälle) auf lange Zeit „weniger als nichts“ tun wird.
Trifft das schon für die Verlagerung der Zuständigkeit für das private Sicherheitsgewerbe vom BMWi zum BMI zu, dann erst recht für die Erarbeitung eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes. Das dürfte überhaupt erst dann in Form des sogenannten Referentenentwurfs in Angriff genommen werden, wenn der Zuständigkeitswechsel vollzogen ist.
Die Sorge des BDSW ist deshalb völlig berechtigt.
VEKO-online hat in diesem Zusammenhang und anlässlich der Kritik des BDSW an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und an das Bundesministerium des Innern, für Heimat und Bau eine Reihe von Fragen gestellt. Wir sind gespannt auf die Antworten und werden über den Fortgang berichten.
Die bundesdeutsche Medienlandschaft scheint übrigens zumindest gegenwärtig kein oder nur kaum Interesse an den geschilderten Problemlagen des privaten Sicherheitsgewerbes und den Positionen des BDSW zu haben. Außer dem Verfasser waren nur eine Journalistin des Berliner Tagesspiegels (der darüber am nächsten Tag in einem größeren Artikel auch berichtet hat) und zwei ältere Herrschaften eines unbekannten Journals zur Pressekonferenz anwesend.
Am BDSW und seiner Vorarbeit lag es nicht!