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Distanzwaffen für die Polizei – Probleme der Schutzlücke beim Polizeieinsatz

Von Bernd Walter, Präsident eines Grenzschutzpräsidiums a.D., Berlin

Die Vorkommnisse beim Polizeieinsatz in Hamburg aus Anlass des G-20-Gipfels werden noch lange Politik und Wissenschaft sowie die Fachliteratur, aber auch Polizeiführung und Polizeipraxis beschäftigen. Bereits jetzt kristallisiert sich heraus, dass neben den Defiziten in der Einsatzplanung und Einsatzbewältigung und bei der Einschätzung der importierten Gewalt die Frage eine Rolle spielen wird, ob die Polizeien in Hinblick auf Ausnahmesituationen lageangemessen gegliedert, ausgebildet und ausgerüstet sind. Dabei wird der Umstand, wie sich Einsatzkräfte gegen Angriffe auf Wurfdistanz wehren können, bei denen Gewalttäter Wurfgeschosse, Präzisionszwillen und Pyrotechnik einsetzen oder mit Geschossen und Wurfgegenständen von Dächern operieren, eine entscheidende Rolle spielen.

Die Ausgangsproblematik

Die bisherigen Einsatzmittel wie Schlagstock, Reizstoffsprühgeräte, Pfefferspray und selbst Wasserwerfer der neuen Generation scheinen in Hinblick auf die zunehmende Brutalisierung des polizeilichen Gegenübers bei Großereignissen mit gewaltsamen Charakter nicht mehr einen ausreichenden Schutz der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Alle bisherigen Maßnahmen bis hin zu Schaffung verbesserter Schutzausstattung waren eher defensiver Natur. So konnte es nicht wunder nehmen, dass nach den gewalttätigen Ausschreitungen in der Hansestadt der Ruf nach einer geeigneten Distanzwaffe für die Polizeien wieder lauter wurde, zumal bekannt wurde, dass das SEK Sachsen beim Einsatz am Schulterblatt fünfzehn Mal Gummigeschosse eingesetzt hatte. Als Abschussgerät wurde die Mehrzweckpistole MZP1 benutzt, aus der auch Tränengas, Blendgranaten und Leuchtmunition verschossen werden kann. Bei der Herstellerfirma Heckler & Koch wird das Einsatzmittel als Granatpistole HK 69 geführt. Auch wenn die Polizeiführung den Einsatz von Schusswaffen nicht freigegeben hatte, schien diese Restriktion nicht für SEK-Einheiten gegolten zu haben. Auf Nachfragen von Parlamentarier wurde verlautbart, dass die Gummigeschosse nur gegen Sachen eingesetzt wurden.

Die bisherige Diskussion

Insbesondere die Diskussion in den Medien –die Stuttgarter Zeitung titelte in ihrer Manöverkritik vom 10. Juli 2017 „Mangel an Polizisten und Distanzwaffen“- befeuerte erneut die Diskussion um die Einführung einer geeigneten polizeilichen Distanzwaffe, die bereits in den achtziger Jahren aus Anlasse der damaligen unfriedlichen demonstrativen Aktionen Gegenstand von Erörterungen in der Innenministerkonferenz war. Gesucht wurde damals ein geeignetes Einsatzmittel für die Lücke zwischen dem Einsatz von Schusswaffen und einem ohnmächtigem Abwarten. In der Gegenwart wird die Diskussion um Einsatzmittel, die einen Angreifer kampfunfähig machen oder von weiteren Angriffen abhalten sollen, unter dem Rubrum Nicht-letale Wirkmittel (engl. non lethal weapon) geführt, wobei sich Befürworter und Gegner harte verbale Auseinandersetzungen liefern. Heute firmieren unter diesem Einsatztyp auch exotische Ausfertigungen von Einsatzmitteln wie Mikrowellengewehre, Druckluftkanonen, Irritationsgranaten, Infraschallkanonen, schnellhärtende Schäume oder Elektrodistanzgeräte (Taser).

In Deutschland brachte in der Vergangenheit die Innenministerkonferenz mit Beschluss vom 13.6.1984 die Entwicklung einer Polizei-Distanzwaffe auf dem Weg. Das Vorhaben war ambitiös. Es sollte ein Einsatzmittel aus weichem Material geschaffen, werden, das einerseits den Schutz des Beamten verbessert, andererseits den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen und die Erfüllung des polizeilichen Auftrages sicherstellen sollte. Den Zuschlag des 2,2 Millionen teuren Projektes, an dem sich das Land Hamburg nicht beteiligte, erhielt der Rüstungskonzern Messerschmitt-Bölkow-Blohm in München. Dieser entwickelte zunächst einen Wirkkörperwerfer, der mit Gasdruck betrieben wurde, dann ein weiteres Modell, das per integriertem Antrieb einen Wirkkörper mit einer Wirkungsreichweite von 60 m verschoss. Als Material wurde Gummi verwendet. Weiterhin wurden kompatible Gummischrotwirkkörper und Reizstoffwirkkörper entwickelt. Doch nach einem Gutachten der damaligen Polizei-Führungsakademie, in dem erhebliche Verletzungsgefahren dargetan wurden, trat schnell Ernüchterung, obgleich die taktischen Erwartungen erfüllt wurden. Die eigentlichen Ursachen für das Fehlschlagen des Vorhabens lag allerdings in der Tatsache, dass sich Physik und Mechanik nicht überlisten lassen. Beim Abschuss mit Gasdruck ließ die Wirkung bei einer Einsatzentfernung von 60 m so stark nach, dass von einem „fliegenden Boxhieb“ nicht mehr die Rede sein konnte, denn Geschwindigkeit und damit die Wucht des Auftreffens nehmen mit zunehmender Entfernung ab. Andererseits durfte die Auftreffenergie nicht so hoch sein, dass der Wirkköper den Angreifer ernsthaft verletzt. Als man sich dann zu einem Wirkkörper mit integriertem Antrieb –sozusagen eine Cruise Missile für Fußgänger- entschloss, war die Antriebsenergie bei kürzeren Entfernungen unter 60 m so stark, dass die Wirkungen auf den menschlichen Körper unkalkulierbar wurden. Letztendlich wurde 1991 sang- und klanglos von dem Unternehmen Abschied genommen. Die Einsatzprobleme allerding blieben nicht nur unverändert, sondern verschärften sich, denn den reisenden Gewalttätern von Wackersdorf, Brokdorf und an der Startbahn West wurde die Wehrlosigkeit der deutschen Polizeien und die Zögerlichkeit der Politik zur Einführung verschärfender Maßnahmen schnell bewusst.

Eine aktuelle Bestandsaufnahme

Nach einer Erhebung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verfügen zurzeit national nur die SEK der Länder Sachsen und Hessen über Gummimunition. Hessen verfügt über Geschosse der Kaliber 12, 40 und 68 mm, Sachsen hat 169 Granatpistolen im Bestand. Bei allen anderen Landespolizeien und den beiden Bundespolizeien wurde bei Anfrage Fehlanzeige gemeldet. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport machte zu seinen speziellen Einsatzmitteln Folgende Aussagen: Detailkenntnisse zur Treffergenauigkeit und Wirkungsweise spezifischer Munition sind eine zwingend erforderliche Grundlage für die Anwendung und daher für den Nutzer von besonderer Bedeutung. Trefferabweichung und Streubreite müssen durch ein fundierte Aus- und Fortbildung auf ein Minimum reduziert sowie in der spezifischen Beurteilung der Lage berücksichtigt werden.“

Interessant ist auch das Faktum, dass die Bundeswehr 35.000 Kunststoffpatronen im Bestand hat, die sie bei gewalttätigen Ausschreitungen bei Auslandseinsätzen und zum Selbstschutz der Einsatzkräfte in der sogenannten Crowd and Riot Control einsetzt. Europaweit setzen Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg , Griechenland, die Türkei, die Schweiz, Ungarn, Kroatien, die Slowakei, die Niederlande, Portugal ,Tschechien und Frankreich Gummimunition ein. Die Schweiz benutzt Gummigeschosse sogar bei Krawallen aus Anlass von Fußballspielen, wobei die kantonalen Polizeien in eigener Zuständigkeit über den Einsatz entscheiden. Allerdings gibt es auch Initiativen, den Einsatz von Gummischrot zu verbieten. Lettland setzt neben Gummimunition auch mit Gummischrot gefüllte Handgranaten ein.

Argumente Für und Wider

Die Befürworter und Gegner derartiger Distanzwaffen positionieren sich mit unterschiedlichen Argumenten. Die Deutsche Polizeigewerkschaft forderte bereits 2000 in einem Forderungskatalog an die Innenministerkonferenz in Hinblick auf 8 Morde an Polizeibeamte allein im Jahre 2000 Maßnahmen zum Schutz von Polizisten. „Die DPolG fordert die bundeweite Zulassung von geeigneten Distanzwaffen um über eine „Wurfdistanz“ auf Straftäter einwirken zu können, die z.B. bei Demonstrationen oder Krawallen Steine, Flaschen oder Molotow-Cocktails auf Polizisten schleudern. Da der Einsatz von Schusswaffen in die diesen Fällen unverhältnismäßig ist, die Beamten als weitere Waffen aber nur über den Schlagstock verfügen, sind sie derartigen Attacken nahezu schutzlos ausgeliefert.“ Die Gewerkschaft der Polizei hingegen ist dagegen und fordert weitere Forschungsarbeit. Sie verweist auf die unkalkulierbaren Folgen eines derartigen Einsatzes und auf die Tatsache, dass im europäischen Ausland mehrere Menschen durch Gummigeschosse ums Leben kamen oder schwer verletzt wurden. Auch sei eine Einwirkung auf Unbeteiligte nicht ausgeschlossen, da es sehr schwierig ist, Gewalttäter zu treffen, die sich schnell bewegen oder mit friedlichen Demonstranten vermischen. Der weiteren Argumentation, dass es nicht Aufgabe der Polizei ist, Angreifer auf Distanz zu halten, sondern Gewalttäter der Strafverfolgung zuzuführen, zeugt allerdings bei der verhältnismäßig geringen Zahl von Strafverfahren im Zusammenhang mit gewalttätigen Demonstrationen von wenig Bodenhaftung. So musste die Hamburger Polizei nach dem Einsatzdebakel unter Rückgriff auf Bildmaterial privater Beobachter und der Medien im Anschluss an den Einsatz eine europaweite Öffentlichkeitsfahndung einleiten, um die Strafverfolgungsbilanz aufzubessern.

Ansonsten geht die Trennungslinie zwischen Kritiker und Befürwortern quer durch alle Parteien. In vielen Fällen wird pro Distanzwaffe damit argumentiert, dass sie in vielen Fällen auch eine Alternative zum Gebrauch der Schusswaffe sein können Den Kritikern hingegen kommt der psychologische Umstand zu Gute, dass Gummigeschosse bisher insbesondere in bürgerkriegsähnlichen Situationen eingesetzt wurden. So im Nordirlandkonflikt in den sechziger Jahren und im israelisch-palästinensischen Konflikt seit der ersten Intifada im Jahre 1988. Die spanische Guardia Civil setzte am Tag des katalonischen Referendums am 1. Oktober 2017 mehrfach Gummigeschosse ein und verletzte mehrere Demonstrationsteilnehmer. Diese Kollateralschäden haben auch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International zu durchweg ablehnenden Stellungnahmen veranlasst.

Die derzeitige Lösung: Distanzelektroimpulsgeräten (Taser)

Zurzeit steht als nicht-letale Distanzwaffe der Taser zur Verfügung. Bei der von der Herstellerfirma bekannt gemachte Bezeichnung Taser handelt es sich um ein Akronym von Begriffen aus einem Jugendbuch über elektrische Gewehre. Das Gerät verschießt mit einer Geschwindigkeit von 50 m/sec kleine mit Drähten verbundene Metallpfeile, die sich im Körper der Zielperson verhaken und die elektrischen Impulse übertragen Beim Taser X 26 fließt beim Auftreffen beider Elektroden ein schwacher, hochfrequenter Strom von ca. 2,1 mA mit hoher Spannung (50 000 Volt) für ca. 5 Sekunden. Die Übertragungsdrähte sind zwischen 5 und 10,6 m lang. Ein Treffer verursacht Muskelkontraktion und führt zur Handlungsunfähigkeit des neuromuskulären Systems mit der Folge, dass die Zielperson keine koordinierten Handlungen mehr auszuführen kann. Aufgrund dieser Wirkung kann die angriffsunfähige Person von den Einsatzkräften überwältigt und gefesselt werden. Als Treibladung wird Druckgas oder Schießpulver verwendet. Die Reichweite beträgt bis zu 10 m, Kleidung bis zu 5 cm wird durchdrungen. Gezielt wird entweder manuell oder mit einer Lasereinrichtung.

Die Landschaft der rechtlichen Regelungen entspricht der föderalen Philosophie in Polizeifragen. In Hamburg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sind Taser als Waffen zugelassen, in Sachsen beim SEK als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Ohne Regelung sind Berlin und Nordrhein- Westfalen. Der Bund hat das Gerät für die Spezialkräfte der GSG 9 zugelassen. Sachsen-Anhalt und Thüringen bestimmen, dass auch andere Waffen eingesetzt werden dürfen, wenn sie geringere Wirkung als Schusswaffen haben. In Sachsen regelt das Gesetz ausdrücklich, dass das zuständige Ministerium weitere Hilfsmittel als die im Gesetz genannten zulassen kann, während das Polizeigesetz Bremen fordert, dass dies durch Rechtsverordnung zu erfolgen hat. Am pragmatischsten scheint die Regelung in § 61 Abs. 4 PAG Bayern zu sein. Als Waffen sind Schlagstock, Elektroimpulsgerät und vergleichbare Waffen, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole, Maschinengewehr und Handgranate zugelassen. Waffen können auf Anordnung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zeitlich befristet als Einsatzmittel erprobt werden.

Dass das Einsatzmittel Taser durchaus geeignet ist, in vielen Fällen den Einsatz der Schusswaffe entbehrlich zu machen, ist zumindest unter Polizeiexperten unumstritten. Gerade in letzter Zeit haben mehrere Fälle des Einsatzes der Schusswaffe gegen psychisch verwirrte Personen mit tödlichem Ausgang, aber auch in Notwehrsituationen unterschiedlicher Art, die Diskussion wieder aufflammen lassen, warum die Polizeibeamten im Tagesdienst nicht entsprechend ausgerüstet werden. Nicht ganz zutreffend, aber plakativ wird der Taser als „Lückenfüller“ zwischen Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und Schusswaffen bezeichnet. „Taser –zwischen Pistole und Schlagstock“ titelte eine Zeitung.

Der Taser ist seit 2006 mehrfach wissenschaftlich untersucht worden. In Österreich, wo er seit Juli 2012 im Echteinsatz bei der Bundespolizei ist, wurde er sechs Jahre lang erprobt. Bei 17 Einsätzen gegen Menschen gab es lediglich eine einzige gravierende Folge, als sich eine Frau beim Sturz auf den Steinfußboden Verletzungen zuzog. Bei den in den USA und Kanada verzeichneten Todesfällen hatte dies in den meisten Fällen andere Ursachen als der Tasereinsatz.

Im Gegensatz zu Pfefferspray ist die Einsatzdistanz höher, die Wirkung tritt sofort ein. Da sofortige Handlungsunfähigkeit die Folge ist, ist das Einsatzmittel auch sicherer als die Schusswaffe. Im Gegensatz zum Schusswaffengebrauch ist die Gefahr für Unbeteiligter geringer; häufig genug genügt bereits die Androhung des Warnlichtbogens vor den Frontelektroden oder die Aktivierung der Laserzielpunkte.

Erfahrene Praktiker halten das Gerät für technisch ausgereift, bestätigen hohe Funktionalität sowie Handhabungssicherheit und betonen die deeskalative Wirkung. Bei Polizisten im Ausland besteht nach anfänglicher Skepsis hohe Akzeptanz. Der Hersteller betont die ständige Weiterentwicklung und die Verbesserung der im Gerät gespeicherten Einsatzinformationen. Nach seinen Angaben wird das Gerät in 107 Staaten der Welt verwendet. Bis jetzt wurde 2,8 Millionen erfolgreiche Einsätze mit einem Einsatzerfolg von über 95 Prozent und eine deutliche Absenkung des Schusswaffengebrauchs registriert.

Die Modalitäten des Einsatzes sind in Deutschland föderativ unterschiedlich geregelt, unterliegen aber generell strengen Kriterien. Zum Teil ist der Einsatz nur Sondereinheiten oder besonders ausgebildeten Beamte erlaubt, die ständig trainieren oder deren Ausbildung ständig aufgefrischt werden muss. Stromstöße dürfen nur kurz sein, mehrfache Anwendung ist nicht zulässig. Desgleichen nicht das Zielen auf bestimmte Körperpartien, nicht im Kontaktmodus oder gegen Kinder nd Schwangere, wobei hier die Fälle von Notwehr/Nothilfe zu neuen Diskussionen Anlass geben werden. Zum Einsatz ermächtigte Polizeibeamte sollen spezielle Ausbildung in Erstere Hilfe erhalten. Ärztliche Hilfe wird zwar gefordert, dürfte aber nicht immer möglich. Grundsätzlich sind Ärzte für das Entfernen der Pfeilelektroden zuständig. Jeder Einsatz ist genau zu dokumentieren.

Warum in einigen Bundesländen der Einsatz des Taser auf SEK beschränkt wird oder warum von Berufsvertretungen eine Einführung mit der Begründung des hohen Ausbildungsaufwandes abgelehnt wird, bleibt alles in allem unerfindlich.

Fazit

Den deutschen Polizeien bleibt der fatale Umstand nicht erspart, dass unverändert zwischen dem Schusswaffengebrauch und dem Einsatz von Schlagstock oder Pfefferspray ein Schutzlücke klafft, für deren Schließung durch eine generelle Einführung von Gummimunition kein durchgreifender politischer Wille vorhanden ist. Angesichts der Folgen des Wasserwerfereinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010, bei der ein Demonstrant sein Augenlicht verlor, und angesichts des nachfolgenden Medienrummels sind kaum verschärfende Maßnahmen zu erwarten. Den Einsatzkräften wäre allerdings schon gedient, wenn Initiativen bekannt werden würden, dass man sich weiterhin mit dem Problem der Distanzwaffen beschäftigt, denn eine Abnahme der Gewalthandlungen bei den einschlägigen polizeilichen Anlässen ist nicht zu erwarten. Im Gegenteil. Immerhin wurden aus den USA Versuche mit Wirkkörpern bekannt, die über Mikrosensoren gesteuert werden, die selbst auf 100 m ein Eindringen in den Körper verhindern und bei Auftreffen eine Schockwelle und damit Angriffsunfähigkeit auslösen.

Der Taser als Zwischenlösung ist zwar keine Wunderwaffe, erweitert aber deutlich die Handlungsmöglichkeiten des einschreitenden Polizeibeamten. Angesichts der Tatsache, dass sich die Dienstherren von Bund und Ländern bisher die Erprobung bzw. Einführung von Distanzwaffen auf die lange Bank geschoben haben, scheint der Taser zumindest ein Einsatzmittel zu sein, das im Zweifelsfall deeskalierend wirkt, mit Sicherheit aber verhältnismäßiger ist als der Schusswaffeneinsatz.

 

Über den Autor
Bernd Walter
Bernd Walter
Bernd Walter, nach vierzigjähriger Dienstzeit in der Bundespolizei mit unterschiedlichen Verwendungen im Führungs-, Einsatz-, Ausbildungs- und Ministerialbereich als Präsident des Grenzschutzpräsidiums Ost in den Ruhestand getreten. Anschließend Vorbeitrittsberater* der EU bei unterschiedlichen Sicherheitsbehörden in Ungarn. Autor zahlreicher Fachbeiträge zu Fragen der inneren und äußeren Sicherheit.
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