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Zeitgenössische Karikatur zu den Karlsbader Beschlüssen.
© https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=7811937 Gemeinfrei

Verbote, Spitzel und Zensur

KARLSBADER BESCHLÜSSE 1819

Von Werner Sabitzer

Vor 200 Jahren: Mit den „Karlsbader Beschlüssen“ wurden im August 1819 Studentenverbindungen verboten, die Universitäten unter Aufsicht gestellt und die Zensur verschärft.
Am Anfang war ein Mord: Der radikale Student und Burschenschafter Karl Ludwig Sand erstach am 23. März 1819 in Mannheim den bekannten Schriftsteller August von Kotzebue, den er als „Verräter des Vaterlandes“ bezeichnete. Der Mörder wurde zum Tode verurteilt und 1820 in Mannheim hingerichtet.

Als Reaktion auf die Ermordung Kotzebues, wegen Studentenunruhen in Deutschland und aus Angst vor einer Revolution lud Österreichs Außenminister und späterer Staatskanzler Klemens Wenzel Lothar von Metternich Repräsentanten der Staaten des „Deutschen Bundes“ nach Karlsbad in Böhmen ein, um Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung liberaler und nationaler Strömungen zu beschließen. Der „Deutsche Bund“ war ein beim Wiener Kongress 1815 beschlossener Staatenbund der deutschen Fürstentümer und freien Städte sowie des Kaisertums Österreich und der Königreiche Preußen, Dänemark und Niederlande. Hauptaufgabe war die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Mitgliedstaaten. Der „Deutsche Bund“ bestand bis 1866.

Bei der Konferenz vom 6. bis 31. August 1819 in Karlsbad beschlossen die Staatenvertreter vier einschneidende Gesetze – das Bundes-Universitätsgesetz, das Bundes-Pressegesetz, das Bundes-Untersuchungsgesetz und die Bundes-Exekutionsordnung. Die vier Gesetze traten mit der Bestätigung des Frankfurter Bundestags des „Deutschen Bundes“ am 20. September 1819 in Kraft. Mit den „Karlsbader Beschlüssen“ wurde unter anderem die politische Tätigkeit der Burschenschaften und anderer Studentenverbindungen verboten. Die Universitäten wurden staatlich überwacht und revolutionär gesinnte Lehrkräfte entlassen. Turnplätze wurden geschlossen, „Demagogen“ verfolgt und eingekerkert; Druckerzeugnisse unterstanden einer strengen Zensur.

Die „Karlsbader Beschlüsse“ sollten fünf Jahre in Kraft bleiben; sie wurden aber 1824 auf unbestimmte Zeit verlängert. Zur Umsetzung der Beschlüsse und Maßnahmen gegen „revolutionäre Umtriebe“ wurde im November 1819 die Mainzer Zentraluntersuchungskommission eingerichtet. Sie sollte „hochverräterische Umtriebe“ erkennen und verhindern. Die Kommission beendete 1828 ihre Tätigkeit.

„System Metternich “

Mit den „Karlsbader Beschlüssen“ wurde auch vereinbart, die Grundlagen des „Deutschen Bundes“ bei Konferenzen in Wien genauer zu bestimmen.
Im Juni 1820 wurde die „Wiener Schlussakte“ als zweites Grundgesetz des „Deutschen Bundes“ verabschiedet. Mit der Schlussakte wurden die Maßnahmen gegen liberale und nationale Bestrebungen verschärft: Alle Briefe, Zeitungen, Bücher und sonstige Druckwerke unterlagen einer strengen Zensur. Spitzel („Naderer“) überwachten die Bürgerinnen und Bürger.
Nach der Revolution 1848 wurden die „Karlsbader Beschlüsse“ und die „Wiener Schlussakte“ aufgehoben.

 

Über den Autor
Werner Sabitzer
Werner Sabitzer
Werner Sabitzer, MSc, 63, war 30 Jahre lang Pressereferent im österreichischen Bundesministerium für Inneres (BMI) und Chefredakteur der Fachzeitschrift „Öffentliche Sicherheit“. Er ist seit 2018 Referent für Polizeigeschichte und Traditionspflege im BMI und leitet das Polizeimuseum Wien.
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