Ungewöhnliche Gefahrenabwehr
Spinnenfund im Bio Frischmarkt, XXX,
Gegen 11 Uhr teilt die Kreisveterinärbehörde - Frau XXX- mit, dass sich Mitarbeiterinnen des o.g. Marktes bei ihr gemeldet hätten, weil sie im Laden eine Spinne gesehen hätten, die wie eine Bananenspinne aussähe. Die Mitarbeiterinnen hätten der Veterinärbehörde ein Lichtbild zukommen lassen:
Frau XXX teilt mit, die Spinne habe erhebliche Ähnlichkeit mit Bildern, die sie von der Bananen-Spinne im Internet gefunden habe.
Weder sie, noch andere Kollegen bei der Veterinärbehörde würden sich jedoch gut genug mit Spinnen auskennen, um die Sache abschließend zu beurteilen. Es wurde ein Ortstermin im betroffenen Markt für 12 Uhr vereinbart.
Beim Ortstermin wurde Herr CN hinzugezogen. Herr CN ist Sachkundiger gemäß § 11 TSchG und hält selbst Spinnen. Weiter anwesend waren Frau XXX von der Kreisverwaltung, Herr K und die Vollzugsbeamten B und H, der Praktikant F sowie Uz. Vor Ort teilten die Verkäuferinnen mit, die Spinne sei am Vorabend über der Eingangstür gesichtet und fotografiert worden. Bei Geschäftsöffnung sei sie verschwunden gewesen.
Herr CN konnte nicht mit Bestimmtheit sagen, um welche Spinnenart es sich handelt. Aufgrund der Schilderung der Verkäuferin sowie der Tatsache, dass die Spinne in der Nähe einer abgehängten Decke saß, ging Herr CN davon aus, dass sich die Spinne in die Zwischendecke zurückgezogen hat. Von ihr gehe somit keine konkrete Gefahr aus. Spinnen wollten nicht gestört werden und es sei unwahrscheinlich, dass die betreffende Spinne nun so schnell unter der Decke wieder heraus komme. Auch seien dort genügen Insekten vorhanden, von denen sie sich ernähren könnte. Sie würde ein Netz spinnen und dort erstmal verbleiben. Im Markt selbst wurde durch die Vollzugsbeamte eine Nachschau bezüglich der Spinne gehalten. Diese verlief negativ. Auch die Verkäuferinnen gaben an, dass die Spinne seit heute Morgen nicht mehr gesichtet worden sei. Es sei auch nicht zu erwarten, dass sie sich in den Obst- und Gemüsekisten verkrochen habe, weil die Kisten erst heute Morgen aufgestellt wurden. Aufgrund der Tatsache, dass lediglich ein nicht konkretisierter Gefahrenverdacht vorliegt und der Schadenseintritt als relativ unwahrscheinlich zu beurteilen war, wurde in Absprache mit der Veterinärbehörde trotz der Erheblichkeit der tangierten Rechtsgüter von einer Schließung des Betriebes abgesehen.
Sodann wurde mit dem Geschäftsführer des betroffenen Marktes, Herrn D telefonisch gesprochen. Er wurde über den Sachstand informiert. Mit ihm wurde vereinbart, dass er sich sofort mit einem Schädlingsbekämpfer in Verbindung setzt, um die Spinne möglichst zeitnah unschädlich zu machen.
Über das Landesuntersuchungsamt Koblenz (Frau Klumpp, Tel. 0261-9149152) sowie das Verbraucherschutzministerium in Mainz (Herr Dr. Joerg) wurde angefragt, ob dort Spinnen-Sachverständige bekannt sind. Von dort wurde der Tierarzt des Kölner Zoos sowie das Senckenberg-Institut in Frankfurt empfohlen. Den benannten Fachleuten wurde ein Lichtbild der Spinne per Mail zugesandt. Wir erhielten unabhängig voneinander folgende Rückmeldungen:
Dr. Peter xxxx, Arachnology Senkenberg, Frankfurt: „Es handelt sich um eine Tegenaria Art, also eine heimische Spinnengattung. Keine Gefahr.“
Dr. Thomas xxxxx, Privatdozent Kölner Zoo: „Anhand des Fotos (man erkennt allerdings nicht die für die exakte Zuordnung wichtige Augenregion) ist das für mich eine heimische Hauswinkelspinne (Tegenaria sp.).“
Die beiden Stellungnahmen wurden der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung als Fachbehörde mit der Bitte um abschließende Beurteilung zugeleitet. Eine Antwort steht noch aus. Am späten Nachmittag meldet sich der Geschäftsführer des Bio-Marktes und teilt mit, er habe für den nächsten Tag einen Schädlingsbekämpfer zur Ortsbesichtigung bestellt.
Trotz der Information, dass nicht von einer Gefährlichkeit der Spinne auszugehen sei, wird von Herrn D. in Betracht gezogen, eine Schädlingsbekämpfung durchzuführen.
Ordnungsamt xxxxx
Anmerkung der Redaktion: Aus begreiflichen Gründen haben wir die Namen der Beteiligten anonymisiert. Der Fall hat sich tatsächlich so zugetragen.
