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Erinnerung an Miriam S., Opfer eines illegalen Straßenrennens in Köln im April 2015
© Nicola - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=56306873

Ku’damm-Raser rechtskräftig als Mörder verurteilt: Polizeien und Staatsanwaltschaften bestmöglich ausstatten

Im Zusammenhang mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zum Fall der Ku’damm-Raser fordert der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), Prof. Dr. Walter Eichendorf, die Länder auf, Polizeien und Staatsanwaltschaften bestmöglich auszustatten. Rasen müsse konsequent verfolgt und geahndet werden. Das sei nur mit ausreichend Personal möglich.
Rasen ist höchst gefährlich und kann grausame Folgen haben! Das hat das illegale Straßenrennen der beiden Ku’Damm-Raser, bei dem ein Mann ums Leben kam, verdeutlicht. Heute bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Berlin in seinem wichtigsten Teil.

„Es ist wichtig, dass Regelverstöße mit teilweise dramatischen Folgen, wie das Rasen, konsequent verfolgt und geahndet werden“, kommentiert Eichendorf das heutige Urteil des BGH. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, müssten die Polizeien der Länder und Staatsanwaltschaften organisatorisch gestärkt werden. „Verantwortungsloses Rasen darf nicht folgenlos bleiben“, so Eichendorf. „Es geht um Menschenleben". Bliebe die Sanktion infolge eines Regelverstoßes aus, sei die Regel von geringem Wert, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gefährdet.

„Rasen bedeutet nichts anderes, als mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos zu fahren. Das ist keine Lappalie“, sagt Eichendorf. Weil Rasen das Leben anderer Menschen gefährde, sei es wichtig gewesen, dass vor drei Jahren Paragraph 315d, StGB, erlassen wurde.

Der BGH sah in dem Verhalten des Angeklagten, der mit einer Geschwindigkeit von etwa 160 – 170 km/h ungebremst mit einem anderen Fahrzeug, dessen Fahrer bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich eingefahren war, mit tödlicher Folge kollidierte, einen Tötungsvorsatz als gegeben an. Damit bestätigte der 4. Strafsenat die Rechtsauffassung des Landgerichts Berlin nicht nur in dieser Hinsicht, sondern zudem in der Bewertung des Vorliegens der Mordmerkmale der Heimtücke und der Tötung aus niedrigen Beweggründen. Dieser Fahrer ist nunmehr ein rechtskräftig verurteilter Mörder.

-PM DVR-