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„Nichts ist unmöglich.....“

Von Heinz-Werner Aping

Mit dieser Aussage endete ein in den „90iger Jahren“ genutzter Werbeauftritt eines großen Automobilherstellers. Es wurde ein Volltreffer. Die Aussage avancierte zu einem der beliebtesten Werbesprüche und rangiert immer noch in entsprechenden Rankings ganz oben.
Vielleicht rangiert der Spruch deshalb weit oben in der Beliebtheit, weil wir alle in den letzten Jahrzehnten in allen möglichen gesellschaftlichen Fragestellungen immer mehr dazu übergegangen sind, aus tatsächlichen oder vermeintlichen Einzelfällen auf das Ganze zu schließen. Bildete früher zur Beurteilung von Risiken wie selbstverständlich die Beurteilung der allgemeinen Wahrscheinlichkeit zum Beispiel eines Schadenseintritts die Grundlage unserer Entscheidung, rückt immer mehr die Überlegung „Nichts ist unmöglich“ als Maßstab in den Vordergrund.
Was ist wirklich geschehen, was ist „wahr“? ....ist die Frage, die sich vielen immer mehr stellt.
Als Antwort erleben wir zum Beispiel das alljährliche Schauspiel der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik, kurz PKS.

Anmerkungen zur „Lage der Nation“ in Sachen Kriminalität

Die Artikel „Der perfekte Mord und andere Todesfälle außerhalb der statistischen Wahrnehmung“ von Steffen Metzler und „Merkwürdige Todesfälle“ von Klaus Henning Klaus Henning Glitza
Bild Archiv VEKO
Glitza haben eines auf jeden Fall gemeinsam: die Frage, was wirklich geschehen ist. Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit für jeden von uns, kritisch zu sein und nicht blind zu glauben. Sollte es zumindest sein, zum eigenen Nutzen genauso wie in der Verantwortung als Akteur in einer sozialen Gemeinschaft.

Der Kriminalist lernt, erfährt es über viele Fälle und weiß schließlich: am Ende einer kriminalistisch fundierten Ermittlung sieht die Beurteilung eines Geschehens oftmals ganz anders aus als beim ersten Anschein. Gute kriminalistische Arbeit kostet aber Zeit, und so muss sich der verantwortungsvolle Kriminalist nicht selten sehr in Geduld üben. Sich in Geduld zu üben ist allerdings für viele heutzutage keine erstrebenswerte Leistung und vor allem keine Tugend mehr. Schnell, schnell, hören, Meinung, zack entscheiden... scheint für nicht wenige Menschen das Gütesiegel für zeitgemäße Qualität und vor allem Führungsstärke zu sein.
Wenigstens gute Kriminalisten wissen es besser. Wie gesagt: Kriminalisten.

Das sind nicht zwangsläufig oder nicht nur die Angehörigen der Polizei, speziell die der Sparte Kriminalpolizei, die das Kriminalistische zur Grundlage ihrer Ausbildung und Organisation machen, bzw. wenigstens machen sollten. Kriminalisten können der Staatsanwalt genauso wie der Strafverteidiger oder Richter sein, aber auch Journalisten, Privatdetektive, Romanautoren – und jedermann/frau. Können! Sogar Politiker.
Bei denen, die es nicht sind, finden sich dann nicht zuletzt die Anhänger selbst krudester Verschwörungstheorien oder vorsätzlich unkritische Menschen, um nur ja nicht von ihren vorgefassten Meinungen abzurücken.

Was verbindet die beiden vorgenannten Artikel mit diesem hier, was ist die grundsätzliche Botschaft?

Im Artikel von Klaus Henning Glitza wird deutlich, dass manche Fragen ungelöst bleiben, sich ggf. neu stellen, dies sind wichtige Fragen. Auch in vielen anderen Artikeln zum Abschluss des NSU-Prozesses wurde deutlich und auch vernehmbar kundgetan, dass viele Fragen offen bleiben. Solange sie offen sind, darf das kriminalistische Fragen und Ermitteln nicht ruhen. Sowohl in der Verantwortung für die Opfer und ihre Hinterbliebenen, als auch für die Sicherheit in diesem Land.

Der Artikel von Steffen Metzler wirft die Frage auf, ob der Tod eines Menschen tatsächlich immer als ein gewaltsamer erkannt wird. Auch diese Frage ist nicht nur für die unmittelbar Betroffenen resp. nach dem Tod für die Hinterbliebenen wichtig, sondern für alle Menschen dieser Gesellschaft. Das Leben und sein friedfertiger Verlauf, sein natürliches Ende sind und bleiben zu Recht höchstes Schutzgut einer guten und verantwortungsvollen Gemeinschaft. Die Forderung von Metzler nach anderer als der gegenwärtigen Praxis in der Feststellung des Todes und ggf. einer Obduktion zur sicheren Klärung, wie er zustande kam, stellten schon viele Fachleute dieses Bereiches. Schon vor mehr als 40 Jahren unterlegte der bekannte Leiter des Gerichtsmedizinischen Institutes in Berlin Spengler diese Forderung mit dem vielfach zitierten provokanten Satz: „Wenn auf allen Gräbern, in denen unerkannt getötete Menschen liegen, eine Kerze brennen würde, wäre Deutschland taghell erleuchtet...!“

Seit Jahrzehnten nicht erhört? Seit Jahrzehnten nichts passiert?

Zur Verantwortung für notwendige Veränderungen gehört die Kraft, sich von der berechtigten Betroffenheit über den Einzelfall zu lösen und sein Urteil auf eine breite Basis von möglichst korrekt und unvoreingenommen durchgeführten Erhebungen von Daten und ihrer Analysen zu stellen. Sie erlauben uns eine Beurteilung der Wahrscheinlichkeit von Risiken oder fehlerhaften Zuständen. Sie unterlegen die Forderung nach einer Änderung von Regeln oder Verfahrensabläufen weit besser und vor allem verantwortungsbewusster als der eingangs zitierte Werbespruch.
Hier kommt nun endlich die Statistik ins Spiel, im Bereich der Kriminalität die Kriminalstatistik.

Welche Statistiken zeichnen das „richtige“ Bild, „richtig“ im Sinne von was? Können Statistiken überhaupt die Antwort auf die uns bewegenden Fragen geben oder führen sie nicht eher über die Abbildung von Zuständen zu Fragen, die andere dann stellen und beantworten, insbesondere verantworten müssen?

Amateure, Anhänger von Verschwörungstheorien genauso wie unkritische oder erkenntnisunwillige Menschen nutzen oftmals den wohl fälschlich Winston Churchill zugeschriebenen Satz „Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe!“ Billig!

Für Statistiken arbeiten sehr viele, sehr gut und lange ausgebildete Menschen sowie engagierte Fachleute, egal wo, die ich jedenfalls nicht desavouieren werde. Wohl eher dann die, die mit ihren Ergebnissen unkritisch, unwissend und manipulativ umgehen.

Ein beliebtes Feld dafür sind die Ausführungen zur statistisch erfassten Kriminalität, gerne Kriminalstatistik genannt. Gemeint ist dabei fast durchgängig die „PKS“, die polizeiliche Kriminalstatistik. Sie ist aber nur eine der Statistiken, die sich damit beschäftigen, welche „Kriminalität“ wir in unserer Gesellschaft verzeichnen. Zu den Kriminalstatistiken gehören genauso die mit von der Justiz zugelieferten Daten und vom Statistischen Bundesamt erstellte Strafverfolgungsstatistik, die Strafvollzugsstatistik oder die Bewährungshilfestatistik. Schon einmal gehört?

Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank (2016) Foto: © Holger Uwe Schmitt - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0 Außerdem gibt der Generalbundesanwalt mit Daten aus dem Bundeszentralregister (Eintrag der strafrechtlichen Entscheidungen von Gerichten, vielen bekannt als Quelle für das „polizeiliche Führungszeugnis“) die sogenannte Rückfallstatistik heraus. Ergänzen kann man diese Auflistung um internationale Kriminalitätsstatistiken, sowohl auf europäischer Ebene als auch weltweit, um z.B. internationale Vergleiche anstellen zu können.

Im jahrelangen Erleben der staatsanwaltschaftlichen wie gerichtlichen Praxis zur Einstellung von polizeilichen Ermittlungsverfahren haben schon vor über 20 Jahren vier engagierte Kriminalbeamte, lange Jahre im Bereich der Polizeilichen Kriminalstatistik tätig und verantwortlich, eine kriminologische Studie zur Problematik von Verfahrenserledigungen im Verhältnis Polizei/Justiz und deren Auswirkungen auf kriminal- und gesellschaftspolitische Prozesse detailliert untersucht. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat diese Studie 1997 unter dem Titel „Der Gesetzesungehorsam der Justiz“ mit dem Verlag Schmidt Römhild herausgegeben.1

Sie beschäftigt sich u.a. mit den Fragen, ob der Staat noch willens und in der Lage ist, seinen Bürgern und Bürgerinnen Innere Sicherheit und Schutz zu gewährleisten, und wohin sich Kriminal- und Rechtspolitik entwickeln. Dabei geht es gar nicht darum jetzt zu urteilen, ob alles richtig ist, was die Autoren entwickelt haben, sondern vor allem auch die Frage, wer sich damit beschäftigt hat, wer sie überhaupt gelesen hat.

Im jährlichen und oftmals peinlichen Wiederholungsspiel werden diese Fragen üblicherweise auch über die Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) durch die Innenminister der Länder und zusammenfassend für die Bundesrepublik Deutschland vom Bundesminister des Innern beleuchtet. In den Ebenen darunter kommen die jeweiligen Polizeipräsidenten oder die Behördenleiter ins Spiel. Aber eben immer wieder „nur“ über die Darstellung der PKS.

Alle Vorgenannten sind in der Regel keine Statistik-Fachleute. Nun kann und muss ein Minister kein gelernter Statistiker sein, um eine solche vorzustellen. Er lässt sich die Statistik mit bestimmten wesentlichen Ergebnissen und daraus ableitbaren Überlegungen vorlegen und entscheidet dann selbständig, welche politischen Botschaften er damit verbinden will.

Horst Seehofer (CSU) ist seit 14. März 2018 Bundesinnenminister Foto: © Freud - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 Das betrifft sowohl das Beibehalten bestimmter politischer Inhalte wie auch die Forderung nach Änderungen. Das ist nicht nur sein oder ihr Recht, sondern auch die jeweilige Verantwortung! Diese Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie die daraus abgeleiteten Forderungen werden zudem von einer großen Schar interessierter Journalisten und Medien aufgenommen und dem staunenden Rest der Bevölkerung präsentiert. Sie selbst dürften das einige Male oder vielleicht sogar regelmäßig erlebt haben.

Wissen die berichtenden Journalisten eigentlich um die Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Aussagekraft dieser PKS ? Recherchieren Sie oder schreiben sie nur ab, was andere ihnen aufgeschrieben haben?

Haben Sie schon einmal gleichermaßen eine Darstellung der anderen Kriminalstatistiken (s.o.) erlebt oder wahrgenommen? Welche Statistik zeichnet ein richtiges Bild der „Kriminalität“, somit der Risiken Opfer zu werden, die uns alle betreffende Wahrscheinlichkeit? Dieses Bild ist aber verantwortlich für unsere Gewissheit oder das Gefühl, dass wir in einer friedlichen und überschaubaren Welt leben.

Das Sicherheitsgefühl, das man sehr wohl fachlich beurteilen kann als auch muss, ist der große Bereich, dem sich insbesondere auch diejenigen gerne widmen, die fernab von belastbaren Erkenntnissen Verantwortung für fehlerhafte Zustände negieren oder eigene Ziele fernab der Tatsachen durchsetzen wollen.
Einen eigenen Artikel wert wären die Folgen medialer Darstellung, sei es über „Fakten“ basierte Berichterstattung, sei es über fiktive Fälle im weiten Feld der “Kriminalfilme“.

Was ist wahr, was war wirklich? Bilde ich meine Meinung nur mit Fakten und darauf fußenden Erkenntnissen oder auch subjektiv mit einem Gefühl für etwas?

Zum Sicherheitsgefühl der Menschen tragen nicht nur die vom Staat registrierten Straftaten (insbesondere die in der PKS erfassten und dem breiten Publikum präsentierten) bei, sondern natürlich auch die Straftaten, die tatsächlich geschehen, aber von den Beteiligten oder Betroffenen niemandem auf staatlicher Seite zur Kenntnis gegeben wurden. Sie sind ja tatsächlich passiert, auch wenn nicht statistisch erfasst.

Sie bilden das vielfach als Ausputzer für das Ungewisse genutzte und ominöse „Dunkelfeld“. Ominös deshalb, weil sein Ausmaß weitgehend unbekannt ist. So weichen insbesondere viele „Agitatoren“ in ihrer Berichterstattung gerne auf das Dunkelfeld aus, wenn ihnen die Unterlegung ihrer eigenen Botschaft über das „Hellfeld“ nicht gelingen mag.

Doch wie groß ist das Dunkelfeld wirklich, was findet sich darin, welche Erkenntnisse können wir darin finden?

Fachleute nicht nur in den Fragen des Dunkelfeldes, sondern insgesamt zu Aussagen zur Kriminalität sind nicht zuletzt die Kriminologen. War ihr Stand in Deutschland mit der Frage, ob die Kriminologie überhaupt eine Wissenschaft ist, vor Jahrzehnten etwas beschwerlich, so steht es heute außer Frage. Kriminologie ist Wissenschaft und Kriminologen sind Wissenschaftler. Aussagen von Wissenschaftlern genießen in vielen anderen Fragestellungen dieser Gesellschaft hohes Ansehen.

Was sagen diese Kriminologen eigentlich zur Kriminalstatistik, insbesondere zur Polizeilichen Kriminalstatistik und speziell zum Dunkelfeld?

Das können und werden wir hier jetzt nicht umfangreich darstellen. Das sprengt den Rahmen. Glücklicherweise hat aber die diesjährige Darstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik insbesondere des amtierenden Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat ( ... bemerkenswerte Zusammenstellung...) zu Berichterstattungen grundsätzlicher und übergreifender Art über die PKS in bundesweit geachteten und vielgelesenen Medien geführt, seien es der „Spiegel“, „Focus“, „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ oder „Die Zeit“ nicht zuletzt die „ARD“. So berichtet der „Spiegel“2 in seinem Artikel auf fünf Seiten über Grundfragen kriminologischer Art und lässt eine ganze Reihe von Fachleuten zu Wort kommen. Der Artikel ist lesenswert, auch wenn der Autor oder die Autoren sich letztlich wohl doch der Gefahr hingeben, am Ende den Leser manipulativ zu einem von ihnen (vorher?) gefassten Urteil zu führen. Aber urteilen Sie selbst.

Tatsächlich beschäftigen sich Kriminologen zum Beispiel mit der Frage, was das Dunkelfeld ist, wie groß es ist und mehr. Denn das Dunkelfeld beeinflusst sehr wohl das Gefühl der Menschen über Kriminalität, beeinflusst ihre Bereitschaft, das Geschehene den staatlichen Stellen zur Kenntnis zu geben oder eben nicht, die sogenannte Anzeigebereitschaft, beeinflusst somit das Hellfeld.
Man kann so etwas erforschen. Dunkelfeldforschung ist das Stichwort. Sie geschieht – viel zu selten, nicht durchgängig, nicht richtig beachtet, nicht finanziert und vieles mehr.
Luftbild des Bundeskriminalamts Wiesbaden Foto: © Wo st 01 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 Das Bundeskriminalamt (BKA) lässt Sie auf seiner Internetseite www.bka.de3 an einigen wesentlichen fachlichen Inhalten und an seiner eigenen Arbeit dazu teilhaben.

Die ARD (NDR) hat in einem Beitrag Anfang Mai4 darüber berichtet und lässt den Kriminologen Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg zu Wort kommen. Müller ist „einerseits erfreut darüber, dass es endlich eine breite Debatte über die Aussagekraft der PKS gibt“, beklagt aber ausdrücklich, dass es in Deutschland viel zu wenig systematische Dunkelfeldforschung gebe. Das Sicherheitsgefühl ...habe „wenig bis gar nichts mit der realen Kriminalität zu tun“.5

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und der Kriminologe Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum fordern in diesem Beitrag der ARD (NDR)6 ein anderes Umgehen mit der PKS. Fiedler ist es wichtig, dass der BDK schon immer auf die Unzulänglichkeiten der PKS hingewiesen habe. Singelnstein fordert, dass man „endlich aufhören (müsse), die PKS mit Erwartungen zu überfrachten, die sie schlichtweg nicht erfüllen kann.“

Was ist wirklich geschehen, was ist wahr? Das gilt es im Einzelfall so gut wie möglich zu ermitteln und über den Einzelfall hinaus zu erforschen.
Ermittlung und Forschung kosten Aufwand, Zeit und Geld, brauchen qualifizierte und fähige Menschen.
Das betrifft sowohl die Ausstattung der Polizei und der Staatsanwaltschaft sowie der über die vorgetragenen Fälle verhandelnden Gerichte mit Personal, Material und vernünftiger Organisation, als auch eine entsprechende Auftragslage für Wissenschaftler und ihre Forschungsinstitute (die wir haben).
Urteilen Sie selbst, für welche „bedeutsamen“ Fragen verantwortliche Politiker in dieser Gesellschaft Forschungsaufträge vergeben, teilweise für wirklich viel Geld, um daraus politische Forderungen abzuleiten oder Veränderungsabsichten zu legitimieren – und für welche eben nicht.

„Cui bono“ (wem nützt es) ist eine alte Weisheit, die jedem Kriminalisten beigebracht wird, wenn er über Motive ermitteln will. Wem nützt es, wenn über Kriminalität fernab sauber erarbeiteter Erkenntnisse und wissenschaftlich fundierter Forschung berichtet wird? Nützt es vor allem den unzähligen „Sheriffs“ dieser Gesellschaft, die vmtl. wesentlich zahlreicher sind als die Vielzahl selbsternannter Experten oder sogar Bundestrainer für die deutsche Fußball-Nationalmannschaft?

Spätestens bei der nächsten Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik sollten Sie kritisch urteilen, welches Bild von Kriminalität dort wahrheitsgetreu, wirklichkeitsnah oder schlicht nur einem billigen politischen Kalkül folgend präsentiert wird. Wovon soll zum Beispiel abgelenkt werden, z.B. von der eigenen Verantwortung für mit Mängeln behaftete Zustände?

Aber vielleicht haben Sie ja vorher in Ihrem Wirkungs- oder Verantwortungsbereich Möglichkeiten, in diesem Sinne zu wirken, sei es Fragestellungen wie die von Glitza zu beantworten helfen, oder Forderungen wie die von Metzler zu unterstützen oder kriminologische Forschung und die notwendigen Mittel dafür einzufordern und zu ermöglichen.

Unser aller Wunsch nach Wahrheit, so sehr sie in letzter Konsequenz vielleicht nie erfahrbar ist, sollte es uns mehr wert sein, als so manch andere Frage, für die nicht zuletzt sehr viel Geld ausgegeben wird.
„Nichts ist unmöglich“ sollte das bleiben, als was es gedacht war: ein Werbeslogan!

 Quellen:

1 Braasch, Köhn, Kommoß, Winkelmann, Der Gesetzesungehorsam der Justiz, BDK und Schmidt-Römhild, Lübeck 1997
2 Der Spiegel, Nr. 19, 5.5.2018 „Die sicherste aller Welten“
3 https://www.bka.de/DE/.../Dunkelfeldforschung/dunkelfeldforschung_node.html
4 ARD, Debatte über Kriminalstatistik, PKS – mit Erwartungen überfrachtet?, 08.05.2018, 19:49 Uhr, http://faktenfinder.tagesschau.de/inland/pks-kriminalitaet-dunkelfeld-101.html
5 Müller in ARD, wie angegeben
6 Fiedler, BDK und Singelnstein, Ruhr-Universität Bochum, s.o. ARD

 

Über den Autor
Heinz-Werner Aping
Heinz-Werner Aping
Heinz-Werner Aping, Direktor beim Bundeskriminalamt a.D., Jahrgang 1953, war bis zu seiner Pensionierung Ende Mai 2014 fast vierzig Jahre im kriminalpolizeilichen Dienst in Land und Bund tätig. Von 1975 bis 1999 diente er bei der Berliner Polizei vom Kommissar bis zum Kriminaldirektor in vielen Feldern klassischer und schwerer Kriminalität und zuletzt fünf Jahre als Leiter des kriminalpolizeilichen Stabes des Polizeipräsidenten. Mit dem Umzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin wechselte Aping zum Bundeskriminalamt und verantwortete als Leitender Kriminaldirektor und Gruppenleiter in der Abteilung Sicherungsgruppe Grundsatz, Haushalt, Ausbildung, Lagebeurteilung, Staatsbesuche, Observation und Technikeinsatz des Personenschutzes für die Verfassungsorgane des Bundes und seiner ausländischen Gäste. Im Jahre 2001 wurde ihm die Leitung der gesamten Abteilung übertragen, die er bis zu seiner Pensionierung innehatte. Von 2001 bis zu seiner Pensionierung war Aping mit mehrmaliger Wiederwahl Chairman der Association of Personal Protection Services (APPS), des internationalen Netzwerkes von 50 staatlichen Personenschutzdienststellen von China bis zu den USA einschließlich Europol, Interpol, EU und UN mit Konferenzen weltweit. Heinz-Werner Aping ist als selbstständiger Berater tätig. Er ist Mitglied der Redaktion VeKo-online und zuständig für den Bereich Sicherheitspolitik.
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