Skip to main content

Sebastian Bretthauer

Intelligente Videoüberwachung

Eine datenschutzrechtliche Analyse unter Berücksichtigung technischer Schutzmaßnahmen

Nomos, Baden-Baden 2017
ISBN 3-8487-4096-3, 79,- €

Wenige Tage nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz, bei dem zwölf Menschen ermordet und mehr als 50 verletzt wurden, gab die Deutsche Presseagentur eine repräsentative Studie in Auftrag. Unter anderem wurde gefragt, ob die Bürger eine verstärkte Videoüberwachung in öffentlichen Räumen für sinnvoll halten. Das Ergebnis fiel deutlich aus: 60 Prozent der Befragten sprachen sich für mehr Videokameras auf Plätzen und Straßen aus. Die Politiker reagierten in der Folgezeit unterschiedlich. Während die meisten Bundes- und Landespolitiker der CDU/CSU und SPD sich für mehr Videoüberwachung aussprachen, lehnten unter anderem Volksvertreter der Partei Die Linke, die im Berliner Senat in der Regierungsverantwortung stehen, aber auch einige Spitzenleute der Grünen dies ab. Häufig wurde von den Kritikern argumentiert, die rechtlichen Möglichkeiten schränkten eine Ausweitung der Videoüberwachung drastisch ein.

Nach einer kurzen Beschreibung der Geschichte der Videoüberwachung geht Sebastian Bretthauer in seiner in Frankfurt am Main verfassten Dissertation auf die rechtlichen Fragestellungen ein, die sich aus drei in Konkurrenz zueinander stehenden Zielen ergeben: Sicherheit versus Freiheit, Recht versus Technik und Machbarkeit versus Wertvorstellung. Bretthauer unterscheidet die seit den 1950er Jahren verwendeten Systeme, die nach dem Kamera-Monitor-Prinzip arbeiteten, von den modernen Anlagen der intelligenten Videoüberwachung. Letztere werden insbesondere durch den „technischen Fortschritt im Bereich der Bildanalyse, der -interpretation und -auswertung“ charakterisiert. Dies bedeutet, dass sie „nicht nur Bilder aufnehmen, sondern sie auch ‚verstehen‘ können.“ Damit ist aber noch nicht hinlänglich beschrieben, was intelligente Videoüberwachung konkret bedeutet und insbesondere ist damit noch nicht geklärt, wo exakt die Trennlinie zwischen beiden Systemen verläuft. Der Autor definiert seinen Forschungsgegenstand, indem er „unter intelligenter Videoüberwachung die von einem technischen System vorgenommene zielgerichtete Analyse und Bewertung von Informationen aus unterschiedlichen Informationsquellen“ versteht, „die unabhängig voneinander oder miteinander gekoppelt sein können und zur Überwachung menschlichen Verhaltens oder anderer räumlicher Veränderungen erfolgt.“

Nach einem kurzen Aufriss der technischen Möglichkeiten, die eine moderne Videoüberwachung in sich birgt, geht der Autor sodann auf deren mögliche Ziele ein. Am Anfang stand in den 1950er Jahren die Verkehrsüberwachung an wenigen Knotenpunkten. Mit der Zeit entstand eine höhere gesellschaftliche Sensibilisierung gegenüber diesen und vergleichbaren Maßnahmen. Seit den 1970er Jahren entzündeten sich vermehrt rechtliche Kontroversen an der Frage, ob damit gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen werde. Mit den zunehmenden technischen Möglichkeiten, die gegen Ende des 20. Jahrhunderts zu intelligenten Videoüberwachungssystemen führten, nahmen die rechtlichen Fragen sprunghaft zu. Dies gilt unter anderen in den Fällen, in denen eine automatisierte Bewertung von Situationen erfolgt. So werden bestimmte Verhaltensmuster bereits vor der Tat einem Dieb zugeschrieben oder aufgrund bestimmter Verhaltensweisen soll ein potentieller Attentäter in einer Menschenmenge identifiziert werden können. Bei all dem ist stets zu berücksichtigen, dass die ergriffenen Maßnahmen nicht nur nationalem, sondern zunehmend auch europäischem Recht entsprechen müssen. Gerade in diesem Bereich soll die 2018 in Kraft tretende Europäische Datenschutzverordnung mehr Klarheit bringen.

Dem Privatsphärenschutz kommt mit den deutlich gestiegenen technischen Möglichkeiten eine zunehmend größere Bedeutung zu. Daher legt Bretthauer einen Schwerpunkt auf die unterschiedlichen Verfahren, die angewandt werden können, um Personen auf Videoaufnahmen unkenntlich zu machen. Bekannte Formen sind Verpixelungen, Kantenfilter, das Bildrauschen und Avatare – wobei die realen Personen durch Platzhalter ersetzt werden. Einen weiteren Schritt der Anonymisierung stellen Systeme dar, bei denen nicht nur die Personen, sondern auch die Umgebung, in der sie aufgenommen wurden, verändert werden. Allen diesen Verfahren der Bildveränderung ist gemeinsam, dass sie bei Bedarf umkehrbar sind. Der Autor geht über den rechtlichen Rahmen nicht hinaus. Zwar lässt er die jenseits gesetzlicher Regelungen liegenden Risiken der intelligenten Videoüberwachung nicht außen vor, setzt auf diese aber keinen Schwerpunkt. So stellt er lediglich heraus, dass eine sichtbare Videoüberwachung bei vielen Menschen eine Verhaltensänderung bewirkt, die auch das Bemühen einschließt, sich so zu verhalten, wie man glaubt, dass es erwartet wird.
100 UNICEF Hungertod 600x400px
Im Anschluss daran beschreibt Bretthauer die einfachgesetzliche Dimension der intelligenten Videoüberwachung, die in erster Linie am Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu messen ist. Die Beispiele für seine Betrachtungen entnimmt er in der Mehrzahl aus der Beobachtung von Patienten im Krankenhaus. Dabei geht es in erster Linie darum, mit einem geringen Personaleinsatz zu jedem Zeitpunkt überprüfen zu können, ob es dem Patienten gut geht. Insbesondere soll frühzeitig durch die Videoüberwachung erfasst werden, ob der Patient in seinem Zimmer gestürzt ist.

Die technische Entwicklung schreitet in diesem Bereich rasant voran. Der Verfasser hebt beispielhaft die für das Jahr 2019 geplante Installation moderner Videotechnik in 20 deutschen Bahnhöfen hervor. Dies scheint, unabwendbar, die Zukunft zu sein. Die Bundeskanzlerin stellte im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise und der steigenden Terrorgefahr in einem Interview mit der FAZ heraus, „das, was früher Videoüberwachung war, (wird…) in Kürze auch Gesichtserkennung sein.“ Angesichts der technischen Möglichkeiten, die heute bereits vorhanden sind, und den für die Zukunft zu erwartenden Entwicklungen, erscheint Bretthauers abschließende Forderung dringend geboten: „Im Bereich der intelligenten Videoüberwachung müssen aufgrund des stetigen technischen Fortschritts die rechtlichen Rahmenbedingungen deshalb kontinuierlich evaluiert werden.“ Vieles spricht dafür, dass insbesondere aufgrund der Terrorangst die Sicherheit über die Freiheit gestellt wird: Die Mehrheit der Bürger will mehr Videoüberwachung – vielleicht ohne zu wissen, was intelligente Videoüberwachung leisten kann. Diesem Wunsch der Mehrheit wird sich die Politik nicht verschließen wollen.

Dr. Reinhard Scholzen

Über den Autor
Dr. Reinhard Scholzen
Dr. Reinhard Scholzen
Dr. Reinhard Scholzen, M. A. wurde 1959 in Essen geboren. Nach Abitur und Wehrdienst studierte er Geschichte und Politikwissenschaft an der Universität Trier. Nach dem Magister Artium arbeitete er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter und promovierte 1992. Anschließend absolvierte der Autor eine Ausbildung zum Public Relations (PR) Berater. Als Abschlussarbeit verfasste er eine Konzeption für die Öffentlichkeitsarbeit der GSG 9. Danach veröffentlichte er Aufsätze und Bücher über die innere und äußere Sicherheit sowie über Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs: Unter anderem über die GSG 9, die Spezialeinsatzkommandos der Bundesländer und das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr.
Weitere Artikel des Autoren