Flughafensicherheit in der Schweiz
Von Herbert Höck
Die Sicherheitsanforderungen und die Schutzmaßnahmen im Luftverkehr sind bekanntermaßen sehr hoch. Die Angstvor terroristischen Attacken auf die Zivilluftfahrt ist hoch – aus gutem Grund, wie die Realität leider zeigt. Schutzmaßnahmen beziehen sich in der Luftfahrt auf die Abwehr äußerer Gefahren wie Flugzeugentführungen, Sabotageakte und Terrorangriffe.
Mit den seit Mitte 2002 in Kraft getretenen Bilateralen Verträgen 1 sind wichtige Gebiete der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union geregelt. Unter den sieben darin enthaltenen Dossiers ist auch der Bereich Luftverkehr. Für die Schweiz bedeutet dies, dass die Schweizer Zivilluftfahrt sich nach geltendem EU-Recht richtet.
Diese Ausgangslage bringt es mit sich, dass für den Bereich «Aviation / Airport Security» umfangreiche internationale Vorgaben bestehen. So ist beispielsweise die Selektion, Aus-/Weiterbildung und die Zertifizierung für in diesem Bereich tätiges Sicherheitspersonal geregelt.
Selektion nach wissenschaftlichen Kriterien
Die Erkennung von verbotenen und/oder gefährlichen Gegenständen in der verschiedenen zu kontrollierenden Behältnissen stellt für das Sicherheitspersonal (Screener) keine leichte Aufgabe dar. Zunächst müssen Screener lernen und wissen, welche Gegenstände verboten sind und wie diese in Röntgenbildern aussehen (Bildanalyse). Um die Ausbildung zum Screener, primär im Bereich der Bildanalyse, überhaupt bestehen zu können, werden bei der Personalauswahl von Screenern umfangreiche Tests durchgeführt. Nicht jeder Mensch besitzt die visuell kognitiven Fähigkeiten, welche wichtige Voraussetzungen für die spätere Arbeit sind. Mit wissenschaftlich basierten Tests wird gemessen, wie eine Person mit diesen Faktoren umgehen kann. Diese Tests sind so aufgebaut, dass keinerlei Vorerfahrungen in der Röntgenbildinterpretation notwendig sind. Neben diesen wissenschaftlich basierten Selektionskriterien müssen die Kandidaten auch eine Sicherheitsüberprüfung (Backgroundcheck) bestehen, welche durch die lokalen Polizeibehörden durchgeführt wird. Zusätzlich erfolgen verschiedene weitere Abklärungen und Überprüfungen. Kandidaten welche über die notwendigen Fähigkeiten verfügen und alle anderen Kriterien erfüllen werden in der Folge für die Ausbildung zugelassen.
Grundausbildung
Wie einleitend erwähnt, unterliegen die Vorgaben für die Ausbildung von Screener europäischem Recht. In diesen Vorgaben sind Dauer und Inhalt der verschiedenen Ausbildungen vorgegeben. Aufgrund dieser Vorgaben muss die ausbildende Entität ein entsprechendes Ausbildungsprogramm und den Ausbildungsinhalt erarbeiten. Dieses muss der nationalen Aufsichtsbehörde, in der Schweiz dem Bundesamt für Zivilluftfahrt, zur Bewilligung vorgelegt werden. Nachfolgend ein Auszug von vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte
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Zusätzlich sind Ausbildungen im Bereich Strahlenschutz und Gefahrengut notwendig. Parallel zur oben beschriebenen Theorieausbildung erfolgt die Ausbildung im Bereich der Analyse von Röntgenbilder. Diese Ausbildung erfolgt computerbasiert. Während des Trainings werden den Screener Röntgenbilder von Gepäckstücken bzw.
anderweitig zu kontrollierenden Behältnissen und Gegenständen gezeigt. Die Screener müssen diese visuell analysieren und entscheiden, ob ein verbotener Gegenstand enthalten ist oder nicht. Nach jeder Antwort erhalten die Screener Feedback zu ihrer Entscheidung. Falls ein verbotener Gegenstand im Gepäck vorhanden war, erscheinen Informationen darüber, wo dieser Gegenstand im Gepäck lokalisiert ist, um was für ein Objekt es sich handelt (Realbild des Gegenstandes) und wie dieses geröntgt aussieht. Das zur Schulung der Bildanalyse verwendete System ist individuell adaptiv, das heißt, das Trainingsprogramm passt sich der individuellen Leistung und dem Lernfortschritt des Screeners an. Die für die Ausbildung von Screener gültigen Gesetzesgrundlagen legen auch in diesem Bereich fest, in welchem Umfang an den Trainingssystemen gearbeitet werden muss. Als letzten Faktor der Grundausbildung ist ein sog. „On the Job Training“ vorgeschrieben. Die Ausbildenden werden in dieser Ausbildungsphase an Sicherheitskontrollpunkten eingesetzt, dies jedoch unter Aufsicht eines bereits zertifizierten Screener. In dieser Phase erfolgt die Verknüpfung der zuvor erlernten Inhalte mit der Praxis. Die eigentliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Bildinterpretation obliegt zu diesem Zeitpunkt nicht dem Auszubildenden, sondern dem zur Seite stehenden, erfahrenen Screener.Zertifizierung
Als Abschluss der Ausbildung erfolgt die Zertifizierung des Screener. Anlässlich dieser Prüfung, welche durch eine externe, vom Bundesamt für Zivilluftfahrt beauftragte Entität durchgeführt wird, werden die Leistungen des Auszubildenden überprüft. Die Prüfung erfolgt einerseits mit einem Theorietest mit welchem das theoretische Wissen überprüft wird. Zusätzlich erfolgt ein Test in Bezug auf die Kompetenz der Röntgenbildanalyse. Dieser Test erfolgt am computerbasierten Trainingssystem. Kandidaten, welche beide Tests erfolgreich bestehen werden als X-Ray Screener zertifiziert und dürfen ab diesem Zeitpunkt selbstständig an einem Röntgengerät arbeiten.
Weiterbildung
Auch die Weiterbildung und Rezertifizierung von Screener ist gesetzlich geregelt und umfasst laufende Weiterbildung im Bereich der Röntgenbildanalyse sowie allgemeine theoretische und praktische Weiterbildung. Die Zertifizierung muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Screener welche diese Rezertifizierung nicht bestehen dürfen nicht mehr im Bereich der Röntgenbildanalyse eingesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit die Rezertifizierung einmal zu wiederholen.
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde / Qualitätskontrolle
Sämtliche gesetzlichen Vorgaben werden regelmäßig durch die Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Zivilluftfahrt) auf die korrekte Umsetzung hin überprüft. Generell spielt die Überprüfung der Vorgaben und der Qualität im Bereich «Aviation / Airport Security» eine substanziell wichtige Rolle. So werden bei unserem Personalkörper, welcher rund 400 Personen umfasst, pro Jahr über 1‘200 interne und externe Qualitätskontrollen und Leistungsüberprüfungen vorgenommen. Die Überprüfungen erfolgen durch die internen Qualitätsbeauftragten, kundenseitig und durch verschiedene Behörden.
Alle Fotos: © Custodio AG