Gesprächspartner Olaf Lindner in seinem repräsentativen Amtszimmer

VEKO-Gespräch

Die Sicherungsgruppe BKA

Mit Olaf Lindner, Direktor beim Bundeskriminalamt, sprach Helmut Brückmann

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit Standorten in Wiesbaden (Hauptsitz), Berlin und Meckenheim bei Bonn. Zusammen mit der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag ist es eine der drei Polizeien des Bundes.
Das BKA hat die Aufgabe, die nationale Verbrechensbekämpfung in Deutschland in enger Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern zu koordinieren und Ermittlungen in bestimmten, schwerwiegenden Kriminalitätsfeldern mit Auslandsbezug zu führen.
Darüber hinaus schützt das BKA die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes. Das BKA vertritt die Bundesrepublik Deutschland bei Interpol als nationales Zentralbüro (NZB).
Nicht jedem dürften alle Aufgabenbereiche des BKA geläufig sein. Oder wussten Sie, liebe Leserin, lieber Leser, was sich hinter der eher schlichten Bezeichnung „Sicherungsgruppe (SG) BKA“ verbirgt? Ich sprach mit dem Chef dieser Abteilung, die nicht öffentlich von sich reden macht und von Olaf Lindner, dem langjährigen Kommandeur der GSG 9 der Bundespolizei, seit rund zwei Jahren geführt wird; er trägt jetzt die Amtsbezeichnung „Direktor beim Bundeskriminalamt“. Auch die Uniform ist passé. Lediglich die Einrichtung seines Dienstzimmers, reich bestückt mit Erinnerungsplaketten, Fotos und Skulpturen, erinnern an seine Internationalen Einsätze und Verbindungen mit ausländischen Kollegen in den Krisengebieten unserer Zeit.
 
Gleich zu Beginn unseres Gespräches gibt mir Olaf Lindner einen knappen Abriss seines Verantwortungsbereichs:
„Die Aufgabe ‚Personenschutz“ richtet sich beim Bundeskriminalamt nach § 5 des BKAG. In diesem Gesetz ist der Schutz der Repräsentanten der deutschen Verfassungsorgane beschrieben. Darunter fallen unter anderem der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin, die Kabinettsmitglieder, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und deren Präsident, die Bundesversammlung. Der Schutz des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gehört ebenso zum Aufgabenbereich wie etwa der Schutz ausländischer Gäste bei einem Staatsbesuch. Davon umfasst ist auch der Schutz der jeweiligen Dienst- und Wohnsitze.
Für unser Alltagsgeschäft bedeutet dieser Aufgabenkatalog, dass wir unsere Schutzpersonen im In- und Ausland begleiten – auch in Krisengebieten, was zunehmend eine besondere Herausforderung darstellt. In diesen Gebieten einen adäquaten Schutz zu gewährleisten, bedeutet ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und logistischer Vorbereitung.
Der Schutzauftrag für Repräsentanten des Staates hat mehrere Facetten, er kann nicht nur auf den sogenannten unmittelbaren Personenschutz reduziert werden. Diese polizeiliche Tätigkeit setzt viel früher an. Personenschutz ist eine komplexe Aufgabe, die zum Beispiel eine tiefgreifende Lageanalyse und Gefährdungsbewertung erfordert. Gewonnene Erkenntnisse werden ausgewertet, um eine taktisch-rechtliche Beurteilung und eine professionelle, lageangepasste Auftragsbewältigung zu gewährleisten. Die Personen, für die wir verantwortlich sind, können so angemessen geschützt werden.
Weiterhin führen wir Gefährdungsermittlungen durch. Diese ergeben sich unter anderem aus den Erkenntnissen, die wir in der Zusammenarbeit mit vielen anderen Behörden sammeln. Informationsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene ist nicht nur aus diesen Gründen von eminenter Bedeutung. Objektberatung, Technik wie auch Aus-und Fortbildung sind weitere wichtige Komponenten der Aufgabe Personenschutz.
 
Natürlich geht mein Gesprächspartner aus verständlichen Gründen nicht auf Einzelheiten ein. Ich probiere es trotzdem und will wissen, mit wie vielen Mitarbeitern die Aufgaben bewältigt werden.
Der Personalkörper der Sicherungsgruppe setzt sich aus Beschäftigten des BKA, der Bundespolizei und verschiedener Landespolizeien zusammen.
 
Gibt es da keine Überschneidung zum Beispiel mit den Aufgaben der Bundespolizei? Meine mangelhaften Kenntnisse werden gleich korrigiert:
Die Organisationseinheit „Spezialkräfte der Bundespolizei“ besteht aus der GSG 9 und dem Personenschutz Ausland (PSA). PSA schützt im Auftrag des Auswärtigen Amtes ausschließlich gefährdete deutsche Botschafter in bestimmten Krisengebieten. Die zahlreichen Schutzpersonen des BKA gehören nicht dazu.
 
Ist das nicht eine gewisse Vermischung der Zuständigkeiten?
Die Zuständigkeiten sind klar getrennt. Die Sicherungsgruppe arbeitet nach dem Bundeskriminalamtgesetz, PSA nach dem Bundespolizeigesetz.
 
Das Stichwort Aus- und Fortbildung ist schon gefallen. Wie sind Ihre Mitarbeiter von der Sicherungsgruppe ausgebildet? Sind alle Angehörigen auch Personenschützer? Ich kann mir das nicht so recht vorstellen.
Nicht alle sind unmittelbare Personenschützer. Umfangreiche Unterstützungsleistungen sind 24/7 erforderlich, um den Auftrag zu erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Lageführung, Kräftekoordinierung, Technische Aufgaben, Grundsatzarbeit wie Haushalts- und Personalführung sowie Aus- und Fortbildung. Unsere Objektberater nehmen im Zusammenhang mit der materiellen Sicherheit für relevante Gebäude eine wichtige Dienstleistungsfunktion für unsere Schutzpersonen und zahlreiche Ressorts/Behörden wahr. Dazu gehören auch das Auswärtige Amt, das Technische Hilfswerk und die Bundespolizei. Behörden- bzw. ressortübergreifende Tätigkeiten gehören zu unserem Arbeitsalltag und Selbstverständnis.
 
Wer stellt Ihnen die Führungs- und Einsatzmittel?
Wir verfügen über eine eigene Organisation für Führungs- und Einsatzmittel, Technik und Logistik. Die Finanzplanung und Beschaffung erfolgt in enger Abstimmung mit anderen Bereichen des BKA und mit dem BMI.

Dann sind Sie natürlich auch für die sondergeschützten Fahrzeuge zuständig. Ein in jeder Hinsicht spannendes Thema, wobei das meiste natürlich off the records bleibt, wie dem sachkundigen Leser klar ist. Eine Antwort erfolgt trotzdem:
Sondergeschützte Fahrzeuge sind ein besonders wichtiger Teil unserer umfangreichen Ausstattung. Wir nehmen in diesem Bereich auch für andere Bundesoberbehörden eine Dienstleistungsfunktion wahr. Aus logistischen und synergetischen Gründen unterstützen wir zum Beispiel die Beschaffung und Materialverwaltung.
 
Über die Beschaffung bestimmter Fahrzeugtypen wird viel gemunkelt. Wer entscheidet eigentlich, welcher Fahrzeugtyp für wen beschafft wird?
Diversität zeichnet uns aus. Sondergeschütze Fahrzeuge müssen bestimmten technischen Kriterien entsprechen und unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Die Auswahl der Fahrzeuge soll sich am Auftrag orientieren.
 
Der Einsatz von sondergeschützten E-Autos für unsere Politiker hätte Vorbildcharakter für das Volk. Wie steht’s damit?
Dazu müssten noch einige technische Probleme gelöst werden. Reichweite und Gewicht der Fahrzeuge sind nur einige bestimmende Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt.
 
Ich versuche einen Themenwechsel. Nach einem beständigen Gerücht soll die gesamte Sicherungsgruppe vom BKA an die Bundespolizei abgegeben werden. Auch DER SPIEGEL hat in einer seiner letzten Ausgaben darüber orakelt. Natürlich erwarte ich keine Antwort, die auch eine ist…
Dafür lenkt mein Gesprächspartner geschickt auf ein anderes Thema über:
Das BKA hat den eingangs dargestellten Schutzauftrag. Bei dessen Umsetzung ist das Thema „Zusammenarbeit“ ein zentraler Baustein. Sie ist zur Auftragserledigung innerhalb der Kommandos ebenso bedeutsam, wie im Verhältnis zur Schutzperson. Aber auch mit den Personenschutzeinheiten der Länder kommen wir, neben dem täglichen anlassbezogenen Austausch, in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zweimal im Jahr zu einem Informationsaustausch auf Arbeitsebene zusammen, um aktuelle Themen zu besprechen und Lösungen für komplexe Probleme zu finden.
Es ist eine gute Entwicklung, dass wir in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Aufgabe Personenschutz immer näher zusammenrücken. Gegenseitige Unterstützung ist ein wesentlicher Wert dieser Kooperation, im Alltag und bei besonderen Anlässen.
Auf internationaler Ebene arbeiten wir ähnlich. In Europa sind wir fester Bestandteil der ENPPF – European Network for Personal Protection Forces. Die ENPPF ist eine offizielle Institution der EU. Wir treffen uns zweimal im Jahr mit den jeweiligen Leitern, meistens in Brüssel, um auch im europäischen Netzwerk die gemeinsamen Probleme zu diskutieren und Lösungen zu finden. Themenfelder sind die konkrete Einsatzbewältigung, Aus- und Fortbildung, Ausstattung und technische Weiterentwicklung. Wir sind ebenfalls Mitglied in einer weltweiten Organisation, der APPS – Association for Personal Protection Services, wo das BKA über mehrere Jahre die Geschäftsführung ausgeübt hat. Die Sicherungsgruppe engagiert sich aktuell in der Leitung einer Arbeitsgruppe dieses Verbundes und ist Teil des Managementboards.
 
Wie Sie ausführten, soll die Ausbildung im (polizeilichen) Personenschutz künftig mehr mit den Ländern abgestimmt werden. Wie ist das gedacht? Polizei ist – mit den bekannten Ausnahmen – immer noch Ländersache.
Die im Grundgesetz definierte Rolle der Länder wird von uns selbstverständlich in keinster Weise in Frage gestellt. Wir streben an, unsere Kooperation im Einsatz und in der gemeinsamen Aus- und Fortbildung stetig zu optimieren. Aufwand und Nutzen sollten für alle Beteiligten in einem gesunden Verhältnis stehen, gegenseitige Unterstützung spart Ressourcen und führt zu sinnvollen Standards. Deshalb überlegen wir gemeinsam, wie wir uns verbessern und unsere jeweiligen Belastungen reduzieren können.
 
Ich dachte, dass nach den Ereignissen von Paris und Brüssel für die Sicherheitsbehörden erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt worden wären.
Das steht außer Zweifel und stellt keinen Widerspruch zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen dar. Für die Unterstützung durch das Bundesinnenministerium sind wir insbesondere in der gegenwärtigen Lage sehr dankbar.