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Brände in Hotels -  Bei uns sind Sie sicher?

Von Frank D. Stolt

Hotelbrände weltweit haben in den letzten Jahren einen teilweisen katastrophalen Verlauf genommen, weil insbesondere die Anzahl der durch die Brandfolgen verunfallten bzw. getöteten Personen erschreckend hoch war.

 

Brände in Hotels, besonders wenn dabei Opfer zu beklagen sind, finden in den Medien große Beachtung und werden entsprechend kommentiert. Dabei werden nicht selten Vorwürfe laut, ob in Hotels genügend für den Brandschutz getan wird. Aus diesem Grund sollte vorbildlicher Brandschutz für das Hotelgewerbe eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Insbesondere kleinere Häuser sind jedoch oft schlecht gerüstet. 

Das Thema Brandsicherheit in Hotel- und Beherbergungsbetrieben ist erfahrungsgemäß sowohl brisant als auch komplex. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass sich einerseits Gäste vielfach sorglos verhalten und Gefahren verdrängen und andererseits bei Hotel- und Beherbergungsbetrieben auf Grund der angebotenen Dienstleistungen vielfach Nutzungen integriert sind, die nach Schadenerfahrungen oft zu Bränden führen können, z. B. Küchen, Sauna.

 

Pflichten der Betreiber

Dabei besteht eine elementare Aufgabe des Betreibers auch darin, seine Gäste und Mitarbeiter vor jeglichem Schaden, als auch vor Feuerschaden zu bewahren.

Gäste zu beherbergen bedeutet, sich um sie zu sorgen. Dazu gehört neben der Unterkunft, der Verpflegung und dem Vermitteln von Wohlbefinden eben auch der Brandschutz. Hotelgäste erwarten, dass alle notwendigen Vorkehrungen und Maßnahmen auch für einen Brandfall getroffen wurden. Die meisten Hotelgäste setzen somit  die Brandsicherheit stillschweigend als Vorhanden voraus. Das gilt in erster Linie für die Brandsicherheit des Gastzimmers. Der Gast erwartet jedoch nicht nur in seinem Zimmer vor Brandgefahren sicher zu sein. Er geht davon aus, bei Gefahr jederzeit seinen Aufenthaltsort im Hotel sicher verlassen zu können oder gerettet zu werden.

Für die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten im Brandfall zu sorgen, sollte daher zu den vorrangigen Aufgaben einer verantwortungsbewussten Hotelleitung gehören. Denn unzureichender Brandschutz kann den Ruf des Hotels in der Öffentlichkeit schädigen und somit auch dessen wirtschaftliche Existenz gefährden.

Dieser Beitrag will insbesondere Hintergrundinformationen über die Erfordernisse des Brandschutzes bei der Errichtung und Ertüchtigung sowie beim Betrieb von Hotel- und Beherbergungsbetrieben nicht nur für Gäste vermitteln. 

Brand in einem Hotel in Serbien Ein Feuer hat am frühen Sonntagmorgen des 13.Mai 2012 in einem Hotel in der Schweriner Altstadt einen Schaden von mehr als 100.000 Euro angerichtet. Das Feuer war aus zunächst ungeklärter Ursache auf der Dachterrasse des Hotels ausgebrochen. Nach ersten Ermittlungen entstand der Brand in der Nähe einer Raucherinsel. Die 43 Gäste konnten rechtzeitig aus dem Gebäude flüchten. Ein Gast musste kurzzeitig vom Notarzt mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung behandelt werden.

Ein technischer Defekt hat den Brand am 27. August 2013 im Dorint Pallas in der Wiesbadener Auguste-Viktoria-Straße ausgelöst. Das Gebäude musste wegen eines Brandes in einem Aufzugsmaschinenraum evakuiert werden. Brandursache war nach Angaben der Polizei ein technischer Defekt in der Aufzugsanlage, durch den ein Bauteil

des Aufzugs zu heiß wurde. Über dem Bauteil war eine Dose mit Schmierfett gelagert, die durch die Hitze explodierte. Das Treibmittel in der Dose wurde schlagartig freigesetzt und verbrannte explosionsartig. Durch die Druckwelle wurden mehrere Türen und zwei Aufzüge beschädigt. In einem Aufzug saßen zwei Personen im siebten Obergeschoss fest. Wie die Feuerwehr berichtete, konnte ein Großaufgebot von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr beide Personen befreien und den Brand löschen. Von dem Feuer waren 300 Gäste betroffen.

 

Brände in Hotels und deren Folgen

Immer wieder kommt es jedoch in Hotels zu Bränden. Neben der potentiellen Gefährdung der Hotelgäste werden durch die Brände meist hohe Sachschäden verursacht, die leicht ein Ausmaß von mehreren Millionen Euro erreichen können. Die Ursache für diese hohen Kosten sind z.B. lange Betriebsunterbrechungen und die Kosten für den Wiederaufbau. Nicht selten werden nicht alle diese Kosten durch die Versicherungen übernommen. Existenz bedrohend kann es werden, wenn Stammgäste und potentielle neue Gäste sich andere Unterkünfte suchen und finden. Nicht selten muss dann nach sehr langen Unterbrechungszeiten der Kundenkreis neu aufgebaut werden. 

Die Folgen eines Brandes sind nicht selten für die Betroffenen mit körperlichem Leid verbunden und verursachen für den Hotelbetrieb hohe Kosten. Zivilrechtliche Klagen von betroffenen Mitarbeitern und Gästen gegen den Hotelbetreiber sind möglich.

Die vertragliche Verantwortlichkeit des Inhabers eines Beherbergungsbetriebes gegenüber einem Hotelgast soll an folgendem, vom OLG Köln (NJW RR 1992,1185): entschiedenen Fall dargestellt werden.

 

Urteil des  OLG Köln (NJW RR 1992,1185):

Ein Ehepaar hatte bei einem Reiseveranstalter eine Flugpauschalreise mit Unterbringung in einem Hotel gebucht. Die Buchung des Hotels war Bestandteil des Reisevertrages. Eines Nachts brach in der Tagesbar des Hotels ein Brand aus, der von einer Hotelangestellten zwar bemerkt wurde.

Die Hotelgäste wurden jedoch zunächst nicht alarmiert. Das Hotelpersonal versuchte, den Brand selbst unter Kontrolle zu bringen. [ .. ] Anschließend zerschlugen sie eine Glaswand der Bar, da sich der Brand rasch ausgebreitet hatte und sie glaubten, dass der dichte Rauch und die Hitze durch Zufuhr frischer Luft gemildert würden. Stattdessen nahmen hierdurch Intensität und Verbreitung des Feuers jedoch zu, das sich rasch über das Foyer verbreitete und in die Gänge in den Stockwerken des Hotels vordrang. Alsbald stand das gesamte Hotel in Flammen. Infolge des Brandes waren 6 Tote und 50 Verletzte zu beklagen.  

Ein Ehepaar war im vierten Obergeschoss des Hotels untergebracht. Bei dem Versuch sich abzuseilen, stürzte der Ehemann ab und erlitt schwere Verletzungen. Die Ehefrau zog sich verschiedene, Platzwunden sowie eine Rückenwirbelfraktur zu.

In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob auch der Reiseveranstalter für die erheblichen Krankenkosten einzustehen hat. Das hat das OLG bejaht. Im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht sei jeder Reiseveranstalter verpflichtet zu prüfen, ob das Vertragshotel über einen den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Sicherheitsstandard für den Fall eines Brandes verfügt und ob ein konkreter, das Personal betreffender schriftlicher Organisationsplan für die Bekämpfung eines Brandes und die Evakuierung der Hotelgäste vorhanden ist. Da das im vorliegenden Fall nicht gegeben war, ist dem Schadensersatzanspruch stattgegeben worden.

Bereits im Jahr 1978 hatte der BGH einen Fall zu entscheiden, in dem ein Hotelgast wegen eines Brandausbruchs in dem Hotel eine Rauchvergiftung erlitten hatte. Nach den Feststellungen (VersR 1978, 869) war der Brand durch unsachgemäßes Ausschütten von Zigarren- und Zigarettenasche entstanden. Der BGH hat den Hotelier wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zum Schadensersatz verurteilt, weil ein Gastwirt und Hotelier verpflichtet sei, seine Gäste vor den mit dem Betrieb seines Gewerbes verbundenen Gefahren zu bewahren, insbesondere auch vor der Gefahr eines Brandausbruchs durch unsachgemäße Lagerung von Gaststättenabfällen wie Bierdeckeln, Papierresten, dem Inhalt von Aschenbechern und dergleichen.

Ein Hotelbrand zerstört nicht nur im konkreten Fall Leben, Gesundheit und Sachwerte; er kann eine ganze Region, ja die Beherbergungsbranche an sich nachhaltig schädigen.

 

Hotelbrände und deren Ursache

Die Erkenntnisse aus vielen Hotelbränden, die der Autor im Auftrag von Staatsanwaltschaften, Gerichten und Versicherungen untersuchte, zeigen, dass aufgrund der angebotenen Dienstleistungen bzw. deren vielfacher Nutzung immer wieder defekte, veraltete oder zweckentfremdete elektrischen und elektronischen Geräte oder unsachgemäße oder fahrlässige Handhabung von täglich benutzten Betriebsmitteln, Anlagen und Geräten zu Bränden führten.

Neben der gehobenen Ausstattung der Gästezimmer mit Fernsehern oder anderen elektrischen Geräten führen aufwändigen Dekorationen (z. B. Girlanden bei Festveranstaltungen, Wand- und Deckenbekleidungen, Vorhänge usw., die oft nicht schwerentflammbar oder nichtbrennbar sind) sowie Fettbrände in Friteusen, Koch- und Wärmegeräten in Küchen, die Selbstentzündung von Putzmitteln und Wäsche, der sorglose Umgang mit offenem Feuer u.a. mit Kerzen (…und nicht nur in der Advents- und Weihnachtszeit) sowie üppig ausgestatteten Wellness- und Saunabereiche zu einem ständig komplexer werdenden Brandrisiko im Hotel.

Hinzu kommt, dass Hotels von fremden Menschen bewohnt werden, deren Verhalten oft nicht bekannt ist und in der Intimität ihres Zimmers auch nicht oder nur bedingt gesteuert werden kann – z.B. das „Rauchen im Bett“ oder über Zimmerlampen getrocknete Wäschestücke. Die aktuelle Entwicklung bei Bränden ist zusätzlich geprägt durch die sich ändernden Anforderungen von Geschäftsreisenden und dem sich wandelnden Freizeitverhalten der Touristen. Mitgeführte Elektrogeräte, z.B. Laptops, Rasierapparate oder Tauchsieder(!) führen immer wieder zu Bränden.

Die Brandorte reichen von Gästezimmern, Lagerräumen, Küchen bis zu Saunen. Möbel, Textilien und Dekorationen sowie die immer mehr und fast überall dabei verwendeten Kunststoffe entwickeln neben hohen Temperaturen beim Verbrennen hochgiftige Gase und jede Menge sich schnell ausbreitender Rauch.

 

Erkenntnisse aus Hotelbränden

Deutschland hat im Vergleich zu anderen Ländern ein niedriges Brandschutzniveau. In den USA gibt es zum Beispiel das Gesetz „Hotel and Motel Fire Safety Act“. Dieses schreibt in allen amerikanischen Hotel- und Motel zimmern Rauchmelder und für Hotels mit mehr als drei Etagen automatische Sprinkleranlagen vor. In Deutschland existieren solche gebündelten branchenspezifischen Vorschriften nicht.

Leider werden Brandschutzmaßnahmen in vielen Hotels aus Kostengründen immer noch vernachlässigt. So ist es nicht verwunderlich, wenn Hoteliers immer wieder den Brandschutz als unverhältnismäßig und Brandmeldeanlagen als zu teuer bezeichnen. Auf der anderen Seite sind vielen Hotels unter verantwortungsvoller Leitung gut auf den Brandfall vorbereitet.

Bei Brandermittlungen nach Hotelbränden stellt sich immer wieder heraus, dass der bauliche und anlagentechnische Brandschutz gut bis hervorragend war. Allerdings beim organisatorischen Brandschutz auch „gesündigt“ wurde. Verkeilte oder festgebundene Brandschutztüren, Durchbrüche in Wänden oder Decken usw. sowie unzureichende Schulung und Unterweisung des Personals. Dabei ist der organisatorische Brandschutz eine ganz wesentliche Voraussetzung dafür, dass der Brandschutz im Ernstfall richtig funktioniert. Rechtlich trägt der „Hotelbetreiber“ (Unternehmer, Eigentümer, Besitzer, Geschäftsführer etc.) die Verantwortung für die Umsetzung auch des organisatorischen Brandschutzes in seinem Hotel. Das setzt neben verantwortungsvoller Planung und Erhaltung des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes ein ebenso hohes und nicht zuletzt kompromissloses Sicherheitsniveau im organisatorischen Brandschutz voraus, denn nur so lassen sich Brände vermeiden bzw. entstandene Brände bereits in der Anfangsphase wirkungsvoll bekämpfen. Hilfestellung können Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte oder Brandschutzhelfer geben.

Oft hätten schon kleine organisatorische Brandschutzmaßnahmen schwerwiegende Folgen für Menschen und teure Sachschäden verhindern können. Übrigens hätten diese nicht einmal viel gekostet, jedenfalls bedeutend weniger als einige der baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen. Gerade weil ein Brand meistens plötzlich ausbricht, geraten viele Menschen rasch in Panik. Sie denken nicht mehr logisch und verhalten sich falsch. Daher ist es wichtig, möglichst alle Anwesenden im Hotel, in besonderem Maß die Mitarbeiter im Betrieb, zu unterrichten. Europaweit ist immer wieder festzustellen, dass Mitarbeiter weder Sicherheitskonzepte noch baulich vorhandene Sicherheitseinrichtungen kennen. Unachtsames und nachlässiges Verhalten tragen dazu bei, dass Flucht- und Rettungswege aber auch Brandschutzanlagen in ihrer Funktion eingeschränkt sind.  Experten führen diese Probleme insbesondere auf die permanent hohe Personalfluktuation zurück, die eine Aus- und Fortbildung des Personals verhindert.

 

Zusätzlicher Brandschutz – aber wie?

Ein Beispiel für zusätzliche Sicherheit ist das Projekt „SAFEHOTEL“. Schon vor einigen Jahren haben engagierte Feuerwehrvertreter aus europäischen Ländern gemeinsam mit einem Touristikunternehmen, einer Hotelkette und zwei Universitäten sowie mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission eine Initiative für ein interaktives Brandschutztraining von Hotelpersonal gestartet: SAFEHOTEL.

Aus diesem ursprünglichen Angebot eines Brandschutztrainings ist zwischenzeitlich „Sicherheits-Qualitätssiegel für Hotels“ geworden: SAFEHOTEL STAR. Ursprüngliches Ziel war es sogar, dieses Siegel in die Komfortbewertung für Hotels, die sogenannte Sterneklassifizierung, zu integrieren. Allerdings scheiterte diese Projekt, weil jedes Land die Sterne für einzelne Hotelstandards nach unterschiedlichen Kriterien vergibt.

Voraussetzung für die Aushändigung des Siegels „SAFEHOTEL STAR“ ist nun mehr eine freiwillige Überprüfung durch Feuerwehren oder sonstige Fachleute des vorbeugenden Brandschutzes, die national/international akkreditiert sind. Aber auch Hersteller von anlagentechnischen Brandschutz z.B. DRÄGER haben in den letzten Jahren begonnen entsprechende Sterne für den Brandschutz in Hotel zu verleihen.

 

Chefsache Brandschutz

Eintretenswahrscheinlichkeit und Auswirkungen von Bränden oder die damit verbundenen Risiken müssen gering gehalten werden. Aber in vielen Betrieben werden keine systematischen Gefahrenermittlungen durchgeführt und häufig ist sich die Unternehmensführung nicht im Klaren über die juristischen Verantwortlichkeiten im Bereich der Brandsicherheit. Leider ist ganzheitliche Sicherheit im Brandfall immer noch kein zentrales Thema in der Hotellerie. Weil der Brandschutz oft den anderen Bereichen der Unternehmensführung nicht gleichgestellt ist, wird er unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit im Betrieb nur als Kostenfaktor betrachtet. Ganzheitliche Sicherheit – auch im Brandfall - bildet jedoch die Basis für unbeschwerte Aufenthalte, stressfreie Erholung oder in Ruhe abzuwickelnde Geschäfte.

Es gibt aber auch Beispiele, dass es anders geht. Ein Hotel mit vorbildlichem Brandschutz! Der Hotelmanager war viele Jahre als Offizier auf einem Kreuzfahrtschiff zur See gefahren. Dort gilt: Brandschutz an Bord hat höchste Priorität. D.h. auch entsprechende Ausbildung und Schulung der Crew und  Brandschutzinformationen für die Kreuzfahrtgäste.

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist zwar eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Hotelbetrieb beschäftigten Mitarbeiter. Der Hotelbetreiber trägt jedoch die Verantwortung für die Umsetzung in seinem Hotel. Da es sich hier um sehr vielfältige und umfangreiche Aufgaben handelt, sollte er sich im Klaren darüber sein, dass er dies nicht allein bewältigen kann. Eine Hilfestellung sollten ihm fachlich geeignete Personen wie Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte oder Brandschutzhelfer geben. Darum ist es wichtig, dass der Hotelbetreiber sich eine schlagkräftige Organisation aufbaut und Aufgaben verteilt: Wer macht was und wann? Wie und durch wen werden spezielle Anweisungen gegeben?

 

Brandschutz als Wettbewerbsvorteil

Bedauerlicherweise wird auch immer wieder verkannt, dass ganzheitliche Brandsicherheit die Wettbewerbsfähigkeit eines Betriebes unterstützt und so einen Beitrag zum Imagegewinn leistet.

Brandschutz ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal Brandschutz ist zwar grundsätzlich „wettbewerbsneutral“, d.h. jeder Wettbewerber muss die gleichen gesetzlichen Brandschutzvorschriften oder berufsgenossenschaftlichen Anforderungen oder Forderungen der Versicherer erfüllen und trägt damit auch vergleichbare Kosten wie seine Marktbegleiter. Dennoch kann ein entsprechender Brandschutz auch zu einem Image-Faktor werden. Zunehmend verlangen sicherheitsbewusste Firmen aber auch von Hotels, in welchen Mitarbeiter – insbesondere wichtige Mitarbeiter mit unternehmensspezifischem Wissen - untergebracht werden sollen, einen Nachweis über ausreichenden Brandschutz oder kontrollieren diesen selbst in Bezug auf firmeninterne Kriterien. Es sind die gleichen Überlegungen, welche internationale Reiseveranstalter und „Global Players“ in der Touristikbranche dazu veranlassen, nicht nur durch „Tester“ den Service sondern u.a. auch die Brandsicherheit im Vorfeld von Vertragsabschlüssen kontrollieren zu lassen. Der Brandschutz wird somit zu einem wichtigen Qualitätsmerkmal der Dienstleistung – Beherbergung.

Namhafte Hotels im In- und Ausland besitzen heute derartige Qualitätsnachweise im Brandschutz. Es gibt z.B. ein entsprechendes „Gütesiegel“ für Hotels in der Schweiz.

 

Ratschläge für Hotelgäste aus Sicht der Feuerwehr

Aus Sicht der Feuerwehr wird Gästen in Hotels zu folgenden Verhaltensregeln geraten:

  • Bei Ankunft im Zimmer: Zu Ihrer Sicherheit sind in jedem Hotel Fluchtwege vorgesehen, über die Sie im Brandfall das Gebäude verlassen können. Diese sind mit den bekannten grün-weißen Hinweisschildern gekennzeichnet. In Ihrem Zimmer oder auf dem Flur hängt der Flucht- und Rettungsplan aus: ein Gebäudegrundriss, in dem der Verlauf der Fluchtwege von Ihrem Standort aus dargestellt ist. Werfen Sie bei Gelegenheit einen Blick darauf. Im Ernstfall sind Sie dann umso besser vorbereitet. Halten Sie bei Ihrem nächsten Gang über den Flur Ausschau nach dem nächstgelegenen Fluchtweg. Wenn Rauch oder Feuer in den Fluren den Fluchtweg blockiert, müssen Sie unter Umständen in Ihrem Zimmer bleiben. Viele Menschen haben einen Hotelbrand nur deshalb überlebt, weil sie in Ruhe in ihrem Zimmer – gegen Rauch und Brandgase geschützt –die Rettung abwarteten. Machen Sie es sich zur Gewohnheit, den Zimmerschlüssel immer an der gleichen Stelle aufzubewahren. Zum Beispiel auf dem Nachttisch oder im Türschloss, so dass Sie ihn stets griffbereit haben. Sie brauchen ihn, um bei blockierten Fluchtwegen in Ihr Zimmer zurückzugelangen.                                                     
  • Überprüfen Sie die Fenster und schauen Sie hinaus. Lassen sie sich öffnen? Wie funktionieren die Griffe? Welches Fenster eignet sich zur Flucht? Wenn der Erdboden oder ein Dach oder Vorbau innerhalb einer sicheren Sprung-Entfernung ist, können sie gegebenenfalls diesen Fluchtweg wählen.                                                                                                            
  • Brand im Zimmer: Brände sind unverzüglich zu melden. Löschversuche sind nur dann zu unternehmen, wenn diese erfolgversprechend ausgeführt können. Andernfalls hat der Gast das Zimmer zu verlassen und die Tür zu schließen, um Rauch und Flammen aus dem Flur, dem Fluchtweg, fernzuhalten. Hotelbetreiber oder Notruf alarmieren und Zimmernachbarn auf die Gefahr aufmerksam machen.
  • Rauch im Zimmer: Aufgrund des aufsteigenden Rauchs und der Brandgase sollte sich der Gast in den Nachtstunden aus dem Bett rollen, Schuhe anziehen und zur Tür kriechen. Ein nasses Tuch sollte nicht vergessen werden. Die Zimmertür sollte mit der Hand auf Temperatur geprüft werden. Sie muss geschlossen bleiben, wenn die Tür oder der Türgriff heiß ist. Mit einem Bettuch, das am Fenster aufgehängt wird, kann der Feuerwehr signalisiert werden, wo die Gäste sich befinden. Zur Verringerung des Rauchs kann die Badezimmer-Entlüftung angestellt werden Mit nassen Handtüchern und Laken sind Türspalten zu schließen, um das Eindringen von Rauch zu verhindern. Mit Wasser lassen sich Türen und Wände kühlen.
  • Situation auf dem Flur: Den nächsten erreichbaren Notausgang benutzen. Ist der Flur von Rauch erfüllt, sollte der Gast kriechen. Zur Orientierung können beim Einzug die Türen bis zum Notausgang gezählt werden. Ist der erreichte Notausgang blockiert, sollte ein anderer aufgesucht werden.
  • Evakuierung: Der Gast sollte sich in einem mehrstöckigen Gebäude immer in Richtung Erdgeschoß bewegen. Der Aufzug darf wegen des möglichen Raucheintritts und der Gefahr des Steckenbleibens bei einem Stromausfall nicht benutzt werden.

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt lediglich für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

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Quelle:

Oberverwaltungsgericht Münster, 10 A 363/86 vom 1.12.1987