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Zwischen der öffentlichen Wahrnehmung und den Fakten klafft eine Lücke. Kriminelle verwenden in Deutschland nur selten eine Schusswaffe.

Lagebild Waffenkriminalität

Von Dr. Reinhard Scholzen

Kein Land verfügt über ein strengeres Waffengesetz als Deutschland. Wer eine Waffe legal besitzen möchte, muss zahlreiche Bedingungen erfüllen. Kriminelle hingegen besorgen sich ihre Waffen illegal.

 

Jährlich veröffentlicht das Bundeskriminalamt (BKA) das „Bundeslagebild Waffenkriminalität“. Darin werden sehr unterschiedliche Verstöße und Straftaten unter einer gemeinsamen Überschrift zusammengefasst. Im Wesentlichen beruhen die Zahlen auf Erkenntnissen über Verstöße gegen das Waffengesetz, Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Straftaten, bei denen die Täter eine Schusswaffe verwendeten. Das Lagebild Waffenkriminalität umspannt somit das Schießen auf ein Verkehrsschild mit einem Luftgewehr, den illegalen Besitz einer Handgranate aus dem Zweiten Weltkrieg oder den bewaffneten Raubüberfall auf eine Tankstelle.

Das deutsche Waffengesetz (WaffG) regelt, unter welchen Die SIG 210 gilt auch noch in der Gegenwart als ausgezeichnete Sportpistole im Kaliber 9mm Para.Bedingungen ein Bürger legal Schusswaffen besitzen darf. Dabei legt der Gesetzestext besonderen Wert darauf, Schusswaffen nur dann in Privathände zu geben, wenn diese dafür ein Bedürfnis nachweisen können. Dies liegt zum Beispiel bei Jägern und den Mitarbeitern privater Sicherheitsfirmen vor, aber auch Sportschützen, Waffensammler und Waffensachverständige können Waffen legal erwerben. Neben dem Bedürfnis müssen sie jedoch weiter nachweisen, dass sie über die erforderliche Sachkunde im Umgang mit Schusswaffen verfügen. Des Weiteren müssen sie ihre Zuverlässigkeit und Gesundheit nachweisen. Nicht zuletzt sind sie gesetzlich verpflichtet, Sportschützen verwenden auch Revolver wie dieses Modell 586 des US-Herstellers Smith & Wesson.die in den letzten Jahren immer wieder gesteigerten hohen Auflagen zu erfüllen, die an die Verwahrung der Waffen gestellt werden.

Im Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) hat der Gesetzgeber den Besitz – unter sehr strengen Auflagen –, mehr aber das Verbot des Besitzes von Waffen geregelt, die in der Regel nur von Soldaten verwendet werden. Zudem werden die Regularien der Ausfuhr solcher Waffen erfasst.

Seit Jahren nimmt sowohl die Zahl der Verstöße gegen das WaffG als auch Maschinengewehre wie das von der Bundeswehr verwendete MG 3 fallen unter die Regelungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes.gegen das KrWaffKontrG ab. Wurden im Jahr 2010 noch 38.383 Verstöße registriert, waren es im Jahr 2014 nur noch 31.327, was einem Rückgang von 18,3 Prozent entspricht.

Die Delikte, bei denen Schusswaffen verwendet wurden, nahmen im gleichen Zeitraum deutlich stärker ab. Während im Jahr 2010 noch 12.176 derartige Straftaten registriert wurden, waren es im Jahr 2014 nur noch 9.585 (-21,3%). Zwischen den Bundesländern gibt es deutliche Unterschiede. Setzt man die Zahl der Straftaten ins Verhältnis zur Häufigkeitszahl – also der Anzahl der Fälle je 100.000 Einwohner – so ergibt sich mit 20,4 der höchste Wert in Bremen, gefolgt von Hamburg (18,5) und Berlin (11,4).

Im Lagebild Waffenkriminalität wird unterschieden, ob mit einer Schusswaffe lediglich gedroht oder mit dieser Bekannt wurde Smith & Wesson durch eine Vielzahl von Revolvermodellen. So zum Beispiel das abgebildete Modell 10, das über Jahrzehnte hinweg im Polizeidienst verwendete wurde.geschossen wurde. Fast die Hälfte aller Fälle, in denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, entfielen auf das Delikt „Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer“. 37 Prozent dieser Taten wurden dem Delikt „Bedrohung“ zugeordnet. Im Jahr 2014 wurde in 5.018 Fällen geschossen. Dabei entfielen 33 Prozent der Taten auf die Beschädigung von Verkehrszeichen. Die Statistik weist 741 Fälle einer Körperverletzung aus – zehn Prozent weniger als im Jahr zuvor. Einen noch deutlicheren Rückgang In den 1970er Jahren setzte ein Entwicklung ein, die sich bis zur Gegenwart fortsetzt: das Kaliber der Polizeipistolen wurde größer und deren Magazinkapazität höher. Von links nach rechts: Walther P99, Walther P5 und Walther PPK.um 21 Prozent auf 112 Fälle belegen die Zahlen bei Ermordungen oder Tötungen mit einer Schusswaffe.

Im vergangenen Jahr wurden 443 Pistolen, Revolver und Gewehre an Tatorten sichergestellt. Drei Viertel davon waren erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen. Für die restlichen 24,3 Prozent der Waffen wäre eine staatliche Genehmigung notwendig gewesen. Diese Erlaubnis lag jedoch nur in 4,9 Prozent der Fälle vor. Die restlichen 95,1% dieser Waffen waren illegale Waffen, für die ihre Besitzer nicht die vorgeschriebene Genehmigung besaßen.

Bereits vor Jahren erließ das Europäische Parlament eine Vorschrift, wonach alle legal in Privatbesitz befindlichen Waffen in den Bis zur letzten Waffennovellierung waren nur die beiden links abgebildeten voll ummantelten Patronen in der zivilen Nutzung erlaubt. Die drei rechts abgebildeten Deformationsgeschosse wurden zum Teil im europäischen Polizeidienst verwendet.jeweiligen Staaten zentral registriert werden müssen. Deutschland führte das Nationale Waffenregister am 1. Januar 2013 beim Bundesverwaltungsamt ein. Seither weiß man, dass 1,4 Millionen Bürger rund 5,5 Millionen Waffen legal besitzen. Die Zahl der illegalen Waffen schätzt die Gewerkschaft der Polizei auf 20 Millionen.

Vor diesem Hintergrund fällt die Bewertung des Nutzens dieser zentralen Registrierung unterschiedlich aus. Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft konkretisierte: „Erfasst werden natürlich nur die legalen Waffen. Die illegalen Waffen ... stellen nach wie vor eine Kleine Pistolen wie die Walther TPH wurden in den 1970er Jahren unter anderem im Personenschutz eingesetzt. Selbst in einer sehr zierlichen Hand wirkt diese Pistole im Kaliber 6,35mm Browning sehr klein.erhebliche Gefährdung dar.“ Vertreter der Gewerkschaft der Polizei stellten wiederholt dar, dass die weitaus größere Gefahr von illegalen Waffen ausgeht, die im NWR naturgemäß nicht registriert sind. Als „Schuss in den Ofen“ wertete der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow das Waffenregister, da es zahlreiche Fehler enthalte. Im Lagebild Waffenkriminalität finden diese kritische Stimmen keine Berücksichtigung. Dort heißt es, „Informationen des NWR können damit unmittelbar bei Einsatzlagen, im Rahmen von Ermittlungsverfahren sowie bei Maßnahmen zur Eigensicherung in die jeweilige Lagebeurteilung einfließen.“ Praktiker aus dem Polizeidienst warnen, dass sich durch ein blindes Vertrauen in die Abfrage des NWR eine trügerische Sicherheit ergeben könnte, da die Existenz der illegalen Waffen von den Beamten unterschätzt werden könnte.

Als besonderes Problem der Gegenwart sehen die Autoren des Bundeslagebildes aus dem Ausland eingeführte Dekorations- und Salutwaffen. Es existieren zahlreiche Hinweise darauf, dass diese von Kriminellen zu funktionsfähigen Schusswaffen umgebaut und sodann „zum Teil bei schwersten Straftaten und terroristischen Anschlägen Verwendung finden.“ © Alle Fotos: Verfasser

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