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Foto: © EZB/gemeinfrei wikimedia

Herausforderungen für die Geld- und Wertdienstleister im Jahre 2018

Von Michael Mewes

Die Marktsituation der Geld- und Wertdienstleister ist unverändert herausfordernd. Gravierende wirtschaftspolitische Veränderungen, starke Einflüsse aus der Europäischen Kommission und durch die EZB und besonders die Zinsentwicklung im Euro-Raum und die – teilweise dadurch bedingte – Lage der Kreditwirtschaft sowie die sich verändernden Einkaufs- und Zahlungsgewohnheiten der Bürger beeinflussen die Rahmenbedingungen für die Wertdienstleister.

Der starke Rückzug der Kreditinstitute aus der Flächenversorgung, veränderte Gebührenmodelle, die Verlagerung von Bankgeschäften auf den Einzelhandel – Stichworte hierzu sind ‚Cash back‘ und ‚Cash in Shop‘ – sowie die Entwicklungen im Einzelhandel hin zu mehr Technik bewirken bedeutende Veränderungen.

Einerseits gibt es teilweise starke Nachfragerückgänge im klassischen Geschäft der Geldver- und -entsorgung, andererseits steigen die Anforderungen an die Unternehmen durch den zunehmenden Einsatz von Technologie am POS und zunehmendes Outsourcing der Betreuung von Drittstandorten der Kreditinstitute.

Indes reißt die öffentliche Diskussion um den Nutzen von Bargeld nicht ab. Kreditinstitute hätten am liebsten nichts mehr mit Bargeld zu tun, weil es – angeblich – nur Kosten verursacht. Und der Handel klagt über das teurere Bargeldhandling, obgleich Bargeld nach wie vor das mit Abstand günstigste Zahlungsmittel ist.

Letztlich entscheidet aber der Verbraucher, wie er seine Einkäufe zahlen möchte. Und hier gibt es deutliche Signale. Die Nachfrage nach Bargeld ist, trotz alternativer Zahlungsmöglichkeiten, ungebrochen. Im Euro-Raum sind fast 12 Mrd. Euro-Banknoten im Wert von 1.200 Mrd. Euro im Umlauf. Die Bedeutung des Bargelds als Zahlungsmittel hat in den letzten 25 Jahren sicher abgenommen. Trotzdem werden auch heute noch 80 Prozent aller Transaktionen bar getätigt. Bezogen auf das Volumen beträgt der Anteil ca. 50 Prozent.

Die gute Botschaft lautet also, dass es unverändert viel Arbeit gibt für unsere kleine Industrie. Aber die Arbeit verändert sich, und die Anforderungen an die Unternehmen hinsichtlich der technischen Kompetenz und der Erfüllung anspruchsvoller Service-Level steigen weiter an. Gleichzeitig stehen einerseits unsere Kunden unter einem großen Kostendruck und andererseits steht ‚unser Produkt‘ Bargeld in einem intensiven Kostenwettbewerb zu den unbaren Zahlungsmethoden.

Diese Rahmenbedingungen fordern die Steigerung der Effizienz im Bargeldkreislauf und damit insbesondere auch bei den Partnern, die für die Flächenlogistik zuständig sind und daher auch zur ‚kritischen Infrastruktur‘ in Deutschland zählen – den Wertdienstleistern.

Das Rückgrat im Bargeldkreislauf ist die Deutsche Bundesbank. Wesentliche Funktionen im Bargeldkreislauf, die zur Erfüllung des Sorgeauftrages notwendig sind, können und sollen nur durch diese Institution erfüllt werden. Gleichzeitig ist die Deutsche Bundesbank auch die Institution, die die Regeln setzt, nach denen sich alle anderen Marktteilnehmer zu richten haben und auch in dieser Funktion hat sie sich bewährt. Und letztlich ist die Deutsche Bundesbank auch Kontrollinstanz zur Durchsetzung der Vorgaben und Erfüllung des Sorgeauftrages – auch diese Aufgabe ist unbestritten.

Die Deutsche Bundesbank wird in einigen Jahren nur noch mit ca. 30 Filialen in Deutschland vertreten sein. Damit kann und soll sie natürlich keine lokalen Aufgaben und insbesondere keine Aufgaben der Flächenlogistik übernehmen.

Dennoch beschränkt sich die Deutsche Bundesbank im Banknotengeschäft nicht nur auf eine Großhändlerfunktion. Es werden sowohl auf der Ausgangsseite als auch auf der Eingangsseite Dienstleistungen angeboten, die für die Erfüllung des „Sorgeauftrages“ der Deutschen Bundesbank nicht notwendig sind. Diese Dienstleistungen werden zu feststehenden Gebühren angeboten, die keine Marktpreise sind. Damit befindet sich die Deutsche Bundesbank mit diesen Dienstleistungen in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zur freien Marktwirtschaft und somit insbesondere zu jedem einzelnen Geld- und Wertdienstleister. Die Wertdienstleister müssen seit Jahren mit dieser wettbewerbsverzerrenden Situation umgehen, aber die aktuellen Marktentwicklungen verändern das Nachfrageverhalten zugunsten der Deutschen Bundesbank.

Diese Situation macht es den Wertdienstleistern zusätzlich zu den eingangs geschilderten Entwicklungen noch schwerer, die notwendigen Effizienzsteigerungen anzugehen.

Daher fordern die deutschen Wertdienstleister, dass sich die Deutsche Bundesbank analog zum Münzgeldkreislauf auch im Notengeschäft als reiner Großhändler verhält. Sämtliche Dienstleistungen auf Retailebene (Retaildienstleistungen) der Bundesbank müssen eingestellt werden. Diese Dienstleistungen müssen im freien Wettbewerb durch Marktteilnehmer und nicht durch eine staatliche Institution wettbewerbsverzerrend angeboten und erbracht werden.

Der deutsche Bargeldkreislauf ist ohne eine leistungsfähige WDL-Industrie nicht vorstellbar. Die Unternehmen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft. Die Wertdienstleister sind auf die o.g. Tätigkeiten und Entgelte angewiesen, um die Leistungsfähigkeit erhalten und die notwendigen Maßnahmen und Investitionen zur Effizienzsteigerung leisten zu können.

Konzentrationsprozesse bei den Wertdienstleistungsunternehmen sind die Folge des seit vielen Jahren immer anspruchsvoller werdenden Marktumfeldes und haben - verständlicherweise - bei vielen mittelständischen Unternehmen Befürchtungen einer Monopolisierung bzw. Oligopolisierung hervorgerufen. Bei derzeit noch etwa 50 aktiven Marktteilnehmern sehen wir eine solche Entwicklung kurzfristig nicht.

Soweit die Anforderungen zur Zufriedenheit der Kunden erfüllt werden, haben Unternehmen in jeder Größenordnung ihren berechtigten Platz in diesem Markt, der ja mit den beschriebenen Entwicklungen auch viele Chancen für leistungsfähige und innovative Anbieter bereithält.

Den größten Teil der Kosten der Geld- und Wertdienstleister machen die Personalkosten aus. Deshalb ist es für uns als Arbeitgeberverband besonders wichtig, dass der zwischen der BDGW und der Gewerkschaft ver.di vereinbarte Tarifvertrag auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Mit dieser Allgemeinverbindlichkeitserklärung bestehen für die Branche einheitliche Grundvoraussetzungen. Sowohl für die 11.000 Beschäftigten, als auch für die Auftragskalkulation war dies eine wichtige Entscheidung. Denn die Lohnkosten machen in dieser Branche ca. 70 Prozent der Gesamtkosten aus und sind ein entscheidender Faktor. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung stärkt die Bundesregierung, die Stabilitäts-, Ordnungs- und Befriedungsfunktion der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien.

Nur wenige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dürften wissen, dass tagtäglich in den ca. 2.500 gepanzerten Spezialgeldtransportfahrzeugen etwa 3 Mrd. Euro transportiert und in den firmeneigenen Cash-Centern bearbeitet werden. Insgesamt arbeiten in der Branche 11.000 Beschäftigte, der Jahresumsatz aller Unternehmen beträgt dabei ca. 600 Mio. Euro.

Trotz dieser großen Zahlen gelingt es den Unternehmen und vor allem den Beschäftigten, durch strikte Umsetzung insbesondere der BDGW-Sicherheitsvorschriften die Zahl der Überfälle auf die Unternehmen gering zu halten. Europaweit sind und bleiben die deutschen Wertdienstleister Präventionsmeister.

Diese Position zu verteidigen und gleichzeitig dank fortschrittlicher und effizienter Arbeit ‚unser Bargeld‘ weiterhin wirtschaftlich im Umlauf zu halten, ist die Mission der deutschen Wertdienstleister.

 

Über den Autor
Michael Mewes
Michael Mewes
Michael Mewes ist Vorsitzender der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW). Im Hauptberuf ist er Vorstandsmitglied der Cash Logistik Security AG in Düsseldorf. Er wurde bereits 2002 in den Vorstand gewählt und ist seit 2008 dessen Vorsitzender.
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