Skip to main content

BDSW-Chef Gregor Lehner am 17. Mai 2018 bei seiner Begrüßungsrede vor Gästen im Wiesbadener Kurhaus anlässlich der 51. Jahrestagung des Verbandes.
Foto: © BDSW

Sicherheitswirtschaft begrüßt geplantes Sicherheitsgesetz

„Der BDSW begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, das Sicherheitsgewerbe in einem eigenen Gesetz neu zu regeln“, so der Präsident des Verbandes, Gregor Lehnert, in Wiesbaden anlässlich der 51.Jahrestagung des Verbandes. Die Sicherheitsbranche sei eine der wenigen Branchen, die mehr staatliche Regulierung fordert. „Das ist außergewöhnlich, aber notwendig, um die Qualität der Branche zu verbessern“, so Lehnert.

 „Wir brauchen vor allem deutlich höhere Hürden für den Gewerbezugang. Aber auch für die Qualifizierung der Beschäftigten bedarf es in bestimmten Aufgabengebieten Gregor Lehnert, Präsident des BDSW
Foto: © BDSW
– z. B. Schutz von Flüchtlingsunterkünften oder im Öffentlichen Personenverkehr – staatliche Vorgaben, die für alle gelten“, so Lehnert. Langfristig sei ein Wechsel der Zuständigkeit vom Wirtschaft- ins Innenministerium zielführend.

Mit den rund 260.000 Beschäftigten in der Branche stelle diese nicht nur fast so viel Personal wie die Polizei, sie leiste auch einen wichtigen Beitrag für die Gefahrenabwehr in Deutschland. „Die derzeitigen Regeln, denen die Branche unterliegt, entsprechen dieser Bedeutung aber schon lange nicht mehr“, so Lehnert.

Mit der deutlichen Verschärfung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Beschäftigten und Unternehmer im vergangenen Jahr sei ein erster Schritt erfolgt. Mit den Anforderungen an die Qualifizierung der Sicherheitsunternehmen und deren Beschäftigten müsse sich die Politik viel intensiver als bisher beschäftigen. „Wir brauchen ein Sektorengesetz, in dem die Voraussetzungen für Unternehmen und Beschäftigte klar geregelt werden“, so der BDSW-Präsident. Dies gelte besonders für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, wie Flüchtlingseinrichtungen, im ÖPV oder bei Großveranstaltungen.

Ein besonderes Ärgernis seien häufig die öffentlichen Ausschreibungen auch für kritische Aufgabengebiete. „Eine qualitativ hochwertige Sicherheitsdienstleistung kann und darf nicht nach dem niedrigsten Preis ausgeschrieben werden. Diese Praxis muss mit dem geplanten Sicherheitsgesetz der Bundesregierung nachhaltig verändert werden“, so Lehnert abschließend.

„Das Land Hessen ist aufgrund seiner besonderen Wirtschaftsstruktur in weit stärkerem Maß als andere Bundesländer auf eine funktionierende Sicherheitsarchitektur und -Prozesse angewiesen. Sowohl Deutschlands großer Weltflughafen Frankfurt als auch der zentrale Finanzplatz Deutschlands sind herausragende Konzentrationspunkte von Sicherheitsleistungen in Deutschland. Deshalb ist Hessen auch das einzige Bundesland, in dem es mit 28.000 mehr private Sicherheitskräfte als Landespolizisten- derzeit 18.000- gibt“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). Für unsere Leser ist im folgenden Beitrag dieser Ausgabe das Referat nachzulesen.

- Anzeige -