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Maria Theresia im Alter von etwa 10–12 Jahren.
Foto: © wikipedia

Die Polizei- und Justizreformen Maria Theresias

Von Werner Sabitzer

Vor 300 Jahren wurde Maria Theresia von Habsburg geboren. Die mächtige Herrscherin über die österreichisch-ungarische Monarchie modernisierte die staatliche Verwaltung und setzte eine Reihe von Polizei- und Justizreformen um.

Josepha Ampruk, eine 30-jährige „vazierende Kammerjungfer“, spazierte am 7. Juni 1769 um neun Uhr abends auf dem Kohlmarkt, als sie von einem Mann angesprochen wurde. Der Unbekannte fragte sie, ob sie ihn nicht mehr kenne und ob sie sich nicht mehr erinnern könne, dass eine Dienstherrin jemanden geschickt hätte, sie abzuholen.

Der Mann forderte Ampruk auf, in eine Mietkutsche zu steigen und mit ihm in die Singerstraße zu fahren. Als die Frau in den Wagen einstieg, hielten zwei Männer der Rumorwache den Wagen auf und brachten Ampruk in die Schranne, dem Gerichtsgebäude am Hohen Markt. Nach einer Woche im Arrest wurde das Dienstmädchen vor das Keuschheitsgericht gebracht, wegen „verdächtiger Betretung bei einer Mannsperson“ zu zehn Rutenstreichen verurteilt und nach Vollstreckung der Körperstrafe und der Aufforderung, sie möge sich rasch in einen „ehrlichen Dienst“ begeben, entlassen.

Drei Monate später, am 10. September 1769, wurde Josepha Ampruk von zwei Rumorwächtern aus ihrer Unterkunft geholt und neuerlich in die Schranne gebracht. Der Vorwurf: In ihrer Kammer hätte sich ein Mann aufgehalten. Diesmal wurde sie zu fünfzehn Rutenstreichen verurteilt und es wurde ihr die Einweisung in ein Zuchthaus angedroht, sollte sie neuerlich mit Männern betreten werden.

Am 4. Oktober 1770 wurde das Dienstmädchen das dritte Mal festgenommen und auf die Schranne gebracht. Ein Wächter hatte sie beobachtet, wie sie am Abend mit einem Mann auf der Straße spaziert war und dann zwei oder drei Minuten in einem dunklen Hauseingang verbracht hatte. Vier Tage später wurde Ampruk aus dem Arrest entlassen. Diesmal entging ihr die körperliche Züchtigung, ihr wurde aber im Wiederholungsfall „strengste Bestrafung“ angedroht. Zwei Jahre später, am 13. November 1772, kam Josepha Ampruk neuerlich in die Fänge der Sittenwächter, die beobachtet hatten, wie sie nach dem Abendsegen in der Kapuziner-Kirche beim Nachhauseweg von einem Mann angesprochen worden war. Ampruk verbrachte vier Tage im Arrest und erhielt zehn Rutenstreiche und neuerlich wurde ihr „schärfste Bestrafung“ angedroht, sollte sie mit einem Mann in verdächtiger Weise angetroffen werden.

„Keuschheitskommission“

Dieses Beispiel illustriert die fragwürdige Tätigkeit der „Keuschheitskommission“ und ihrer Kommissare. Die Akten der Keuschheitskommission sind nicht mehr vorhanden, sie dürften beim Brand des Justizpalastes im Juli 1927 vernichtet worden sein. Dass die Tätigkeit der Keuschheitskommissare im Fall Josepha Ampruk dokumentiert ist, hat seinen Grund darin, dass das Dienstmädchen am 29. Jänner 1786 vom verschuldeten Rathausbeamten Franz de Paula von Zahlheim ermordet wurde und die von der Keuschheitskommission dokumentierte Vorgeschichte des Mordopfers in den Prozessakten aufschienen.

Die „Keuschheitskommission“ wurde 1752 als Sittenbehörde im Rang einer Hofkommission eingerichtet und 1753 der „Repräsentation und Kammer“ Niederösterreich unterstellt. Aufgabe der Keuschheitskommissare war es, alle „öffentlichen Ärgernisse“ zu ahnden und abzustellen. Das betraf Prostitution, außerehelichen Sex, anstößiges Verhalten und homosexuelle Beziehungen. Bordelle wurden geschlossen; unsittliche Darstellungen in Druckwerken beschlagnahmt. Die Kommission ging konsequent gegen Prostituierte und ihre Freier vor, sofern letztere nicht den „hohen Schichten“ angehörten. Die Bewohner wurden aufgefordert, unzüchtiges Verhalten den Agenten zu melden. Die Sittenwächter versuchten vor allem, das „nächtliche Herumtreiben“ von Mädchen und Frauen zu unterbinden. Das betraf auch Kellnerinnen, deshalb wurde die Beschäftigung von Frauen in Wirtshäusern untersagt. „Incorrigible Weibspersonen“ wurden in ein Zucht- oder Spinnhaus gesteckt. Die Kaiserin führte die berüchtigten „Temesvarer Wasserschübe“ ein: Prostituierte wurden mit Kriminellen und anderen Asozialen mit Schiffen in den Banat deportiert. „Reumütige“ Aussteigerinnen aus dem Gewerbe konnten in ein „Büßerinnenhaus“ eintreten.

Die Einrichtung der „Keuschheitskommission“ durch Maria Theresia zählt zu jenen Justizmaßnahmen der frommen Herrscherin, die in Erinnerung geblieben sind, aber Maria Theresia initiierte eine Reihe großer Reformen in der öffentlichen Verwaltung, im Justizbereich und in der Polizei.

Reformfreudige Kaiserin

Maria Theresia-Büste am Heldenberg in Kleinwetzdorf.
Foto: © Autor
Nach den turbulenten Anfangsjahren erlebte die Habsburgermonarchie unter Maria Theresia eine Blütezeit. Maria Theresia wurde zu einer bedeutenden Herrscherpersönlichkeit in Europa. In ihrer 40-jährigen Regierungszeit kam es zu zahlreichen Reformen, die zu einer Modernisierung der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft führten. Reformiert wurden vor allem das Militär, die Justiz und Polizei sowie das Sanitäts- und Schulwesen. Die Steuerfreiheit des Adels und Klerus in den österreichischen Ländern und Böhmen wurde aufgehoben und es wurde die allgemeine Steuerpflicht eingeführt – auf der Grundlage des Theresianischen Katasters.

Maria Theresia versuchte, mit den Ausgaben sparsam und im Sinne des Volkes umzugehen. So schrieb sie, dass ein Landesfürst schuldig sei, „zu Aufnahme oder Erleichterung seiner Länder und Unterthanen wie auch deren Armen, alles anzuwenden, keinesweges aber mit Lustbarkeiten, Hoheiten und Magnifizent die einhebenden Gelder zu verschwenden.“

1742 wurde die Haus-, Hof- und Staatskanzlei eingerichtet – vor allem für außenpolitische Angelegenheiten. Es folgten eine Militärreform und 1749 die große Staatsreform mit der Gründung des Directoriums in publicis et cameralibus. Diese Zentralbehörde übernahm politische und finanzielle Befugnisse, für die bisher die Hofkammer zuständig war. Weitere Kompetenzen kamen hinzu. Die österreichische und die böhmische Hofkanzlei wurden aufgelöst. 1756 wurde auch das Generalkriegskommissariat in die Zentralbehörde eingebunden. 1761 wurden die Finanzen ausgegliedert und das Directorium in „Böhmische und österreichische Hofkanzlei“ umbenannt. Unter dem Vorsitz von Wenzel Graf Kaunitz-Rietberg wurde mit dem Staatsrat eine weitere Zentralbehörde gegründet, als oberste beratende und antragstellende Behörde. Der Staatsrat bestand aus drei Mitgliedern des Herrenstandes und drei Mitgliedern des Gelehrten- und Ritterstandes.

Einflussreiche Berater

Maria Theresia stützte sich bei ihren Reformen und Geschäften auf einige fähige Beamte und Berater:

  • Friedrich Wilhelm Graf Haugwitz war unter anderem für die große Behörden- und Staatsreform zuständig. Mit dieser ab 1749 umgesetzten Reform wurde das Habsburg-Reich zu einem zentralistischen Rechts- und Verwaltungsstaat.
  • Wenzel Anton Graf (und später Fürst) Kaunitz-Rietberg war vor allem für die Diplomatie zuständig. Er wurde 1753 Hof- und Staatskanzler.
  • Johann Christoph Freiherr von Bartenstein war Geheimer Staatssekretär der Monarchin und Gelehrter.
  • Philipp Ludwig Graf Sinzendorf galt als hervorragender Diplomat.
  • Feldmarschall Leopold Joseph Graf Daun reorganisierte ab 1749 das Heerwesen. Er heiratete 1745 Gräfin Fuchs, die Erzieherin Maria Theresias, das förderte seine Karriere. 1760 wurde er Staatsminister und 1762 Präsident des Hofkriegsrats. Nach seinem Tod 1766 in Wien schrieb Maria Theresia ihrer Freundin, der Gräfin Enzenberg: „Gott hat mir die beiden Personen genommen, welche mit Recht mein ganzes Vertrauen besaßen, Haugwitz und Daun ...“
  • Joseph von Sonnenfels war Jurist und leitete ab 1763 die neu geschaffene Lehrkanzel für Polizei- und Kameralwissenschaft in Wien. Ab 1765 gab er die Publikation „Der Mann ohne Vorurteil“ heraus. Sein Großvater war Rabbiner in Preußen, sein Vater konvertierte zum Katholizismus, wurde Universitätsprofessor und 1764 geadelt („Edler von Sonnenfels“).

 Justizreformen

Titelblatt der Constitutio Criminalis Theresiana.
Foto: © wikipedia
Unter Maria Theresia wurde 1749 die Oberste Justizstelle eingerichtet als Oberster Gerichtshof und gleichzeitig Justizministerium der Monarchie. Es gab drei Senate, für Böhmen, für Niederösterreich sowie für Ober- und Innerösterreich. Neben der Obersten Justizstelle bestanden die lokalen Revisionsinstanzen bis 1782 weiter.

Das erste einheitliche Strafgesetzbuch in Österreich war die von Erzherzogin Maria Theresia erlassene Constitutio Criminalis Theresiana. Das Ende 1768 in Kraft getretene Gesetzeswerk galt für Österreich und Böhmen, nicht aber für Ungarn. Die „Theresiana“ ging vom Grundsatz der Vergeltung aus; Freiheitsstrafen spielten daher eine untergeordnete Rolle. Gefängnisse dienten hauptsächlich der sicheren Verwahrung der Untersuchungshäftlinge und der zum Tod Verurteilten. Außerdem wurden Landstreicher und andere Angehörige von Randgruppen bis zu ihrer Abschiebung eingesperrt. Die korrekte Durchführung der „legalen Torturen“ wurde genau beschrieben; als Todesstrafe war unter anderem das Verbrennen vorgesehen und zu den Leibesstrafen gehörten das Auspeitschen und Verstümmeln. Die „Constitutio Criminalis Theresiana“ wurde 1787 durch das liberalere Josephinische Strafgesetzbuch ersetzt.

1776 schaffte Maria Theresia unter dem Einfluss von Joseph von Sonnenfels und ihrem Mitregenten Joseph II. die Folter im Strafverfahren ab. Die Bauern erhielten mehr Schutz und Rechte – etwa 1772 das Recht, ihren Besitz zu vererben. Die Leibeigenschaft wurde gemildert; die Macht der Stände wurde eingeschränkt. 1775 wurde das kirchliche Asylrecht abgeschafft, mit der Begründung, im Polizeistaat dürfe es keine Ausnahmen geben. Bis dahin durfte ein Krimineller nicht mehr von der Polizei verfolgt werden, wenn er „geweihten Boden“, etwa eine Kirche, betreten hatte.

Polizeireformen

Als Maria Theresia 1740 Regentin wurde, gab es Wien mehrere Wachen – die Stadtguardia, die Rumorwache und die Tag- und Nachtwache. Mit dem Stadtrecht von 1221 waren die Bürger Wiens zur Bewachung der Tore und zur Handhabung des Sicherheitsdienstes verpflichtet worden.

Die 1569 aufgestellte Stadtguardia war zuständig für den Schutz der inneren Stadt und zur Unterdrückung von „Rumor und Aufläufen“. 1618 wurde die Stadtguardia ein kaiserliches Regiment mit drei Bataillonen und einer Stärke von ca. 1.200 Männern. Es gab damals auch berittene Gardisten. Die Wachleute waren in kleinen Häusern auf den Basteien untergebracht und mit Musketen und Hellebarden bewaffnet. Die Wächter verdienten wenig und machten den Gewerbetreibenden Konkurrenz, indem sie Verkaufsläden betrieben und auch Wein- und Bier ausschenkten. Ihre Frauen erwarben die von Bauern in die Stadt gebrachten Lebensmittel und verkauften sie mit Aufschlag an die Stadtbewohner weiter. Der Hofkriegsrat unternahm gegen die Beschwerden der Bürger nichts und verwies darauf, dass die Bewachung der Tore und die Handhabung des Sicherheitsdienstes im Interesse der Wiener Bevölkerung sei.

Die Rumorwache wurde 1646 eingerichtet – nach einem Streit zwischen der Stadtguardia und der Regierung wegen des Warenvorkaufs durch die Guardisten bzw. deren Frauen. Die neue Rumorwache sollte in jenen Gassen Dienst versehen, in denen die Stadtguardia nicht hinkam. Zwischen den beiden Wachen kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen.

Die Tag- und Nachtwache spielte eine untergeordnete Rolle und durfte beispielsweise niemanden verhaften. Die Tagwache hatte die Aufsicht über die Reinhaltung der Straßen und das „Einfangen“ der Bettler und Müssiggänger. Daher wurden die Tagwächter im Volksmund auch „Bettelfanger“ genannt. Sie sorgten im Marktwesen für Ordnung und putzten nach der Einführung der öffentlichen Beleuchtung 1688 die Lampen. Zu den Aufgaben der Nachtwächter gehörte unter anderem das Ausrufen der Stunden. Rumorwache sowie Tag- und Nachtwache waren der Statthalterei unterstellt.

Militär-Polizeiwache

Die Stadtguardia und die Rumorwache waren bei den Bewohnern Wiens verhasst. Maria Theresia ließ die Stadtguardia 1741 auflösen; die anderen Wachen wurden mit der Aufstellung der Militär-Polizeiwache 1775 aufgelöst.

Die Militär-Polizeiwache war für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Wien zuständig und war der Statthalterei und später der Polizeibehörde unterstellt. Die Organisation und Aufgaben wurden im „Reglement für die Polizeywache in Wien“ von 1775 festgelegt. Die Wache hatte für Ruhe und Ordnung auf den Straßen zu sorgen, Gesetzesübertretungen anzuzeigen und Festnahmen vorzunehmen. In jedem Stadtbezirk gab es einen Bezirksaufseher, der für die Polizei verantwortlich war. Die Militär-Polizeiwache wurde nach der Gründung der k. k. Sicherheitswache im Jahr 1869 aufgelöst.

Mit der Polizeireform 1751 wurden landesfürstliche Viertelkommissare und Gassenkommissäre mit Unterkommissaren aufgestellt. Die Innere Stadt Wiens wurde in vier Polizeiviertel eingeteilt. Die Häuser wurden nummeriert. 1754 wurden zwölf Räte und Sekretäre der „Repräsentation und Kammer“ zur Führung der Polizeigeschäfte beauftragt. Für die Aufsicht der Unterkommissäre wurden drei Polizeiaufseher angestellt. Wegen zahlreicher Beschwerden wurden aber die Unterkommissäre 1756 aufgelöst. Bei den Polizeiaufsehern handelte es sich um den vielsprachigen Offizier Josef Praat, Oberleutnant Joseph de Carriére und Johann Kayser. Joseph de Carriére (um 171–1786) war zehn Jahre lang Offizier in der österreichischen Armee. Im März 1757 wurde er mit der neu geschaffenen Funktion des Polizei-Oberaufsehers des neuen Wiener „Polizeiamtes“ betraut. Er blieb aber nur zwei Jahre Polizeichef in der Kaiserstadt. Im März 1759 wurde er Kommandant der Feldpolizei in der Armee und am 4. April 1761 kehrte er als wirklicher Regierungsrat in die Statthalterei Niederösterreich zurück. Als Polizeichef folgte ihm am 22. März 1759 Johann Kaspar von Eckhler (1720–1792) nach. Er wurde 13 Monate später des Amtes enthoben. Weitere Wiener Polizeichefs unter Maria Theresia waren Franz Leopold Niller (ab April 1760) und Franz Anton Edler von Beer (von 1773 bis zu seinem Tod am 25. September 1796). Im Frühsommer 1782 wurde das „Polizeiamt“ in „Polizei-Oberdirektion“ umbenannt. Beer diente noch unter drei weiteren Kaisern: Joseph II., Leopold II. und Franz II.

Im Erlass über die „Neue Polizeiverbesserung und Einteilung der Vorstädte Wien in Polizeibezirke“ vom 2. März 1776 wurden zusätzlich zu den vier Polizeivierteln der Inneren Stadt in den Vorstädten acht weitere Polizeibezirke geschaffen. In jedem der nun zwölf Polizeibezirke gab es einen Polizeiaufseher.

Zensur

Maria Theresia verlagerte die Zensur 1753 von den Jesuiten, die die theologischen und philosophischen Fakultäten der Universitäten leiteten, zu einer Bücherzensur-Hofkommission. Ab 1759 leitete ihr Leibarzt Gerard van Swieten diese Kommission. Er hatte schon vorher für medizinische und andere wissenschaftliche Lehrbücher eine Lockerung der Zensur durchgesetzt. Nach seinem Tod wurde die Zensur wieder strenger gehandhabt. Die Zensur wurde 1801 von der Polizei-Hofstelle (Innenministerium) übernommen, sie nannte sich daraufhin „Polizei- und Zensur-Hofstelle“.

Sittenverordnungen

Außer mit der Keuschheitskommission wollte Maria Theresia mit einer Reihe weiterer Maßnahmen und Verordnungen die Sittlichkeit ihrer Untertanen. So wurde 1753 die Jugend auf dem Lande ihre „nächtlichen Umtriebe einstellen, Bauernmädchen durften keine „unehrbare und leichtfertige Tracht“ tragen, die Röcke mussten „durch Hinabrückung oder Verlängerung in eine solche Länge“ gebracht werden, dass sie „den Fuß bis auf die Waden bedecken“. Außerdem mussten die „unartig ausgeschoppten Mieder“ ebenfalls „auf eine sittsamere Art abgeändert werden. Bäckerburschen wurde es 1774 untersagt, ohne Oberbekleidung aus dem Haus gehen.

Habsburgs mächtigste Frau

Karl VI. zur Zeit des spanischen Erbfolgekrieges.
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Maria Theresia Walburga Amalia Christina von Habsburg, geboren am 13. Mai 1717 in Wien, war das zweite Kind von Kaiser Karl VI. und seiner Frau Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel. Ihr im April 1716 geborener Bruder war ein halbes Jahr nach seiner Geburt gestorben. Das Kaiserpaar bekam zwei weitere Töchter, aber keinen männlichen Thronfolger mehr. Kaiser Karl VI. hatte schon 1713 die „Pragmatische Sanktion“ erlassen. Darin wurde die Unteilbarkeit der habsburgischen Länder und die Erbfolge geregelt und unter anderem bestimmt, dass auch eine Tochter des letzten männlichen Monarchen („Erbtochter“) die Nachfolge antreten könne, wenn kein männlicher Thronfolger vorhanden ist.

Maria Theresia erhielt die übliche Ausbildung einer Monarchentochter, ihr Vater ließ sie allerdings nicht auf die Herrscherfunktion vorbereiten. Marie Karoline Gräfin Fuchs, genannt „die Füchsin“, war ab 1728 ihre Erzieherin. Die 18-jährige Maria Theresia heiratete am Kaiserin Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel.
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12. Februar 1736 in der Augustinerkirche in Wien den um acht Jahre älteren Franz Stephan von Lothringen. Es war nicht nur eine „politische Hochzeit“, sondern auch eine der seltenen Liebesheiraten in einem Fürstenhaus. Franz Stephans Großmutter war eine Habsburgerin und seine Urgroßmutter stammte aus der spanischen Linie der Habsburger. Er erhielt nach dem Polnischen Thronfolgekrieg zwischen Frankreich und Österreich mit dem „Wiener Frieden“ das Großherzogtum Toskana zugesprochen, dessen Herrscher, die Medici, in männlicher Linie ausgestorben waren. Er verlor aber sein Stammland Lothringen. Maria Theresia und ihr Mann waren nur einmal in der Toskana – vom Jänner bis April 1739. Im Jahr darauf, am 20. Oktober 1740, starb Kaiser Karl VI. unerwartet und Maria Theresia trat die Nachfolge als Herrscherin über die habsburgischen Länder an.

Erbfolgekrieg

Frontalansicht der Reichskrone in der Wiener Schatzkammer.
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Dass eine Frau über das bedeutende Habsburg-Reich herrschte, stieß bei anderen Monarchen in Europa auf Widerstand. Es kam zum achtjährigen Erbfolgekrieg mit den Gegnern Preußen, Bayern, Sachsen, Frankreich und Spanien, die Ansprüche auf das Erbe Karls VI. stellen. Truppen des Preußen-Königs Friedrich II. besetzten Mitte Dezember 1740 das habsburgische Schlesien. Zum Nachfolger Karls VI. als Kaiser des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ wurde der Wittelsbacher Karl VII. gewählt, er galt als „Schattenkaiser“. Nach dem frühen Tod Karls VII. 1745 gelang es Maria Theresia, die Kurfürsten zu überzeugen, ihren Mann Franz Stephan in Frankfurt als „Franz I.“ zum Kaiser des „Heiligen Römischen Reiches“ zu wählen. Nach der Wahl ließ sich die Erzherzogin als „Kaiserin“ betiteln, wie die Kaisersfrauen vor ihr.

Mit dem Aachener Frieden vom 18. Oktober 1748 endete der Erbfolgekrieg offiziell; Schlesien blieb aber bei Preußen. 1742 und 1745 waren bereits Teilfriedensschlüsse gefasst worden.

Die Monarchin und ihre Familie

Maria Theresia mit ihrer Familie.
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Mit ihrem Mann, dem zahlreiche außereheliche Affären nachgesagt wurden, hatte Maria Theresia 16 Kinder. Nach dem Tod ihres Mannes, Mitregenten und römisch-deutschen Kaisers am 18. August 1765 in Innsbruck trug sie bis zu ihrem Tod schwarze Witwenkleidung. Sie gründete als Ausdruck ihrer Trauer zwei Monate nach dem Tod ihres Mannes in Innsbruck das „adelige, weltliche Fräulein-Stift“.

Ihr ältester Sohn Joseph wurde Mitregent und er wurde von den Kurfürsten als Nachfolger seines Vaters zum Kaiser des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ gekürt. Das Verhältnis zwischen Maria Theresia und ihrem mitregierenden Sohn Joseph war getrübt. Weitere Probleme bereiteten die Teilung Polens und der bayrische Erbfolgekrieg 1777 bis 1779. Die Habsburgerin lebte streng katholisch, war Antisemitin und intolerant auch gegenüber den Protestanten.

Die „römische Kaiserin“ Maria Theresia starb am 29. November 1780 abends im Schloss Schönbrunn an den Folgen einer Lungenentzündung. In ihrem Leben gab es Widersprüchlichkeiten. Sie galt als „Familienmensch“, nahm aber auf ihre Töchter keine Rücksicht, wenn es galt, sie aus dynastisch-politischen Interessen zu verheiraten. Von ihren 16 Kindern erreichten sechs nicht das Erwachsenenalter.

 

Quellen und weiterführende Literatur:

Arneth, Alfred von: Geschichte Maria Theresia. Zehn Bände. Wien, 1865-1879.

Crankshaw Edward: Maria Theresia. Die mütterliche Majestät. Wien/München/Zürich, 1979.

Drabek, Maria; Plaschka, Georg; Wandruszka, Adam (Hg.): Ungarn und Österreich unter Maria Theresia und Joseph II. Wien, 1980.

Koschatzky, Walter (Hg.): Maria Theresia und ihre Zeit. Salzburg/Wien, 1979.

Kratzer, Roland: Die Reisen Josephs II. Diplomarbeit. Karl-Franzens-Universität Graz, 2014.

Maria Theresia und ihre Zeit. Ausstellungskatalog Schloss Schönbrunn. Wien, 1980.

Marx, Julius: Die österreichische Zensur im Vormärz. Schriftenreihe des Arbeitskreises für österreichische Geschichte, Band. 6, Wien, 1959.

Mraz, Gerda und Gottfried: Maria Theresia. Ihr Leben und ihre Zeit in Bildern und Dokumenten. München, 1979.

Oberhummer, Hermann: Die Wiener Polizei. 200 Jahre Sicherheit in Österreich. Wien, 1938.

o. V.: Criminal-Proceß Zalheimb. Josephinische cause célèbre. 1786. Wien, 1870.

Sabitzer, Werner: Lexikon der inneren Sicherheit. Wien/Graz, 2008.

Valotton, Henry: Maria Theresia. Die Frau, die ein Weltreich regierte. Wien, 1990.

Walter, Friedrich: Männer um Maria Theresia. Wien, 1951.

Zedinger, Renate: Franz Stephan von Lothringen (1708–1765). Monarch, Manager, Mäzen. Wien, Köln, Weimar, 2008.

Über den Autor
Werner Sabitzer
Werner Sabitzer
Werner Sabitzer, MSc, 63, war 30 Jahre lang Pressereferent im österreichischen Bundesministerium für Inneres (BMI) und Chefredakteur der Fachzeitschrift „Öffentliche Sicherheit“. Er ist seit 2018 Referent für Polizeigeschichte und Traditionspflege im BMI und leitet das Polizeimuseum Wien.
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