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Und täglich grüßt das Murmeltier

Von Heinz-Werner Aping

Fortsetzung der Titelgeschichte von Ausgabe 2/15
Den ersten Teil zu diesem Beitrag finden Sie im Archiv von veko-online.

Einige Zeit ist ins Land gegangen seit der letzten Ausgabe von veko-online, und wir freuen uns weiterhin über den großen Zuspruch, den auch ein langer Artikel erfahren kann.
Mittlerweile hat der Bundesinnenminister zusammen mit seinem rheinland-pfälzischen Kollegen der staunenden Öffentlichkeit die Polizeiliche Kriminalstatistik 2014 vorgestellt. Wir haben den zweiten Teil des Beitrags zum Wohnungseinbruch aber grundsätzlich unverändert gelassen und nur um einen Nachtrag zur aktuellen Situation ergänzt.
Es liegt an Ihnen zu beurteilen, ob die gewählte Überschrift – wie von uns angenommen- unverändert ihre Berechtigung hat
.

 

 Handeln der Politik …

Wie die deutsche Polizei insgesamt in den zurückliegenden Jahren auf die Entwicklung im Bereich Wohnungseinbruch reagiert hat, wird an dieser Stelle nicht im Detail betrachtet.

Es gab vielfältige, sowohl in Raum wie Zeit eng begrenzte Maßnahmen, als auch landesweite. Es wurden Sonderkommissionen eingerichtet, besondere Programme aufgelegt, neue Ideen entwickelt, Schwerpunkteinsätze und Aufklärungsaktionen durchgeführt – ein Füllhorn voller Ideen und Engagement.

Diese Maßnahmen sind teilweise so an den besonderen Bedingungen einer Gemeinde, eines Landkreises, einer örtlichen Polizei oder der eines Bundeslandes ausgerichtet, dass das an dieser Stelle nicht abgebildet werden kann. Festzuhalten ist, dass die Fallentwicklung ernst genommen wurde und wird, vielfältige Maßnahmen überlegt und durchgeführt wurden und natürlich neben der breiten Öffentlichkeit die politischen Verantwortungsträger einbezogen sind.
Die Politik erklärt sich zu Problemfeldern der Gesellschaft oftmals in ihren Grundsatz-, Regierungs- oder Wahlprogrammen.

Die Christlich Demokratische Union (CDU) führt auf einer Seite ihres Regierungsprogramms 2013 – 2017 aus: „Die eigenen vier Wände besonders schützen. Angesichts einer steigenden Anzahl von Wohnungseinbrüchen und einer zu geringen Aufklärungsquote wollen wir den Fahndungsdruck, insbesondere auf grenzüberschreitend tätige Banden, erhöhen. Dazu gehört ein besserer überregionaler polizeilicher Informationsaustausch.

Wir fordern mehr polizeiliche Streifenfahrten in besonders gefährdeten Wohngebieten. Die Beratungsdienste der Polizei müssen noch mehr über geeignete Sicherungstechnik informieren, mit denen man Türen und Fenster zu Hause besser schützen kann. CDU und CSU setzen sich für bessere steuerliche Anreize zugunsten von Investitionen in die Sicherheit der eigenen vier Wände sowie für Mindestanforderungen für die Sicherung gegen Einbrüche beim Neubau von Häusern und Wohnungen ein.“

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bleibt davon übrig:

„Einbruchskriminalität verunsichert die Menschen über die materiellen Schäden hinaus. Die Tätergruppen agieren zunehmend grenzüberschreitend. Wir unterstützen nicht nur präventive Maßnahmen der Bürger, sondern bekämpfen diese Alltagskriminalität auch durch bessere Zusammenarbeit der Polizeibehörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Sicherheitsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern können dazu ein Instrument sein.“

Bei der Partei „Die Grünen“ findet sich folgender bemerkenswerte Satz: „Wir setzen auf einen Gleichklang von Prävention, kriminalpolizeilicher Ermittlungsarbeit und Streifendienst.“
Murmeltier?
Beim Wahlprogramm der Partei „Die Linke“ sucht man entsprechende Ausführungen vergebens.

Das Wahlprogramm der SPD NRW 2012 führt aus: „Wir nehmen das Thema Wohnungseinbruch ernst, indem wir auch die Bürgerinnen und Bürger mit Programmen wie ‚Riegel vor’ zu einer gemeinsamen Strategie der Vorbeugung bewegen.“

Die Innenminister und Innensenatoren der Länder(IMK) und als deren Gast der Bundesminister des Innern kommen jährlich zweimal zu mehrtägigen Konferenzen für alle Angelegenheiten ihres umfangreichen Geschäftsbereiches, der deutlich über Polizei hinausgeht, zusammen. Schon bei ihrer 196. Sitzung am 7. Dezember 2012 hat die IMK unter TOP 28 Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls erörtert, nachzulesen unter (www.innenministerkonferenz.de).

Die Innenminister und Innensenatoren der Länder begrüßten zu allererst, dass zwischen der Polizei und Kooperationspartnern aus der Wirtschaft umfassende Aufklärungs- und Öffentlichkeitskampagnen zum Einbruchschutz eingeleitet und umgesetzt werden konnten (z. B. www.K-Einbruch.de). Sie stellten zudem fest, dass die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs aufgrund der seit 2009 wieder steigenden Fallzahlen und den erheblichen negativen Auswirkungen auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger (auch) im repressiven Bereich einen Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit darstellen muss und die Bekämpfung nur über den täterbezogenen Ansatz und das Erkennen von Serien erreicht werden kann. Die IMK sah dazu die Notwendigkeit, die Bekämpfungsmaßnahmen der Polizeien der Länder und des Bundes weiter zu intensivieren und beauftragte die nächste Ebene, den Arbeitskreis II (AK II), sich des Phänomens anzunehmen, Bekämpfungsmöglichkeiten zu erarbeiten und der IMK bis zur Herbstsitzung 2013 Handlungsempfehlungen in einem Bericht darzulegen. Dabei seien in ausreichendem Maße regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.

Tatsächlich wurden in der 198. Sitzung der IMK am 6. Dezember 2013 unter TOP 8 „Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchs“ erörtert.

Die IMK nahm den erwünschten Bericht „Maßnahmen….“ zur Kenntnis. Dieser Bericht ist allerdings als Verschlusssache – VS-NfD – eingestuft und somit im Internet für die Öffentlichkeit nicht abgebildet. Die Innenminister und Innensenatoren der Länder hielten die erarbeiteten Maßnahmen für geeignet, das Phänomen Wohnungseinbruch gezielter bekämpfen zu können und empfahlen, diese unter Berücksichtigung vorhandener (!) Ressourcen umzusetzen. Sie baten zudem den aktuellen Vorsitzenden, die Vorsitzende der Justizministerkonferenz über ihren Beschluss zu informieren.

Das Jahr 2013 schloss anschließend ausweislich der PKS 2013 mit den höchsten Fallzahlen zum Wohnungseinbruch seit 2009 ab.

Bei ihrer 199. Sitzung vom 11. bis 13.6.2014 in Bonn stand als TOP 30 die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs erneut auf der Tagesordnung der IMK.

Die Innenminister und Innensenatoren stellten fest, dass die Fallzahlen zum Wohnungseinbruchsdiebstahl weiter zugenommen hätten. Grund dafür sei auch eine neue Art der Tatausführung durch international vernetzte und mobile Intensivtäter. Die IMK sehe auch in anderen Ländern (Europas) eine ähnliche Entwicklung. Diese Lage bedürfe besonderer Handlungskonzepte der Sicherheitsbehörden, denn Diebstähle im höchstpersönlichen Bereich verunsicherten die Menschen zutiefst. Die IMK halte es deshalb für unumgänglich, den Informationsaustausch und die Analyse zu verstärken und auf dieser Grundlage grenzüberschreitende Ermittlungskommissionen einzurichten, repressive und präventive Bekämpfungsansätze zu vernetzen, beispielsweise länder- und staatenübergreifende Strategien, nationale und internationale Sicherheitskooperationen wie

  • Deutsches Forum für Kriminalprävention,
  • Projekt Polizeiliche Kriminalprävention,
  • Arbeitsgruppe Polizei im Euregio-Raum,
  • deutsch-polnischen Polizeivertrag und
  • die deutsch-tschechische Sicherheitspartnerschaft

zu verstärken. Die IMK beauftragte zudem wiederum den AK II, ein bundesweit abgestimmtes Konzept zur Bekämpfung mobiler Einbrecherbanden zu entwickeln.

Und täglich grüßt das Murmeltier?

 

… und der Polizei

Natürlich haben die Polizeien in allen Bundesländern Anstrengungen unternommen, das Phänomen Wohnungseinbruchsdiebstahl erfolgreicher zu bekämpfen. Dies geschah und geschieht durchgängig unter dem Druck einer Fülle anderer Aufgaben, teilweise aktuellerer und schwererer Bedrohungen sowie Gefahren und vor dem Hintergrund knapper Haushalte in personeller wie materieller Hinsicht. Angesichts der verfassungsrechtlichen Verpflichtung ausgeglichener Haushalte wird sich daran im Grundsatz so schnell nichts ändern.

Dennoch war Raum für kleine wie große Aktionen, Ideen, Programme, besondere Ermittlungskommissionen und viele andere Ideen, die bestimmt auch wenigstens teilweise Erfolg hatten, wenn auch kleine Entlastungen bedrückender Zahlen als Erfolg gesehen werden dürfen.

Vor dem Hintergrund der hohen Fallzahlen hat das Land Nordrhein-Westfalen zwangsläufig erhebliche Anstrengungen bis hin zu Anhörungen im Landtag unternommen. Zu deren Qualität oder Defiziten, zu Erfolgen oder Misserfolgen nehmen ggf. die politische Führung und die Berufsverbände und Gewerkschaften unterschiedliche Positionen ein.

Das könnte wie in allen anderen Bundesländern anlässlich der Präsentationen bzw. parlamentarischen oder anderen Erörterungen der PKS 2014 natürlich detailliert und kritisch erfragt und hinterfragt werden.

 

Schwerpunkte der Präventionsarbeit

Der Bericht der Arbeitsgruppe der IMK zur PKS 2013 führt wie folgt aus:

„Mit dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) setzt die Polizei einen besonderen Schwerpunkt im Bereich bundesweiter Präventionsmaßnahmen. ProPK verfolgt das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären. 2013 wurde die Präventionsarbeit insbesondere von folgenden Handlungsfeldern bestimmt:

Einbruchschutz - Aufgrund der erneut gestiegenen Fallzahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl bleibt das Thema Einbruchschutz ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit der Polizeilichen Kriminalprävention. Ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Wohnungseinbrüche ist deshalb die Sensibilisierung der Bevölkerung für eine wirksame Einbruchsprävention. Dabei setzt die Polizei auch auf die Eigenverantwortlichkeit der Kampagne 2015Bürgerinnen und Bürger, denn schon durch einfache Maßnahmen kann jeder etwas zu seiner Sicherheit beitragen. So können einfache bauliche und technische Maßnahmen das Einbruchsrisiko erheblich reduzieren. Die mit der bundesweiten Öffentlichkeitskampagne K-EINBRUCH begonnenen Aufklärungsmaßnahmen wurden konsequent intensiviert. Kern der Kampagne ist der Internetauftritt www.k-einbruch.de . Er bietet produktneutrale Informationen der Polizei zum Einbruchschutz, ein „interaktives Haus“ mit Sicherheitstipps für das eigene Zuhause sowie einen umfangreichen Pressebereich und Verlinkungen zu den Kooperationspartnern. Der von der Polizei und ihren Partnern ins Leben gerufene ‚Tag des Einbruchschutzes’ wird am 26. Oktober 2014 bereits zum dritten Mal stattfinden. Darüber hinaus wurden zwei Hörfunkspots produziert und den Radiosendern kostenfrei zur Ausstrahlung angeboten.“

Alles richtig. Hat stattgefunden.

 

Wohnungseinbruch und PKS 2014

Welche Zahlen haben denn nun die Innenminister und Innensenatoren von neun Bundesländern in diesem Frühjahr 2015 mittlerweile präsentiert?

  • Baden-Württemberg hat seine Zahlen bereits am 26. Februar 2015 vorgestellt. Danach ist der Wohnungseinbruch (WE) dort um 2.188 Fälle oder 19,4 Prozent auf 13.483 gestiegen. Damit liege man aber immer noch unter dem Höchststand von 1994 mit 13.681 Fällen. Der Anteil der Versuche lag bei 42,9 Prozent, Aufklärungsquote (AQ) 17 Prozent.
  • Bayern hat seine Zahlen für 2014 am 18. März 2015 vorgestellt. Danach ist der WE dort gegenüber dem Vorjahr um 28,6 Prozent oder 1.825 Taten auf 8.210 Fälle angestiegen. Damit sei aber das Risiko, Opfer eines Einbruchs zu werden, immer noch erheblich geringer als anderswo. Als Beispiel führt der bayerische Innenminister NRW an, wo das Risiko für die Menschen fünfmal so hoch sei. Versuchsanteil und AQ keine Angabe.
  • Berlin hat seine Zahlen am 23. Februar 2015 vorgestellt. Danach sei die Belastung mit Wohnungseinbruch konstant hoch. Gegenüber dem Vorjahr wurde ein Zuwachs um 5,1 Prozent oder 593 Taten auf nunmehr 12.159 Fälle registriert. Der Anteil der Versuche wird mit 38,9 Prozent und die Aufklärungsquote mit 6,6 Prozent (!) angegeben. Ergänzender Kommentar des Innensenators? Fehlanzeige! Das war 2013 noch ganz anders.
  • Bremen hat seine Zahlen am 11. März 2015 vorgestellt. Danach sei nach einem deutlichen Rückgang in 2013 für das Jahr 2014 wieder – analog zum übrigen Bundesgebiet – ein Anstieg zu verzeichnen. Analog zum Bundesgebiet? Die Belastung steigerte sich von 2.577 Fällen in 2013 um 480 Fälle oder 18,6 Prozent (!) auf 3.057 im Jahr 2014.

Der Kommentar des Senators für Inneres und Sport: „Die Polizei Bremen setzt in diesem Deliktsfeld weiterhin auf eine Gesamtstrategie aus regionalen Eingreifgruppen, verstärkten Ermittlungen, Prävention und gezielter Öffentlichkeitsarbeit.“

  • Hamburg hat seine Zahlen am 19. März 2015 vorgestellt. Nach einem Rückgang im Jahr 2013 sei für das Jahr 2014 wieder ein Anstieg zu verzeichnen, und zwar um 566 Taten oder 8,2 Prozent auf nunmehr 7.490 Fälle. Der Anteil der Versuche lag bei 42,5 Prozent, die AQ bei 8,3 Prozent. Diese Zahlen werden ergänzt um die Mitteilung, dass die Polizei auf die Entwicklung kurzfristig mit zwei mehrmonatigen Einsatzoffensiven geantwortet habe. Mit Erfolg! Die Aufklärungsquote sei gestiegen. Man habe 123 Fälle mehr aufgeklärt…..

Kommentar des Innensenators: „Unsere Polizei hat mit ihrer Offensive gegen Einbrecher im Laufe des Jahres erste Erfolge erzielen können. Hier gilt es, konsequent dranzubleiben, ebenso wie bei den nachweislich wirksamen Präventionsangeboten. Appell an die Bürger: Melden Sie Verdächtige sofort der Polizei und wählen Sie im Zweifel lieber einmal mehr die 110.“

Murmeltier?

  • Hessen hat seine Zahlen am 9. März 2015 vorgestellt. Danach sei es der hessischen Polizei wiederholt gelungen, entgegen dem bundesweiten Trend, einer signifikanten Fallzahlensteigerung entgegenzuwirken. Insgesamt sei nur eine geringe Erhöhung um 183 Fälle (+1,7 %) auf 10.978 Wohnungseinbrüche gegenüber 10.795 im Jahr 2013 zu konstatieren.

Kommentar des Innenministers: „Diese positive Bilanz ist das Ergebnis der tollen engagierten Arbeit unserer tüchtigen Polizeibeamtinnen und -beamten sowie unserer erfolgreichen Sicherheitspolitik. Unsere Strategie ist langfristig und nachhaltig angelegt. Ihr Ziel: Kriminalität effektiv bekämpfen und Prävention flächendeckend fördern …. In den letzten vier Jahren pendelte die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Hessen konstant um 10.750 Fälle. Damit setzt sich Hessen deutlich von anderen Bundesländern ab, die im Vergleichszeitraum jährliche Steigerungsraten von bis zu 20 Prozent verzeichnen mussten.“

  • Nordrhein-Westfalen hat seine Zahlen am 6. März 2015 vorgestellt. Danach verzeichnete NRW mit 52.794 Einbrüchen für 2014 tatsächlich 2.159 oder 3,9 Prozent weniger Fälle als noch 2013. Die Aufklärungsquote sei um rund zwei Prozent auf 15,4 Prozent gestiegen und damit die beste seit 2008. Der Anteil der Versuche lag mit 22.522 Fällen bei 42,7 Prozent.

Kommentar des Innenministers: „Die Doppelstrategie aus Prävention und konsequenter Strafverfolgung zeigt Erfolge. Das ist für uns Ansporn dran zu bleiben. Wir wollen die Zahl der Einbrüche auf Dauer verringern“, hob der Innenminister hervor. Wer mag das nicht wollen! In der Präsentation wird das Thema Wohnungseinbruch mit differenzierten Zahlen und Darstellung polizeilicher Maßnahmen gegen die Entwicklung sehr breit dargestellt.

  • Das Saarland hatte seine Zahlen bereits am 23. Januar 2015 in einer Pressemitteilung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die PKS selbst ist noch nicht veröffentlicht. Danach ist der Wohnungseinbruch im Saarland von 2.095 Fällen in 2013 um 390 Fälle oder 18,6 Prozent auf nunmehr 2.485 Taten angestiegen. Kommentar: Fehlanzeige.
  • Sachsen-Anhalt hat der Öffentlichkeit erste Zahlen in einer Pressemitteilung vom 17. März 2015 präsentiert. Danach sei der Wohnungseinbruch um 10 Taten von 2.588 Fällen in 2013 auf nunmehr 2.598 im Jahr 2014 gestiegen. Die PKS selbst ist noch nicht abrufbar.
  • Schleswig-Holstein schließlich hat seine Zahlen am 5. März 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Danach wurden in diesem Bundesland mit 7.529 Fällen für das Jahr 2014 genau 5 Fälle oder 0,1 Prozent weniger als im Jahr 2013 verzeichnet. Allerdings habe man mit 945 Taten in 2014 gegenüber 771 im Jahr 2013 insgesamt 174 Fälle oder 22,6 Prozent mehr Fälle aufgeklärt. Die Aufklärungsquote stieg somit von 10,2 auf nunmehr 12,6 Prozent.

Kommentar der Innenministers: „Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchs wird auch zukünftig ein Schwerpunkt in der Polizeiarbeit sein.“

 

Reaktionen und Fazit

Nachsicht für die Innenminister und Innensenatoren der Länder?

Ob und in welchem Maße sowie Umfang und Qualität die deutschen Medien, vorzugsweise die Printmedien, die bisherigen Veröffentlichungen zum Gegenstand ihrer Berichterstattung gemacht haben, kann hier nicht festgestellt werden. Dazu ist der bundesdeutsche Blätterwald glücklicherweise zu groß.

Natürlich reagieren regelmäßig die polizeilichen Berufsvertretungen und Gewerkschaften auf diese Veröffentlichungen und zeichnen ein ganz anderes Bild als die politischen Verantwortungsträger, ohne dass hier im Einzelnen auf die jeweiligen Forderungen eingegangen werden kann. Ihr Hauptaugenmerk liegt neben vielen anderen Punkten auf der personellen Ausstattung der Polizei in Bund und Ländern, die grundsätzlich als zu knapp oder sogar als desolat beklagt wird.

Tatsächlich ist die Personalsituation in weiten Bereichen mehr als angestrengt. Das gilt wegen der erheblichen Fülle der Ansprüche und Aufgaben der Polizei, besonders aber auch für den ermittelnden Teil der Polizeien, vorzugsweise im Bereich der Kriminalpolizei.

Viele Verantwortliche in Politik und Gesellschaft haben keine oder unzureichende Vorstellungen über die aktuellen Anforderungen für eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit und vor allem sichere rechtsstaatliche Beweisführung – oder wollen sie nicht wahrnehmen.
So ist der gewerkschaftliche Ruf nach mehr Personal, Änderungen der politischen und polizeilichen Schwerpunktsetzungen und mehr sehr wohl nachvollziehbar.

Auch wenn es dem einen oder anderen Menschen in einer Gesellschaft mit immer schnelleren und laxeren Kommentaren schwerfällt, so ist allerdings sehr wohl den verantwortlichen Innenministern und Innensenatoren der Länder und des Bundes Respekt zu zollen.

Sie decken einen breiten Raum an Verantwortlichkeiten ab, der weit über polizeiliche Belange hinausgeht. Von Polizei über Feuerwehr, Katastrophenschutz, Schutz kritischer Infrastrukturen, Verfassungsschutz, Tarife und Beschäftigungsregeln im öffentlichen Dienst bis zu Sport und Doping – eine Fülle von Problemen und Ansprüchen der Menschen, ein gerechtes und sozialverträgliches Miteinander der Gesellschaft zu gewährleisten und am besten auch noch allen individuellen Ansprüchen gerecht zu werden.

Dieser ehrliche Respekt für Aufgabenfülle wie Aufgabenvielfalt sowie die hohe politische Verantwortung darf und kann allerdings nicht dazu führen, die Augen zu verschließen, dass deshalb noch lange nicht alles richtig gemacht wird. Das gilt insbesondere dann, wenn auf drängende Probleme der Menschen mit stereotypen, populistischen Statements oder mangelndem politischen Mut geantwortet wird.

Natürlich ist es ein Unterschied, ob die Aufklärungsquote in dem einen Bundesland bei 6 oder 8 Prozent liegt, im Bundesdurchschnitt bei 15 oder in einem anderen Bundesland vielleicht sogar bei 20 Prozent. Hier ist differenzierter hinzuschauen und nachzufragen, worin diese Unterschiede begründet sind. ob sie veränderbar sind, ob erfolgreich agiert oder ideenlos reagiert wurde, ob wirklich eine Polizei für ihre gegenüber früherem Zustand erfolgreichen Anstrengungen und Beeinflussungen der Kriminalität verantwortlich zeichnet oder von ihr unbeeinflusste Verläufe dafür heranzuziehen sind.

Im Ergebnis bleibt nüchtern festzuhalten, dass trotz aller bisherigen Anstrengungen bundesweit im günstigsten Fall zu über 80 Prozent Taten und Täter beim Wohnungseinbruch unaufgeklärt bleiben. Erfolg?

Es darf einfach nicht akzeptiert werden, wenn ein solcher Zustand als Erfolg oder bei marginalen Veränderungen in diesem Zusammenhang von Erfolg gesprochen wird!

Immer wieder und immer mehr wird über Politikverdrossenheit der Menschen, zuletzt anlässlich der historisch niedrigen Wahlbeteiligung bei der Hamburger Bürgerschaftswahl, debattiert. Wenn Politikern dazu hauptsächlich einfällt, dass das Wahlrecht zu kompliziert und deshalb zu vereinfachen sei, oder man auch Jugendliche in den Kreis der Wahlberechtigten mit aufnehmen will, um die Zahl der Wählenden zu erhöhen, dann mag das durchaus diskussionswürdige Aspekte beinhalten. Die Absicht ist allerdings hauptsächlich, von eigener Verantwortlichkeit abzulenken. „Wir sind perfekt, nur die Umstände sind suspekt!“

Und täglich grüßt das Murmeltier?

 

Umkehr

Die Menschen dieser Republik haben einen Anspruch auf korrekte, sachliche und verantwortungsvolle Information. Im Bereich der Kriminalität schlechthin, hier beispielsweise der Wohnungseinbruch, bedeutet das die ungeschminkte Darstellung der tatsächlichen Lage.

Wir verzeichnen bundesweit eine erhebliche Zahl von Taten, die trotz vielfältiger politischer Absichtserklärungen, politischer Entscheidungen, Anstrengungen der Polizei, intensiver Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit nicht zurückgegangen sondern teilweise sogar im zweistelligen prozentualen Bereich angewachsen ist.

Es handelt sich um überaus günstige Tatgelegenheitsstrukturen, einfache bzw. mit geringem Aufwand zu erlernende Tatbegehungsweisen, schlechte Spurenlage, sehr heterogene Täterstruktur bis hin zu bestens vorbereiteten und vernetzten sowie mobilen Banden und großen Schwierigkeiten für erfolgreiche Ermittlungsarbeit.

Daran wird auch ein deutliches Mehr an Personal – so sehr diese Forderung auch aus anderen Gründen berechtigt ist – im Wesentlichen nichts ändern.

Als aktuelle Idee wird verfolgt, ob über elektronische Datenauswertung und spezielle Algorithmen künftige Taten und Tatorte so präzise prognostiziert werden können, dass sie einen gezielten Einsatz polizeilicher Präsenz ermöglichen und somit erfolgreich zur Bekämpfung des Deliktes beitragen. Dieses Vorgehen fände bereits seit geraumer Zeit erfolgreich in den USA Anwendung, genauso im Pilotbetrieb in der Schweiz. Beworben wird ein Produkt einer deutschen Firma und tatsächlich steht nach NRW wohl auch ein Pilotprojekt in Bayern bevor.

Erreicht man damit wirklich Bekämpfung des Deliktes oder nur temporäre wie räumliche Verdrängung, ist es wirklich besser als das bekannte Markieren von Land- und Stadtkarten mit Nadeln, wie teuer ist das: viele Fragen und bestimmt viele Vorbehalte. Der Erfolg bleibt abzuwarten. Wer Erfolg haben will, muss aber auch neue Wege gehen.

Erfolgreich heißt für die Menschen, dass bei ihnen eben nicht eingebrochen wird.

Zumindest in dem Sinne, dass den Menschen kein Schaden entstanden ist, sind im Versuchsstadium stecken gebliebene Taten für alle Betroffenen ein Erfolg. Die Sicherung hat gehalten!

Insofern haben die verantwortlichen Innenminister und Innensenatoren Recht, wenn eine Steigerung des Anteils der versuchten an allen registrierten Taten ein Schritt in die richtige Richtung ist. So handeln sie auch richtig, wenn die Präventionsarbeit gefördert wird.

Dass die Fachleute im Bereich der Kriminologie, der Wissenschaft und Lehre von den Ursachen, Erklärungsansätzen und Beeinflussungsmöglichkeiten des Verbrechens seit jeher für eine Vielzahl von Delikten fordern, die Prävention als das beste und erfolgreichste Vorgehen gegen Kriminalität zu nutzen, z. B. Prof. Feltes bei einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag (ohne dass man seine einzelnen Positionen übernehmen muss), spricht für sich, bleibt aber viel zu oft unbeachtet.

Präventionsarbeit ist klassisch Öffentlichkeitsarbeit über das Delikt, die Täter, die Tatbegehungsweisen und die Möglichkeiten, sich und sein Heim durch Verhalten wie durch physische Maßnahmen zu schützen. So erleben wir Plakataktionen, Handzettel, Presseveröffentlichungen, Videoclips pp. Die Polizei stellt eigene Fachleute zur Verfügung, die den Menschen entweder in Büros oder Ausstellungen der Polizei an entsprechenden Objekten Möglichkeiten zum Schutz vorstellen. Sie räumen auch Beratungstätigkeit durch diese Spezialisten vor Ort, bei den Menschen zuhause, ein. Die Polizei arbeitet hierzu auch mit anderen Trägern und der Wirtschaft zusammen. Dieses Handeln ist erfolgreich und unstrittig weiter zu verfolgen.

Es erreicht allerdings nur die Menschen, die sich selbst und freiwillig um Vorbeugung kümmern. Und das sind zu wenige!

Es darf – durchaus mit Nachsicht für politisch Verantwortliche – auch nicht verschwiegen werden, dass viele Menschen zwar gerne 1.000 Euro für den modernsten Flachbildschirm ausgeben oder ein teures Extra für das nächste Auto mitbestellen oder für 1.000 Euro und mehr in die Welt reisen, aber auf gar keinen Fall 1.000 Euro für die Sicherung des eigenen Heims investieren wollen. Stattdessen wird schnell und gern, bequem oder heuchlerisch nach dem Staat gerufen. Er hat uns zu schützen!

Dabei war und ist ein wesentlicher Teil guter Erziehung darauf angelegt, selbst Verantwortung wahrzunehmen und uns vor vielen Gefahren selbst zu schützen, wo wir es können.

Im Bereich der technischen Sicherung gegen Einbruch ist das allerdings nicht ganz so einfach, wie gerne dargestellt wird. Die Schwierigkeiten liegen schon in der Frage nach den Anbietern, den tatsächlich notwendigen Kosten oder der Angst vor überhöhten Preisen, objektiven Vergleichsmöglichkeiten hierzu und mehr. Sie liegen beispielsweise gerade auch für Mieter von Wohnraum in den Fragen, ob sie das beabsichtigte Ändern an Tür und Fenstern gemieteten Raumes überhaupt dürfen, ggf. gegen den Willen des unwilligen Eigentümers, ob sie einen Anspruch auf wenigstens anteilmäßige Erstattung bei Auszug aus der Wohnung und Zurücklassen der Sicherungstechnik haben und vieles mehr.

Wenigstens in großen neueren Wohnobjekten liegen auf den Wohnungstüren Zertifizierungen und Garantien der Hersteller gegen Brandgefahr, die erlöschen, wenn an der Tür Veränderungen, wie z. B. das Aufbringen eines Stangenriegelschlosses, vorgenommen werden. Ist es richtig, diese und andere Prüfungen den Mietern aufzuerlegen, oder doch besser von staatlicher Seite erledigen zu lassen?

So entsteht zwangsläufig immer wieder eine Diskussion, ob statt privater Vorsorge eine gesetzliche Pflicht bestehen sollte, wenigstens einen einbruchshemmenden baulichen Standard gesetzlich vorzuschreiben.

In einer freiheitlichen Gesellschaft ist es tatsächlich eine ganz elementare Frage, ob man die Menschen über gesetzliche Verpflichtungen zu ihrem Glück zwingen darf. Wir tun uns im freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat glücklicherweise damit schwer. Aber Fälle gibt es sehr wohl. Wer von den Älteren erinnert sich nicht an die breite gesellschaftliche und sehr kontroverse Diskussion zur Gurt- und Anschnallpflicht in Kraftfahrzeugen. Welche Ängste und Vorbehalte, ob der Staat so etwas gesetzlich vorschreiben dürfe, sind dabei nicht vorgetragen worden. Dazu ließen sich auch eine Reihe anderer Beispiele bringen, nicht zuletzt im Bereich Kriminalität die vergangenen Diskussionen um Codierung von Radio, Wegfahrsperren u. v. m.

Niemand zieht es in Zweifel, dass zu Häusern und Wohnungen feuerpolizeiliche (!) Anforderungen und Auflagen erfüllt sein müssen, bevor jemand dort einziehen kann. Natürlich wird die gesetzliche Normierung eines Standards zum Brandschutz damit begründet, dass aus der Gefahr für den unmittelbar vom Brand Betroffenen sehr schnell eine Gefahr für weitere Menschen entstehen kann und deshalb gesetzliche Vorgaben im Sinne des Gemeinwohls und Abwehr erheblicher Gefahren geboten und notwendig sind.

Sächsischer Innenminister UlbigKönnte das wenigstens ansatzweise für den Schutz gegen Einbruch auch so gesehen werden? Schutz des schwachen Mieters gegen den übermächtigen unwilligen Eigentümer, der die Kosten vermeiden will, Verhindern einer Attraktivität für Einbrecher, sodass diese entweder in diesem Delikt oder auch bei anderen Menschen gar nicht weiter tätig werden usw.?

Die politischen Parteien vertreten hier unterschiedliche Positionen. Beispielsweise forderte der Innenminister Ulbig 2013 in Sachsen ein Förderprogramm und setzt somit auf Freiwilligkeit. Innenminister Pistorius forderte stattdessen verpflichtende bauliche Mindeststandards und plädierte für das Verankern dieser Standards in Bauverordnungen. Wieder andere Politiker der CDU forderten eine stärkere steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen zum Einbruchschutz.

Übrig geblieben ist z. B. auch, dass Betroffene Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, siehe www.kfw.de, die weltweit größte nationale Niedersächsischer Innenminister PistoriusFörderbank sowie nach Bilanzsumme die drittgrößte Bank Deutschlands, in Anspruch nehmen können. Versuchen Sie, verehrte Leserin, verehrter Leser, über die vorgenannte Internetseite zu erfahren, ob Sie als Mieter gefördert werden, wenn Sie einen Einbruchschutz an Ihrer Wohnung installieren wollen.

Nicht vergessen darf man, dass es sich letztlich um Beantragung und Gewährung von Krediten handelt. Die Förderung bezieht sich auf Gewährung besserer Zinskonditionen, sofern man überhaupt kredit- und förderungswürdig ist.

Ob man Anreize schaffen und auf Freiwilligkeit setzen oder gesetzliche Mindeststandards schaffen soll, ist und bleibt eine schwierige gesellschaftliche und somit politische Diskussion.

Bei hochpreisigen Neubauten, Einfamilienhäusern wie Eigentumswohnungen, sehen mittlerweile Architekten wie Investoren oder Bauherren zunehmend bestimmte Standards zum Einbruchschutz vor. Das ist zeitgemäß und erhöht den Verkaufswert der Immobilie und spielt auf den Gesamtpreis betrachtet eine untergeordnete Rolle.

Soll aber Sicherheit, da wo sie vom Staat als Gegenleistung zur Verlagerung des Gewaltmonopols des Einzelnen zum Gewaltmonopol des Staates gesichert werden muss, aber nicht gesichert werden kann, von den finanziellen Möglichkeiten und dem wirtschaftlichen Status des Einzelnen abhängen? Der Vermögende lebt sicher, die anderen nicht?

Natürlich dürften sich alle Verbände im Bereich der Eigentümer von Immobilien als mächtige Lobby gegen eine gesetzliche Pflicht aussprechen. Wer erhebt seine Stimme für die Mieter? Wie lange legen die Versicherungsgesellschaften die Kosten zur Schadensregulierung nach Einbrüchen auf die Solidargemeinschaft der Versicherten um, oder ab wann erhöhen sie drastisch die Beiträge oder rufen nach einem Tätigwerden des Staates? Wiederum die Älteren erinnern sich vielleicht noch an die Diskussionen und Forderungen der Versicherer im Bereich der Kaskoversicherungen für Kraftfahrzeuge zu Hochzeiten der Diebstähle in und aus Kraftfahrzeugen in den 80iger Jahren.

Beim Stichwort Kraftfahrzeuge darf man gerne an die Abwrackprämie erinnern, ein Investitionsschub besonderer Art. Es gibt nicht wenige, die sich eine analoge Anwendung auf den Bereich Einbruchschutz vorstellen können. Sowohl die Hersteller von technischen Sicherungen, als auch die vielen kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte ständen gerne bereit, eine vergleichbare Sicherungsprämie mit Leben zu erfüllen…. Investitionen, die sich für den Einzelnen genauso wie für die Hersteller und Händler und die gesamte Gesellschaft lohnen.

Tatsächlich hat der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Claus Paal, CDU, zwei parlamentarische Anträge mit genau dieser Zielrichtung in den Landtag eingebracht. Man darf gespannt sein, wie Parteien und Parlamentarier damit umgehen.

Und wenn ein gesetzlicher Standard und gesetzliche Pflicht aus grundsätzlichen politischen Überlegungen heraus nicht opportun erscheint, warum kann dann nicht über Freiwilligkeitserklärungen der Gemeinschaft der Immobilienbesitzer auf breiter Front Sicherheit geschaffen werden? Abschreibungsmöglichkeiten und Wertsteigerung der Immobilie inbegriffen. Und die politischen Verantwortungsträger könnten mindestens über die regelmäßig staatlich oder politisch kontrollierten Wohnungs- und Wohnungsbaugesellschaften mit gutem Beispiel vorangehen und die Vorstände der Wohnungsgesellschaften der öffentlichen Hand veranlassen, mit gutem Beispiel voranzugehen.

 

Und täglich grüßt das Murmeltier?

Es bleibt die Hoffnung, dass engagierte Medien die Problematik um den Wohnungseinbruch und die Maßnahmen zur Bekämpfung oder Kontrolle dieses Deliktes anders und mit mehr Vehemenz aufgreifen als in der Vergangenheit, vor den Präsentationen und Statements fachlich tiefer einsteigen und mehr kritische Fragen stellen.
Denn wenn das nicht geschieht, bleiben uns die alten Erklärungsmuster erhalten.

Bayerns Innenminister Herrmann erklärte anlässlich der Präsentation der PKS 2014:

„Durch akribische Ermittlungstätigkeit, qualifizierte Tatortarbeit sowie intensive Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen unternehmen wir alles, um Einbrecher schnell zu überführen.“

Was sagt der hessische Innenminister? „In Hessen sind wir mit einer leichten Zunahme von 1,7 Prozent im Bundesvergleich gut aufgestellt. Allerdings muss der Bund seiner Aufgabe nachkommen und unsere Grenzen so sichern, dass es bandenmäßig organisierte Einbrecher schwer haben. Hierzu brauchen wir gezielte Kontrollen, um diesen Banden das Handwerk zu legen. Dies würde zu weniger Wohnungseinbrüchen und Diebstählen in allen Ländern führen.“

Erinnern Sie sich noch, was der nordrhein-westfälische Innenminister sagte?
„Die Doppelstrategie aus Prävention und konsequenter Strafverfolgung zeigt Erfolge. Das ist für uns Ansporn dran zu bleiben. Wir wollen die Zahl der Einbrüche auf Dauer verringern.“

Es ließen sich noch viele bemerkenswerte Zitate aufzählen.
Nordrhein-westfälischer Innenminister JägerDie Innenminister und Innensenatoren aller Länder und des Bundes haben ein schwieriges Politik- und Verantwortungsfeld und niemand sollte ihren guten Willen in Abrede stellen. Es ist auch nicht einfach, einer Öffentlichkeit, die die Mängel lieber erst bei den anderen als bei sich selbst sucht, mit unangenehmen Wahrheiten zu begegnen.

In den Westfälischen Nachrichten vom 20.9.2013 wird über das „Neuntes Der frühere Vizepräsident des BKA und heutige Präsident von Interpol Prof. Dr. StockMünstersches Sicherheitsgespräch“ zum Thema „Zuhause unsicher? Aktiv gegen Einbrecher!“ berichtet, vermutlich unter 100 Zuschauer. Gäste sind u. a. der nordrhein-westfälische Innenminister Jäger, der damalige Vizepräsident des Bundeskriminalamtes Prof. Dr. Stock und ein Hauptkommissar des Kommissariats für Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Münster Die westfälischen Nachrichten berichten, dass sich viele der anwesenden Zuschauer aus der Bevölkerung wohl etwas mehr erhofft hätten und führen wörtlich aus:
„Ein Betroffener, der sich mehr Konzepte von der Polizei wünscht, fragt daher verwundert: Soll der Bürger sich nun selbst schützen?“

Ich frage jetzt abschließend: Und täglich grüßt das Murmeltier? Was ist das für ein Betroffener, dass er überhaupt die Frage stellt, ob der Bürger sich (auch!) selbst schützen soll.
Vielleicht sollten sich nicht nur die Innenminister und Innensenatoren den Film mit Bill Murray einmal ganz in Ruhe und entspannt anschauen.

 

Nachtrag

Mit der Presseerklärung vom 6. Mai und somit nach Erstellung dieses Beitrages haben der Bundesinnenminister Dr. Tomas de Maizière und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der rheinland-pfälzische Roger Lewentz, die Polizeiliche Kriminalstatistik 2014 für den Bund vorgestellt. http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/05/pks-und-pmk-2014.html

Im Bereich des Wohnungseinbruchs wurde ein Zuwachs von 1,8 % auf nunmehr 152.123 Fälle bekannt gegeben.

Der Wortlaut der Pressemitteilung im Auszug: „Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärte dazu: ‚Dass wir in Deutschland alles in allem sicher leben können, ist ein Verdienst unserer Polizistinnen und Polizisten von Bund und Ländern. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik liefert ein umfassendes Bild über die Kriminalitätslage in Deutschland und ermöglicht uns diejenigen Bereiche zu identifizieren, die unser besonderes Augenmerk verdienen. Ich betrachte mit Sorge, dass Diebstahlskriminalität, insbesondere der Wohnungseinbruchdiebstahl, aber auch Betrugsdelikte und die Drogenkriminalität weiter zugenommen haben. Vermehrt können wir organisierte Strukturen, sog. Vorfeld-OK, in den verschiedenen Deliktsbereichen beobachten. Wir sind dabei, gemeinsam mit Bund und Ländern Strategien und Konzepte zu entwickeln, um diese Straftaten aufzuklären und die Zunahme zu stoppen.’

Die Pressemitteilung führt weiter aus: ‚Besonderes Augenmerk gilt erneut dem Anstieg der Wohnungseinbruchsdiebstähle (+1,8% auf 152.123 Fälle). Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote mit durchschnittlich 15,9% gering. Insgesamt hat die Polizei 24.125 Einbrüche aufgeklärt und dabei 17.051 Tatverdächtige ermittelt. Bei der Wohnungseinbruchskriminalität sind großstädtische Regionen, insbesondere die Stadtstaaten, aber auch Regionen entlang der Autobahnen besonders betroffen.’

Hierzu IMK-Vorsitzender Lewentz: „Wir wissen, dass wir es fast immer mit überregional agierenden Banden zu tun haben, die wir auch überregional bekämpfen müssen. Darum haben die Innenminister der Länder unter anderem beschlossen, in Zukunft auf Grundlage länder- und staatenübergreifender Analysen grenzübergreifende Ermittlungskommission einzurichten und bereits bestehende nationale und internationale Sicherheitskooperationen zu verstärken. Wir wollen die Aufklärungsquote verbessern. Darum ist die Polizei auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Die Ermittler brauchen Hinweise, um Tatmuster erkennen und Banden effektiv bekämpfen zu können. Erfreulich ist, dass 41,4% der Einbrüche im Versuchsstadium stecken geblieben sind. Offenkundig haben die Menschen unsere Appelle ernst genommen und in den technischen Einbruchsschutz investiert."

Und täglich grüßt das...  ?

Der Berliner Tagesspiegel berichtet am Freitag, den 22. Mai unter der Überschrift „Mehr Geld für Schloss und Riegel“ vom Beschluss des Deutschen Bundestages, 30 Millionen Euro für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen bereitzustellen.

Hintergrund: am 21. Mai war das Nachtragshaushaltsgesetz 2015 beschlossen worden.

Der Tagesspiegel berichtet: „…Die gute Nachricht ist: Sogar ein Mieter bekommt Geld für Schloss und Riegel, sofern sein Vermieter der Maßnahme zustimmt. Hauseigentümer fördert der Bund auch. ….“

Die „Welt“ berichtet dazu bereits am 20.5. wie folgt: „Bislang fördert die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Sicherungsmaßnahmen gegen Einbrecher nur im Rahmen von energetischen Sanierungen oder altersgerechten Umbauten. Nun werden die Maßnahmen für den Einbruchschutz davon losgelöst: So kann künftig der Einbau von Alarmanlagen, sicheren Türen und Fenstern oder Gittern von der KfW separat gefördert werden.

Die neuen Richtlinien sehen vor, dass die Förderung zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden kann. Die Summe für die Investition muss dabei mindestens 500 Euro betragen. 20 Prozent der Gesamtsumme werden gefördert, wobei allerdings der größtmögliche Zuschuss 1500 Euro beträgt.

Eine Voraussetzung ist, dass der KfW vor Beginn der Baumaßnahme mindestens zwei Angebote vorgelegt werden beziehungsweise ein Angebot von einer zertifizierten Fachfirma. …“

Es wird also wohl wieder die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW) sein, über die mögliche Zuschüsse zu beantragen sind. Mit der KfW und den dort zu erfüllenden Voraussetzungen kennen sich alle Menschen, vor allem Mieter, natürlich bestens aus. Die KfW stellt ja jetzt schon Gelder bereit. Der KfW zufolge ist es dort allerdings noch offen, ob für die nunmehr zusätzlich beschlossenen 30 Millionen Euro ein neues Programm aufgelegt oder das bereits bestehende genutzt wird.

Interessierte Leser können sich ja einmal auf den Internetauftritt der KfW begeben und versuchen zu klären, ob und wie sie Zuschüsse zur Sicherung ihres Wohnbereiches bekommen, oder ob das „kundenfreundlicher“ gestaltet werden kann.

Veko-Online wird das Thema weiter beobachten, dazu recherchieren und pointiert berichten. Es wäre zu wünschen, dass sich andere diesem Weg anschließen.

Realistisch und somit traurig aber wahr dürfte sein, dass wir auch nächstes Jahr wieder fragen:

Und täglich grüßt das Murmeltier?