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Luftsicherheitsassistent bei Arbeit
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Luftsicherheitsassistent – was nun?

Von Klaus Henning Glitza

Kein Zweifel: Ohne Piloten kann kein Flieger starten, aber ohne Luftsicherheitsassistenten müssten Jets und Propellermaschinen ebenfalls am Boden bleiben. Jeder Flug wäre ohne Passagier- und Handgepäckkontrolle ein sicherheitsmäßiger Blindflug und somit gar nicht zulässig. Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten eine gleichermaßen qualifizierte wie verantwortungsvolle berufliche Aufgabe, die derzeit in besonderem Maße dem drastischen Rückgang des nationalen und internationalen Flugverkehrs ausgesetzt ist.

Wenige Starts und Landungen, eine überschaubare Anzahl an Flugreisenden- das ist bekanntermaßen das Bild, das sich derzeit auf den deutschen Airports bietet. Für die Luftsicherheitsassistenten ist das gleichbedeutend mit weitaus geringeren Mann- oder Frau-Stärken- und in einigen Fällen – wie unlängst in Düsseldorf auch mit Kurzarbeit.

In den Zeiten der Corona-Pandemie ist oft von Rettungsschirmen die Rede. Gibt es eine solche Hilfestellung auch für die Luftsicherheitsassistenten, die mehr als systemrelevant sind? Die Antwort: Es gibt einen solchen Rettungsschirm für Luftsicherheitsunternehmen, und zwar in direkter und indirekter Art. Vorausgesetzt, sie sind auf deutschen Großflughäfen, den so genannten BPol-Flughäfen, tätig. Die Großen unter den Airports wie BER, Frankfurt am Main, München, Düsseldorf und Hamburg erhalten finanzielle Staatshilfen und können dadurch ihren Basisbetrieb aufrechterhalten. Die dort eingesetzten Luftsicherheitsassistenten werden bei Corona bedingten Leerlauf von der Bundespolizei in anderen Aufgabengebieten eingesetzt. Für die kleineren Verkehrsflugplätzen gilt dagegen ein betrübliches weder-noch.

Weder werden die kleineren Flughäfen mit Staatsgeldern unterstützt, damit wenigsten ein Mindestmaß an Flugverkehr beibehalten werden kann, noch werden den Luftsicherheitsunternehmen alternative Tätigkeitsfelder angeboten. „Ein besonderer Rettungsschirm für unsere Dienstleister ist nicht gespannt“, teilt Josephine Palatzky vom Regierungspräsidium Stuttgart, der zentralen Luftsicherheitsbehörde Baden-Württemberg, auf Anfrage mit. Gleichwohl werde an den beiden Verkehrsflughäfen Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen, für die diese Behörde zuständig ist „unabhängig vom tatsächlichen Fluggastaufkommen zu den Betriebszeiten des jeweiligen Flughafens eine Mindestbesetzung für Passagierkontrollen angefordert“.

„Das hilft aber ansonsten müssen wir selbst sehen, wie wir zurechtkommen“ so formuliert es der Manager eines Luftsicherheitsunternehmens. Aber genau das klappt erstaunlich gut. Viele der Unternehmen entfalten Kreativität und schaffen sich damit gewissermaßen einen eigenen Rettungsschirm.

Beispiel Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg

17 Flugsicherheitsassistentinnen und -assistenten sind dort im Einsatz. „Wir sind bislang ohne Kurzarbeit ausgekommen“, erläutert Helene Herter, Einsatz- und Objektleiterin der dortigen Niederlassung der Condor FLIM GmbH mit Hauptsitz in Essen. Das Erfolgsrezept: es wurden auch andere Sicherheitsaufgaben außerhalb des Flughafens übernommen. Und die qualifizierten Luftsicherheitsassistenten wurden auch an anderen Standorten eingesetzt, wenn dort Not am Mann war.

Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg hat nach Aussagen von Jan Lemmen, Leiter Verkehr und Operative Dienste, gerade erst das Niveau von 2020 erreicht und ist von Flugbewegungen der Vor-Pandemie-Zeiten weit entfernt. Entsprechend weniger Passagiere müssen kontrolliert werden.

Wenig Flüge, wenig Luftsicherheitskontrollen das ist auch am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden so. Über Ostern gab es täglich gerade einmal zwei Flüge, berichtet eine Sprecherin.

Zuständig ist hier und in Friedrichshafen die HERSA-Security Aviation GmbH & Co. KG, die trotz ihres Namens nicht mehr Teil der HERSA Group ist. Nach einen kürzlich erfolgten Gesellschafterwechsel wird diese Kommanditgesellschaft in der nächsten Zeit umbenannt.

Ein Sprecher der ESA Luftsicherheit GmbH aus Berlin, in denen der neue Gesellschafter gleichfalls eine tragende Rolle spielt, betont, dass es an beiden Standorten keine Kurzarbeit gebe. In Friedrichshafen, dem Flughafen, der vor kurzem Insolvenz in Eigenverwaltung anmeldete, herrsche sogar „ganz normaler Flugbetrieb“.

Das sieht das Regierungspräsidium Stuttgart, das als Luftsicherheitsbehörde unter anderem für die Passagierabfertigung in Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen zuständig ist, ein wenig anders. Lagebedingt seien die Flugbewegungen sowie das Fluggastaufkommen der Linien- beziehungsweise Charterflüge an beiden Standorten „im Vergleich zu dem üblichen Passagieraufkommen stark, im Vergleich zu dem üblichen Passagieraufkommen stark zurückgegangen, sodass auch unser Bedarf an Kontrollstunden und damit auch der Bedarf an Kontrollpersonal angepasst werden musste“.

Securitycheck Flughafen
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Zu Anpassungen dieser Art kam es auch am Flughafen Dortmund. Dort wird die Luftsicherheitskontrolle durch die Condor FLIM GmbH wahrgenommen. In der Publikumspresse war vor gut einem Jahr von 17 Entlassungen die Rede, tatsächlich muss aber die Lage etwas differenzierter gesehen werden. Es seien auslaufende Zeitverträge nicht verlängert worden, erläutert eine Mitarbeiterin der CONDOR-Gruppe. „Wir hoffen, dass wir bald wieder in voller Stärke arbeiten können“, betont sie gegenüber Veko-online. Das Unternehmen wisse, was sie an den Flugassistenten habe. Sie seien exzellent ausgebildet, würden ständig nachgeschult, um auf Augenhöhe mit den sich ständig verändernden Bedrohungen zu bleiben. Und längst nicht jeder eigne sich für diese verantwortungsvolle Tätigkeit.

Hochqualifiziert, von Verfassungsschutz und Bundespolizei genaustens zuverlässigkeitsüberprüft- und dennoch selbst für einfachere Security-Tätigkeiten nur begrenzt einsatzfähig. Dieses, der übermächtigen deutschen Bürokratie geschuldete Paradoxon erschwerte es den Luftsicherheitsassistenten, in anderen Aufgabenfeldern aktiv zu werden, um Alternativen zur Unterbeschäftigung im Hauptberuf zu schaffen.

Beispiel: Kaufhausdetektiv. Ein Tätigkeitsfeld, das allgemein eine Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a der Gewerbeordnung voraussetzt. Doch diese Prüfung abzulegen, ist mehr als schwierig, da viele Industrie- und Handesskammern und private Anbieter Corona-bedingt ihren Ausbildungsbetrieb eingestellt haben.

Hier hätten sich viele Luftsicherheitsassistenten und ihre Unternehmen Ausnahmeregelungen und mehr Flexibilität gewünscht. Manchmal stände auch es auch „Vater Staat“ gut zu Gesicht, über seine eigenen Schatten zu springen.

 

Über den Autor
Klaus Henning Glitza
Klaus Henning Glitza
Klaus Henning Glitza, Jahrgang 1951, ist Chefreporter dieser Online-Publikation. Der Fachjournalist Sicherheit erhielt 2007 den Förderpreis Kriminalprävention; seit vielen Jahren ist er Mitarbeiter im Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik. Vormals war er Redakteur der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und dort u. a. zuständig für Polizeiangelegenheiten.
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