Im Jahr 1943 kontrollieren Feldgendarmen der 7. Fallschirmjägerdivision in Südostitalien, unweit der Orte Corato und Spinazzola ein Motorrad mit Beiwagen, eine Zündapp KS 750.
Fotograf: Benschel. Foto: Bundesarchiv Koblenz, Signatur: 101I-566-1497-29.
Militärpolizei in Deutschland
Ein historischer Überblick
Von Dr. Reinhard Scholzen
Schon vor vielen tausend Jahren musste in den Heeren für Recht und Ordnung gesorgt werden. Dies war die Aufgabe von Militärpolizisten, deren Arbeit eine Grundvoraussetzung für den militärischen Erfolg bildete.
Aus der Antike sind nur wenige Hinweise auf die Existenz von Militärpolizisten erhalten geblieben. Jedoch ist gewiss, dass es auch in den Heeren der Assyrer, Perser und Ägypter Soldaten gab, die in den eigenen Heeren für Disziplin und Ordnung sorgten. Wie genau sie organisiert waren und welche Aufgaben ihnen zugewiesen wurden, wissen wir jedoch erst seit der Zeit der Römischen Republik. In den Legionen übernahmen die „Beneficiarii“ vielfältige Polizeiaufgaben. Sie versahen ihren Dienst in der Regel in einer festen Station. Ein solcher Beneficiari-Posten wurde von Archäologen in Osterburken im heutigen Baden-Württemberg ausgegraben. Man rekrutierte die Beneficiarier aus den Reihen der Unteroffiziere und setzte sie als Verkehrs- und Grenzpolizisten ein. Darüber hinaus nahmen sie auch Aufgaben als Zöllner wahr. Ihre Dienstzeit betrug ein halbes Jahr, in dem sie einem Statthalter unterstellt waren.
Sehr viel mehr wissen wir über die Soldaten, die in den Söldnerheeren des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit Polizeiaufgaben wahrnahmen. Söldner setzten ihre Kampfkraft für jeden ein, der sie dafür bezahlte. Geld war aber nicht der einzige Ansporn, diesen Beruf zu wählen, daneben kam bei den meisten Kämpfern noch eine ordentliche Portion Abenteuerlust hinzu. Im Mittelalter zog es zunächst kaum „kleine Leute“ in die Söldnerheere. Vielmehr blieb es anfangs den Adeligen vorbehalten, sich in den Dienst eines Kriegsherrn zu stellen. Deutsche Ritter aus Schwaben und dem Rheinland galten insbesondere in Italien als hervorragende Kämpfer. Häufig standen sie in Diensten der reichen Städte des Nordens, kämpften für Mailand, Siena oder Florenz in den zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen.
Ende des 14. Jahrhunderts wandelte sich das soziale Gefüge der Söldnertruppen grundlegend. Nur an der Spitze der Kampfgemeinschaften standen noch Ritter, das Gros der Truppen bildeten Männer aus den unteren Schichten der Gesellschaft. Diese Entwicklung setzte sich fort und mündete an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert in Heere, deren Rückgrat Fußtruppen bildeten, die sich zu einem kleinen Teil aus Bauern und zum größeren Teil aus Angehörigen der Randgruppen der städtischen Gesellschaften rekrutierten. Häufig kamen die wirtschaftlichen Verlierer aus den rasch wachsenden Städten zum Militär. Wirtschaftliche Not, nicht Abenteuergeist, trieb Männer aus den Reichsstädten in Schwaben und dem Allgäu, aus Vorarlberg, Tirol und dem Bodenseegebiet in die Landsknechtsheere. Nur noch wenige Adelige fanden den Weg in die Landsknechtsheere.
Harte Lebensbedingungen, unregelmäßige Geldzahlungen, ethnische Vielfalt und die unterschiedliche soziale Herkunft führten unter den Söldnern häufig zu Streitigkeiten. Daher wurden zahlreiche Institutionen geschaffen, die für die innere Ordnung in den Landsknechtsheeren sorgten. An deren Spitze stand der Schultheiß. Zu seinen Aufgaben gehörte es unter anderem, den Angeworbenen ihren Eid abzunehmen und den Vorsitz im Feldgericht zu führen. Über die Einhaltung der strengen Regeln innerhalb des Söldnerheeres wachte der Profos. Ihm waren im Heer – um es mit modernen Begriffen zu beschreiben – sowohl die Aufgaben der Polizei als auch Im 16. Jahrhundert schrieb der Landsknechtsführer Leonhart Fronsperger ein dreibändiges Buch über die Kriegsführung. der Staatsanwaltschaft übertragen. Dieses Amt erfordere, so schrieb es Leonhard Fronsperger im Jahr 1565 in seinem Kriegsbuch, einen gleichermaßen ehrlichen, geschickten, verständigen, tapferen und ernsten Mann. Der um 1520 in Ulm geborene Fronsperger war sicher, dass der Profos über das rechte Maß an Strenge und Milde verfügen musste: „...denn tut er zu wenig, ist er liederlich und nachlässig, es folgt daraus unter dem Kriegsvolke große Unordnung, Ungehorsam und viel Mutwillen. Ist er zu jäh, streng und hart, so folgt daraus unter dem Kriegsvolke Unwillen, Klage, ja zuweilen Aufruhr und Meuterei.“ Zu den Aufgaben des Profos gehörte es auch, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Daher wurde er an den Stellen eingesetzt, in denen es aus der Erfahrung heraus häufig zu Streit kam. Als Proviantmeister sorgte er für ein ausreichendes Warenangebot. Er legte die Preise für Nahrungsmittel, insbesondere Wein und Bier sowie Dinge des täglichen Gebrauchs fest und kontrollierte die Einhaltung seiner Anordnungen. Am Lagermarkt verdiente er nicht schlecht. So bekam er von jedem geschlachteten Tier die Zunge und erhielt auch von jedem verkauften Fass einen Anteil. Darüber hinaus war er für den Zapfenstreich zuständig: Dabei schlug er mit seinem Amtsstab auf den Fasszapfen und ordnete somit die Lagerruhe an. Bei seiner vielfältigen Arbeit, zu der auch das Betreiben des Gefängnisses gehörte, wurde er vom Stockmeister unterstützt, dem wiederum mehrere Steckenknechte unterstanden. Diese nahmen straffällig gewordene Landsknechte fest und bewachten sie im Gefängnis. Ein Troßweibel – im Rang eines Hauptmanns – sorgte für Ordnung unter den Frauen und Kindern, die in reicher Zahl mit den Landsknechten durch das Land zogen. Meist waren der Troß- und der Hurenweibel ein und dieselbe Person. Prostituierte waren ein fester Bestandteil jedes größeren Heeres. Die Tätigkeit der „Hübschlerinnen“, wie man sie im 16. Jahrhundert euphemistisch nannte, ging weit über reine Liebesdienste hinaus. Sie kochten und wuschen, nähten, pflegten die Kranken und Verwundeten. Den Troß- und Hurenweibel unterstützten in größeren Heeren ein Rennfähnrich, Leutnant und Rumormeister. Der Letztgenannte hatte die Aufgabe, die zahlreichen Streitigkeiten beizulegen. Meist benutzte er dazu einen armlangen Stock.
Während des Feldzuges war der Profos vor Übergriffen der Söldner geschützt; denn ihr Eid verpflichtete sie zum Gehorsam. Profos. In der Hierarchie der Landsknechte stand er auf der Stufe eines Hauptmanns. Dies erklärt seine aufwendige Kleidung. Kupferstich von Hans Brun aus dem Jahr 1559. War der Krieg vorüber und damit die Eidesverpflichtung aufgehoben, wuchs die Gefahr von Racheakten frustrierter Landsknechte. Daher wurde der Profos bereits einige Tage vor dem Ende des Heerzuges entlassen. So blieb ihm Zeit, sich aus dem Staub zu machen.
Die vorzeitige Entlassung war durchaus sinnvoll; denn im Laufe der Zeit verschärften sich die Strafandrohungen immer mehr, was von den Landsknechten zunehmend als ungerecht empfunden wurde. Aus dem Jahr 1641 – der Endphase des 30-Jährigen Krieges – kennen wir aus der kaiserlichen Armee einige Strafbestimmungen: Das Fluchen der Soldaten wurde beim ersten Mal nach dem Gutdünken der Obrigkeit bestraft. Kam es noch einmal vor, so stand darauf die Todesstrafe. Auch auf andere Straftaten standen drakonische Strafen: Der Raub eines Pferdes oder einer Kuh, die Misshandlung eines Untertanen, und ebenso Schlägereien und Duelle unter den Söldnern wurden mit dem Tod bestraft.
Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges sank die Bedeutung der Landsknechtsheere rasch und das Ansehen des Profossen nahm im 17. und 18. Jahrhundert immer mehr ab. Insbesondere, weil seine Tätigkeit sich mehr und mehr der eines Henkers annäherte, wodurch er zu den „unehrlichen“ Berufen zählte, was mit einer Ausgrenzung aus der Gesellschaft einherging.
Seit Mitte des 17. Jahrhunderts begannen die Landesherren, stehende Heere aufzubauen. Dies vollzog sich mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, je nachdem, ob die jeweilige Staatskasse besser oder schlechter gefüllt war. Der Militärdienst war unbeliebt und aufgrund seiner schlechten Bezahlung allenfalls für die Unterschicht der Gesellschaft attraktiv. Die Herren reagierten und erließen Gesetze, die die Zwangsrekrutierung regelten. Für die Söhne aus reichen und sozial höher gestellten Familien gab es jedoch immer noch mannigfaltige Möglichkeiten, sich dem ungeliebten Militärdienst zu entziehen.
Freimann und Steckenknecht. Die Funktion des Freimanns, also des Henkers, wird durch einen Strick symbolisiert, den er in seiner rechten Hand hält. Holzschnitt von Jost Amman, entstanden um 1550/1560. Der nächste große Einschnitt in der Geschichte der deutschen Militärpolizei erfolgte nach dem Krieg gegen Dänemark im Jahr 1864. Der preußische Kriegsminister Albrecht Graf von Roon hatte in einer sorgfältigen Analyse der aufgetretenen Schwächen festgestellt, dass eine zweckmäßig organisierte Armee-Polizei gefehlt hatte. Nach einigen Querelen, die sich insbesondere an der Finanzierung entzündeten, erging am 25. Mai 1866 eine Allerhöchste Kabinettsorder, in der die Grundlagen der Feldgendarmerie festgeschrieben wurden. Diese rekrutierte sich aus der Landgendarmerie und sollte nur im Kriegsfall zum Einsatz kommen. Erkennbar waren die Feldgendarmen an ihren weißen Binden mit schwarzem Adler, die sie sowohl am Waffenrock als auch am Mantel trugen. Als kurze Zeit später der deutsch-deutsche Krieg ausbrach, standen bereits 182 Feldgendarmen bereit.
Offensichtlich bewährten sie sich und konnten über Arbeitsmangel nicht klagen. Man beschloss daher eine deutliche personelle Aufstockung: Zukünftig sollten zu jedem Armeekorps 63 Feldgendarmen gehören. Der gestiegene Bedarf ließ sich aus der Landgendarmerie nicht mehr decken. Daher sah man vor, zukünftig die niederen Dienstgrade aus Kavallerieverbänden – insbesondere aus den Reihen der Husaren – zu rekrutieren.
Deutsche Feldgendarmen im frühen 20. Jahrhundert. Links ein Wachtmeister (in der Uniform steckt das Spießbuch!) rechts ein Oberleutnant.
Foto: Sammlung Elser.Die Aufgaben der Feldgendarmen blieben trotz neuer Vorschriften und Umstrukturierungen nahezu unverändert. In Meyers Konversationslexikon aus dem Jahr 1897 konnte man unter dem Stichwort „Feldgendarm“ unter anderem lesen: „Der Dienst der Feldgendarmen besteht hauptsächlich darin, unnützes Gesindel, welches sich den Heeren anzuhängen liebt, von der Truppe fernzuhalten und zugleich zu verhindern, dass sich aus den schlechten Elementen der Truppe selbst solches Gesindel bilde. Sie haben daher alle nicht im Heerverband stehenden Personen, welche der Armee folgen, wie auch die Marketender zu überwachen, sonstige Zivilpersonen hinsichtlich Spionage zu beobachten, Marodeure und Soldaten, welche ohne Legitimation einzeln betroffen werden, festzunehmen und an ihren Truppenteil oder die nächste Etappe abzuliefern.“ Darüber hinaus sollten die Feldgendarmen das Plündern und Requirieren und die Beschädigung fremden Eigentums verhindern. Während der Schlacht oblag es ihnen, „die Ordnung auf den Verbandplätzen aufrecht zu erhalten und dafür zu sorgen, dass die Wege für den Verkehr frei sind und die Verwundeten und Toten nicht beraubt werden“.
Im Verlauf des Ersten Weltkrieges nahm der Bedarf an Feldgendarmen drastisch zu: Bei Kriegsbeginn existierten 42 Feldgendarmerieformationen, am Ende des Krieges standen 115 Feldgendarmerieeinheiten. Die Rekrutierung der Feldgendarmerie aus der Landgendarmerie war nur für kurze Zeit möglich. Die Heeresleitung reagierte, indem sie die Qualitätsanforderungen senkte und in steigender Zahl untere Dienstgrade der zivilen Polizei für die Feldgendarmerie rekrutierte. Dennoch blieb im Heer ein Personalfehl. In der Heimat fehlten die an der front stehenden Polizisten ebenso. Dies wurde offenkundig, als sich mit der Mangelversorgung der Zivilbevölkerung die sozialen Konflikte verschärften und es insbesondere in den großen Städten im Ruhrgebiet zu Hungerstreiks kam. Nun wurden viele Landgendarmen aus dem Feld abberufen und wieder in der Heimat verwendet. Dies vergrößerte wiederum das Personalfehl im Heer, das daraufhin zum Teil aus Unteroffizieren der Kavallerie gedeckt wurde. In der letzten Phase des Krieges stieg der Bedarf an Feldgendarmen sowohl an der Front als auch in der Heimat noch einmal deutlich an. Als mit Umstrukturierungen die Probleme nicht mehr zu lösen waren, schuf das Kriegsministerium im Oktober 1918 das „Feldgendarmeriekorps zur besonderen Verwendung“. Eine Woche nachdem diese Formation in „Gendarmerieregiment 9“ umbenannt worden war, endete der Erste Weltkrieg im November 1918.
Die Zeit zwischen den Weltkriegen
In Friedenszeiten gab es weder in der Reichswehr noch in der späteren Wehrmacht einen militärischen Ordnungsdienst. Jedoch lagen – wie in den Zeiten zuvor – Pläne für den Kriegsfall vor, die auch kontinuierlich an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst wurden. In der Heeresdienstvorschrift 300 des Jahres 1934 wurde beschrieben: „Zu den Aufgaben der Feldgendarmen gehören die Aufrechterhaltung der Ordnung und Regelung des Verkehrs an Ausgabestellen, Lagern, Parken, Bahnhöfen und auf Straßen, das Sammeln und Weiterleiten von Versprengten und Nachzüglern, die Verhütung von unberechtigtem Beitreiben und von Plündern, der Schutz der Zivilbevölkerung gegen Ausschreitungen sowie ihre Überwachung auch hinsichtlich der zur Seuchenbekämpfung gegebenen polizeilichen Anordnungen.“ Es ist ebenso bemerkenswert, wo die Rechte der Feldgendarmen endeten. So war in der Heeresvorschrift 300 bereits festgelegt: „Feldgendarmen haben Offizieren und Beamten im Offizierrang gegenüber bei Verstößen wider militärpolizeiliche Anordnungen sich darauf zu beschränken, auf diese aufmerksam zu machen und nötigenfalls unter Bitte um Angabe von Namen und Truppenteil die Person des Betreffenden zur weiteren Anzeige festzustellen. Gegen geschlossene Truppenabteilungen dürfen Feldgendarmen nicht einschreiten. Sie erstatten lediglich Anzeige an den Führer.“
Feldgendarmerie im Zweiten Weltkrieg
Zwischen 1939 und 1945 wurde die Militärpolizei mehrfach umstrukturiert, ihr weitere Aufgaben übertragen und zahlreiche neue Institutionen geschaffen, deren Zuständigkeiten sich zum Teil überschnitten. Exemplarisch wollen wir daher nur die Feldgendarmerie betrachten, die auch in der Wehrmacht die zentrale Organisation der Militärpolizei bildete. Sie wurde gleichzeitig mit der Mobilmachung aus zivilen Polizeikräften – meist aus Angehörigen der Gendarmerie – geschaffen und ihr militärpolizeiliche Aufgaben übertragen. Aufgrund der Verfügung vom 3. Dezember 1939 erhielten deren Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften den Status von Soldaten. Zur Feldgendarmerie zählten auch die am 26. Oktober 1939 aufgestellten Verkehrs-Regelungs-Bataillone, die aus jeweils zwei Kompanien bestanden. Während des Russland-Feldzuges wurden sie im Jahr 1942 aufgelöst und in die Feldgendarmerie-Abteilungen eingegliedert.
Mit dem zunehmenden Personalbedarf der Feldgendarmerie wurden – genauso wie in den Zeiten zuvor – die Einstellungsvoraussetzungen verwässert. Bereits seit 1940 rekrutierte man für die Feldgendarmerie Unteroffiziere und Mannschaften des Heeres, der Luftwaffe und der Marine. Seit 1943 wurden auch die Spitzenpositionen der Ringkragen aus der zweiten Hälfte des Ersten Weltkriegs, ausgestellt im Feldjägermuseum in Hannover. Dieses Erkennungszeichen brachte den Feldgendarmen den Spitznamen „Kettenhunde“ ein. Feldgendarmen in zunehmender Zahl mit Offizieren der Wehrmacht und nicht mehr mit Angehörigen der Ordnungspolizei besetzt. Das auffälligste äußere Erkennungszeichen der Feldgendarmen war ihr Ringkragen aus mattweißem Metall. Neben dem Hoheitszeichen des Heeres war darauf die Aufschrift „Feldgendarmerie“ angebracht. Diese Bezeichnung fand sich auch auf einem braunen Band, das auf dem linken Unterarm der Feldbluse und des Mantels aufgenäht war. Die Waffenfarbe der Feldgendarmerie war orange. Jede Armee verfügte über eine aus drei Kompanien gebildete Abteilung. Jedem Korps und nach dem Westfeldzug des Jahres 1940 jeder Division waren ein Feldgendarmerie-Trupp und den Feldkommandanturen eine Feldgendarmerie-Gruppe zugeteilt. Die Fallschirm-Divisionen der Luftwaffe und die Waffen-SS besaßen eigene Feldgendarmerie-Trupps. Zu den wesentlichen Aufgaben der Feldgendarmerie zählte allen anderen voran die Verkehrsregelung, die Überwachung der Disziplin der Feldtruppen, die Kontrolle des Verhaltens der Wehrmachtangehörigen gegenüber der Zivilbevölkerung und die Fahndung nach fahnenflüchtigen Soldaten. Es waren den Feldgendarmen darüber hinaus auch Sicherheitsaufgaben übertragen. Dazu zählten unter anderem das Sprengen von Blindgängern sowie die Verhinderung von Sabotageaktionen und Spionage. In den besetzten Gebieten waren die Aufgaben der Feldgendarmerie noch deutlich größer. Nach der aus dem Jahr 1938 stammenden Dienstvorschrift fielen darunter unter anderem die Bereiche der Verkehrspolizei, der Fremden-, Melde- und Gewerbepolizei, der Jagd-, Fischerei und Forstpolizei. Maßnahmen des Luftschutzes fielen ebenso in ihr Aufgabengebiet wie die Partisanenbekämpfung.
Feldjäger der Bundeswehr
Als Mitte der 1950er Jahre im Amt Blank – der Vorgängerorganisation des Bundesministeriums der Verteidigung – der Aufbau einer Bundeswehr konkrete Formen annahm, wurde sehr bald die Notwendigkeit einer Militärpolizei erkannt. Da in Deutschland Polizei die Sache der Länder ist, ging man etwaigen Problemen aus dem Weg, indem man der Truppe den Namen „Feldjäger“ gab. Mit dieser Bezeichnung lehnten sich die Gründer der Bundeswehr an das vom preußischen König Friedrich dem Großen im Jahr 1740 geschaffene „Reitende Feldjägerkorps“ an, das in der Folgezeit als Kundschafter, Kuriere und Leibwächter tätig war. Offensichtlich war das Konzept erfolgreich; denn die Organisation existierte bis zum Jahr 1920.
Die 176 Feldjäger der Bundeswehr, die am 2. Januar 1956 in Andernach mit der Arbeit begannen, erhielten ganz andere Aufgaben. Dabei sticht ins Auge, dass ihre Übung einer Festnahme-Einheit der Feldjäger im Kosovo.
Foto: Dr. Ritter.Befugnisse auch im Vergleich mit amerikanischen, britischen oder französischen Militärpolizisten gering waren. So gehörte es weder zu ihren Aufgaben, Straftaten aufzuklären, noch oblag ihnen die Strafverfolgung. Nur gegenüber Soldaten waren sie weisungsbefugt. Sie sorgten für die Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb der Bundeswehr, regelten den Straßenverkehr und übernahmen unterschiedliche Bewachungsaufgaben, zum Beispiel begleiteten sie Munitionstransporte.
In der Folgezeit erlebte die Bundeswehr zahlreiche Reformen, die sich auch auf die Feldjäger auswirkten. Umstrukturierungen der Truppe führten auch bei ihnen zu zahlreichen Standortverlagerungen und gingen für die einzelnen Soldaten mit Wohnortwechseln einher. Einen deutlichen Aufschwung brachte für die Feldjäger die Wiedervereinigung. Während die mit der Nationalen Volksarmee fusionierte Bundeswehr aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit den USA, Frankreich, Großbritannien und der Sowjetunion in ihrer Gesamtheit schrittweise drastisch reduziert wurde, vergrößerte sich die Zahl der Feldjäger in den frühen 1990er Jahren von rund 3000 auf nahezu 5000.
Neue Aufgaben
Die Bedeutung der Feldjäger wuchs deutlich in den Auslandseinsätzen, die sich zunehmend dadurch auszeichneten, dass sich die Aufgabengrenzen zwischen Polizei und Militär verschoben und immer größere Überschneidungsbereiche entstanden. So nahmen die deutschen Militärpolizisten im Jahr 1993 in Somalia humanitäre Aufgaben wahr, indem sie die Verteilung von Nahrungsmitteln an die Zivilbevölkerung organisierten und durchführten. Wenige Jahre später waren es Feldjäger, die bei den Ermittlungen von Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien eine bedeutende Rolle spielten. Wiederum nur einige Jahre später leisteten sie an Checkpoints in Afghanistan Dienst, beteiligten sich am Schutz von Konvois und nahmen immer öfter Straftäter fest. Darüber hinaus wurden Feldjäger mit ihren Sprengstoff- und Rauschgiftspürhunden im Ausland eingesetzt, führten Gepäck und Passagierkontrollen an Flughäfen durch und sie bildeten in Afghanistan – zusammen mit Kollegen von der Landes- und Bundespolizei – Polizisten aus.
Aus der Vielzahl der neuen und grundlegend veränderten Aufgaben der Feldjäger wollen wir zwei Bereiche herausgreifen und näher betrachten.
„CRC“ crowd and riot control
Einen besonders markanten Einschnitt bildeten auch für die Feldjäger die Unruhen zwischen Kosovaren und Serben, die sich zwischen dem 16. und 20. März 2004 im Kosovo ereigneten. Der Auslöser für die Gewalt war das Gerücht, in Mitrovicë hätten Kosovo-Serben kosovo-albanische Kinder in den Fluss Ibër geworfen. Unter anderem in Prishtina, Graçanicë und Prizren kam es in den folgenden Tagen zu zahlreichen gewaltsamen Demonstrationen. Die internationale Führung setzte die Bundeswehrkräfte nur zögerlich ein. Als die Deutschen endlich vor Ort waren, offenbarten sich gravierende Mängel in deren Ausrüstung und Ausbildung.
Die Nachbereitung der Ereignisse offenbarte, dass es an Soldaten mit einer Spezialausbildung in der Aufstandsbewältigung fehlte. Um die Bundeswehr in dieser Hinsicht zeitgemäß ausbilden und ausrüsten zu können, waren zahlreiche Vorarbeiten erforderlich. Im Oktober 2004 erließ der Generalinspekteur der Bundeswehr für den Auslandseinsatz das „Konzept zur Kontrolle von Menschenmengen und gewalttätigen Ausschreitungen (Crowd and Riot Control)“. Die Feldjägertruppe – und ebenso Teile der Einsatzkräfte der anderen Truppengattungen und Organisationsbereiche – erhielten daraufhin
- Impulsgeschosse (Gummigeschosse)
- CS Patronen
- CS Wurfkörper
- Pfefferspray
- und Wasserwerfer
Deutlich leistungsfähigere Fahrzeuge, die auf die unterschiedlichen Lagen im Auslandseinsatz abgestimmt sind, wurden seit dem Jahr 2010 beschafft.
Was noch wenige Jahre zuvor undenkbar gewesen wäre, bereitete jetzt keine Probleme mehr. Die Bundeswehr kooperierte eng mit den Polizeien – insbesondere der Bundespolizei – und übernahm auch deren Ausbildungsinhalte. Dies galt nicht nur für den Aufgabenbereich CRC. Auch bei der Ausbildung und Ausstattung von „Festnahme- und Beobachtungsgruppen“, die über ähnliche Fähigkeiten und Ausrüstung wie die „Beweis- und Dokumentationstrupps“ bzw. die „Festnahmeeinheiten“ der zivilen Polizei verfügen, erhielten die Feldjäger wichtige Unterstützung durch die Bundespolizei.
Die „Gruppe Weiterentwicklung“ der Abteilung Feldjägerwesen der Bundeswehr koordiniert im Streitkräfteunterstützungskommando den Erfahrungsaustausch zwischen zivilen Polizisten und Militärpolizisten. Dabei arbeitet sie eng mit der Akademie der Bundespolizei in Lübeck zusammen. Der eigentliche Informationsaustausch zwischen Feldjägerkräften CRC und den Polizeien – speziell der Bereitschaftspolizei/Bundespolizeiabteilungen – findet dann mit den in der Nähe des jeweiligen Bundeswehrstandort dislozierten Polizeiverbänden statt.
Die neuen Fähigkeiten im Bereich CRC stellten die im Kosovo eingesetzten Soldaten und Polizisten bewusst in Großübungen öffentlich dar. So zum Beispiel bei einer gemeinsamen Übung deutscher Feldjäger, italienischer Soldaten und kosovarischer Polizisten im Sommer 2005. Diese imposante Vorführung mag mit dazu beigetragen haben, dass es im deutschen Sektor seither ruhig blieb.
Mittlerweile ist der Informationsaustausch längst keine Einbahnstraße mehr. Die deutsche zivile Polizei kann aus den Auslandseinsätzen der Feldjäger der Bundeswehr, insbesondere im Kosovo, wichtige Erkenntnisse gewinnen.