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Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger bei der Vorstellung der PKS 2013 am 04.06.2014 in Berlin (Foto: BMI)

Und täglich grüßt das Murmeltier

Von Heinz-Werner Aping

Die jährlich erfolgende Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als Abbild der Kriminalität bietet Anlass, einen kritischen Blick auf die Darstellung politischer Verantwortung und Leistung im Bereich der Inneren Sicherheit zu werfen. Am Beispiel des Wohnungseinbruchs lässt sich aufzeigen, wie Verantwortliche im Bereich der Inneren Sicherheit Gefahr laufen, fragwürdige Erklärungen zu geben sowie Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten zur erfolgreicheren Veränderung der Bedrohungslage nicht wahrzunehmen.
Aber Achtung: Eine kurze und in fünf Minuten zu lesende Darstellung kann und darf das nicht sein.

Unter Verwendung des Titels einer Filmkomödie aus dem Jahr 1993 kommentiert der Landesvorsitzende des „Bund Deutscher Kriminalbeamter“ (BDK) in Nordrhein-Westfalen, Sebastian Fiedler, in einem lesenswerten Beitrag die Sebastian Fiedler (Foto: BDK)Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2014 für sein Bundesland durch den zuständigen Innenminister des Landes. Im zitierten Film entkommt Bill Murray als sehenswerter Hauptdarsteller erst dann einer anscheinend endlosen Zeitschleife immer wiederkehrender Abläufe, als er sich nachhaltig und zum Wohle der Menschen in seiner Umgebung erheblich ändert.

Tatsächlich haben bisher neun von sechzehn Innenministern und Innensenatoren der Bundesländer von Nord bis Süd und Ost bis West in den letzten Wochen wie regelmäßig im Frühjahr die PKS oder erste Daten ihrer Länder vorgestellt und folgen einem wiederkehrenden Ritual.

Die aus der PKS tatsächlich oder vermeintlich zu entnehmende Belastung mit Kriminalität wird bei sinkenden Zahlen als beabsichtigter und erwarteter Erfolg der eigenen Politik sowie der nachfolgenden Maßnahmen der Polizei beschrieben. Gleichbleibende Zahlen werden unter Hinweis auf gestiegene Zahlen in anderen Bundesländern, bevorzugt bei anderer politischer Führung, als erfolgreiches Stemmen gegen einen allgemeinen Trend und somit ebenfalls als erfolgreiches Ergebnis der eigenen Politik erklärt. Und gestiegene Zahlen sind das zwangsläufige Ergebnis bundes- oder europaweiter Entwicklungen, für die andere die Verantwortung tragen, die aber natürlich auch zukünftig eine Herausforderung für das eigene Bundesland und das eigene politische Handeln darstellen.

Die jeweilige Opposition stellt diese Erfolgsbilanzen infrage und beschreibt sie grundsätzlich als Versuch, die Wirklichkeit zu verfälschen, Erfolge anderer für sich zu vereinnahmen und die Verantwortung für Misserfolge sowie nicht hinnehmbare Zustände als Folge der eigenen falschen Politik zu verschleiern.

Alle sind sich weitgehend einig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Polizei hervorragende und engagierte Arbeit leisten, in ihren Bemühungen aber nicht nachlassen dürfen, der Herausforderung für die Sicherheit der Bürgerinnen der Bürger in Zukunft noch besser zu begegnen…

Im allgegenwärtigen Internet finden sich viele derartige Beispiele in Presseerklärungen, Pressemitteilungen und Präsentation der PKS. Und eben aktuell auch schon wieder in Erklärungen zur PKS 2014. Doch dazu am Ende mehr.

Kriminalität interessiert und bewegt aus unterschiedlichen Gründen fast alle Menschen und ist somit ein schier unerschöpfliches Reservoir für die Medien. Unabhängig von der vielfach unerträglichen Zahl und vor allem Qualität von Krimis und Krimi-Serien im deutschen Fernsehen besteht aber auch ein weites Feld möglicher sachlicher Berichterstattung über Ausmaß und Erscheinung registrierter oder beobachteter Kriminalität, vorzugsweise durch die Printmedien.

Die Presse greift deshalb die Mitteilungen und Darstellungen der Innenminister und Innensenatoren sowie die Reaktionen der jeweiligen Oppositionsparteien zu Kriminalität gerne auf. Ergänzt wird das im Bereich Kriminalität vorzugsweise durch Stellungnahmen der polizeilichen Berufsvertretungen und Gewerkschaften, namentlich vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG).

Polizeiliche Kriminalstatistik als Ausgangspunkt

Die oftmals als Ausgangspunkt dienende PKS ist so vielschichtig, dass sie für jeden etwas bietet, um die eigenen Erklärungen und Botschaften zu präsentieren.

Die PKS ist durchaus Gegenstand grundsätzlicher und berechtigter Kritik in Bezug auf Erkenntnisse, die ihr nicht entnommen werden können, fachlich wünschenswerte Punkte, die sie nicht abbildet aber abbilden sollte und Schwerpunkte, die ggf. neu zu setzen sind. Hierzu sei beispielhaft auf den o.g. Kommentar des Landesvorsitzenden des BDK in NRW verwiesen.

Hinzu kommt, dass die PKS nur die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungsarbeit abbildet, vom Dunkelfeld nicht angezeigter Taten ganz zu schweigen, nicht jedoch das, was tatsächlich in Ergebnis wie Umfang durch die Justiz, Staatsanwaltschaft und Gerichte, in ihren Verfahren abgeschlossen wird. Danach böte sich gegebenenfalls ein ganz anderes Bild der Kriminalität und vor allem ihrer erfolgreichen Bekämpfung oder Bewältigung. Engagierte Kriminalbeamte im BDK hatten sich vor vielen Jahren einmal mit der Einstellungs- bzw. Verurteilungspraxis der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens und der Gerichte zu von der Polizei ermittelten Tätern befasst und hierzu eine Schrift mit dem bezeichnenden Titel „Der Gesetzesungehorsam der Justiz“ herausgegeben.

Ob justizielle und polizeiliche Kriminalstatistik für ein besseres und wirklichkeitsnäheres Abbild der Kriminalität und Sicherheits- resp. Bedrohungslage für die Menschen dieser Republik tatsächlich nicht zusammenführbar sind, wie von Fachleuten immer wieder behauptet wird, bleibt ggf. anderen Beiträgen vorbehalten. Das Gleiche gilt für die Frage, ob und welche Instrumente außerhalb statistischer Erfassung dazu geeignet sind.

Quelle PKS Bundeskriminalamt, 2013 Tatsächlich aber ist die PKS trotz aller Vorbehalte über viele Jahre ein sehr vielschichtiges und ausdifferenziertes Produkt geworden. Sie ist ein Ergebnis nicht nur elektronischer Erfassung und Auswertung von dafür relevanten Daten der Strafanzeigen nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft, sondern auch umfangreicher Analyse- und Bewertungsarbeit engagierter Kriminalbeamter und -beamtinnen, die natürlich breiten Raum für Bewertungen und Vergleiche bietet.

Die guten und umfangreicheren Polizeilichen Kriminalstatistiken haben vor ihren Statistiken und Tabellen sowie Beschreibungen einzelner Phänomene deshalb regelmäßig einen umfangreichen allgemeinen Teil über Möglichkeiten und Grenzen der PKS und ihre Aussagekraft, die verwendeten Methoden, Fachbegriffe und mehr. Die Kenntnis dessen ist sinnvoll und notwendig, um die Präsentation der PKS durch die politischen Verantwortungsträger sachgerecht einordnen und darüber berichten zu können.

Hier allerdings scheint bei nicht wenigen Medien zu oft der gerne generell in Anspruch genommene journalistische Tiefgang seine Grenzen zu finden. Im Ergebnis lässt sich nicht selten eine paste and copy Mentalität vermuten, die hauptsächlich daran interessiert ist, die wesentlichen Aussagen der ministeriellen Präsentation in elektronischer Form zu erhalten, damit die beabsichtigten oder geforderten Artikel schnell und einfach geschrieben werden können. Ob das wiederum eine zwangsläufige Folge eines allgemeinen Leserverhaltens ist, das gar nicht mehr daran interessiert ist, sich Zeit und Konzentration für tiefer gehende Berichte zu nehmen, soll hier nicht erörtert werden.

Allerdings muss eingeräumt werden, dass sowohl die ministeriellen Präsentationen als auch die präsentierten Statistiken in ihrem Umfang, in ihrer Analyse, ihren Aussagen pp. von Land zu Land sehr unterschiedlich und Vergleiche über regionale oder Ländergrenzen hinweg für den Außenstehenden nicht ganz einfach sind. Zwar erfolgt die Erhebung und Verarbeitung der relevanten Daten in allen Ländern in einem bundeseinheitlich vereinbarten Verfahren, doch wird die PKS der Öffentlichkeit teilweise sehr unterschiedlich in Form, Umfang und Inhalt präsentiert. Das macht Einarbeitung und Vergleiche über Landesgrenzen hinweg wenigstens schwerer.

Mit Interesse wird deshalb auch zur Mitte eines Jahres regelmäßig die PKS für die gesamte Bundesrepublik Deutschland erwartet, die vom Bundeskriminalamt (BKA) aus den Zulieferungen der Bundesländer erstellt wird. Hier wird die Unterschiedlichkeit der Präsentationen durch die Länder zwangsläufig in eine gemeinsame und möglichst gut vergleichbare Form gebracht. Es ist deshalb regelmäßig ein umfangreiches Werk, abgestimmt zwischen Bund und Ländern, das übrigens wie viele andere Dokumente auf den Internetseiten der Behörden in Bund und Land eingesehen und heruntergeladen werden kann.

Zwar haben der Bundesminister des Innern und das BKA aufgrund der verfassungsrechtlichen Hoheit der Bundesländer auf dem Gebiet der Polizei in weiten Feldern der Kriminalität keine eigene Zuständigkeit in der Bekämpfung, aber es ist unstrittig eine der Zentralstellenaufgaben des BKA, die bundesweite Lage abzubilden und ggf. zu analysieren. Und natürlich bietet diese Abbildung auch vielfältige und berechtigte Möglichkeiten für den Bundesminister des Innern, seine eigenen politischen Ansichten, Absichten, Maßnahmen und Erfolge in Bezug auf die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland oder stellvertretend für seine Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern darzustellen. Ob diese Darstellung dem eingangs beschriebenen Muster folgt, bleibt dem Urteil des Lesers überlassen und ist ggf. anlässlich der diesjährigen Präsentation zu beurteilen.

Wünschenswert ist insgesamt eine Öffentlichkeit, oftmals vertreten durch die Medien, die sich vorab (!) so sachkundig macht, dass sie bei Präsentationen der PKS oder bei Recherchen vor dem Hintergrund dieser Präsentationen nicht einfach politische Statements entgegennimmt und schlimmstenfalls nahezu unerörtert abbildet, sondern mehr kritische Fragen stellt. Das sollen und können sehr schwierige Fragen sein, beispielsweise ob überhaupt und inwiefern eine beschriebene Lage durch die dargestellten politischen Entscheidungen und ihnen nachfolgende Maßnahmen beeinflusst werden kann, welche dargestellten Erfolge und Misserfolge tatsächlich auf politische Weichenstellungen zurückgeführt werden können, welche konkreten, nachweisbaren (!) und zu beziffernde Schritte unternommen wurden, welche organisatorische, personelle und finanzielle Folgen das hat und vieles mehr. Sowohl der Verfasser dieser Zeilen als auch wenigstens alle drei genannten polizeilichen Berufsverbände bzw. Gewerkschaften, besonders gern gewählt der Bund Deutscher Kriminalbeamter, geben auf Anfrage gerne Hilfestellung.

Das entsprechende Interesse kann und wird nicht bei jedem Delikt oder Phänomen, das im Strafgesetzbuch (StGB) beschrieben ist, vorhanden sein, muss sich aber nicht nur in den Delikten erschöpfen, die von Parteipolitikern gerne für den Beweis gerade ihrer Erfolge gewählt werden.


Beispiel Wohnungseinbruch

Der Wohnungseinbruch, in korrekter Beschreibung „Wohnungseinbruchdiebstahl“, ist ein geeignetes Beispiel, um diese Herausforderung zu beschreiben.

Es ist ein klassisches Eigentumsdelikt, kein ungeeigneter Exot, kein nur Spezialisten erklärbares, stattdessen ein für alle erleb- und begreifbares Delikt.

Der Wohnungseinbruch erfährt aus vielerlei Gründen regelmäßig hohe Aufmerksamkeit, nicht zuletzt aufgrund der Betroffenheit der Opfer. Das Eindringen in den geschützten häuslichen Bereich verursacht nicht nur hohen materiellen Schaden, sondern ist geeignet, über die Angst vor einem erneuten Einbruch hinaus allgemein Kriminalitätsfurcht zu erzeugen, zu verstärken und das Vertrauen in die Wirksamkeit staatlicher Sicherheitsgewährleistung zu schmälern oder im Extremfall verlieren zu lassen. Das gilt besonders für die schwachen und die älteren Mitglieder dieser Gesellschaft.

Insofern ist es völlig korrekt, ja notwendig und in der Sache nachvollziehbar, wenn Politiker und Institutionen sich dieser Verantwortung stellen, die Bedeutung wie genannt beschreiben und den Wohnungseinbruch vielfach zum Gegenstand ihrer Bemühungen und Erklärungen machen.

Ausgangspunkt für die folgende Betrachtung sind vorrangig die Zahlen für das Jahr 2013 (Quelle Bundeskriminalamt, PKS 2013 sowie Bericht einer Arbeitsgruppe der IMK aus Bund und Ländern zur PKS 2013, einschl. gesonderter Darstellung zum Wohnungseinbruchdiebstahl –siehe www.bka.de- ).

Bund und Länder hatten sich im April 2014 abschließend mit der PKS für 2013 befasst, bevor das BKA resp. das BMI sie veröffentlichten. Die nachfolgende auszugsweise Darstellung soll nicht das Phänomen Wohnungseinbruch vollständig statistisch abbilden, sondern ist eine Auswahl im Hinblick auf die Zielrichtung dieses Beitrages.

Die bundesweiten Zahlen für 2014 werden wie üblich erst nach Abstimmung von Bund und Ländern in den folgenden Wochen bis zum Sommer 2015 veröffentlicht.

 

Polizeiliche Kriminalstatistik 2013

Im Jahr 2013 wurden bundesweit 149.500 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert.

Die Fallzahl für 2013 war im Vergleich zum Vorjahr (2012) um 5.383 Fälle oder 3,7 Prozent gestiegen. Diese Aussage wird in der PKS sofort ergänzt durch den Hinweis, dass im Vergleich zum Berichtsjahr 2012, in dem die Anzahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle gegenüber 2011 um 8,7 Prozent anstieg, die aktuelle Zunahme der registrierten Fallzahlen schwächer sei. An der Börse würde man wohl formulieren: der Anstieg schwächt sich ab ….

Eine Beruhigungspille?

Tatsächlich wird die Kriminalitätsbelastung durch Einbruch in Wohnraum, egal ob Einbruch in Wohnungen oder Einbruch in Einfamilienhäuser, sehr aufmerksam betrachtet, weil die bundesweiten Fallzahlen von 113.800 in 2009 bis 2013 stetig und in der Summe um mehr als 40.000 registrierte Taten absolut zunahmen. Das muss erhebliche Sorge bereiten und bietet somit jeglichen Anlass für politisches wie fachliches Handeln.

Allerdings muss korrekterweise darauf hingewiesen werden, dass bereits 1999 nach kontinuierlichem Anstieg in den vorangegangenen Jahren mit 149.044 registrierten Einbrüchen eine fast gleichhohe Belastung zu verzeichnen war, bevor diese in den folgenden Jahren bis auf den Wert in 2008 absank.

 

 

Zu den 149.500 Fällen wurden 40,2 Prozent als versuchte Einbrüche registriert. Die PKS 2013 des BKA führt ergänzend aus, dass über den Zeitraum von 15 Jahren der Anteil vollendeter Fälle stetig gesunken ist, wie die steigenden Versuchszahlen zeigten. Der Anteil der Versuche lag beim Wohnungseinbruch in 2012 bei 39, 1 Prozent, in 2011 bei 38,5 Prozent, 1993 noch bei 28,3 Prozent.

Diese Entwicklung dürfte nach der Aussage in der PKS durchaus auf Verbesserungen der Sicherungsmaßnahmen im privaten Bereich gegen Wohnungseinbruchdiebstahl beruhen und somit die entsprechenden Präventionsaktionen der Polizei hinsichtlich des zu erzielenden Erfolges bestätigen. Das wird später noch einmal aufzugreifen sein.

Die registrierten 89.455 vollendeten Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl verursachten im Jahr 2013 einen Schaden von bald einer halben Milliarde Euro, genau 427.495.425 Euro.

Der statistisch erfasste Schaden ist grundsätzlich der Geldwert (Verkehrswert) des rechtswidrig erlangten Gutes, nicht aber der Betrag zur Beseitigung der Schäden aufgrund des gewaltsamen Überwindens von Türen, Fenstern pp.

Mit über 30.000 Fällen oder 35,9 Prozent haben die Fälle mit Schaden von 2.500 Euro und mehr den höchsten Anteil an den Schadensgruppen des Wohnungseinbruchdiebstahls.

Etwas geringer, aber auch über 30.000 Fälle sind mit einem Schaden über 500 € bis 2.500 € erfasst, beide Gruppen stellen somit insgesamt gut zwei Drittel aller vollendeten Einbrüche dar. Der durchschnittliche Schaden beträgt 4.779 €.

Das allein ist für viele Opfer eine respektable wenn nicht große Summe. Denkt man die Kosten zur Beseitigung der Schäden des Eindringens und Vorgehens am Tatort hinzu, so ergeben sich, unabhängig von allen anderen Folgen für die Opfer, auch finanziell ein erhebliches Risiko und Belastung für die Menschen und die Gesellschaft insgesamt. Glücklich, wer über eine Hausratversicherung abgesichert ist. Damit ist der Schaden natürlich nicht weg, sondern nur zur Versicherung und somit wieder einmal zur Solidargemeinschaft aller Versicherten verlagert.

In der PKS wurden für 2013 insgesamt 23.194 Fälle als aufgeklärt erfasst. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 15,5 Prozent. Oder etwas eingängiger ausgedrückt: Bundesweit wurde noch nicht einmal jeder sechste Einbruchsdiebstahl in Wohnraum aufgeklärt, wohlgemerkt polizeilich aufgeklärt. Inwiefern diese polizeilich ermittelten Tatverdächtigen tatsächlich Täter waren, in einem Gerichtsverfahren dessen schuldig gesprochen und verurteilt wurden oder werden, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Zu diesen aufgeklärten Fällen wurden 17.703 Tatverdächtige ermittelt, übrigens zu 85,7 Prozent männlichen Geschlechts. Beide Zahlen sind auf die gesamte Bundesrepublik betrachtet annähernd gleich zum Vorjahr.

In 57,7 Prozent der aufgeklärten Fälle handelten 8.460 Tatverdächtige allein. Bei 19.890 aufgeklärten Fällen (85,8 Prozent) waren die ermittelten 13.905 Tatverdächtigen bereits früher polizeilich in Erscheinung getreten und 21,1 Prozent der Tatverdächtigen wurden im Berichtsjahr mehrfach bei der Polizei erfasst.

Bei 13,4 Prozent der aufgeklärten Fälle waren die Tatverdächtigen Konsumenten harter Drogen (1.932 Tatverdächtige), 894 aufgeklärte Fälle wurden von 998 Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss begangen.

Soweit genug der ausgewählten und grundsätzlichen Daten zum Wohnungseinbruch auf Bundesebene. Umfangreicher wird die Betrachtung des Deliktes, wenn sowohl im Hinblick auf die Belastung der einzelnen Bundesländer, Verteilung zwischen ländlichen und städtischen Bereichen, Unterschiede zwischen den Städten, und vieles mehr differenziert wird. Die PKS bietet hierfür eine bemerkenswerte Fülle weiterer Möglichkeiten, die an dieser Stelle so nicht dargestellt werden können.

Bei vielen, die die PKS für ihre eigenen Aussagen nutzen wollen, sind Kriminalitätsquotienten ein regelmäßig gewähltes Instrument. Zur vergleichenden Beurteilung der Kriminalität werden die absoluten Zahlen in Verhältnis zu einem bestimmten Divisor gesetzt.So bezeichnet die Aufklärungsquotedas Verhältnis von polizeilich aufgeklärten zu bekannt gewordenen Fällenim Berichtszeitraum, mehr nicht.

Besonders beliebt ist allerdings die sog. Häufigkeitszahl (HZ) als Quotient der bekannt gewordenen Fälle, der gesamten erfassten Kriminalität genauso wie spezifisch für ein Delikt oder einen Raum, bezogen auf 100.000 Einwohner. Sie soll die durch die Kriminalität verursachte Gefährdung ausdrücken. Mit Häufigkeitszahlen werden gerne Rankings, quasi Hitlisten gebildet, welche Bundesländer gefährdeter sind als andere, welche Städte die gefährlichsten in der Republik sind usw.

Dazu gesellen sich weitere Quotienten wie die Tatverdächtigenbelastungszahl als Zahl der ermittelten Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, oder die Bevölkerungsgefährdungszahl als Zahl der erfassten Opfer errechnet auf 100.000 Einwohner der entsprechenden Bevölkerungsgruppe.

Zur tatsächlichen Aussagekraft solcher Quotienten oder Kennziffern genauso wie insgesamt zur Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik als angebliches Abbild der Kriminalität bietet die Wissenschaft der Kriminologie viel Kritik und Anregungen. Das wird in der breiten Öffentlichkeit allerdings wenig wahrgenommen.

Das Verwenden solcher Rankings ist und bleibt ein beliebtes Feld.

Tatsächlich ist die Belastung durch Wohnungseinbruch wenigstens in der statistischen Erfassung durch die PKS bundesweit nicht gleichmäßig verteilt. So wurden in Bayern 2013 mit 6.385 Fällen nur knapp 4,3 Prozent aller bundesweit bekannt gewordenen Einbrüche erfasst. Bayern ist das flächengrößte deutsche Land und steht nach der Einwohnerzahl mit 12,6 Millionen hinter Nordrhein-Westfalen mit 17,6 Millionen Einwohnern an zweiter Stelle aller Bundesländer. Nordrhein-Westfalen verzeichnete allerdings für 2013 in der PKS mit 54.953 Wohnungseinbrüchen nicht nur knapp 37 Prozent aller in der Bundesrepublik Deutschland polizeilich erfassten Einbrüche in Wohnraum, sondern mehr als achtmal so viel wie in Bayern und nimmt mit weitem Abstand Platz 1 in der Auflistung der Bundesländer ein. Zumindest in der Tabelle der absoluten Zahlen.

Nimmt man allerdings die Häufigkeitszahl, das heißt Delikte gerechnet auf 100.000 Einwohner, so rangiert Nordrhein-Westfalen hinter Spitzenreiter Bremen, Hamburg auf Platz 2 und Berlin auf Platz 3 erst an vierter Stelle.

Noch skurriler kann man es betreiben, wenn nach Gemeinden und Tatorten sortiert wird. So wirft die PKS 2013 die Fallzahlen für die 39 Städte der Bundesrepublik Deutschland 2013 mit 200.000 und mehr Einwohnern aus. Insgesamt wurden in diesen Städten mit ca. 60.000 Fällen knapp über 40 Prozent aller Tatorte zum Wohnungseinbruch erfasst. Wählt man die Häufigkeitszahl als Kriterium einer Reihung, so sind die Plätze 1-10 mit Ausnahme Bremens auf Platz 4 ausschließlich von Städten in Nordrhein-Westfalen belegt.

Es gilt viele fachliche Einwände bzgl. der Aussagekraft solcher Wertungen zu berücksichtigen, so beliebt sie für simplifizierende Darstellungen auch sein mögen. Je mehr man sich in die Details der erfassten Zahlen begibt, so sehr kann man sich allerdings auch verirren und den Blick auf die grundlegenden Probleme zum Wohnungseinbruch verlieren.

Wohnungseinbruch – Aspekte von Täterverhalten und polizeilicher Ermittlung

Die Auswirkungen des Einbruchs in Wohnraum auf die betroffenen Menschen sind mannigfaltig beschrieben und brauchen hier nicht wiederholt zu werden. Natürlich ist nicht jedes Opfer traumatisiert, auch wenn es Fälle gibt, dass Menschen es nicht mehr aushalten, in einer solchen Wohnung zu leben und deshalb in eine andere umziehen. Aber auch sehr stabile und rationale Menschen ändern vielfach Abläufe und Einstellungen in ihrem täglichen Leben. Das muss nicht schlecht sein, wenn Vorsicht einkehrt, wo Bequemlichkeit oft genug mit Vertrauen in die Umwelt verwechselt wird.

Der Einbruch in Wohnraum ist regelmäßig ein leicht zu begehendes Delikt. Es kann und soll an dieser Stelle nicht auf jede denkbare Vorgehensweise von Tätern eingegangen werden.

Eine Aussage kann auf jeden Fall getroffen werden: Es bereitet in viel zu vielen Fällen weder fachliche noch zeitliche Mühe, noch bedarf es spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten, gewaltsam über schlecht gesicherte Fenster oder Türen in Wohnungen und Häuser einzudringen. In den meisten vollendeten Fällen gelingt es mit mittelgroßen Hebelwerkzeugen, Tür und Fenstersicherungen in wenigen Sekunden zu überwinden und in die Wohnungen oder Häuser zu gelangen. Auch die Suche der Täter nach verwertbarem Diebesgut geht eher zügig voran, als dass sie aufgrund weiterer Sicherungen oder nicht erkennbarer Verstecke lange dauert.

Die Tatgelegenheitsstrukturen mit teilweise großer gesellschaftlicher Anonymität, langer täglicher Abwesenheit vieler Bewohner und ganzer Familien von ihren Wohnungen, Art der Bebauung, unzureichenden Sicherungen u.v.m. sind für Einbrecher denkbar günstig.

Beim entwendeten Gut handelt es sich vorzugsweise um Bargeld, Schmuckstücke, tragbare elektronische Geräte, die gut gegen Bargeld abgesetzt werden können, aber auch Fahrzeuge, zu denen Schlüssel und Papiere erlangt werden können.

Gemessen an der Aufklärungsquote steht diesen Tätern im Ergebnis der Statistik eine weitgehend erfolglose Polizei gegenüber.

Die bundesweite Aufklärungsquote von 15,5 Prozent für das Jahr 2013 ist bedrückend genug. Ganz anders sieht es auch, wenn man etwas differenzierter auf die Bundesländer, Städte und Gemeinden schaut. So trifft man in der PKS zwar auf eine Aufklärungsquote von 43,7 Prozent in Dresden, doch wurden dort auch nur 485 Einbrüche erfasst.

In Berlin, Bochum, Bremen, Dortmund, Hamburg oder Essen bewegen sich die Aufklärungsquoten in 2013 zwischen 6,3 und 8,5 Prozent. Weniger als jede zehnte Tat wird überhaupt polizeilich aufgeklärt. Umgekehrt formuliert wird es deutlicher: neun von zehn Einbrechern werden nicht ermittelt und machen weiter! Bei begrenztem Risiko hohe Gewinnerwartung…

Das ist nicht zwangsläufig ein Merkmal des Nordens. Auch im Süden, in Freiburg i.Br. erreicht die Aufklärungsquote gerade einmal 7,7 Prozent. Schlusslicht einer derartigen Auflistung ist Karlsruhe mit einer Aufklärungsquote von 4,7 Prozent bei 752 erfassten Taten.

Wie soll bei solchen Zahlen Vertrauen in die Leistungsfähigkeit von Polizei entstehen und sich das Gefühl der Menschen, ihre Sicherheit durch den Staat gewährleistet zu sehen, entwickeln?

An Wissen, Erfahrung, Qualität und am Engagement deutscher Polizisten, Beamte und Beamtinnen der Schutzpolizei genauso wie die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei, liegt es nicht. Die deutsche Polizei, im Bereich der schwereren Delikte die Kriminalpolizei, beweist in vielen Feldern und Fällen ihre Leistungsfähigkeit. Dazu muss man nicht immer auf die hohe Aufklärungsquote bei Mord und Totschlag, in der Regel über 90 Prozent, zurückgreifen. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, auf jeden Fall regelmäßig die Möglichkeit eines zahlenmäßig großen Kräfteeinsatzes. Aber auch in anderen Deliktbereichen kann die Polizei gute und hervorragende Aufklärungsergebnisse vorweisen.

Die Berufsvertretungen und Gewerkschaften im Bereich der Polizei machen die ausbleibenden Erfolge bevorzugt an unzureichender Personalstärke, unzureichender Organisation, Belastung der Mitarbeiterschaft durch unsinnige oder schlechte Umorganisationen, unzureichenden Eingriffsbefugnissen, Mängel in Technikausstattung, der Aus- und Fortbildung und anderen Defiziten fest. In diesem Beitrag und an dieser Stelle kann weder auf Forderungen im Einzelnen und auch nicht auf die Frage ihrer Berechtigung und ihrer fachlichen Qualität eingegangen werden, weder positiv noch negativ.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Fallzahlen in den letzten Jahren wurde zur Frage der Täter der Blick auf Einbrecherbanden vorzugsweise aus dem südost-europäischen Raum gerichtet. Es ist überhaupt nicht in Abrede zu stellen, dass es diese Täterstrukturen gibt, und dass sie aufgrund vieler Faktoren eine hohe Belastung mit enormen Schwierigkeiten in der Ermittlung und Verfolgung darstellen.

Es wäre bestimmt auch eine interessante Frage, inwiefern die hohe Zahl von Wohnungseinbrüchen Ende der neunziger Jahre mit Täterstrukturen wie heute zusammenhängt oder vergleichbar ist.

Bevor allerdings betrachtet wird, wie die Politik auf die defizitäre Aufklärung und die Täterstrukturen reagiert hat, sei doch einmal ein Blick in die PKS erlaubt.

Wie schon weiter oben ausgeführt, handelten demnach in 57,7 Prozent der aufgeklärten Fälle 8.460 Tatverdächtige allein. Eine Vermutung hinsichtlich der befürchteten Banden, man habe von mehreren Tätern eben nur einen erwischt, springt vielleicht etwas zu kurz …

Der Bericht der Arbeitsgruppe der „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" - kurz Innenministerkonferenz (IMK) – (Quelle www.bka.de) weist aus, dass sich die Zahl 17.703 aus 12.206 deutschen und 5.497 nichtdeutschen Tatverdächtigen zusammensetzt. Ergänzend führt eine weitere Tabelle die Wohnsitzverteilung aus. Danach kommen 52,6 Prozent aller ermittelten Tatverdächtigen aus der Tatortgemeinde, 9,8 Prozent aus dem Landkreis des Tatortes und 19,4 Prozent darüber hinaus aus dem eigenen Bundesland, insgesamt 81,8 Prozent.

Vielleicht lässt sich die Aussage zu der Belastung mit südosteuropäischen Einbrecherbanden dadurch beibehalten, dass diese sich eben hauptsächlich in den 84,5 Prozent unaufgeklärten Taten wiederfinden…!

Fortsetzung in der nächsten Ausgabe mit: Handeln der Politik…

 

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