Skip to main content

Eine Drohne im Anflug auf Angela Merkel. 

Erhöhte Bedrohung durch Drohnen

Unmanned Aeral Vehicles (UAVs)

Eine Fallstudie der israelisch-amerikanischen Beratungsfirma ASERO Worldwide, übersetzt von Heinz-Werner Aping

Dieser Bericht basiert auf Informationen aus offenen Quellen und der professionellen Erkenntnis der Experten von ASERO worldwide. Die Analyse konzentriert sich hauptsächlich auf die Aspekte im Bereich Anti-Terror Abwehrmaßnahmen und weniger auf die nachrichtendienstliche Perspektive.

 

Hintergrund

Der Einsatz „unbemannter Luftfahrzeuge“ oder allgemein Unmanned Aerial Vehicles (UAVs) ist dank der Fortschritte im Bereich preiswerter elektronischer Bauteile, leichtgewichtigen Materialien und insgesamt technischer Teile in den letzten Jahren deutlich angewachsen. In dem Maße, wie diese Entwicklung anhält, werden die Preise für alle Teile weiter sinken und Drohnen werden in der Lage sein höher zu fliegen, längere Flugzeiten zu bewältigen und größere Lasten tragen zu können. Gegenwärtig kann das meistverkaufte Modell bei Amazon für alle Preise zwischen 400 US Dollar für ein gebrauchtes Modell und 1.800 US Dollar für ein Topmodell Quadcopter erworben werden. Die Consumer Electronics Association (Anmerk. des Übers.: die CEA ist der Wirtschaftsverband für elektronische Konsumgüter in den USA. Die CEA veranstaltet jährlich die Consumer Electronics Show) schätzt für 2015 annähernd 425.000 Verkäufe von Drohnen. Andere Analysten schätzen Verkäufe mehr in Richtung einer Million.

Es ist wichtig fest zu halten, dass es viele unterschiedliche Typen und Verwendungen von UAVs gibt, sie teilweise aus sehr unterschiedlichen Materialien gebaut sind, sehr unterschiedliche Reichweiten und Zuladungskapazitäten haben und für sehr mannigfaltige Zwecke genutzt werden. Zum Beispiel werden Drohnen, die meist bekannten UAVs, üblicherweise vom Militär und hier für spezielle Operationen und vergleichbare Fälle eingesetzt. Sie werden jedoch in einer zwar kleinen, doch wachsenden Zahl auch für zivile Zwecke eingesetzt, einschließlich nicht-militärischer Sicherheitsbehörden und Anforderungen. Drohnen sind regelmäßig aus metallischen Materialien und somit regelmäßig durch Radar zu entdecken.

Quadcopters dagegen sind mehrflügelige Hubschrauber mit vier separaten Rotoren. Quadcopters nutzen ein elektronisches Kontrollsystem und elektronische Sensoren, um das Gerät im Flug zu stabilisieren. Sie sind kleiner und ihre Beweglichkeit erlaubt es, sie leicht zu steuern. Sie können innerhalb wie außerhalb von Gebäuden eingesetzt werden. Die durchschnittlich mögliche Flugzeit beträgt annähernd 20-25 Minuten. Sie variieren in Größe und Traglast. Diese beträgt oftmals 3 Kilogramm, doch tragen größere Quadcopter auch mehr als 20 Kilogramm. Letztere werden oftmals von Militär oder Vollzugsbehörden für Beobachtung oder Aufklärung genauso wie für Such- oder Rettungsaktionen genutzt. Allerdings ist festzuhalten, dass das größte Einsatzgebiet Film- und Fotoaufnahmen aus der Luft und andere kommerzielle und private Anwendungen sind.

Seit 2001 haben EPP Modellflugzeuge stark an Popularität gewonnen. EPP steht für expanded polypropylene und ist ein umweltfreundlicher, extrem leichter, flexibler und vielseitig bzw. wandlungsfähig verwendbarer Kunststoff-Schaum mit hoher Absorption von Kraft und Schlägen ohne zu brechen. Im Ergebnis sind EPP Modellflugzeuge überaus elastisch und können Schläge verkraften, die bei anderen Materialien zur völligen Zerstörung des Gerätes führen. Die Unterschiede in der Reichweite solcher Modellflugzeuge sind drastisch. Der längste berichtete Flug führte über den Atlantischen Ozean von Kanada nach Irland, insgesamt 3038 Kilometer.Beide, Quadcopters und Modellflugzeuge, nutzen üblicherweise zwei Bereiche von Funkfrequenzen: den ersten Bereich für die Elemente der Fernbedienung, den zweiten Bereich für die Übertragung von Video und Audiodaten vom Flug zur Bodenstation. Normalerweise wird für die Fernbedienung der Frequenz-Bereich von 2.4 GHz genutzt, für Video- und Audiodaten der Bereich von 5.8 GHz. Bei vielen Modellen sind die von der Fernbedienung zum Fluggerät gesandten Informationen codiert, während die Video- und Audiodaten regelmäßig nicht codiert sind. Quadcopters und EPP Modellbauflugzeuge werden beide hauptsächlich für kommerzielle und Freizeit-Zwecke genutzt und sind gegenwärtig aufgrund ihrer Größe, ihrer Geschwindigkeit, der Frequenzen und der verwendeten Materialien schwer zu entdecken.

Die Zunahme von Käuflichkeit und Verfügbarkeit verbunden mit verdächtigen Vorfällen, in denen verschiedene Formen von UAVs verwendet wurden, hat die Befürchtung anwachsen lassen, dass Drohnen für terroristische Anschläge genutzt werden könnten und zukünftig genutzt werden.

(Anm. d.Übers. im nachfolgenden Text wird zur Übersichtlichkeit grundsätzlich die Bezeichnung UAV verwendet)

Zurückliegende Vorfälle

Mehrere Wochen nach dem Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo in Paris gab es geheimnisvolle Flüge von UAV über markanten Pariser Wahrzeichen einschließlich Eiffelturm, Militärmuseum, US-Botschaft und anderen Regierungsgebäuden. Die Polizei nahm schließlich drei Al Jazeera Journalisten fest. Diese sagten aus, dass sie an einem Filmbeitrag zum Gebrauch unbemannter Luftfahrzeuge arbeiteten. Allerdings blieben der oder die „Piloten“ der verschiedenen verdächtigen Drohnen bis heute unentdeckt.

Im Januar 2015 zertrümmerte ein betrunkener oder berauschter Bundesbediensteter ein UAV bei der Landung auf dem Rasen des Weißen Hauses in Washington.  Dieser Vorfall zeigte die Lücke, der sich viele Vollzugsbehörden in der ganzen Welt gegenübersehen in der Form auf, dass die Fluggeräte sehr schwer zu erkennen oder entdecken und auch nur sehr schwer von Sicherheitsbehörden abzuschießen sind. Verschiedene Experten für diese Fluggeräte weisen darauf hin, dass es nach ihrer Auffassung kein zuverlässiges Verfahren gibt, sich gegen diese Geräte zu schützen. Der genannte Vorfall war nicht der erste Fall einer Landung auf dem Gelände des Weißen Hauses. Im September 1994 stürzte ein Pilot mit einer kleinen Cessna auf den südlichen Teil des Geländes. Obwohl deutlich größer als eine Drohne, sorgte der Vorfall für eine sofortige Neubewertung aller Sicherheitsmaßnahmen.

  • Im Oktober 2014 wurde ein Fußballspiel zur Qualifizierung für die Europameisterschaft 2016 zwischen Serbien und Albanien abgebrochen,  als erhebliche Auseinandersetzungen, nahezu Kämpfe, zwischen Spielern und Fans auf dem Rasen stattfanden. Der Zusammenstoß passierte, nachdem ein serbischer Spieler eine albanische Fahne niederriss, die die albanische Nationalflagge und eine Landkarte des sogenannten Groß-Albaniens zeigte und von einem UAV über den Rasen geflogen wurde. Albanische Spieler versuchten, die Fahne zu schützen und veranlassten serbische Fans, den Rasen zu stürmen und sich auf die albanischen Spieler zu stürzen.
  • Eine Woche nach diesem Vorfall beim Fußballspiel Serbien gegen Albanien wurde ein 41 Jahre alter Mann aus Nottingham in England verhaftet unter dem Verdacht des Verstoßes gegen Luftsicherheitsbestimmungen, nachdem er ein UAV über ein voll besetztes Fußballstadium in Manchester, England, geflogen hatte.
  • Im Jahr 2013 landete in Deutschland (s. Titelfoto mit Verlinkung) ein UAV während einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden in einer Entfernung von zwei Metern zur Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der Pilot, ein 23jähriger Mann, flog das UAV über die Außenveranstaltung in der Hoffnung Fotos machen und diese verkaufen zu können. Polizeibeamte bemerkten das Gerät und forderten den Mann auf, das Gerät zu landen. Der Mann wurde kurzzeitig in Gewahrsam genommen, doch schnell wieder freigelassen als feststand, dass weder er noch das UAV eine Gefahr darstellten.
  • Hisbollah, die schiitische militant-islamische Gruppe und politische Partei in Libanon, hat in mehrere Fällen Drohnen resp. UAV in den israelischen Luftraum gesandt, um kritische Infrastruktur auszuspähen. Im Jahr 2013 hat das israelische Militär ein Fluggerät abgeschossen, nachdem man den Flug eine Stunde lang verfolgt hatte und sicher war, dass es kein freundliches Fluggerät war. Das Militär vermutete, dass Hisbollah die Drohne mit dem Ziel gestartet hatte, Israels Gasfelder vor der Küste oder chemische Fabriken in Haifa auszuspähen. Davor, im Jahr 2012, konnte Israel eine Drohne der Hisbollah nahe beim Kernkraftreaktor in Dimona abschießen.
  • Im Jahre 2010 stürzte ein funkgesteuertes Fluggerät in das Gebäude des niederländischen Parlamentes. Es handelte sich um einen Dummejungenstreich.
  • Im gleichen Jahr wurde in den USA ein Plan, mit einem mit Sprengstoff beladenen funkgesteuerten Fluggerät einen Anschlag auf das Kapitol und das Pentagon durchzuführen, im Vorfeld vom FBI vereitelt. Ein amerikanischer Muslim, 26 Jahre alt, Rezwan Ferdaus, wurde verhaftet. Man warf ihm vor, die Ermordung amerikanischer Soldaten in Übersee und Anschläge auf das Kapitol und das Pentagon mit C 4 Sprengstoff, getragen durch ein ferngesteuertes Fluggerät, geplant zu haben. Zuvor hat er sich mit dieser Hilfe Aufklärungsbilder besorgt. Der Verdächtige handelte als „lonesome wolf Jihadist“, der glaubte, mit Al Qaeda Agenten zu arbeiten. Diese waren in Wirklichkeit verdeckt arbeitende FBI Agenten.

In den letzten vergangenen Jahren wurden UAV überall auf der Welt genutzt, um Drogen und Waffen in Gefängnisse zu schmuggeln. Vorfälle sind dokumentiert in South Carolina (USA), Brasilien, Irland, Griechenland, Russland, Schweiz und Australien. Im November 2014 wurden vier Verdächtige verhaftet, die versucht hatten, mit einem DJI Spektrum DX6i hexacopter Tabak in das Calhoun Staatsgefängnis in Morgan, Georgia, USA zu schmuggeln. Im Jahre 2013 wurde ein Unmanned Aerial System (UAS) entdeckt, dass Drogen für Insassen in das Gefängnis von Quebec bringen sollte.

Die Gefahr und potenzielle Ziele

Im Jahr 2014 warnte die Royal Canadian Mounted Police (RCMP) die kanadische Regierung, dass unbemannte Fluggeräte eine terroristische Bedrohung für die kritische Infrastruktur des Landes darstellen. Im März 2014 wurde eine Gefährdungsbewertung durchgeführt, die davor warnte, dass kanadische kritische Infrastrukturen als gefährdete Ziele anzusehen seien. Die Analyse berichtete, dass UAV gefährlich nahe zu politischen Personen in Europa genauso wie zum Transport von Drogen in kanadische Gefängnisse geflogen wurden.

Der Bericht führte weiter aus, dass es nur eine Frage der Zeit sei, dass Extremisten Drohnen resp. UAV nutzen, die in der Lage seien, in Echtzeit GPS gesteuert Aufklärung zu fliegen und Sprengladungen genauso wie chemische und biologische Stoffe zu tragen.

Zwischen 1995 und 2013 wurden mindestens 13 Fälle berichtet, in denen Extremisten planten oder versuchten, mit Modellbau-Fluggeräten Anschläge auszuführen.

Darüber hinaus hat in 2014 auch das New York Police Department (NYPD) auf ihre Befürchtung möglicher Terroranschläge mittels UAV hingewiesen, obgleich derzeit keine aktuellen nachrichtendienstlichen Erkenntnisse dazu vorliegen. Der Vizepräsident der NYPD äußerte die Befürchtung, dass die Technologie der Fluggeräte ausgereift genug ist und genügend Vorteile für Terroristen bietet, einen Anschlag aus der Luft mit chemischen Waffen oder Schusswaffen auszuführen.

Im Folgenden werden deshalb einige der Bereiche beschrieben, die attraktive und bevorzugte Ziele für einen Anschlag unter Nutzung von derartigen Fluggeräten durch Terroristen oder andere Kriminelle sein können.

 

 

 

Öffentliche Veranstaltungen

Gegenwärtig werden Drohnen für illegale Aufnahmen genutzt und stellen eine Bedrohung der Sicherheit für Teilnehmer und Zuschauer von verschiedenen Typen öffentlicher und im Freien stattfindender Veranstaltungen wie bei den beschriebenen Fußballveranstaltungen in Manchester, England, Belgrad und Serbien dar.

Terroristen könnten ein UAV ausgestattet mit einer Maschinenpistole von einem Gebäude in einer bestimmten Entfernung zum Veranstaltungsplatz starten. Die Terroristen führen das UAV in das Stadium und eröffnen darin das Feuer. Dabei dürften Menschen nicht nur durch die Waffe, sondern auch durch eine möglicherweise einsetzende Panik und Ansturm auf die Ausgänge in hoher Zahl überrannt und getötet werden. Darüber hinaus kann ein UAV selbst auch als eine fluggetragene Sprengladung (IED), eine Aerial-borne IED (ABIED) eingesetzt werden, bei der das UAV mit Explosivmitteln ausgestattet wird und über einem Publikum zur Detonation gebracht wird.

Personenschutz (VIPs)

Die Bedrohung durch UAV und andere luftgetragene Mittel durch nicht autorisierte Personen ist ein wachsendes Problem auf der ganzen Welt. Wie im Beispielsfall der Deutschen Bundeskanzlerin Merkel gesehen, können UAV in unmittelbare Nähe zu VIPs gelangen und stellen eine große Bedrohung für den Ablauf eines Auftritts und für sie selbst dar. Im beschriebenen Fall war das UAV von einem Mitglied der Piraten-Partei als Protest gegen staatliche Überwachung und den aus seiner Sicht andauernden Skandal über das Euro hawk Programm eingesetzt worden. Das Ziel bestand wohl darin, Bundeskanzlerin Merkel und Verteidigungsminister de Maiziére verstehen zu lassen, was es bedeutet, Gegenstand einer Beobachtung durch Drohnen zu sein.

Obwohl in Bundeskanzlerin Merkels Situation Pilot und UAV tatsächlich keinen Schaden bzgl. ihrer Sicherheit darstellten, können andere Fälle in einem Albtraum enden. Extremisten mit dem Ziel einem Regierungschef einen Schaden zuzufügen, können ein UAV sowohl für den Transport einer Sprengladung als auch anderer Waffen nutzen. Selbst eine kleine Sprengladung oder eine Handgranate angebracht an einem UAV können einen politischen Führer eines Landes töten und zu katastrophalen Ergebnissen für das betroffene Land führen.

Kritische Infrastruktur

Im Jahre 2014 wurden in Frankreich UAV über wenigstens 13 Standorten von Kernkraftwerken beobachtet. Das können unschuldige Witzbolde gewesen sein, Atomkraft-Gegner oder Terroristen mit einem Probelauf.

Es benötigt keinen massiven Gewalteinsatz, um ein Kernkraftwerk zu destabilisieren. Ein Sicherheitsberater für Kernkraftwerke liefert folgendes Szenario: Wenn ein UAV die Stromverteilung des Kraftwerkes trifft, wird es seiner von außen gelieferten Versorgung beraubt. In diesem Fall springen die Notstromaggregate, ggf. Diesel-Aggregate an, um die notwendige Kühlung des Reaktors sicherzustellen. Wenn anschließend der Generator als Ziel angegriffen werden kann, so beendet sein Ausfall die Möglichkeit zur Kühlung des Reaktors. Innerhalb von 30 Sekunden beginnt der Schmelzprozess, der zu Leckagen und dem Austritt radioaktiver Substanzen mit hohem Schaden ggf. vieler Menschen in der Umgebung des Reaktors führt.

Kernkraftwerke sind nicht die einzige kritische Infrastruktur, die durch einen möglichen Terroranschlag mittels UAV bedroht werden können. Viele kritische Infrastrukturen, wie beispielsweise die in Paris, bei denen unbekannte Flugobjekte bemerkt wurden, sehen sich dem Risiko einer Attacke mittels UAV gegenüber, einschließlich Freisetzung chemischer Substanzen, Spionage, gezielte Schikane oder physischen Schaden. Diese Typen von Attacken verursachen nicht nur physischen Schaden für Menschen und Sachen, sondern können erhebliche psychologische Schäden verursachen.

Luftsicherheit

In den vergangenen zwei Jahren wurden 15 Fälle berichtet, in denen UAV gefährlich nahe zu Flughäfen oder Flugzeugen gesteuert wurden; und fünfzig weitere Fälle über knappe Kontakte oder unzulässige Flüge mit UAV wurden in den letzten zehn Jahren berichtet. Piloten und Flugsicherheitsbehörden befürchten, dass durch Hobby-Aktivisten gesteuerte unbemannte Fluggeräte mehr und mehr eine Gefahr für Flugzeuge darstellen werden, indem sie in ihren Flugweg gesteuert werden. So geschah es im Juli 2014, als ein Airbus 320 gerade noch verhindern konnte, ein UAV zu treffen, das in einer Höhe von 700 Fuß nahe beim Flughafen Heathrow den Weg kreuzte. Im Falle einer Kollision hätte dies zu einem Schaden an Triebwerken oder Schlimmerem führen können. Terroristen können ein UAV mit Sprengmitteln ausstatten und es unmittelbar beim Flugzeug explodieren lassen mit dem Ziel, erhebliche Schäden am Flugzeug genauso wie den Gebäuden und Menschen in ihrem Umfeld zu verursachen.

Gefängnis

Neben der Furcht, dass mittels UAV versucht wird, Drogen, Waffen oder andere Schmuggelware in Gefängnisse transportieren zu lassen, erwächst die berechtigte Sorge, dass unbemannte Fluggeräte für größere kriminelle Absichten wie Geiselnahmen oder gewaltsame Ausschreitungen genutzt werden könnten. So wächst bei Gefängnisbehörden die Sorge, dass mehrere UAV, von 10 bis 100, genutzt werden können, um eine hohe Anzahl von Dingen zur gleichen Zeit in den gefährdeten Raum zu transportieren. So könnte eine Geiselnahme in einen ausgewachsenen Aufstand verwandelt werden.

Gegenwärtige gesetzliche Bestimmungen

Viele Länder beginnen zu begreifen oder haben bereits begonnen vor dem Hintergrund kommerzieller wie Freizeit-Nutzung und der weltweit wachsenden Zahl verdächtiger Aktivitäten gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, um Produktion und Handel mit UAV zu regulieren.

Kanada

Im November 2014 hat das kanadische Verkehrsministerium in der Folge der Lagebeurteilung der RCMP zur kriminellen Gefahr für kritische Infrastrukturen neue Regeln eingeführt, die den Einsatz kleiner UAV unter bestimmten Bedingungen erlauben. Diese Richtlinien, in der Entwicklung seit 2010, waren anfangs darauf ausgerichtet, den Einsatz kleiner UAV im Bereich des zivilen Luftraumes zu vereinfachen. Der Focus hat sich mittlerweile grundsätzlich verschoben in Richtung Erleichterung kommerzieller Anwendungen bezogen auf die gewachsene Popularität dieser Technik, genauso wie der Möglichkeiten für allgemeine Beobachtung (z.B. Prüfung von Brücken o.ä.), Filmgeschäft, Immobilienbereich, spezielle Einsätze, Landwirtschaft, um nur einige Anwendungsfälle zu nennen.

Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

In den USA ist der nicht-wirtschaftliche Einsatz von Drohnen eine weitgehend unregulierte Angelegenheit. Offizielle Regelungen sprechen von allen unbemannten Fluggeräten als Unmanned Aerial Systems (AUS) und differenzieren nicht hinsichtlich privater Nutzung.

Die staatliche Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) ist verantwortlich für den Lauftraum in den USA und die Richtlinien für nicht-gewerbliche Nutzer. Mit der wachsenden Wahrnehmung des Potenzials von UAV prüft auch die FAA wie und wann diese für geschäftliche Zwecke von Firmen oder Einzelpersonen für geschäftliche Aktivitäten in den Vereinigten Staaten erlaubt sein sollen.

Die FAA stellt sich kleine UAV vor, definiert als solche bis zum Gewicht von 55 US-Pfund (24,95 kg), die für Fotografie und Film aus der Luft, dem Beobachten von Wachstumsverlauf auf Feldern in der Landwirtschaft, Inspektion von Brücken und Türmen und anderen kommerziellen Anwendungsfällen eingesetzt werden. Gegenwärtig ist der Einsatz von UAV für geschäftliche Zwecke verboten, ausgenommen eine kleine Zahl von Firmen, denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Der Hobby-Einsatz jedoch ist bislang unter der Bedingung erlaubt, dass das UAV unterhalb der Höhe von 400 Fuß (121,93 m), mit Sichtverbindung zum steuernden Piloten und abseits geräuschempfindlicher Gebiete geflogen wird.

Der von der FAA im März 2015 veröffentliche Entwurf neuer Regeln allerdings beabsichtigt den nationalen Luftraum für mehr geschäftliche Zwecke im Bereich Paketlieferung sowie Foto- und Filmaufnahmen zu öffnen. Die Bestimmungen würden die Sicherheit durch den bevorzugten Einsatz von kleinen und leichtgewichtigen UAVs im Gegensatz zu bisherigen schweren und bemannten Flugzeugen, die ein höheres Gefahrenrisiko darstellen, verbessern. Es besteht auch deshalb ein erheblicher Druck, die neuen Bestimmungen tatsächlich einzuführen, weil drastische wirtschaftliche Auswirkungen erwartet werden, schätzungsweise 100 Millionen US Dollar jährlich.

Es darf zwar angenommen werden, dass es noch mehrere Jahre dauert, bis die entworfenen Richtlinien verbindlich eingeführt sind, doch sie sehen vor, dass kommerzielle Anwender einen Luftraum-Wissenstest bei der FAA zu bestehen haben, bevor sie eine Erlaubnis zum Einsatz eines unbemannten Fluggerätes erhalten. Daneben soll eine Prüfung der Transportation Safety Administration (TSA) stattfinden, ob in der Person des Antragstellers andere Merkmale einer Gefahr für die Sicherheit zu erkennen sind.

Darüber hinaus dürfen die Betreiber die UAV nur unterhalb einer Höhe von 500 Fuß (152,42 m), weiterhin nur in Sichtweite und nicht während der Nacht einsetzen. Die Vereinigten Staaten von Amerika versuchen außerdem ein Gesetz einzuführen, dass den Einsatz eines unbemannten Fluggerätes für einen kriminellen Zweck zusätzlich mit einem Jahr Gefängnis bedroht, egal ob es Drogen transportiert oder der Ausspähung für einen Raubüberfall dient.

Großbritannien

Der Einsatz von nicht staatlichen Drohnen in Großbritannien wird durch die Flugsicherheitsrichtlinien der Civil Aviation Authority (CAA) geregelt. Einige dieser Regeln, vergleichbar zu denen der FAA, bestimmen, dass der Einsatz zu jeder Zeit in Sichtweite erfolgen muss, nicht in einer Entfernung unter 150 m jeder Verkehrszone, nicht innerhalb 150 m einer Veranstaltung mit mehr als 1.500 Menschen, nicht unterhalb einer Entfernung von 50 m zu jedem nicht unter Kontrolle und Berechtigung des Piloten stehenden anderen Fahrzeug, Gebäude oder Liegenschaft. Zusätzlich gilt, dass Drohnen mit einer angeschlossenen oder eingebauten Kamera als unbemannte Beobachtungsflugzeuge angesehen werden, die anderen strengeren Regeln unterliegen.

Schlussfolgerungen und Erkenntnisse   

  • Weltweit sind Länder einschließlich USA und Kanada zunehmend besorgt in Bezug auf den möglichen Einsatz von unbemannten Fluggeräten für terroristische Anschläge oder den Einsatz in anderen kriminellen Aktivitäten, belegt durch viele Vorfälle, die in den letzten Jahren tatsächlich stattgefunden haben.
  • Die gewachsene Zahl verdächtiger Vorfälle mit UAV in den jüngsten Jahren weist deutlich auf die potentielle Bedrohung durch Drohnen hin.
  • Die Verwundbarkeit bewiesen durch viele der o.g. Vorfälle wird die Attraktivität und daher die Wahrscheinlichkeit  zum Einsatz eines UAV bei einem Terror-Anschlag steigern. Ebenfalls bedeutsam erscheint die Gefahr von Trittbrettfahrern.
  • Die Leichtigkeit, mit der jedermann Zugang zu UAV bekommt, hat die Bedrohung anwachsen lassen, dass Terroristen mit der Absicht von Anschlägen Zugang zur Verwendung noch deutlich besserer technischer Möglichkeiten bekommen.
  • Aufgrund ihrer Größe, der geringen Flughöhe und der möglichen geringen Geschwindigkeit sind unbemannte Fluggeräte mit konventionellem Radar, das auf andere Bedrohungen aus der Luft ausgerichtet ist, schwer zu erkennen. Ohne oder mit später Erkennung sind die Antwortmöglichkeiten arg begrenzt.
  • Zusätzlich zu den Schwierigkeiten oder der Lücke der Möglichkeiten zur Erkennung ist es schwierig, die bedienende Person zu identifizieren und so einzugreifen, dass seine Aktivitäten unterbunden werden.
  • Die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen fokussieren in den meisten Ländern auf Begrenzungen für den kommerziellen Einsatz und nicht in Bezug auf den Freizeiteinsatz. Das hindert Terroristen nicht an der Beschaffung und am Einsatz von Drohnen, um einen Anschlag auszuführen.

 Angebot

ASERO steht auf Nachfrage gerne für die Diskussion zu möglichen Empfehlungen und Gegenmaßnahmen zur Verfügung.

 

nach oben