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Drohnen Wer macht was in Deutschland?

Von Heinz-Werner Aping 

Der Einsatz von unbemannten Fluggeräten (UAV) wird aller Voraussicht nach in der Zukunft deutlich zunehmen. Die nicht nur denkbaren, sondern möglichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorteile sind viel zu großartig, als dass diese Entwicklung angehalten wird.

Der eine oder andere Leser mag gelächelt haben, als vor nicht allzu langer Zeit von Überlegungen von Amazon berichtet wurde, auch die zukünftige Zustellung von Paketen über UAV zu gewährleisten. Auf diesem Feld versuchen sich aber nicht nur Amazon, sondern auch schon der große deutsche Versender mit Praxistests an der deutschen Nordseeküste und andere Wirtschaftszweige für ihre spezifischen Anwendungen.

Es ist ein ziviles wissenschaftliches Forschungsfeld entstanden, zu dem weltweit an führenden Universitäten intensiv gearbeitet wird. Dabei geht es nicht um das mit einem kleinen Kasten vor dem Bauch des Betreibers zu steuernde Fluggerät, wie viele aus ihrer Kindheit noch den Modellflug in Erinnerung haben, sondern mittlerweile um einzelne und ggf. eine Vielzahl anderer UAV im Schwarm sich über Sensoren und komplizierte Algorithmen selbststeuernde ausgereifte und tragfähige Fluggeräte.

Dem interessierten Leser seien hierzu stellvertretend für viele Nachweise die Links http://www.kumarrobotics.org/ oder unter http://www.youtube.de/ die abrufbaren Filme „Aggressive Quadrotor Part II“ oder“ A Swarm of Nano Quadrotors“ empfohlen. Ebenfalls unter www.youtube.de finden Sie einen Beitrag aus Deutschland über den „World´s first manned flight with an electric multicopter“, der aufzeigt, welche Traglasten derzeit bereits möglich sind. Als Beispiel für die erreichbaren Geschwindigkeiten sei ein ebenfalls unter www.youtube.de abrufbares Video mit dem Titel „101 kmph Quadcopter OFM Seeker 450 U 2 Special Edition“ empfohlen.

Die durch UAV erwachsende Gefahr beschäftigt die deutschen Sicherheitsbehörden nicht erst aktuell.

Bereits bei früheren Großveranstaltungen mit erheblichem Gefährdungspotenzial, wie z.B. G 8-Gipfel 2007 in Heiligendamm oder der Nato-Gipfel in . Baden-Baden resp Kehl und Straßburg, wurde die aus „Drohnen“ erwachsende Gefahr mit berücksichtigt. Das waren aber noch andere Geräte als das, was viele heute als Drohne, korrekt UAV, verstehen.

Vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen technischen Entwicklung und ganz konkret z.B. in Anbetracht der gewaltsamen Aktivitäten bei der EZB-Eröffnung in Frankfurt/Main, wird dies auch für kommende Großveranstaltungen, beispielsweise den G 7 Gipfel im Sommer im Schloss Elmau in Bayern, mit Sicherheit akribisch bewertet werden.

Unabhängig von den Sicherheitsüberlegungen zu einzelnen Großveranstaltungen findet eine grundsätzliche Bearbeitung dieses Problemfeldes auf behördlicher Seite statt.

Über Lagevorträge bei den politischen Verantwortlichen für Innere Sicherheit in Bund und Ländern ist das Problemfeld mittlerweile in der Gremienarbeit der staatlichen Strukturen angekommen. So hat der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz bereits in seiner Sitzung im April 2014 beschlossen, den Unterausschuss Führung Einsatz Kriminalitätskontrolle (UA FEK) zu beauftragen, ein Konzept zur Detektion und Abwehr von zivilen UAV zu erarbeiten sowie den rechtlichen Rahmen zu prüfen.

Der UA FEK hat dazu eine Projektgruppe gebildet, an der neben Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt die Sicherheitsbehörden von acht Bundesländern beteiligt sind. Für das Frühjahr 2015 ist ein aktueller Sachstandsbericht angekündigt.

Der Bericht dürfte aufzeigen, dass sich die nicht-militärische Industrie zwar zunehmend mit der Entwicklung von Erkennungssystemen beschäftigt, doch gehört zur erfolgreichen Bewältigung einer entsprechenden Bedrohung neben der Erkennung oder Detektion mehr. Ein entsprechendes verdächtiges Objekt muss als tatsächliche Gefahr identifiziert werden (Verifikation), und es müssen Erfolg versprechende Interventionsmöglichkeiten entwickelt werden. Letzteres kann beispielsweise vom Stören der Funkverbindung über Möglichkeiten des Abschusses bis hin zu physischen Barrieren reichen. Dabei sind aus einer Intervention entstehende weitergehende Gefährdungen mit zu berücksichtigen. Ein Stören oder Unterbrechen der Funkverbindung ist wirkungslos, wenn das Gerät einer festen Programmierung folgt oder sich selbst steuert, und es ist gefährlich, wenn die Unterbrechung einer Steuerung zum unkontrollierten Absturz und ggf. Gefährdung Unbeteiligter führen kann. Das gilt auch für den gerne vorschnell geforderten Abschuss mit Pistole oder Schrotgewehr. Von denkbaren Panikreaktionen bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien wie in Gebäuden ganz zu schweigen.

Militärische Abwehrmöglichkeiten erscheinen für die polizeiliche Praxis kaum geeignet.

Ob und wie Detektion und Intervention angesichts erreichbarer Geschwindigkeiten von UAV überhaupt möglich sind, mag ein jeder Leser angesichts des Videobeispiels  „101 kmph Quadcopter OFM Seeker 450 U 2 Special Edition“ selbst beurteilen.

So sinnvoll und notwendig der Auftrag zur Entwicklung angepasster gesetzlicher Bestimmungen auch ist, so darf unabhängig von der generalpräventiven Wirkung von Strafandrohungen wohl festgestellt werden, dass sich kriminelle oder terroristische Täter bei Überlegungen zum Einsatz eines UAV wenig oder kaum davon beeinflussen lassen dürften.

Die private Wirtschaft ist gut beraten, auch für Ihre Verhältnisse die möglichen Bedrohungsszenarien durch UAV sorgfältig zu erheben und nach Möglichkeiten erfolgreicher Detektion, Identifikation und Intervention zu forschen. Das Gefahrenfeld ist denkbar weit und reicht vom Ausspähen geheimer Abläufe oder Produkte bis hin zu Störungen von großen Aktionärsversammlungen oder anderen Veranstaltungen. Der Fantasie der Störer oder Täter sind vermutlich keine Grenzen gesetzt.

Im Hinblick auf die Möglichkeiten, sich über Internet Ideen, Wissen und Bausätze zu besorgen und mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand zu verwirklichen, ist die Zahl möglicher Anwender unendlich groß und reicht tatsächlich vom Dummejungenstreich bis zum terroristischen Täter.

So sei zum Abschluss der Hinweis auf ein ebenfalls unter www.youtube.de aufrufbares Video mit dem Titel Prototype Quadrotor with Machine Gun!“ erlaubt. Was vermeintlich spaßhaft serviert wird, dürfte vielleicht schon jetzt, auf jeden Fall aber in Zukunft. praktiziert werden.

 

Anmerkung:

Der Verfasser steht für den Kontakt zur vorgenannten Firma ASERO zur Verfügung. Schreiben Sie an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .

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