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Von der Polizeitruppe zur Bundespolizei

Von Chefredakteur Helmut Brückmann

Anfang des Jahres lud die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin zum traditionellen Neujahrsempfang. 550 Gäste konnte Präsident Wolfgang Wurm (55) begrüßen; er verband dies mit Darstellung der Arbeit seiner Bundespolizeidirektion im zurückliegenden Jahr 2013 darstellte. Eine gelungene Rede, die dem interessierten Zuhörer nicht nur Zahlen und Fakten vermittelte, sondern en passant den Wandel von der Polizeitruppe Bundesgrenzschutz (BGS) zu einer Bundespolizei überzeugend vor Augen führte.
Ein Redemanuskript gab es leider nicht.

Sechs Wochen später saß ich bei Präsident Wolfgang Wurm im Dienstzimmer. Mit dabei der Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Erster Polizeihauptkommissar Jens Flören, der das Gespräch akribisch mit Zahlen, Daten und Wolfgang Wurm, Präsident der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin. Foto: BundespolizeiFakten vorbereitet hatte. Vorsichtig begann ich, das Gespräch auf den geschichtlichen Teil zu lenken, um den Wechsel von der Polizeitruppe BGS zu einer modernen Bundespolizei darzustellen. Das Bild des „BGS-Soldaten“ ist bei vielen Zeitgenossen, insbesondere bei älteren Beamten der Landespolizeien noch im Hinterkopf. In der Tat, der Bundesgrenzschutz wurde mit BGS-Gesetz vom 16. März 1951 gegründet, vier Jahre vor der Aufstellung der Bundeswehr. Der wesentliche Auftrag bestand darin, die innerdeutsche Grenze zu sichern. Das sollte auch nach Aufstellung der Bundeswehr so bleiben, da im Innern Deutschlands nicht das Militär zuständig war. Das gilt mit gutem Grund auch heute noch. Der erste Chef und spätere erste Inspekteur des BGS war Anton Grasser[1], ehemals General der Infanterie im Zweiten Weltkrieg. Die Dienstgrade des BGS waren der ehemaligen General a.D. Anton Grasser, ab 18.04.1951 Inspekteur des BGS. Wehrmacht angeglichen, das Personal setzte sich aus „Ehemaligen“ zusammen. Kein Wunder, dass die Traditionen von früher auch beim BGS gepflegt wurden. Doch entgegen vieler (Stammtisch-) Behauptungen war der BGS kein Streitkräfteersatz. „Weder zahlenmäßig noch ausrüstungsmäßig wäre er in der Lage gewesen, einen Vorstoß der Gegenseite auch nur zu verzögern“, wie Bernd Walter[2] in einem Aufsatz 2011 zum 60. Gründungstag des BGS schrieb. Bis 1994 hatte der BGS Kombattantenstatus[3], weshalb die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Kameraden von der Grenze lange eine Mitgliedschaft verwehrte. Noch 1974 hämte der Innenminister von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Länder-Innenminister (InnenMinisterKonferenz - IMK), Heinz Schwarz („Blacky“): „… Der Bundesminister des Innern, Dr. Dr. h.c. Robert Lehr, schreitet am 22. Juni 1951 mit General a.D. Grasser und Ministerialdirigent Egidi in der Kaserne St. Hubertus die Front der  angetretenen Abteilungen ab (v.l.n.r.). Die können ja fast nichts außer schießen“. Sein Kollege aus Nordrhein-Westfalen, Herbert Schnoor spottete über die „Polizeisoldaten“. Damals, 1981, hatte der BGS übrigens eine Sollstärke von 22.564 Beamten[4], zurzeit sind es rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Den Versuch, mit Präsident Wurm über die ganz alten Zeiten zu parlieren, gebe ich schnell auf, denn: „Ich bin erst seit 1978 Angehöriger des damaligen Bundesgrenzschutzes.“ Bereits zwei Jahre zuvor, quasi als Geschenk zum 25-jährigen Bestehen des BGS, trat am 1.7.1976 das Gesetz über die Personalstruktur des BGS in Kraft. Mit erheblichen Veränderungen:

  • Angleichung der Ausbildung an die Länderpolizeien mit der Möglichkeit, ohne Prüfung in die Länderpolizei zu wechseln,
  • Angleichung des Dienstrechts an das der Länder,
  • Angleichung der Ämter des Polizeivollzugsdienstes im BGS an die Gegebenheiten der Länder.

Im Klartext: Laufbahnstruktur, Ausbildung und Dienstrecht wurden an die Verhältnisse bei den Polizeien der Länder angeglichen. Die niederen Besoldungsgruppen A1 bis A4 fielen weg, aus dem Leutnant wurde ein „Polizeikommissar im BGS“, aus dem Obristen der „Leitende Polizeidirektor im BGS“ usw. Erst nach und nach wurde der BGS von den Ländern als Polizei anerkannt und zusammen mit Einheiten der Landesbereitschaftspolizeien eingesetzt, wobei man schnell erkannte, dass der BGS mit seinen Transporthubschraubern bei der schnellen Verlegung von Polizeikräften schon seine Vorzüge hatte. Und ob großräumige Absperrungen von Landes- oder BGS-Kräften erfolgten, war dem Polizeiführer auch egal. Bei den Großeinsätzen der 1970er und 80er Jahre waren Polizeikräfte immer knapp. Bei den Einsätzen um das Kernkraftwerk Grohnde 1976/77 wurden zum ersten Mal Einsatzabschnitte unter die Führung von BGS-Beamten gestellt.

Der größte Wandel aber vollzog sich 2005, als der Bundesgrenzschutz in „Bundespolizei“ umgewandelt wurde. Otto Schily sei Dank! Aus dem Inspekteur wurde drei Jahre später konsequenterweise schließlich auch der „Präsident des Bundespolizeipräsidiums“, während die Chefs der Bundespolizeidirektionen mittlerweile die Amtsbezeichnung „Präsident“ trugen. Ein mehrfacher Generationswechsel hat dafür gesorgt, dass wohl niemand mehr den alten militärischen Dienstgraden nachtrauert. Der BGS, nein die Bundespolizei, hat unbestritten ihren Platz in der deutschen Polizeifamilie gefunden.

 

 

 

Die Aufgaben der Bundespolizei

Mein Gesprächspartner ist Präsident der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin. Am Dienstsitz sind u.a. auch der Bundespolizei-Flugdienst, eine Bundespolizeieinsatzabteilung und die GSG 9 der Bundespolizei stationiert; das schafft kurze Wege, wenn spezifische Leistungspotenziale für einen besonderen Polizeieinsatz kombiniert werden müssen oder schlicht auch, wenn Not am Mann ist.

Doch ich möchte heute mehr über die polizeilichen Alltagsaufgaben nach dem Wegfall der innerdeutschen Grenze wissen. Präsident Wurm: „Im Zuge der Neuorganisation der Bundespolizei am 1. März 2008 wurde die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eingerichtet. Sie ist eine der neun Unterbehörden der Bundespolizei und verfügt über rund 3.500 Bedienstete. Die Direktion ist unterteilt in neun Inspektionen, denen insgesamt 19 Bundespolizeireviere zugeteilt sind. Unser örtlicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Die wesentlichen Aufgaben sind:

  • Überwachen der Grenzen zu den Niederlanden und Belgien,
  • Bahnpolizeiliche Tätigkeiten,
  • Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den Flughäfen,
  • Aufgaben der Luftsicherheit bei den Verkehrsflughäfen in NRW.

Eine Besonderheit ist sicherlich noch erwähnenswert: Wir sind auch für den Schutz des zweiten Amtssitzes des Der Bundespräsident legt Wert darauf, dass ihm die Villa Hammerschmidt in Bonn als Zweitsitz erhalten bleibt, natürlich gesichert von der Bundespolizei. Bundespräsidenten in Bonn zuständig.“

Mein Gesprächspartner bemerkt meinen erstaunten Blick und ergänzt: „Der Bundespräsident hält sich immer mal wieder in Bonn, dem alten Regierungssitz, auf. Er legt großen Wert darauf, dass ihm die Villa Hammerschmidt als Zweitsitz erhalten bleibt. Normalerweise unterhalten wir dort nur eine Mindestbesetzung, die aufgestockt wird, wenn der Bundespräsident anwesend ist. Wir haben hier eine Aufgabe, die uns durchaus personell bindet, die aber auf der anderen Seite auch den Glanz der Politik vergangener Tage von Bonn wieder aufleben lässt.“

Ich unterbreche den Redefluss, um das ein oder andere Detail der Arbeit einer Bundespolizeidirektion zu hinterfragen. Ich provoziere ein bisschen mit meiner Bemerkung, dass Polizei zwar schön, aber doch Ländersache sei. Welche Aufgaben bleiben denn noch für den Bundesgrenzschutz bzw. für die Bundespolizei, nachdem die innerdeutsche Grenze weggefallen ist? Braucht man die „BPOL“ noch für die verbliebenen Außengrenzen im vereinten Europa?

 

Aufgaben an der Grenze

Mein Gesprächspartner hat solche Fragen sicherlich schon oft beantwortet: „Wir sind mit spezial-polizeilichen Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz betraut. Das heißt, wir haben in ganz speziellen aber auch besonders sensiblen Bereichen polizeiliche Aufgaben zur erfüllen. Hier für unsere Direktion Sankt Augustin sind das neben bahnpolizeilichen Aufgabenstellungen Maßnahmen zum Schutz des zivilen Luftverkehrs und – unverändert – grenzpolizeiliche Aufgaben. Wir stehen insofern in Teilen noch in unserer traditionellen Aufgabe - wenngleich sich die Inhalte doch deutlich entwickelt haben. Grenzpolizeiliche Aufgaben binden uns heute sowohl an den EU-Binnengrenzen als auch im Schwerpunkt an den Flughäfen, die ja definierte Außengrenzen sind, zumindest Begegnung an der deutsch/niederländischen Grenze. insoweit dort Verkehre mit außereuropäischen Staaten erfolgen. Die grenzpolizeiliche Aufgabe stellt sich heute entweder durch nach EU-Vorgaben zu leistende Grenzkontrollen, ansonsten als eine hochmobile und effiziente Grenzfahndung dar. Speziell an den Grenzen zu den Niederlanden und Belgien haben wir das System einer hochsensiblen Fahndung entwickelt, mit der wir im Grenzraum in Absprache mit den Grenzbehörden des jeweiligen Nachbarlandes unterwegs sind und dort insbesondere aktiv bekämpfen: "Unerlaubte Einreise, Schleusungskriminalität, aber auch Fahnden nach Personen, die aus unserer Sicht oder aus Sicht des Nachbarlandes eine polizeiliche Gefahr darstellen". Das sind in der letzten Zeit, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Niederlanden Personen aus dem Bereich der Eigentumskriminalität. Wir stellen vermehrt international reisende Täterbanden, die in den Ballungsräumen in den Niederlanden Tages-Wohnungseinbrüche begehen und das Stehlgut über Deutschland in Richtung Osteuropa verbringen, fest. Hier Verdächtige Fahrzeuge werden an der Grenze zur Kontrolle angehalten. können wir, wenn wir aktuelle Fahndungsinformationen haben, aktiv nach möglichen Tätern auf unseren Hauptverkehrsverbindungen unmittelbar im Grenzraum suchen und dann ganz gezielt gegen diese Personengruppen vorgehen. Durchaus auch mit einigen Erfolgen.“

Da erhebt sich natürlich die Frage, ob Sie damit nicht der Landespolizei ins Gehege, sprich in den Zuständigkeitsbereich, kommen?

„Kommen wir nicht, weil wir hier im Grenzraum eine eigene Fahnungszuständigkeit zum Schutz unseres Landes haben und wir unsere Maßnahmen mit den Kontrollen der Landespolizei eng abstimmen. Die Landespolizei bindet uns auch aktiv in ihre Fahndungsmaßnahmen ein. Nehmen wir mal das Beispiel eines entwichenen Strafgefangenen. In einem solchen Fall werden wir sofort informiert und können dann unsere im Grenzraum aktiven Fahndungseinheiten auch auf diesen neuen Schwerpunkt ausrichten. Das geht innerhalb von sehr kurzer Zeit und hat sich schon mehrfach als sehr erfolgreich erwiesen. Das Beispiel zeigt das enge Hand-in-Hand-Arbeiten mit der Landespolizei. Kompetenzschwierigkeiten gibt es nicht. Ein anderes, fast alltägliches Beispiel: Die deutsch-niederländische Grenze wird immer noch sehr stark zum unerlaubten Verbringen von Betäubungsmitteln, also Rauschgiften unterschiedlicher Herkunft nach Deutschland, genutzt. Bei unseren Überwachungsmaßnahmen finden wir als Nebenprodukt durchaus häufig größere Mengen an Betäubungsmitteln, die unerlaubt eingebracht werden. Dann machen wir im Prinzip die polizeiliche Erstfeststellung und geben danach sofort ab an die zuständige Stelle, im geschilderten Fall ist dies die Bundeszollverwaltung Das ist ein Regelablauf, der sich nahezu täglich realisiert, ohne dass deswegen Zuständigkeitsthemen berührt werden. Es ist ein Beispiel für das normale Miteinander von Sicherheitsbehörden in einem gemeinsamen Verantwortungsbereich. Und ähnlich ist es bei der Landespolizei, wenn wir zum Beispiel Täterbanden feststellen, die Stehlgut aus den Niederlanden über Deutschland in das benachbarte osteuropäische Ausland verbringen.“

 

 

Luftsicherheit

Auch an den Flughäfen sind nicht nur grenzpolizeiliche Maßnahmen bei Ein- und Ausreise erforderlich, wie jeder Urlauber weiß. Es geht zusätzlich um Luftsicherheit. Präsident Wurm: „Wir nehmen hier in NRW nicht nur grenzpolizeiliche Aufgaben an den Verkehrsflughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf sowie auch an den Flughäfen Dortmund-Wickede, Lippstadt-Paderborn, Münster und Weeze wahr. Bei den Letzteren werden hauptsächlich Ferienflieger abgefertigt. Darunter auch solche mit Zielen außerhalb der EU, weshalb auch unser grenzpolizeiliches Know-how gefordert ist. Die Aufgaben der Luftsicherheit hat die Bundespolizei seit 1992 bundesweit übernommen. Die Bundeskompetenz war den Ländern zunächst zur Durchführung übertragen; diese konnten die Fahrzeug der Bundespolizei auf dem Vorfeld des Flughafens Köln/ Bonn. Kompetenz aber an den Bund rückübertragen. NRW hat von dieser Möglichkeit erst in 2000 Gebrauch gemacht und zuvor ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Das Land stellte die Frage: Wenn die Bundespolizei neben den grenzpolizeilichen und bahnpolizeilichen Aufgaben auch noch solche der Luftsicherheit wahrnimmt, ist sie dann noch eine spezialgesetzliche Polizei oder rückt sie doch nicht sehr deutlich in den Bereich einer Landespolizei mit eher allgemeinpolizeilichen Aufgaben? Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung deutlich negiert und die damalige bundespolitische Entscheidung bestätigt. Wir arbeiten auch in NRW bis heute nach dieser Entscheidung und erfüllen die Aufgaben der Luftsicherheit, denen nach 9/11 eine besondere Bedeutung zukommt.“ Diese Aufgabe hat neben der Abstimmung mit den anderen zuständigen Behörden des Bundes und des Landes zu einer Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsunternehmen geführt. „Die Zusammenarbeit mit den privaten Dienstleistern klappt ausgezeichnet“, versichert Präsident Wurm. An einem Beispiel macht er deutlich, dass es für die Bundespolizei an Flughäfen zwei Sicherheitslinien zu betreuen gibt: Luftsicherheit und Sicherung der Außengrenze. „Ein Flughafen stellt auch eine Außengrenze dar, weshalb wir als Bundespolizei dort eine originäre grenzpolizeiliche Aufgabe haben. Auch wenn eine grenzpolizeiliche Überprüfung keine Beanstandung ergibt, können wir nach den Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes schnell erneut zuständig werden, zum Beispiel, wenn eine grenzpolizeilich unbeanstandete Person versucht, verbotene Gegenstände an Bord zu bringen. Das wirft dann unter Umständen ein vollkommen anderes Licht auf die beanstandete Person und kann zu ganz anderen Fahndungsansätzen führen, die dann nicht mehr in das Aufgabenfeld der Bundespolizei fallen. Das ist sicherlich der Fall, wenn Waffen oder Sprengmittel gefunden werden. Für weitere Ermittlungen und Maßnahmen ist dann die Landespolizei zuständig, mit der wir im engen Kontakt stehen. Haben wir allerdings eine klare Gefahrenlage, die zum sofortigen Handeln zwingt,  können wir die erforderlichen Maßnahmen zunächst eigenverantwortlich treffen und geben dann im Anschluss unverzüglich an die zuständige Behörde ab.

 

Bahnpolizei

Auf dem Gelände, den Gleisanlagen und in den Zügen der Deutsche Bahn AG hat die Bundespolizei gem. § 3 Auf Bahnhöfen und Gleisanlagen hat die Bundespolizei originäre polizeiliche Zuständigkeit. BPolG die originäre polizeiliche Zuständigkeit. Es gibt natürlich Schwerpunkte, erläutert Präsident Wurm seinen Tätigkeitsbereich: „Unsere Haupttätigkeit spielt sich in den Ballungsgebieten wie Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund oder Münster ab. Nahezu jedes Wochenende sind Fußballfans per Bahn zu den Spielen unterwegs. Von Bedeutung bei den wochenendlichen Fußball-Fanbewegungen, die bedauerlicherweise zunehmend auch sehr emotional und aggressiv vonstattengehen, ist zusätzlich der Bereich Bielefeld zu nennen. Bielefeld liegt als Umsteigebahnhof an dem Transportweg Richtung Hannover ins Ruhrgebiet. Es gibt dort sehr viele Fanbewegungen. Wenn dann auch noch verfeindeteAußengrenze Flughafen bedeutet auch Passkontrolle. Fangruppen zusammentreffen, kann es sehr schnell zu einer Eskalation und zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen. Inzwischen stellen wir in diesem Aufgabenbereich fest, dass gewaltbereite Fans sich immer dann ruhig verhalten, wenn wir vor Ort mit einer sehr deutlichen Stärke auftreten. Dann haben wir zwar Fangesänge, dann haben wir möglicherweise auch das lautstarke Skandieren von Schlachtrufen, aber wir haben keine gewaltsamen Ausschreitungen. Treten wir nicht mit überlegener Stärke auf, werden wir schnell überrannt und erhebliche Sachschäden sind meist festzustellen. Rivalisierende oder gar verfeindete Fangruppen fallen übereinander her und es kommt zu doch nennenswerten Ausschreitungen mit erheblichen Körperverletzungen, wenn wir die Gruppen nicht auseinanderhalten können. Diese Lagen sind wochenendlich regelmäßig gemeinsame Lagen mit der Landespolizei.“ Und wer führt bei solchen gemeinsamen Lagen?

Präsident Wurm antwortet ohne Zögern: „Solange wie sich die Fans auf Überwachung von Bahnanlagen mit Verbindungs- und Beobachtungshubschrauber EC 135 T2i. dem Gebiet der Bahn befinden, also in den Zügen oder unmittelbar in den Bahnhöfen, ist die Bundespolizei zuständig. Mit Verlassen des Bahnhofs geht das Szenario im Regelfall in die Zuständigkeit des Landes über.“

Und das funktioniert in der Praxis, möchte ich – leicht zweifelnd – wissen?

„Das funktioniert. Wir sprechen das taktische Vorgehen jeweils immer für das kommende Spielwochenende ab. Wir bewerten gemeinsam, wo könnte es Probleme geben? Auch aufgrund der bekannten Fan-Reiseströme halten wir Kräfte an den Orten bereit, wo wir mögliche Schwierigkeiten Sprengstoffhund im Einsatz. erwarten. Im Großen und Ganzen funktioniert das reibungslos. Wir vereinbaren regelmäßig mit der Landespolizei an den Spielorten eine feste Übergabe. Also, die Fans werden auf den Zügen von uns begleitet, durch den Bahnhof geleitet und im Regelfall dann unmittelbar auf dem Bahnhofsvorplatz an die Landespolizei übergeben, die sie dann weiter eskortiert. Das betrifft natürlich nur das Problemfeld der Fans, nicht den ganz normalen friedlichen Fußballfan. Die sind für uns polizeilich Gott sei Dank vollkommen unproblematisch. Die schützen wir eher vor den anderen. Unser Problemfeld sind wirklich die gewaltbereiten, sehr stark emotionalisierten und zunehmend auch alkoholisierten Fangruppen. Schwierig hierbei ist die jeweilige Vorausplanung möglicher Umsteigeorte der Fangruppen oder möglicher Begegnungen mit einer rivalisierenden Fangruppe, die auf dem Gegenweg zu einem ganz anderen Spiel unterwegs ist. Also Zufallstreffen. Manchmal kommt es da auf eine halbe Stunde an. Läuft der Zug gerade noch durch oder hat der durch Zufall einen Sonderhalt? Trifft dann gleichzeitig die Fangruppe einer anderen Mannschaft ein, mit denen man ‚verfeindet’ ist, dann kommt es schnell zu einer Eskalation in diesem Bahnhof, die niemand vorausgesehen hat. In einem solchen Fall ist es erforderlich, dass der verantwortliche Polizeiführer über flexible Kräfte verfügt. Wir halten deshalb eine eigene flexible Einheit in unseren Bundespolizeidirektionen vor, die sog. mobile Kontroll- und Überwachungseinheit. Die können wir dann an aus unserer Sicht bestimmten Punkten zentral bereithalten, damit sie jederzeit nach rechts und/oder links solche Eventualitäten abdecken können. Im Einzelfall wäre ein Heranführen auch mit Hubschraubern möglich, wodurch wir auch größere Strecken überwinden können. Das kommt schon mal vor, ist aber sehr kostenintensiv und von daher nicht unsere erste Wahl.“

Wir sprechen immer noch über bahnpolizeiliche Aufgaben, versichere ich mich, und die Bundespolizei arbeitet bei den genannten Schilderungen in eigener Zuständigkeit?

„So lange wie sich die geschilderten Lagen auf dem  das Gebiet der Eisenbahn des Bundes vollziehen, liegt dies in der Zuständigkeit der Bundespolizei. Sobald die Zuständigkeit der Landespolizei betroffen ist, übernimmt diese, den Vorabsprachen entsprechend, nahtlos die Einsatzführung, Wir haben für solche Fälle eine sehr intensive Diskussion mit den Führungskräften des Landes, auch mit dem Innenministerium des Landes geführt. Wir haben zumindest jährlich auch den Austausch von Erfahrungen mit der Fragestellung: Wie ist die vergangene Saison gelaufen, was lernen wir daraus für die Zukunft, wie können wir die Einsatzszenarien noch besser aufeinander abstimmen. Insofern ist es wirklich in diesem Feld ein Hand-in-Hand-Geschäft. Ich habe eben, gerade als Sie kamen, ein Dankesschreiben des Polizeipräsidenten von Köln zu einem Einsatz am 18.02. erhalten, wo wir rivalisierende und gewaltbereite Fangruppen in Köln hatten und wo das Miteinander der Polizeien von Bund und Land ganz hervorragend geklappt hat.“

Meine Frage nach statistischen Personalübersichten zu solchen Einsätzen möchte der Präsident nicht beantworten, denn: „Wir differenzieren nicht genau, wie viele im bahnpolizeilichen, grenzpolizeilichen oder Spezialeinsatztrupp im taktischen Vorgehen bei einer Übung. luftsicherheitspolizeilichen Gebiet tätig sind, weil wir unsere Aufgaben integrativ wahrnehmen. Das heißt, wenn grenzpolizeiliche Aufgaben, Luftsicherheitsaufgaben oder bahnpolizeiliche Aufgaben im Bereich einer Inspektion zu erledigen sind, werden sie generell von der gleichen Mannschaft wahrgenommen. Natürlich haben wir für grenzpolizeiliche Tätigkeiten – Thema Aufenthaltsrecht, Thema Pass- und Urkundenfälschung – spezialisierte Mitarbeiter, die wir dann in die erste Kontroll- oder Fahndungslinie einsetzen. Im bahnpolizeilichen Aufgabenfeld würden diese Experten  eher in der zweiten Reihe stehen und umgekehrt. Insgesamt haben wir hier bei der Direktion Sankt Augustin 2.900 Polizisten, die wir für Nordrhein-Westfalen zum Einsatz bringen. Dazu kommen ungefähr 550 Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte, sodass wir bei der Direktion Sankt Augustin insgesamt eine Personalstärke, inklusive Führungspersonal, von rund 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben.“

Die gesamte Direktion, mit allem? Die Zahl erscheint mir wenig, wenn man bedenkt, dass allein das Präsidium der Bundespolizei in Potsdam über 3.600 Planstellen verfügt.

„Die gesamte Direktion. Für besondere Lagen können wir aber weiteres Personal der Bundesbereitschaftspolizei abrufen. Auch können wir hier in Nordrhein-Westfalen die Spezialeinheit der Bundespolizei, die GSG 9 sowie auch die Bundespolizei-Fliegergruppe einsetzen. Beide Einrichtungen stehen für die gesamte Bundespolizei zur Verfügung, um bei speziellen Einsatzformen unsere Einsatzkräfte zu unterstützen. Insofern ist die gesamte Bundespolizei eine Art Baukasten, aus der sich für jede Einsatzlage unterschiedliche Komponenten miteinander kombinieren lassen.

 

Kriminalpolizeiliche Aufgaben

Bei der Darstellung der Hauptaufgaben an Grenze – Flughafen – Bahn ist auch für den Laien klar, dass es eine Art Im Zusammenhang mit unerlaubter Einreise oder Schleuserkriminalität kommt es auch zur Durchsuchung und Festnahme. Kripo geben muss, um kriminalistische und kriminalpolizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Wenn schon eigene Zuständigkeitsbereiche, dann aber auch mit allen Konsequenzen. Präsident Wurm nickt bestätigend und erläutert mir einen neuen Aspekt der bundespolizeilichen Arbeit: „Ja, kriminalpolizeiliche Aufgaben nimmt die Bundespolizei Sankt Augustin immer dann wahr, wenn unsere Zuständigkeit betroffen ist. Sie ist dann gegeben, wenn wir nach § 11 und 12 Bundespolizeigesetz (BPolG) die verantwortliche Behörde sind. Das ist immer dann der Fall, wenn z.B. ein Zusammenhang mit unerlaubter Einreise oder Schleuserkriminalität besteht.“

Oder bei der Bahn?

„Oder im bahnpolizeilichen Aufgabenfeld. Da sind es insbesondere Bedrohungslagen, Eigentums- und Gewaltdelikte, Bahnbetriebsunfälle oder gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr, die einen besonderen Der erste Angriff bei einem Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikt wird geübt. Schwerpunkt darstellen. Kommt eine Person auf dem Gebiet der Eisenbahn des Bundes zu Tode, so erfolgt die abschließende Bearbeitung durch die jeweilige Kriminalpolizei NRW und wir unterstützen mit unserem fachspezifischen Know-how. Der Bereich der Eigentumsdelikte zeigt sich dagegen vielgestaltig. Denken wir nur mal an die Fahrkartenautomatenaufbrüche durch Banden im gesamten Bereich Nordrhein-Westfalen bis hinein nach Rheinland-Pfalz. Erst kürzlich konnten wir eine Täterbande ermitteln und festnehmen; sie wurde inzwischen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.“

Das heißt, Sie sind auch für den Bereich Bandenkriminalität zuständig?

„In der Tat sind wir im Einzelfall auch für den Bereich der bandenmäßigen Tatbegehung zuständig. Im Bereich der unerlaubten Einreise, Schleusungskriminalität geht das hinein bis in den Raum der organisierten Kriminalität, weil solche Straftaten sich bandenmäßig und international arbeitsteilig vollziehen. Insoweit ist die Bundespolizei zwischenzeitlich auch mit den Instrumentarien des Ermittelns bei organisierter Kriminalität vertraut und recht erfolgreich. Wir haben hierzu eine eigene Fachinspektion Kriminalitätsbekämpfung. Immer dann, wenn arbeitsteilige Vorgehensweise bei den Tätern vorliegt oder eine besondere Schadenstiefe oder eine besondere Gefahrensituation erkennbar ist, wird die Inspektion Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt. Ansonsten werden die eher einfach gelagerten Fälle der Kriminalitätsbekämpfung wie Erschleichen von Leistungen – also Schwarzfahren – von den Inspektionen vor Ort bearbeitet; sie verfügen über einen eigenen Ermittlungsdienst, der eben diese örtlichen Dinge abwickelt.“

 

Haus der Sicherheit – ein Projekt mit Zukunft

So ganz beiläufig erwähnt Präsident Wurm ein Pilotprojekt, welches Sicherheitspolitiker interessieren dürfte: Die gute Zusammenarbeit mit der Landespolizei hat zur Idee geführt, auch mit anderen Behörden enger zusammenarbeiten: „Wir sind dabei, in bestimmten Aufgabenbereichen gemeinsame Dienststellen zu konstruieren. Ich bleibe mal beim Beispiel Flughäfen. Hier würde es Sinn machen, eine Dienststelle der Landespolizei mit einer Dienststelle der Bundespolizei zu kombinieren. Also eine Art gemeinsame Polizeiwache für den Bürger. In Bonn sind wir dieser Idee schon einen Schritt näher gekommen. Am Bonner Hauptbahnhof wird zurzeit über ein Gebäude diskutiert, in der die Landes- und Bundespolizei zusammen mit dem Ordnungsamt der Stadt etabliert sein sollen. Für den Bürger vor Ort sind dann alle (ordnungs-)polizeilichen Zuständigkeiten vorhanden. Es nennt sich folgerichtig Haus der Sicherheit. Der Vorteil einer solchen Einrichtung versteht sich von selbst: Wir erhalten damit einen sehr effizienten Personaleinsatz, ohne Zuständigkeiten zu verändern. Noch ist das Projekt in der Planungsphase.“ Bei der Bundespolizei See ist ein ähnliches Projekt bereits erfolgreich zwischen Zoll und Bundespolizei See realisiert.

 

Eigensicht

Meinem Gesprächspartner kann ich eine große Geduld mit mir, dem Fragesteller, attestieren. Er ist keiner Frage ausgewichen. Man merkt, dass er von seiner Arbeit und der seiner Mitarbeiter überzeugt ist. Er weicht selbst meiner Bitte nicht aus, unseren Lesern kurz darzustellen, wie er und seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sich als Bundespolizei sehen, welchen Beitrag sie für die Sicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen leisten: „Wir bringen unseren Beitrag dadurch, dass wir die spezialisierten Formen von Kriminalität sehr wirksam bekämpfen. Aber auch dadurch, dass wir sehr frühzeitig Gefahren erkennen und dann mit einer gezielten Fahndung reagieren. Letztendlich gewährleisten wir im Bereich der Flughäfen, im Bereich der Bahnhöfe und der Bahnanlagen eben eine uneingeschränkte, eine sichere Funktionsfähigkeit. Das ist ein Leistungsfaktor für unsere Gesellschaft als solcher. Wir befinden uns damit im Bereich kritischer Infrastruktur und helfen gesamtgesellschaftliche Mobilität und Entwicklung zu stärken. Ich gehe so weit, dass wir auch die Teilhabe an der Globalisierung gewährleisten. Wer nicht mehr über den Luftverkehr transportieren oder reisen kann, ist von der Globalisierung abgeschnitten. Globalisierung ist eines der Zukunftsthemen. Mobilität und wirtschaftliche Fortentwicklung hängen auch an der Sicherheit der Verkehrswege, die wir bei Luftfahrt und der Bahn gewährleisten. Wichtig ist mir aber auch, dass wir uns als Bürgerpolizei verstehen und dass wir versuchen, dies auch mit unserem Servicegedanken immer wieder erlebbar zu machen. Wie? Indem wir den Bürger auf unsere Möglichkeiten ansprechen, wenn er sich an uns Hilfe suchend wendet, behandeln wir ihn zuvorkommend. Ich kann Ihnen und Ihren Lesern dazu ein anschauliches Beispiel nennen, wie es mir erst kürzlich dargestellt wurde. Da kommt vollkommen erschüttert eine Dame mittleren Alters zur Bundespolizeiwache Köln und erzählt, sie hat gerade den Zug verlassen, aber ihre Reisetasche dort vergessen hat. Die Dame war vollkommen aufgelöst, weil ihr gesamtes Geld und ihre persönlichen Sachen in der Tasche waren. Zum Glück konnte sie den Zug und dessen Fahrtziel beschreiben. Mein Mitarbeiter hat dann sofort Verbindung zum Verantwortlichen des nächsten Bahnhofs aufgenommen und dieser wiederum per Mobiltelefon mit dem Zugchef. Dieser hat tatsächlich die Tasche gefunden, in Verwahrung genommen und am nächsten Bahnhof einem Mitarbeiter der DB übergeben. Dort hatte mein Mitarbeiter zwischenzeitlich organisiert, dass mit dem gegenläufigen Zug die Tasche wieder zurück nach Köln gebracht wurde. Nach einer Stunde fünfzehn Minuten hatte die Dame ihre Tasche samt Inhalt wieder. Auch das  ist Service der Bundespolizei. Und ist ein schönes Beispiel dafür, wie wir unsere Aufgabe verstehen: sehr konsequent gegenüber Straftätern und gegenüber Gefährdern - aber eben auch serviceorientiert gegenüber Hilfe suchenden Bürgern. Das ist, wenn Sie so wollen, ein bisschen unsere Passion. Dafür arbeiten wir jeden Tag.“

Mir bleibt nur festzustellen, dass der Wechsel von der ehemaligen Polizeitruppe zur modernen Bundespolizei längst vollendet ist.

 

 
 
Quelle

[1] Anton Grasser (* 3. November 1891 in Bossendorf, Elsass; † 3. November 1976 in Stuttgart) war ein deutscher Offizier, zuletzt General der Infanterie im Zweiten Weltkrieg sowie Kommandierender General und Oberbefehlshaber der Armeeabteilung Narwa. 1950 zum Inspekteur der Bereitschaftspolizei ernannt, wurde er am 18. Mai 1951 der erste Inspekteur des neu gegründeten Bundesgrenzschutzes (BGS; heute Bundespolizei).

[2] Bernd Walter war bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand Präsident des Grenzschutzpräsidiums Ost

[3] Kombattanten sind nach dem humanitären Völkerrecht Personen, die unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Konflikts zu Kriegshandlungen berechtigt sind. Dies erlaubt dem Kriegsgegner die gezielte Bekämpfung und Tötung der uniformierten Kombattanten, ermöglicht ihnen jedoch auch eine Behandlung nach den Regeln der Genfer Konventionen, beispielsweise den Status als Kriegsgefangener im Fall einer Gefangennahme. Sie verlieren den geschützten Kombattantenstatus, wenn sie nicht unterscheidbar von Zivilpersonen kämpfen, ihre Waffen nicht offen tragen oder die Uniform des Kriegsgegners tragen.

[4] Zum Vergleich: 1969 betrug die Ist-Stärke 16.811 Vollzugsbeamte