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Zugeparkter Flur im Krankenhaus

Operation Brandschutz

Wie sicher sind unsere Krankenhäuser?

Feuer ist größte Gefahr im Krankenhaus / Gesetzliche Richtlinien für Brandschutz nicht einheitlich geregelt / Wirkungsvolle Brandschutzkonzepte mit baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen gefordert

 

Rund 40 Brände mit fünf Toten und 28 Verletzten listet die Schadensstatistik des bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. für 2013 in Deutschlands Krankenhäusern auf, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Laut FM-Schadensstatistik gilt Feuer als größte Gefahr im Krankenhaus: Etwa 34 Prozent aller Schäden werden durch Brände verursacht; die meisten entstehen durch technische Defekte, Unachtsamkeit bei Baumaßnahmen und Renovierungsarbeiten sowie Brandstiftung. Abhilfe schafft ein auf das Krankenhaus zugeschnittenes Brandschutzkonzept, da sind sich die Experten einig und zeigen in der neusten Ausgabe der „BrandschutzKompakt“ des bvfa die Anforderungen auf, die es dabei noch zu lösen gibt.

Der Sicherheit im Weg stehen häufig vermeintlich die Kosten: Durch jahrelange Zurückhaltung der Länder bei den von ihnen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz zu tragenden Investitionen wird angesichts steigender Baukosten am Brandschutz gespart. Probleme gibt es insbesondere auch bei Altbauten, in denen bauliche Mängel das Brandrisiko erhöhen. Als Ausgleich könnten flächendeckend selbsttätige Feuerlöschanlagen installiert werden. Das ist zwar aufwendig, in Bereichen mit hohem Gefährdungspotenzial und/oder Wertkonzentration wie Patientenzimmern oder Diagnosestationen aber trotzdem geboten – und lebensnotwendig. Rund fünf Minuten sind für die Evakuierung eines Patienten aus dem OP einzuplanen, weiß Stefan Brunner, Stv. OP-Leiter am Universitätsklinikum Erlangen. Umso wichtiger ist es, dass Flure nicht „zugeparkt“, Fluchtwege frei und die Mitarbeitenden für den Ernstfall gut geschult sind.

Neben den organisatorischen tragen bauliche (Brandschutzklappen, Rauchschürzen etc.) und anlagentechnische Maßnahmen (wie Brandmelde- und automatische Löschanlagen/Sprinkler) dazu bei, Gefahren zu begrenzen. Doch weder die Musterbauordnung noch die Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) von 1976 sind bindend und den heutigen Ansprüchen an ein modernes Krankenhaus genügend. Das Regelwerk von 1976 werde inzwischen auch nicht mehr formal angewendet, so die hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH. Hilfestellung bieten die VdS 2226 : 2008-01 (04) – Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen – Richtlinien für den Brandschutz, die ebenfalls unverbindlich sind. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Brandschutz für Krankenhäuser ist in den Landesbauordnungen geregelt und unterliegt einem „Flickenteppich“ an gesetzlichen Vorgaben, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Umso wichtiger ist Eigeninitiative: Ein ganzheitliches Schutzkonzept mit aufeinander abgestimmten baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen ist die beste Lösung, um das Brandrisiko zu minimieren und im Ernstfall die Eingriffszeit zu verlängern.


 

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