Messerangriff auf OB Kandidatin Reker Köln, Tatort am Nachmittag nach dem Attentat
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Tendenzielle Unsicherheit

Deutschlands Amts- und Mandatsträger werden immer häufiger verbal und physisch attackiert

Von Klaus Henning Glitza

Das Phänomen ist nicht neu, aber es ist zur Massenerscheinung geworden. Wer Amts- oder Mandatsträger ist und Extremisten jeglicher Couleur ein Dorn im Auge ist. lebt heute in tendenzieller Unsicherheit, wenn nicht in Lebensgefahr. Ein Phänomen, dem schwierig beizukommen ist- und das Innenpolitikern und Strafverfolgern ihre Grenzen vor Augen führt.
Drohungen sowie physische und verbale Attacken gegen Abgeordnete, Stadt- und Gemeinderäte sowie Bürgermeister haben geradezu explosionsartig zugenommen. Die polizeiliche Statistik für das zurückliegende Jahr weist durchschnittlich 3,6 Angriffe auf Amts- und Mandatsträger pro Tag aus. 1241 einschlägiger Straftaten wurden (Stand 11. Dezember) 2019 registriert. 440 dieser Fälle wurden Rechtsextremisten zugeordnet., 246 Linksextremisten. Der Rest der Delikte, zum Beispiel Attacken auf Windkraftbefürworter, waren bezüglich der politischen Richtung nicht zuzuordnen. Neben Rechts- und Linkspolitikern kommt erkennbar auch die so genannte bürgerliche Mitte zunehmend ins Visier.

Längst nicht immer bleibt es bei einschüchternden Worten und Gebärden, wie die Beispiele des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und der schwer verletzten Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker oder des Bürgermeisters von Altena, Andreas Hollstein auf tragische Weise belegen. Allen diesen Taten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit waren verbale Drohungen vorausgegangen. Praktiker wissen: In einem Klima der Hetze findet sich oft ein Extremist, ein Wirrkopf oder beides, der getreu dem Motto der NSU Worten Taten folgen lässt.

Allein rund 14.000 Bürgermeister gibt es in Deutschland. Sie alle unter Schutz zu stellen, das wäre selbst in einem überregulierten Polizeistaat (der Deutschland zum Glück nicht ist) illusorisch. Mit dem Schutz von hochrangigen Bundes- und Landespolitikern sind die Polizeiapparate schon beschäftigt und ausgelastet genug.

Was bedeutet das konkret für Amts- und Mandatsträger? Nehmen wir das Beispiel von Professor Dr. Christoph Landscheidt, seines Zeichens Bürgermeister der niederrheinischen Stadt Kamp-Lintfort. Der Volljurist und frühere Richter hatte im Eurowahlkampf 2019 Plakate als extremistisch eingestuften Partei „Die Rechte“ abhängen lassen, weil er sie als volksverhetzend und „die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdend“ ansah. Die Plakate hatten Aufschriften wie „Israel ist unser Unglück“ und „Wir hängen nicht nur Plakate auf“.

Seitdem häuften sich nur einschlägige Drohungen. Landscheidt selbst spricht von mehrfachen "Erfahrungen, Vorfällen und Gefährdungssituationen“ im privaten wie beruflichen Umfeld. „Die Rechte“ veröffentlichte seine dienstliche Telefonnummer sowie die Mail- und Postadressen mit der Aufforderung, ihn zu kontaktieren, Ansonsten wurde Landscheidt als „Deutschlands kriminellster Bürgermeister“ tituliert. Die Strafanzeige des Bürgermeisters wegen Volksverhetzung war mit Anzeigen wegen Wahlfälschung gekontert worden. Kurios: Während das Volksverhetzungsverfahren schnellstens eingestellt wurde, blieb das Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister noch länger im Schwebezustand.

„Die Rechte“ setzte daraufhin noch einen drauf: Im Internet forderte sie zur Partei des Bürgermeisters „Sozialdemokratie zerschlagen: SPD-Verbot jetzt“. Pogromstimmung Beliebter Bürgermeister: Christoph Landscheidt
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in Kamp-Lintfort.

Professor Landscheidt sah gute Gründe, Polizeischutz zu beantragen. Doch der wurde mit in dürrer Behördensprache abgelehnt. Das roch nach Eigensicherung, nach Selbstschutz, da aus Sicht des Juristen und Stadtoberhaupts die Gefährdungslage objektiv bestand. Der Bürgermeister griff darauf zu einem Schritt, der die Causa zum Politikum machte. Er beantragte einen Großen Waffenschein. Begründung: Speziell für „außergewöhnlichen Notwehrsituationen - die niemals in öffentlichen Veranstaltungen oder im Kontakt mit Bürgern oder Dritten zu sehen waren“ wolle er eine Waffe mit sich führen, um Angriffen gegen mich und meine Familie nicht schutzlos ausgeliefert zu sein. Landscheidt führte Akutlagen an, in „denen polizeiliche Hilfe nicht rechtzeig erreichbar gewesen wäre und auch in Zukunft nicht erreichbar sein würde“.

Formal erfüllte der Professor alle wesentlichen Voraussetzungen der waffenrechtlichen Erlaubnis (mindestens 18 Jahre alt, ein einwandfreies Führungszeugnis und die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe). Auch der Passus, der Hoheitsträgern das Führen von Waffen zugesteht, stand auf seiner Seite. Doch einen Waffenschein, den bekam er nicht.

Ablehnung Nummer 1 folgte Ablehnung Nummer 2. Damit wollte sich der Bürgermeister nicht zufriedengeben. Also reichte er gegen diese Negativentscheidungen Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Die Causa erlangte dadurch bundesweite Publizität und entfachte neue emotionsgeladene Debatten. In einem Land, dessen Waffengesetz zu den schärfsten weltweit gehört. Teile der die Publikumspresse bedienten das Thema mit Stereotypen. Ein Medium überzog den Gefährdeten mit Spott, indem es schrieb, der Bürgermeister wolle wohl in Texas-Manier bewaffnet durch die Straßen seiner Stadt ziehen. Django-Flair in Kamp-Lintfort.

Doch mit der Klage kam die Wende. Urplötzlich ging, was vorher unmöglich erschien. Im Januar diesen Jahres 2020 erhielt Landscheidt dann doch den zunächst versagten Herbert Reul (2019)
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Personenschutz. Der NRW-Innenminister zeigte dabei persönliches Engagement. Die vorher offenbar in Frage gestellte Gefährdungslage wurde nunmehr vom Staatsschutz amtlich attestiert. Im Gegenzug zog der Bürgermeister seine Klage zurück. Der sonst so Kommunikationsfreudige äußert sich seitdem auch nicht mehr in der Öffentlichkeit. „Herr Prof. Dr. Landscheidt steht bis auf Weiteres zu dieser Thematik nicht für Einzelinterviews, Presserückfragen oder Medienauftritte zur Verfügung“, lässt der Jurist auf VEKO-Anfrage durch seinen Pressesprecher mitteilen.

Ein Deal reinsten Wassers, vermutet ein Insider. Wie auch immer, es entstand eine Win-Win-Situation. Der Bürgermeister hat eines seiner Ziele erreicht- und Politik und Behörden können frohlocken, weil ein Präzedenzfall im hochsensiblen Waffenrecht vermieden wurde.

Die Frage bleibt: Wie Amts- und Mandatsträger schützen, wenn es der Staat aus Kapazitätsgründen nicht flächendeckend leisten kann? In der Tat ist Frage der Bewaffnung von Amts- und Mandatsträgern ein zweischneidiges Schwert. Die bloße Waffe kann getrost mit einem Auto- ohne Fahrkenntnisse und ständige Praxis kann man es nicht sicher handhaben. Eine Schusswaffe stellt in geübten Händen nervenstarker Personen durchaus eine Verteidigungs- und Schutzoption dar. In ungeübten Händen bringt sie aber eine erhebliche Eigengefährdung und ein Risiko für das unbeteiligte Umfeld mit sich. Nach dem Schema „Aufrüsten-Nachrüsten“ kann eine allgemeine Bewaffnung zudem zu weitaus aggressiverem Vorgehen der Täter führen, die sich auf diese Verteidigungsmöglichkeit einstellen und auf „Nummer sicher“ gehen. Im tragischen Fall Walter Lübcke muss festgestellt werden, dass ein Waffenbesitz den Regierungspräsidenten nicht hätte schützen können.

Und: Die Waffensachkunde ist zu den absoluten Basics zu rechnen. Erst stetiges Üben macht den sicheren Schützen, der mit der Verantwortung, eine Waffe zu führen, adäquat umgehen kann. Es stellt sich die Frage, ob oft vielbeschäftigte hauptberufliche oder ehrenamtliche Freizeit-Politiker diesen zusätzlichen Zeitaufwand betreiben können oder wollen.

Während die bundesweite Ablehnung der Bewaffnung von Amts- und Mandatsträgern überwiegt, vertritt der stets für knallige Aussagen gute Kriminologe Professor Dr. Christian Pfeiffer eine alternative Ansicht. Der ehemalige Landesjustizminister und Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen erklärte gegenüber der "Rheinischen Post" , „dass Politiker, die aktuell  Todesdrohungen ausgesetzt sind, die auch aus der Sicht der Polizei ernst zu nehmen sind und trotzdem vom Staat keinen vollumfänglichen Personenschutz erhalten“ zeitlich befristet einen Großen Waffenschein „und zum anderen auf Leihbasis die von ihnen beantragte Waffe bekommen" sollten. Das Waffenrecht müsse entsprechend geändert werden.

Dagegen haben sich etliche Bürgermeister gegen die Bewaffnung ausgesprochen. Mit anderen Worten: Sie wollen Pistolen oder Revolver gar nicht. Der Diskus ist eröffnet- und er wird wohl erst enden, wenn eine Schutzoption für Amts- und Mandatsträger gefunden worden ist, die sich mitten in einem Rechtstaat kriminellen und lebensbedrohenden Handlungen ausgesetzt sehen.
Das kann so nicht hingenommen werden.

 

Über den Autor
Klaus Henning Glitza
Klaus Henning Glitza
Klaus Henning Glitza, Jahrgang 1951, ist Chefreporter dieser Online-Publikation. Der Fachjournalist Sicherheit erhielt 2007 den Förderpreis Kriminalprävention; seit vielen Jahren ist er Mitarbeiter im Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik. Vormals war er Redakteur der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und dort u. a. zuständig für Polizeiangelegenheiten.
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