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Bundesregierung plant Einführung eines Luftsicherheitsregisters

Angriffe sogenannter Innentäter stellen eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs dar.
Zum Schutz vor derartigen Angriffen sieht das Luftsicherheitsgesetz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) aller Personen vor, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können. Der Gesetzentwurf bezweckt eine Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher ZÜP. Sicherheitsrelevante Informationen, die bei anderen Behörden vorhanden sind, sollen von den Luftsicherheitsbehörden umfassender genutzt werden können.

Durch gesetzliche Änderungen werden die Luftsicherheitsbehörden befugt, weitere sicherheitsrelevante Informationen anderer Behörden in die ZÜP einzubeziehen. Die Regelungen für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden auf Privatpiloten und Luftsportler erweitert. Dagegen spricht sich aber die FDP mit einem Gegenantrag aus. Zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus und Vereinfachung des Überprüfungsverfahrens werden die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters geschaffen. Darüber hinaus werden die restriktiven Mitwirkungsmöglichkeiten bei Überprüfungen durch ausländische Stellen erweitert.
Fachleute gehen davon aus, dass das geplante Register eine Blaupause des Bewacherregisters sein dürfte.

-PM ASW Nord-