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Für Flüge mit Drohnen ab 2 kg Gesamtgewicht ist ein Kenntnisnachweis notwendig.
Foto: © VdS Schadenverhütung GmbH

Neuer VdS-Lehrgang „Drohnen Operator“

Mit Theorie und Praxis zum anerkannten „Drohnenführerschein“

Drohnen werden heute für die unterschiedlichsten Zwecke eingesetzt, zum Beispiel in der Logistik, zur Unterstützung der Sicherheitsmaßnahmen von Polizei, Feuerwehr und Sicherheitsdienstleistern, für die Inspektion schwer zugänglicher Stellen an Bauwerken und sogar in der Landwirtschaft, Archäologie und Geodäsie.

Damit die Sicherheit auch beim Führen der Drohne selbst gewährleistet ist, wird seit dem 01.10.2017 für Flüge mit einer Drohne ab 2 kg Gesamtgewicht ein Kenntnisnachweis gemäß § 21d LuftVO benötigt (auch „Drohnenführerschein“ genannt). Dieser Nachweis darf nur durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle vergeben werden und ist fünf Jahre gültig.

Im VdS-Lehrgang „Drohnen Operator“ kann der geforderte Kenntnisnachweis erworben werden. Der Lehrgang ist außerdem für alle interessant, die umfangreiche Informationen zur Handhabung von Drohnen und zu den rechtlichen Grundlagen wünschen: Er bietet umfassende Theorie, u.a. zu Flugrecht, Navigation und Meteorologie, sowie ein individuelles Flugtraining an Quadrocopter oder Octocopter. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten die Teilnehmer ihren „Drohnenführerschein“.

Dieser Lehrgang richtet sich branchenübergreifend an Verantwortliche und Mitarbeiter von Berufs- und Werkfeuerwehren, Polizei und privaten Sicherheitsdiensten sowie aus Industrie-, Hersteller-, Dienstleistungs- und Gewerbeunternehmen aller Art. Kurz: an alle, die eine Drohne ab 2 kg Gesamtgewicht führen (möchten). Außerdem ist er für interessierte Versicherungs-, Beratungs- oder Rechtsexperten und Sachverständige geeignet, die den Einsatz von Drohnen beurteilen sollen.

Weitere Informationen finden sich unter vds.de/lehrgaenge

-PM VdS Schadenverhütung GmbH-