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Haftungsrisiken und Fürsorgepflichten bei Auslandsaufenthalten

Von Rainer Elsmann, DR-WALTER

Die Globalisierung der Wirtschaft und die Vernetzung der Märkte erfordern viele Dienstreisen und längere Auslandseinsätze. Zwar lassen sich Geschäftsbeziehungen auch durch E-Mails, Telefonate und Videokonferenzen pflegen, doch den persönlichen Kontakt ersetzen sie nicht. Mitarbeiterentsendungen stellen die Angestellten und ihre Familien vor eine besondere Herausforderung.

Die Arbeitgeber tragen bei den Auslandseinsätzen eine große Verantwortung, denn die gesetzlich vorgeschriebenen Fürsorgepflichten hinsichtlich medizinischer Versorgung, Sicherheit, Informationspflichten und rechtlicher Risiken sind umfangreich.

Medizinische Versorgung

Mitarbeiter im Ausland haben das Recht auf eine gleichwertige medizinische Versorgung wie in Deutschland. Im Sozialgesetzbuch V, Paragraph 17 heißt es: „Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken, erhalten die ihnen zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber.“

Zwar gibt es einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenversicherung oder Krankenkasse des Angestellten, doch übernimmt diese oftmals nur einen Bruchteil der Rechnung aus dem Ausland. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt durch ein Sozialversicherungsabkommen zwischen den EU-Ländern für Leistungen auf, die das lokale System zahlen würde. Ist der Mitarbeiter privat versichert, hat er in der Regel in außereuropäischen Ländern noch für einen begrenzten Zeitraum Schutz. Damit Unternehmen nicht auf den Kosten sitzen bleiben, die bei einer medizinischen Behandlung im Ausland entstanden sind, empfiehlt es sich, eine internationale Krankenversicherung für ihre Expats abzuschließen.

Medizinischer Rücktransport

Was kann passieren? Ein Beispiel: Die Mitarbeiterin einer großen Lebensmittelkette bricht auf dem Flughafen von Seattle zusammen. Als Ursache wird später ein angeborener Herzfehler diagnostiziert. Nach einer Erstbehandlung in einem amerikanischen Krankenhaus wird die Patientin mit einem Ambulanzflugzeug nach Deutschland gebracht, wo sie sich einer komplizierten Herzoperation unterzieht. Die Kosten für den Rücktransport betrugen 95.000 Euro.

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nie für einen solchen Rücktransport. Bei einer privaten Krankenversicherung ist in der Regel nur der medizinisch notwendige, nicht der medizinisch sinnvolle Rücktransport eingeschlossen. Wenn also eine Behandlung im Gastland möglich ist, würde der Rücktransport in die Heimat nicht erstattet. Die Fürsorgepflicht der Unternehmen reicht so weit, dass sie einen Dolmetscher zahlen müssen, wenn die Kommunikation zwischen Arzt und Patient nicht ausreichend funktioniert.

Krankenversicherung und Assistance

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Angestellten und deren mitreisende Angehörige eine medizinische Versorgung auf deutschem Niveau zu gewährleisten. Für die Personalabteilungen ist das keine leichte Aufgabe: Wie bekommt man günstig Versicherungsschutz für die Geschäftsreisenden und Expats? Mit welcher Lösung hat das Unternehmen wenig Verwaltungsaufwand? Wie lange können die Mitarbeiter versichert werden? Lässt sich der Versicherungsschutz verlängern, wenn der Auslandsaufenthalt länger dauert als erwartet? Können Niederlassungen und Filialen im Ausland mitversichert werden?

Entscheidend bei der medizinischen Versorgung ist nicht nur der Aspekt, wie für die Behandlung geleistet wird, sondern auch, wohin sich die Angestellten (und ihre Familien) im Notfall wenden können. Eine gute Krankenversicherung verfügt über eine gute Assistance mit einem 24-Stunden-Notruf-Service, die den Weg zur besten medizinischen Behandlung weist und gegebenenfalls einen Rücktransport organisiert.

Gleicher Schutz für alle Mitarbeiter im Ausland

Gleicher Schutz für alle
Foto: © dr-walter/Fotolia_212836682
Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter des deutschen Mutterkonzerns sowie ein Mitarbeiter der rumänischen Filiale erleiden gemeinsam einen Autounfall während einer Dienstreise in Russland. Der deutsche Kollege wird mit dem Ambulanzjet zur Weiterbehandlung nach Deutschland geflogen. Der Rumäne hat eine andere Krankenversicherung und ist an die russische Gesundheitsversorgung in einem staatlichen Krankenhaus gebunden. Man kann nachvollziehen, dass dieser Vorfall nicht nur das Betriebsklima über viele Monate vergiftet, sondern auch die Reputation des Unternehmens nachhaltig geschädigt hat. Zu einem professionellen Entsendemanagement sollten identische Standards für alle Mitarbeiter der Mutter- und Tochtergesellschaften gehören.

Sicherheit

Wie bei den medizinischen Risiken gilt auch bei der Sicherheit der Mitarbeiter der Grundsatz, dass die Schutzpflichten von Unternehmen umso größer sind, je schwieriger die Bedingungen im Reiseland sind.

Ein Beispiel: Der Kollege auf Dienstreise in Sao Paulo steigt am Flughafen in ein „falsches“ Taxi, wird entführt und mit vorgehaltener Waffe zu verschiedenen Geldautomaten expediert. Sein Überleben hängt maßgeblich davon ab, ob er die Geheimzahl seiner Kreditkarte kennt und somit in der Lage ist, an Bargeld zu kommen und den Entführer zufrieden zu stellen.

Bei diesem Kidnapping stellen sich verschiedene Fragen: Wurde der Geschäftsreisende auf die hohen Kriminalitätsraten in Brasilien hingewiesen? Weiß er, wie er in der Gefahrensituation Kontakt aufnehmen oder einen Hilferuf absetzen kann? Hat sein Arbeitgeber einen Notfallplan, in welchem Handlungsempfehlungen, Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Kontaktdaten hinterlegt sind? Alle Beteiligten – der entführte Kollege und das verantwortliche Unternehmen – müssen reaktions- und handlungsfähig sein. Richtig reagieren können sie aber nur, wenn vorher grundlegende Fragen zu den speziellen Anforderungen und Risiken geklärt wurden. Das gilt für Entführungen ebenso wie für Kriegs- oder Katastrophensituationen.

Professionelle Unterstützung

Professionelle Dienstleister helfen bei der Erstellung eines Notfallplans. Im Idealfall erhalten die Angestellten auch eine Sicherheitsapp, die relevante Sicherheitsinformationen zu Umweltkatastrophen, Krankheitsepidemien, terroristischen Angriffen, Streiks, Aufständen und anderen Unruhen liefert, außerdem die aktuellen GPS-Koordinaten übermittelt und die Direktwahl der lokalen Notfallrufnummern ermöglicht.

Spezielle Entführungs- und Lösegeldversicherungen übernehmen im Fall von Kidnapping nicht nur die Zahlung des Lösegeldes, sondern stellen auch Krisenberater zur Verfügung. Diese analysieren die Lage vor Ort, erarbeiten strategische Möglichkeiten und kümmern sich um die Zusammenarbeit mit den Behörden und Medien.

Informationspflichten

Bereits mangelnde Information und Aufklärung über die jeweiligen Arbeits- und Lebensumstände im Ausland begründen Schadensersatzforderungen des Mitarbeiters. Laut § 618 BGB haben Arbeitgeber die Pflicht, das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers vor Gefahren zu schützen. Zwar ist im Gesetz nicht abschließend geregelt, welche konkreten Aufgaben Unternehmen haben, die einen Mitarbeiter ins Ausland schicken, aber in der Rechtsprechung zeigt sich ein eindeutiger Trend: Firmen müssen ihre Mitarbeiter im Rahmen der Fürsorgepflicht über mögliche Risiken im Reiseland informieren. Neben der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt durch Sicherheitstrainings zählt auch die Aufklärung über gesundheitliche und rechtliche Risiken.

Gesundheitliche Risiken

Die Pflicht der Unternehmen, Leben und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen, bezieht sich nicht erst auf die medizinische Versorgung im Ausland, sondern schon auf die Vorbeugung von Krankheiten und Unfällen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Bei Auslandsaufenthalten in Ländern, die eine große Klimaveränderung mit sich bringen, sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern empfehlen, durch ihren Hausarzt oder den Betriebsärztlichen Dienst abzuklären, ob sie für den Einsatz geeignet sind, ohne ein gesundheitliches Risiko einzugehen.

Rechtliche Risiken

Um Haftungsansprüche im Falle einer Falschberatung zu vermeiden, sollten sich Unternehmen auch in Bezug auf Arbeits- und steuerrechtliche Regelungen im Ausland der Leistung Dritter bedienen, die sich auf Mitarbeiterentsendungen spezialisiert haben. Es muss sichergestellt sein, dass der entsandte Mitarbeiter an richtiger Stelle und im richtigen Land Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Firmen riskieren Strafen und können wegen Missachtung der Sozialversicherungspflicht in Regress genommen werden.

Darüber hinaus müssen sie den Mitarbeiter mit relevanten Informationen über das Steuerrecht versorgen. Dieser kann die Komplexität seines Auslandsaufenthaltes und die damit verbundenen Besonderheiten vor Ort selber kaum kennen.

Nicht zuletzt deshalb, weil eine Mitarbeiterentsendung im Interesse des Arbeitgebers liegt, ist die Fürsorgepflicht für den Expat und seine Familie eine besondere. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beratung.

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Über den Autor
Rainer Elsmann
Rainer Elsmann
Rainer Elsmann ist seit 2008 als Vertriebsdirektor bei DR-WALTER und für die Bereiche Privatkunden und Expatriates verantwortlich. Nach seiner Ausbildung zum Sozialversicherungskaufmann war er bei der Techniker Krankenkasse und als Senior Account Manager beim Versicherungsmakler Hoesch & Partner im Bereich Vorsorge- und Vermögensplanung tätig. Im Anschluss daran war er bei der Hanse Merkur Reiseversicherung für die Entwicklung des Produkts "Mitarbeiterschutz im Ausland" verantwortlich. Rainer Elsmann ist zudem als Dozent im Versicherungswesen tätig und hat als Autor zahlreiche Publikationen veröffentlicht.
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